Öffentliches und Belegschaftseigentum
Wir wollen mehr öffentliches Eigentum in verschiedenen Formen. Strukturbestimmende Großbetriebe der Wirtschaft wollen wir in demokratische gesellschaftliche Eigentumsformen überführen und kapitalistisches Eigentum überwinden. Auf welche Bereiche, Unternehmen und Betriebe sich die demokratische Vergesellschaftung erstrecken und in welchen öffentlichen oder kollektiven Eigentumsformen (staatliches oder kommunales Eigentum, Genossenschaften, Belegschaftseigentum) sie sich vollziehen soll, muss im demokratischen Prozess entschieden werden. DIE LINKE setzt sich dafür ein, geeignete Rechtsformen zu schaffen, welche die gemeinschaftliche Übernahme von Betrieben durch die Beschäftigten erleichtern und fördern. Allumfassendes Staatseigentum ist aufgrund bitterer historischer Erfahrungen nicht unser Ziel.
Die Beschäftigten müssen realen Einfluss auf die betrieblichen Entscheidungen bekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass Belegschaften ohne Lohnverzicht an dem von ihnen erarbeiteten Betriebsvermögen kollektiv beteiligt werden. In wichtigen Fragen, etwa wenn Massenentlassungen oder Betriebsschließungen geplant sind, muss es Belegschaftsabstimmungen geben. Eigentumsverhältnisse sind mehr als nur Besitzverhältnisse. Allein die Änderung der Eigentumstitel ist unzureichend. Letztlich kommt es auf die Verfügung und auf die Zugänge zum gesellschaftlichen Reichtum an.
Die Daseinsvorsorge, die gesellschaftliche Infrastruktur, die Finanzinstitutionen und die Energiewirtschaft gehören in öffentliche Hand und müssen demokratisch kontrolliert werden. Sie dürfen nicht nach dem Profitkalkül privater Unternehmen geführt werden. Insbesondere die Angriffe europäischer Institutionen auf die Eigentumsordnungen der Mitgliedsstaaten und der massive Liberalisierungsdruck der EU auf den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sind zu stoppen. Stattdessen muss die EU dem Schutz öffentlicher Güter sowie dem Zugang aller zu den Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge höchste Priorität einräumen.
Die Grundversorgung der Menschen mit lebensnotwendigen Leistungen wie Energie, Wasser und Mobilität, aber auch Wohnen, die soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Kultur und Sport darf nicht kapitalistischem Profitstreben überlassen werden. Sie muss öffentlich organisiert und garantiert werden. Denn renditeorientierte Unternehmen richten ihr Angebot nicht am Bedarf der Menschen aus, sondern ausschließlich an der zahlungskräftigen Nachfrage. Sie umwerben und privilegieren die Wohlhabenden und vernachlässigen die Finanzschwachen.
Private Energieversorger begünstigen industrielle Großkunden und belasten vor allem ärmere Haushalte. Stattdessen muss Energie für industrielle Großverbraucher teuer sein, um den Einsatz energiesparender Technologien zu begünstigen. Vor allem ärmere Haushalte müssen dagegen von hohen Energiekosten entlastet und bei der Energieeinsparung unterstützt werden. Ebenso gilt: Die Bahn und Unternehmen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs dürfen sich nicht an der Rendite orientieren. Entscheidend muss sein, dass sie Mobilität – auch zwischen kleineren Orten – ermöglichen und eine attraktive, barrierefreie, preisgünstige und umweltverträgliche Alternative zum Individualverkehr darstellen. Es muss konsequent die Zielsetzung verfolgt werden, den Energieverbrauch im Verkehrs- und Transportwesen entscheidend zu senken: z.B. durch Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene. Strom- und Gasversorgung, Wasserver- und -entsorgung, Tele- und Internetkommunikation, Eisenbahnverkehr und andere Dienste sind an bundesweite, regionale und kommunale Netze gebunden, die natürliche Monopole bilden. Befinden sich solche Monopole in privater Hand, ist Preiswucher die nahezu unvermeidliche Folge. Oft führt das private Profitkalkül auch dazu, dass die Wartung und die Instandhaltung der Netze vernachlässigt werden. Negative Langzeitfolgen sind das Ergebnis. Die Netzneutralität in den digitalen Kommunikationswegen muss gegen die Bestrebungen der großen Konzerne, große Anbieter zu bevorzugen, verteidigt werden. Netzgebundene Dienstleistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen in öffentlichem Eigentum bleiben oder in öffentliches Eigentum überführt werden und der demokratischen Kontrolle unterliegen.
Auch große Naturreichtümer gehören allen und daher grundsätzlich in öffentliche Hand. Nach dem Grundgesetz soll Eigentum dem Wohle der Allgemeinheit dienen und nicht nur dem der oberen Zehntausend. Dieser Verfassungsgrundsatz kann nur in einer Wirtschaft eingelöst werden, in der private Großanleger und Finanzinvestoren keine Vormacht haben, sondern die auf einem starken öffentlichen Sektor beruht. Dabei sind starke und aktive Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen unverzichtbar. Nur mit ihnen lässt sich die sozialstaatliche Regulierung demokratisch gestalten.
DIE LINKE tritt für ein Bankensystem aus drei Säulen ein: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und staatliche Großbanken. Ein funktionierender Finanzsektor ist ein öffentliches Gut, seine Bereitstellung daher eine öffentliche Aufgabe. Das europäische Banken- und Finanzsystem gehört dauerhaft unter gesellschaftliche Kontrolle. Die Zentralbanken sollen sich nicht nur an der Geldwert- und Währungsstabilität, sondern gleichberechtigt auch am Beschäftigungsziel und dem Ziel nachhaltiger Entwicklung orientieren.
Allein die Form des Eigentums, ob öffentlich oder privat, entscheidet nicht über die soziale und ökologische Qualität der Entwicklung. Auch Unternehmen im Eigentum von Bund, Ländern oder Kommunen bedürfen der Kontrolle. Sie müssen sozialen und ökologischen Vorgaben unterliegen und dem Gemeinwohl gesetzlich verpflichtet werden. Den Belegschaften müssen starke Mitbestimmungsrechte als Korrektiv zu den Entscheidungen des Managements garantiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wirksame Möglichkeiten der Partizipation an der Entwicklung der kommunalen Dienstleistungen erhalten. Im Unterschied zu privaten Unternehmen sind öffentliche Unternehmen nicht an kurzfristige Renditeerwartungen gebunden. Öffentliches Eigentum ist keine Garantie, aber die Voraussetzung für neue Kriterien und Prioritäten des Wirtschaftens. Hinzu kommt: Gewinne öffentlicher Unternehmen stärken öffentliche Einnahmen, sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, und kommen damit der Allgemeinheit und nicht nur einer kleinen Schicht von privaten Eigentümern zugute.