Martina Bunge: Vollmundige Ankündigungen und keine, falsche oder nur halbherzige Taten

23.09.2011 - Das Versorgungsstrukturgesetz kündigt an, die gesundheitliche Versorgung der Menschen zu verbessern. Aber zum einen engt die Bundesregierung die Versorgung allein auf ambulante Ärztinnen und Ärzte ein und zum anderen versorgt sie zwar diese Ärzteschaft, aber verbessert die ambulante ärztliche Versorgung der Menschen nicht. Weder hat sie vernünftige Regelungen gegen Unterversorgung noch tut sie etwas gegen Überversorgung. Bei alledem operiert die Bundesregierung weiterhin mit veralteten, nie wissenschaftlich unterlegten Bedarfszahlen aus dem Jahre 1990. Das erste Mal überhaupt hat das Finanzministerium in starker weise Einfluss auf ein Gesundheitsgesetz genommen. Durch die Einführung der Kopfpauschale mit dem Sozialausgleich nimmt der Finanzminister direkt Einfluss auf die Gesundheitsausgaben. Und die Entscheidung, ob Geld in Banken oder in die medizinische Versorgung investiert wird, fällt bei dieser Regierung immer zugunsten der Banken aus.