Konsequente Umsetzung der Gewaltenteilung – Selbstverwaltung der Justiz einführen
Im europäischen Maßstab ist Deutschland Schlusslicht und wurde von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgefordert, dem Vorbild der überwiegenden Mehrheit der europäischen Staaten zu folgen und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz die Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Justizräte zu ermöglichen.
DIE LINKE setzt sich darum auf Bundes- und Landesebene für eine konsequente Durchsetzung des Gewaltenteilungsprinzips und eine Demokratisierung der Justiz ein. Die zu bildenden Justizräte sind parteipolitisch unabhängig und ausschließlich der Umsetzung des grundgesetzlichen Justizgewährungsanspruchs verpflichtet. Die Bestellung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten soll ausschließlich durch Richterwahlausschüsse erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten alle gesellschaftlichen Schichten angemessen repräsentieren. Nur eine repräsentative Zusammensetzung der Justiz bietet Gewähr, dass tatsächlich im Namen des Volkes Recht gesprochen wird. Die Stärkung des Rechtsstaates erfordert außerdem eine den Richterinnen und Richtern gleiche Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.