Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Städte- und Gemindetages Mecklenburg-Vorpommern

1 Allgemein – Beteiligung der kommunalen Landesverbände

Frage                 

Werden Sie zeitnah mit den kommunalen Landesverbänden Verhandlungen zur Aktualisierung der Vereinbarung zum Konnexitätsprinzip beginnen und welche Veränderungen werden Sie dabei vertreten?

Antwort             

Selbstverständlich, soweit hierfür von den kommunalen Landesverbänden notwendiger und begründeter Änderungsbedarf vorgetragen wird.

 

Frage                 

Sichern Sie den kommunalen Landesverbänden zu, sie vor Gesetzentwürfen aus den Reihen Ihrer Fraktion anzuhören, damit die Kommunen nicht gegenüber den Entwürfen aus der Landesregierung schlechter gestellt werden?

Antwort     

Selbstverständlich, denn in dieser Mitwirkung haben wir immer Bereicherung statt Behinderung gesehen. Darüber hinaus möchten wir die entsprechende Mitwirkung der kommunalen Landesverbände über § 6 Absätze 2 und 3 der Kommunalverfassung hinaus auch in der Landesverfassung festschreiben.

2 Inneres und Sicherheit - Leitbildgesetz

Frage                 

Schließen Sie für die Zukunft aus, dass Gemeinden gegen ihren Willen ihre Selbstständigkeit verlieren?

Antwort             

Nein, denn das wäre aus landespolitischer Sicht unredlich. Systematische bzw. rechtssichere Strukturreformen werden, nach welchen Maßstäben auch immer, ohne gesetzlich vorgegebene Zielstellungen letztlich illusionär. Deshalb sollten sinnvolle Freiwilligkeitsphasen neben einem Beginn auch ein für alle Beteiligten verbindliches Ende definieren.

 

Frage                 

Können Sie sicherstellen, dass Gemeinden, die nach dem Leitbildgesetz sich ordnungsgemäß eine Zukunftssicherheit bescheinigen, auch Planungssicherheit für ihre Zukunft als selbstständige Gemeinde haben?

Antwort     

Ja, soweit im Ergebnis kein kommunalstruktureller Flickenteppich zu konstatieren wäre.

 

Frage                  

Stellen Sie Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung als Anreiz für Gemeindefusionen?

Antwort     

Ja, denn aus landespolitischer Sicht gegebenenfalls für notwendig erachtete Maßnahmen bzw. Aufgaben sollten auch ausschließlich aus Landesmitteln finanziert werden.

 

Frage                 

Wie stehen Sie dazu, unter bestimmten Umständen auch hauptamtliche Bürgermeister von größeren Gemeinden vorzusehen, die nicht die Verwaltung leiten, eventuell aber als Mitarbeiter der zuständigen Kommunalverwaltung beschäftigt sein können?

Antwort     

Wir stehen dazu positiv.

 

Frage                 

Was halten Sie von der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit auch ämterübergreifend mit den Städten und von Anreizen zur Fusionen durch Aufgabenübertragung auf bestimmte gemeindliche Größenklassen (kleine Funktionalreform)?

Antwort     

Ein gangbarer Weg, soweit daraus möglicherweise resultierende höhere Anforderungen an die unteren Rechtsaufsichtsbehörden nicht ausgeblendet werden. Im Übrigen sollten sinnvolle Kooperationen generell auch durch die Aufsichtsbehörden intensiv unterstützt werden.

3 Inneres und Sicherheit - Kommunalverfassung

Frage              

Was halten Sie von der Idee, die allgemeine Anzeigenpflicht für kommunale Satzungen nach § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung abzuschaffen, um die Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden zu entlasten?

Antwort           

Die hierzu notwendige Abwägung zwischen Aspekten der Rechtssicherheit (auch über die Anzeige und entsprechende Prüfung) und der Deregulierung (als Entlastung) spricht letztlich wohl gegen diese Idee.

 

Frage                 

Wie stehen Sie dazu, dass gegen das Votum der Entschädigungskommission die Sitzungsgelder der sachkundigen Einwohner und ihrer Stellvertreter für Fraktionssitzungen in der Entschädigungsverordnung erheblich ausgeweitet werden sollen?

Antwort     

Da die notwendigen Sachinformationen uns hierfür nicht vorliegen, bliebe uns an dieser Stelle nur übrig, Spekulationen zu antworten.

4 Inneres und Sicherheit - Zukunftsfähigkeit der Kommunen – Personalgewinnung

Frage              

Wie wollen Sie sicherstellen, dass der öffentliche Dienst (Landesverwaltung und Kommunalverwaltung) weiterhin qualifizierte und motivierte Mitarbeiter einstellen und qualifizieren kann, um die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben der Zukunft zu erledigen?

Antwort           

Die öffentlichen Arbeitgeber müssen künftig sowohl im Ländervergleich als auch gegenüber privaten Arbeitgebern wettbewerbsfähig bleiben, womit neben Fragen etwa der Familienfreundlichkeit selbstverständlich direkt Vergütungs- und Besoldungsaspekte angesprochen sind, die wiederum in den Kontext der globalen Haushaltssituation zu stellen sein werden.

 

Frage                 

Sind Sie bereit, den Fachbereich Allgemeine Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege mit neuen Dozentenstellen auszustatten, um die Ausbildung der notwendigen Anwärter für Land und Kommune in den nächsten Jahren sicherzustellen?

Antwort    

Ja.

 

Frage                 

Halten Sie es eigentlich angesichts der Verantwortung der hauptamtlichen Bürgermeister für angemessen, dass viele von ihnen weniger verdienen als jeder Referatsleiter der Landesregierung? Setzen Sie sich für eine Höhergruppierung der Bürgermeister in der Kommunalbesoldungslandesverordnung ein?

Antwort     

Die Verantwortung eines hauptamtlichen Bürgermeisters, für dessen Höhergruppierung gegenwärtig kein zwingender Grund zu erkennen ist, steht außer Frage. Ein pauschaler Vergleich mit einem Referenten oder Referatsleiter in der Landesverwaltung ist aber bereits vor dem Hintergrund beamtenrechtlicher Voraussetzungen wenig zielführend.

5 Inneres und Sicherheit - Zukunftsfähigkeit der Kommunen – EDV

Frage              

Durch welche organisatorischen und finanziellen Maßnahmen wollen Sie die IT-Sicherheit auch gerade in den kleinen Verwaltungen steigern?

Antwort           

Es wird künftig noch stärker zu beachten sein, dass Vorgaben durch Landesgesetze (z. B. E-Government-Gesetz M-V) gerade für Kommunalverwaltungen kleinerer Gemeinden überdurchschnittliche Kostenbelastungen bedeuten können, um IT-Sicherheit etwa im Zusammenhang mit De-Mail oder elektronischer Aktenführung zu gewährleisten.

 

Frage                 

Wie können gemeinsame Verfahren der Kommunen noch effizienter gefördert werden? Wie sehen Sie hier die Möglichkeiten des Landes zur Rechtssetzung und Standardisierung, um mehr Gemeinsamkeit in den Strukturen der Leistungserbringung und den Verfahren zu erreichen (einfachere Standardlösungen für alle Ebenen)?

Antwort    

Um ein einheitliches Verwaltungshandeln auf Landes- und kommunalen Ebenen weiter auszuprägen, wurde von uns etwa das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit mitgetragen. Da die den kommunalen Behörden bei Umsetzung dieser Regelungen entstehenden Kosten naturgemäß noch nicht genau zu beziffern sind, ist hier eine besondere Beobachtung der Gesetzesfolgen gefragt.

 

Frage                 

Unterstützen Sie die Bemühungen der Kommunen nach einem gemeinsamen kommunalen Rechenzentrum? Wie sehen Sie die Möglichkeiten einer gleichberechtigten Zusammenarbeit der Ebenen Land, Landkreise, Gemeinden und der kreisfreien Städte?

Antwort     

Zentralisierungen können zu einem effizienteren und sparsameren Einsatz von IT-Haushaltsmitteln führen. Ob hierzu letztlich ein gemeinsames kommunales Rechenzentrum oder die gemeinsame Nutzung des Datenverarbeitungszentrums besser geeignet ist, sollte weiter geprüft werden.

6 Inneres und Sicherheit - Feuerwehren

Frage               

Sind Sie bereit, für den Fall, dass aus den neuen Verpflichtungen des Brandschutzgesetzes (Brandschutzbedarfspläne, Entschädigung auch für andere Feuerwehraufgaben durch die Gemeinden) Mehrkosten für die Gemeinden entstehen, diese noch nachträglich im Sinne des Konnexitätsprinzips auszugleichen?

Antwort           

Die Konnexitätsvereinbarung errechnet mögliche Mehrbelastungen durch Verrechnung der prognostizierten Aufgabenkosten mit den Einnahmen und sonstigen Einsparungen. Dies gilt auch für den Brandschutz. Und auch für mögliche nachträgliche Erkenntnisse zeigt o. g. Vereinbarung den Lösungsweg.


Frage                

Durch welche Maßnahmen wollen Sie den Lehrgangsstau an der Landesschule für Brand- und Katastrophenhilfe beseitigen?

Antwort    

Konsequentere Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen und ernsthafte Prüfung einer weiteren Aufstockung der Anzahl der Lehrkräfte.

7 Entwicklung unseres Landes - Breitband

Fragen             

Wie beabsichtigen Sie sicherzustellen, dass diese für die Zukunft unverzichtbare Infrastruktur allen Unternehmen und Bürgern in absehbarer Zeit zur Verfügung steht?

Nach der vom Energieministerium beauftragten Studie des TÜV Rheinlands beträgt die Wirtschaftlichkeitslücke für M-V alleine 2,3 Milliarden Euro. Mit welcher Strategie wollen Sie einen vollständigen Ausbau in M-V erreichen und welche zusätzlichen Landesmittel sollen zur Verfügung gestellt werden?

Werden Sie einen Landesausbauplan für M-V entwickeln?

Antwort           

DIE LINKE in M-V hat bereits 2007 auf die Herausforderungen, die vor allem in der Breitbanderschließung des ländlichen Raumes liegen, aufmerksam gemacht. Es hat dennoch Jahre gedauert, bis die Bundesregierung mit 50 Mbit/s pro Haushalt bis 2018 ein klares Ziel vorgegeben hat. Die von Seiten des Landes M-V erfolgte konzertierte Aktion zum Breitbandausbau hat dazu geführt, dass im ersten Aufruf des Bundesverkehrsministeriums 24 von 64 eingereichten Projekten aus M-V kommen und im Scoring-Verfahren gute Chancen haben, auch finanziert zu werden. DIE LINKE steht hinter dem Grundsatz, dass kein einziger Euro, der an Bundesfördermitteln nach M-V fließen könnte, ungenutzt sein darf. Die dafür nötige Kofinanzierung von Seiten des Landes ist sicherzustellen. Das gilt auch für den Fall, dass einige besonders finanzschwache Kommunen ihren Anteil an der Gesamtfinanzierung nicht leisten können. In diesem Fall muss das Land diesen Anteil zwingend übernehmen, um die Bundesfördermittel nicht verfallen zu lassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Ausbauprojekte aus M-V sehr zahlreich im ersten Aufruf des Bundesverkehrsministeriums vertreten waren und noch viele weitere Projekte folgen werden, ist die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine vermeidbare Belastung für den Landeshaushalt. Sollten nach Ablauf des Bundesförderprogrammes noch Gebiete in M-V nicht ausgebaut sein, so wird sich DIE LINKE für einen weiteren Ausbau dieser unterversorgten Gebiete mithilfe einer Landesausbaustrategie einsetzen und die nötigen finanziellen Mittel aus dem Landeshaushalt bereitstellen. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 alle Haushalte in M-V mit schnellem Internet zu versorgen.

 

 

Frage        

Wie sollen die Vorbereitungen auf das Gigabit-Zeitalter aussehen und wie bewerten Sie die Vectoring/Super-Vectoring Pläne der Deutschen Telekom AG?

Antwort     

Nach heutigem Stand der Technik lassen sich mit Kupferleitungen, die mittels Vectoring/Supervectoring auf höhere Übertragungsraten gebracht werden, maximal 250 Mbit/s erreichen. Selbst dieser Datendurchsatz wird jedoch nur auf kurze Distanzen erreicht und ist schon heute für viele gewerbliche Anwendungen zu gering. Für die Praxis bedeutet dies, dass bereits Entfernungen vom Verteiler zu freistehenden Häusern oft so lang sind, dass ein Dämpfungseffekt eintritt, der dafür sorgt, dass wesentlich weniger Datendurchsatz im Downstream erreicht wird, als angegeben. Damit ist für DIE LINKE weder Vectoring noch Supervectoring als Technologie zukunftsfähig. Das Breitbandnetz in M-V muss nach Meinung der LINKEN mit Hilfe von Glasfaser ausgebaut werden, und das bis in jeden Haushalt. Nur so lassen sich zukunftsfest Daten im Gigabitbereich übertragen.

 

Frage        

Können Sie sich vorstellen in Ergänzung zu der Wirtschaftlichkeitslückenförderung auch ein Betreibermodell zu unterstützen und wenn ja, in welcher Form?

Antwort    

DIE LINKE favorisiert das Betreibermodell. Das Betreibermodell stellt sicher, dass die Kommunen die Zukunft ihrer Netze in der Hand haben und aus der Verpachtung ihrer Netze Einnahmen zur Refinanzierung des Breitbandausbaus requirieren können. Der Breitbandausbau ist für DIE LINKE genauso Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge wie die Versorgung mit Strom, Wasser oder Verkehrswegen. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist aus Sicht der LINKEN die schnellere und kurzfristig kostengünstigere Lösung, aber sicherlich nicht die nachhaltigere für die Kommunen. Es ist dabei besonders zu kritisieren, dass Kommunen, die die passive Infrastruktur selbst ausbauen wollen, sich im Vorfeld der Ausbaumaßnahmen bereits für einen späteren Pächter entscheiden müssen, um Aussicht auf Förderung aus dem Bundesförderprogramm zu haben. Für DIE LINKE wäre der folgende Weg zielführender und mehr orientiert an den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen einerseits und den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher andererseits: Das Ausbaugebiet wird schrittweise ausgebaut. Dazu wird es in einzelne Zielcluster unterteilt, in denen der Ausbau dann beginnt, wenn in diesem Abschnitt die geforderte Anschlussrate erreicht wurde. Dem muss eine Befragung zu den Bedarfen vorausgehen. Um den Zweck der Förderung zum Lückenschluss noch unterversorgter Gebiete zu erfüllen, sollte zwischen dem Start der Befragung und der Entscheidung über die Erschließung einzelner Cluster ein eng definierter zeitlicher Rahmen bestehen.

 

 

Frage        

Wie sollen die Funknetze so ertüchtigt werden, dass die Nutzer überall erreichbar sind und das Angebot so stabil ist, dass es auch Großereignissen wie der Hansesail gewachsen ist oder den Anforderungen touristischer Räume auch während der Hochsaison genügt?

Antwort     

Die Funknetze sind in Deutschland im Besitz der Privatwirtschaft, die für den Ausbau verantwortlich ist. Die Bundesregierung hat hier mit der Privatisierung der Deutschen Post und der ihr angeschlossenen Telekommunikation eine Grundsatzentscheidung für die Privatisierung von Kommunikationstechnologie und gegen eine Form der digitalen öffentlichen Daseinsvorsorge getroffen, die nicht im Einflussbereich der Landespolitik liegt. Lediglich dort, wo der Ausbau der Funknetze Bestandteil des Breitbandausbaus ist, kann hier eventuell über landespolitische Einflussnahme nachgebessert werden. Dies gilt jedoch nur für einzelne Gebiete im ländlichen Raum, die eine schwache Funknetzabdeckung besitzen und deren Strukturen im Einzelfall auch keine Erschließung mittels kabelgebundenem Breitbandausbau vorsehen. DIE LINKE sieht hier landespolitischen Handlungsbedarf, jedoch keine Handlungsmöglichkeiten.

 

 

Frage        

Wie wollen Sie sicherstellen, dass es künftig ausreichend WLAN-Angebote an öffentlich zugänglichen Stellen gibt?

Antwort     

Ursache für die mangelhafte Abdeckung mit öffentlichem WLAN ist die unsichere Rechtslage nach §8 Telemediengesetz, welches Anbieter von öffentlichen WLAN dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Netzwerk keine Rechtsbrüche begangen werden. Trotz des Gesetzesvorschlages aus dem Bundesrat, der die Neufassung des Telemediengesetzes und darin inkludiert eine Beseitigung der Störerhaftung vorsieht, verzichtet der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung jedoch auf die Abschaffung der Störerhaftung oder auf eine Ausweitung des Providerprivilegs, die die bestehenden Rechtsunsicherheiten beseitigen bzw. das Anbieten von öffentlichem WLAN von gewerblichen wie privaten Anbietern wesentlich erleichtern würden.

Für DIE LINKE ist klar, dass nur eine vollständige Beseitigung der Störerhaftung die Verbreitung öffentlichen und freien WLANs in Mecklenburg-Vorpommern wirklich voranbringen wird.

DIE LINKE wird auch in Zukunft über ihre kommunalen Vertreter darauf hinwirken, dass mehr Kommunen öffentliches WLAN anbieten und sich in diesem Kontext das Providerprivileg sichern, so lange das juristisch notwendig sein sollte. In diesem Rahmen wird DIE LINKE ihre Wahlkreisbüros und Kreisgeschäftsstellen dazu auffordern, ihre Räumlichkeiten Initiativen vor Ort zur Verfügung zu stellen, die sich bei der Verbesserung des WLAN-Angebotes aktiv einbringen (Freifunkinitiativen etc.) und damit bürgerschaftliches, netzaktivistisches Engagement unterstützen.

8 Entwicklung unseres Landes - Versammlungsrecht

Frage              

Was halten Sie vom Vorschlag kommunaler Praktiker, die Zuständigkeit der Versammlungsbehörde mit Beginn der Versammlung von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Polizei zu übertragen, da diese die Mittel hat, das Personal und die Erfahrung für die Durchführung von Versammlungen hat, während die Vorbereitung, die Auflagenerteilung und die Bestimmung der Strecke des Demonstrationszuges weiter bei der örtlich zuständigen Versammlungsbehörde verbleiben sollte?

Antwort           

Die Frage berührt auch das Verhältnis von Versammlungsrecht zum allgemeinen Polizeirecht. Hier besteht Diskussionsbereitschaft, obwohl akuter Handlungsbedarf nicht gesehen wird. Auch der gemeinsame Antrag aller demokratischen Landtagsfraktionen „Demonstrationskultur für Demokratie und Toleranz“ (Drs. 6/3130) setzt andere Schwerpunkte.

9 Entwicklung unseres Landes - Energiewende

Frage              

Werden Sie sich für die schnelle Einrichtung der Energieagentur einsetzen?

Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Kommunen auch weiterhin auf Augenhöhe mit Investoren verhandeln können und die Chancen des Bürger- und Kommunalbeteiligungsgesetzes nutzen können?

Antwort           

Wir gehen davon aus, dass die Landesenergie- und Klimaschutzagentur noch vor den Wahlen am 4. September 2016 eingerichtet ist. Als wichtigste Aufgaben obliegt ihr zunächst die Beratung der Kommunen bezüglich des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes. Deshalb muss die Einrichtung der Agentur sogar noch vor Beginn der Sommerpause geschehen sein, da das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz bereits beschlossen ist. Sollte die Landesregierung die Errichtung der Energieagentur nicht in der laufenden Legislaturperiode bewältigen, wäre sie an ihrem eigenen Anspruch gescheitert. Die Energieagentur muss personell so ausgestattet werden, dass sie in der Lage ist, die Anfragen zu koordinieren und den Beratungsauftrag zu erfüllen. Nur dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Kommunen eine kostenfreie und umfassende Beratung erhalten, um die Chancen aus dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz bestmöglich zu nutzen.

 

Frage                 

Wie wollen Sie den Um- und Ausbau der Verteilnetze unterstützen?

Antwort     

Der Aus- und Umbau liegt in der Verantwortung der Netzbetreiber. Die Politik setzt für den Ausbau die Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass beim Netzausbau auf bereits jetzt existierende Lösungen zurückgegriffen wird, um den Ausbau der Netze soweit wie möglich zu reduzieren. Mithilfe von Speichern kann der notwendige Ausbau von Netzen reduziert werden. Gleiches gilt für zuschaltbare Lasten, damit in Spitzenzeiten der Energieproduktion der Energieüberschuss genutzt werden kann. Das Credo beim Netzausbau muss also lauten: So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Schließlich belastet der Netzausbau jeden einzelnen Verbraucher, da die Kosten umgelegt werden. Besonders in den Gebieten, wo viel Erneuerbare Energie produziert wird und die Netze ausgebaut werden müssen, sind die Netzentgelte je Kilowattstunde besonders hoch. DIE LINKE setzt sich seit Jahren vehement für eine bundesweite Kostenwälzung ein. Das würde vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern erheblich entlasten.

 

Frage                 

Wie wollen Sie dazu beitragen, dass möglichst schnell die erforderlichen Speicher gebaut werden können?

Antwort     

Bundesweit, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern wird zur Verbesserung der Speichertechnologie geforscht. Wie bei der Energiewende insgesamt gibt es bundesweit kein koordiniertes Vorgehen. Überall wird an Einzellösungen gearbeitet, die am Ende nicht zusammengeführt werden. Ebenfalls gibt es eine Vielzahl an erfolgreichen Modell- und Forschungsprojekten. Die Ergebnisse verschwinden dann in der Schublade, anstatt die Produkte zur Marktreife zu führen. Es fehlt ein Förderprogramm, dass die Überführung von Forschungsergebnissen in die Praxis erleichtert.

 

Frage                 

Wie wollen Sie im Bundesrat agieren, um zu einer bundesweit sinnvoll gesteuerten Energiewende zu kommen?

Antwort    

Die maßgeblichen Entscheidungen zur Energiewende werden auf Bundesebene getroffen. Dort gibt es jedoch keine einheitliche und stetige Vorgehensweise. In Deutschland gibt es keine einheitliche Strategie bei der Energiewende, in kurzen Abständen ändern sich die Bedingungen. Das ist sowohl für die Bevölkerung als auch für Investoren und Erzeuger von großem Nachteil. Stabilität und Planungssicherheit leiden darunter.

Des Weiteren bleibt es bisher bei einer Stromwende. Die Bereiche Wärme und Verkehr werden stiefmütterlich behandelt. Im Bundesrat wird es schwer, zwischen den Ländern eine einheitliche Position zu finden. Denn die Interessenlagen sind sehr unterschiedlich. Auch DIE LINKE betrachtet die Energiewende als wichtige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung der Wertschöpfung im Land. Deshalb setzen wir auf eine intensive Kooperation mit den nord- und ostdeutschen Bundesländern, und das nicht nur in Fragen der Energiewende. Nur gemeinsam können wir das politische Gewicht erlangen, damit unsere Interessen gegenüber anderen Bundesländern und in Berlin Gehör finden. Natürlich werden wir versuchen, die Bundesregierung zu einer Energiewendestrategie für die gesamte Bundesrepublik zu bewegen.

 

Frage                 

Welche weitergehenden Änderungen am EEG halten Sie für erforderlich?

Antwort     

Das EEG ist ein außerordentlich flexibles System. Die Hauptlinien wie - die Einspeisevergütungen, - der Einspeisevorrang und - die solidarische Finanzierung wollen wir auf absehbare Zeit erhalten. Die Bundesregierung sieht das nicht so. Zahlreiche Veränderungen der letzten Jahre haben die Grundsubstanz angegriffen. Die Verhandlungen zum neuen EEG 2016 sind in vollem Gange. Hauptsächlich geht es um die Pflicht zur Ausschreibung. DIE LINKE lehnt dieses Ausschreibungssystem ab, weil es die kleinen Akteure in der Energiewende benachteiligt und die Bürgerenergiebewegung ausbremst. Aber auch, weil der sogenannte atmende Deckel in Wahrheit eine Ausbaubremse ist. Durch die Ausschreibungen wird es weniger Akteure am Markt geben und die Macht wird wieder in die Hände großer oligopoler Strukturen gelegt. Die Direktvermarktung ist auch durch kleine und kommunale Akteure kaum zu bewältigen, außerdem wird der bürokratische Aufwand immer größer.

Wir sehen auch den dringenden Handlungsbedarf, die Bioenergie sowohl für die Strom- als auch die Wärmeversorgung wieder zu stärken. Die jüngste KWK-Novelle ist dringend überarbeitungsbedürftig. Die Anreizregulierung darf nicht so novelliert werden, dass der Netzausbau nicht mehr finanziert werden kann. Es sei denn die Politik greift großzügig in die Förderkiste, entlastet damit die Erzeuger und die Bürger. Es reicht also nicht, nur das EEG in den Blick zu nehmen. Es ist notwendig ein Energiewendekonzept zu erarbeiten, das Strom, Wärme und dann auch den Verkehr in den Fokus nimmt.

Da es sich abzeichnet, dass das EEG 2016 noch vor der Landtagswahl beschlossen wird, wird sich DIE LINKE mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Vielfalt an Akteuren im Markt der Erneuerbaren Energien erhalten bleibt. Dies kann mit Ausnahme- und Sonderregelungen für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte realisiert werden. Schließlich braucht es bundesweit eine solidarische Finanzierung der Aufwendungen.

 

Frage                

Welches der vorgeschlagenen Strommarktmodelle unterstützen Sie?

Antwort     

DIE LINKE favorisiert das IZES-Modell der „Echtzeitwälzung“. Sollte es zu einem Kapazitätsmarkt kommen, dem wir sehr skeptisch gegenüberstehen, dann würde für DIE LINKE der fokussierte Kapazitätsmarkt in Frage kommen. Aber einen Kapazitätsmarkt lehnen wir vor allem deshalb ab, weil es vor allem der Kohle noch lange eine Bestandsgarantie beschert. Aus klimapolitischen Erwägungen halten wir das nicht länger für vertretbar.

10 Entwicklung unseres Landes - Umwelt

Frage              

Beabsichtigen Sie, sich für eine Rückführung des Artenschutzes auf seine ursprüngliche Zielsetzung einzusetzen und insbesondere das Tötungsverbot zu begrenzen, um wieder Gestaltungsmöglichkeiten für erforderliche Infrastrukturvorhaben zurückzugewinnen?

Antwort           

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich nicht für eine Begrenzung des Tötungsverbots ein. Schon heute ist es möglich, bei Gefährdung von Menschen, Nutztieren, Infrastrukturobjekten, landwirtschaftlichen Betrieben oder Hochwasserschutz, über Ausnahmeregelungen Eingriffe in die Population von besonders geschützten Wildtieren vorzunehmen. Die strenge Einzelfallprüfung muss bleiben. Zu allererst sind Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Dafür und für den Schadensausgleich für Betroffene muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollten aus unserer Sicht unbürokratischere und praktikablere Regelungen gefunden werden, um eventuelle Schäden auszugleichen oder präventiv eingreifen zu können.

 

Frage

Werden Sie sich für einen weiteren Standardabbau im Natur- und Umweltschutzrecht einsetzen?

Antwort     

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt nicht, sich für einen weiteren Abbau von Naturschutz- und Umweltschutzstandards einzusetzen. Die Millionen Besucherinnen und Besucher kommen auch und möglicherweise vor allem aufgrund der schönen Naturlandschaft.

11 Entwicklung unseres Landes - Wasser

Frage              

Streben Sie eine Novellierung des Landeswassergesetzes an? Welche Regelungen wollen Sie dabei anpassen? Will sich das Land aus dem – vor dem Hintergrund des Klimawandels immer wichtiger werdenden Hochwasserschutz (auch nur teilweise) zurückziehen? Wollen Sie Gewässer erster Ordnung zu solchen zweiter Ordnung abstufen?

Antwort           

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich schon seit Längerem für eine „große Novelle“ des Landeswassergesetzes ein. Folgende Punkte sind dabei für uns besonders wichtig:

-   Verbreiterung der Gewässerrandstreifen zu Schutzzwecken,

-   Überprüfung der Ausnahmeregelungen im § 16 Wasserentnahmeentgelt,

-   Anpassung der Regelungen zum Hochwasserschutz an die veränderten Klimabedingungen.

Aus Sicht der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern darf sich das Land nicht aus seiner Verantwortung beim Hochwasserschutz ganz oder teilweise zurückziehen. Wir wollen keine Gewässer erster Ordnung zu Gewässern zweiter Ordnung abstufen.

 

Frage                 

Wollen Sie das Wasserverbandsrecht novellieren? Wenn ja, mit welcher Zielstellung?

Antwort     

Einen grundsätzlichen Regelungsbedarf bei den Zuständigkeiten für die Wasser- und Bodenverbände, die Verbände der Wasserver- und Entsorger sieht DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern nicht. Jedoch gilt, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

 

Frage        

Wie wollen Sie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auskömmlich finanzieren, um europarechtliche Verpflichtungen des Landes zu erfüllen?

Antwort     

Die derzeitigen Regelungen zur Finanzierung der Umsetzung der WRRL über die europäischen Fonds, das Wasserentnahmeentgelt, die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und die Ausrichtung der Agrarumweltmaßnahmen findet die Zustimmung der LINKEN Mecklenburg-Vorpommern. Aus unserer Sicht muss allerdings über eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen diese in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben bei der Umsetzung der WRRL besser und schneller nachzukommen. Ebenso müssen die Wasser- und Bodenverbände für ihre Aufgaben bei der Umsetzung der WRRL besser finanziell unterstützt werden.

12 Entwicklung unseres Landes - Bau

Frage             

Wollen Sie sich für eine Novellierung der Landesbauordnung (LBO) mit der Zielsetzung weitere Standards abzubauen, einsetzen?

Antwort           

Die LBO wurde vor kurzem novelliert. Eine erneute Novelle zur zeitlich befristeten Absenkung bauordnungsrechtlicher Standards, wie z.B. in Schleswig-Holstein geplant, lehnen wir rundweg ab. Etwa eine Reduzierung von Deckenhöhen oder ein Verzicht auf Anforderungen an Barrierefreiheit bei Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen ist nicht nachhaltig. Gebäude müssen künftigen Anforderungen über einen langen Nutzungszeitraum entsprechen. Bezahlbarer Wohnraum muss für alle Wohnungssuchenden  zugänglich sein und gemischte Mieterstrukturen sichern.

Eine weitere Verlagerung der Verantwortung von der Behörde auf Private am Bau Beteiligte sehen wir eher kritisch, ebenso eine weitere Reduzierung von Abstandflächen. Für Maßnahmen die es ermöglichen, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und schneller Baurecht zu schaffen, sind wir aufgeschlossen. Vorschlägen, wie die Kosten-Nutzen-Relation verbessert werden kann, indem Normen, Zulassungen und Regelsetzungen überprüft und serielle Fertigung und Standardisierung erhöht werden, stehen wir im Grundsatz offen gegenüber. Die Vorschläge können wir aber erst dann beurteilen, wenn sie konkret vorliegen.

 

Frage                 

Unterstützen Sie die angedachten Änderungen der Baunutzungsverordnung, insbesondere den Verzicht auf den Typenzwang, ein neues Instrument zur Belebung der Innenstädte und die Klarstellung, dass Ferienwohnungen künftig auch in Wohngebieten möglich sind?

Antwort     

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist Bundesrecht, die Länder daher wenig Einfluss auf Änderungen. Die Baunutzungsverordnung sollte einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Die Baugebietstypologie der BauNVO ist Jahrzehnte alt und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen an die Stadt- und Ortsentwicklung. Die strenge Trennung unterschiedlicher Nutzungen sollte aufgegeben und einer Nutzungsdurchmischung weichen. Die Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit ohne weite Wege macht die Qualität urbanen Lebens und vitaler Städte aus. Soziale Aspekte müssen bei der Gestaltung des öffentlichen Raums viel mehr in den Vordergrund rücken. Geänderte Arbeitsweisen und bessere Baustoffe machen es möglich, dass trotz gemischter Nutzung Anforderungen für gesundes Wohnen und Arbeiten zu erfüllen sind.

Auf unsere Initiative hin ist letztlich die Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns zustande gekommen, eine Klarstellung zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohn- und anderen Baugebieten in der BauNVO erwirken zu wollen. Die Änderung bzw. Klarstellung der BauNVO sollte den Kommunen Spielraum geben, Ferienwohnungen in Wohngebieten ausnahmsweise oder allgemein zuzulassen oder auszuschließen.

13 Entwicklung unseres Landes - Wohnungswesen

Frage              

Werden Sie sich für eine Lösung der Altschuldenproblematik einsetzen und an welche Modelle denken Sie hierbei?

Antwort           

Auf Bundesebene ist eine Lösung der Altschuldenproblematik nicht mehr erreichbar. Noch immer belasten Altschulden insbesondere Wohnungsunternehmen in ländlichen Räumen, deshalb muss auf Landesebene gehandelt werden und zumindest bei Rückbau eine Entlastung von Altschulden erfolgen. Mit einem eigenen Strukturanpassungsprogramm wollen wir erreichen, dass weiterhin vor allem in abgelegenen Orten und Ortsteilen ein Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen erfolgen kann. Dieser Rückbau muss unterstützt werden, indem die tatsächlichen Rückbaukosten getragen und die Eigentümer von den Altschulden entlastet werden. Zudem will DIE LINKE das Rückbauprogramm zur Sanierung verödeter Flächen im ländlichen Raum besser ausstatten. Wir setzen uns dafür ein, dass das Stadtumbauprogramm zu einem Programm zum Umbau strukturschwacher (ländlicher) Regionen weiterentwickelt wird. Wir streben an, dass sich die Programme ergänzen.

 

Frage                 

Denken Sie über ein Wohnungsbauprogramm nach, um insbesondere in den Städten mit minimalem Leerstand ausreichend bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten?

Antwort     

Seit mehreren Jahren fordern wir auch wieder eine Neubauförderung. Die jährlichen Bundesmittel wollen wir vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Zudem wollen wir das 2008 eingeführte Sondervermögen „Wohnraumförderung M-V“ weiterführen und daraus zusätzlich eine zinslose Darlehensförderung ermöglichen.

Das Wohnungsbauprogramm soll im Regelfall in zentralen Orten sozialen Wohnungsneubau, den Neubau mit dauerhaften sozialen Bindungen und die Wiedernutzbarmachung strukturell leerstehender Wohnungen ermöglichen. Der Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte. Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen flexibel über den gesamten Wohnungsbestand der jeweiligen Gesellschaft gehandhabt werden und sichern, dass sozial gemischte Mieterstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden. DIE LINKE setzt sich für eine über das Jahr 2019 hinausgehende Fortsetzung der Bundeshilfen zur sozialen Wohnraumförderung einschließlich des Wohnumfeldes ein und für eine Übernahme der KdU durch den Bund.

14 Entwicklung unseres Landes - Bildung

Frage              

Welche konkreten Schritte zu mehr inklusiven Bildungsangeboten wollen Sie gehen?

Antwort           

In der Unterrichtung der Landesregierung „Strategie zur Umsetzung der Inklusion im Bildungswesen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ (Drucksache 6/4600) sind die pädagogischen und organisatorischen Aufgaben beschrieben und soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich, auch die finanziellen Rahmenbedingungen.

Die dargestellten Einzelmaßnahmen können wegen der Komplexität des Themas nur schrittweise umgesetzt werden.

Wir legen besonderen Wert darauf, dass diese Umsetzung unter Gewährleistung eines möglichst kontinuierlichen Prozesses, beginnend mit der frühkindlichen Bildung und Erziehung, erfolgt und Eingriffe in das darauf aufbauende Schulsystem nur dann erfolgen, wenn es unter Beachtung des Gesamtsystems möglich ist.

Zu solchen Maßnahmen zählen wir z.B.:

o   Aufbau eines flächendeckenden Systems von Klassen zur Beschulung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung;

o   die Ausgestaltung einer flexiblen Schuleingangs- und  Ausgangsphase sowie eines flexiblen Bildungsganges an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, in dem Kinder und Jugendliche temporär außerhalb des Klassenverbandes in bestimmten Fächern gefördert werden können;

o   Bereitstellung weiterer flexibler Leistungs- und Unterstützungssysteme im Unterricht;

o   Ausbau der Benachteiligten- und Begabtenförderung im gesamten Schulsystem;

Die Strategie der Landesregierung ist in festgelegten zeitlich Perioden zu evaluieren und, soweit notwendig, anzupassen. Dies betrifft insbesondere auch die finanziellen Rahmenbedingungen.

Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die Inklusion im Bildungswesen nur gelingen kann, wenn sie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird, die weit über ein inklusives Schulsystem hinausgeht.

 

Frage                 

Wollen Sie das Schulgesetz ändern und welches sind dabei Ihre vorrangigen Regelungswünsche?

Antwort     

Änderungen des Schulgesetzes sind in der Öffentlichkeit häufig mit dem Vorwurf verbunden, dass damit „Unruhe an den Schulen“ entstehen würde.

Insoweit sollten Schulgesetzänderungen zu Einzelfragen vermieden werden.

Wir sehen gegenwärtig die Notwendigkeit einer komplexen Schulgesetzänderung nur im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung der Inklusion. Dazu bedarf es jedoch einschlägiger praktischer Erfahrungen zur Zweckmäßigkeit und Bestandssicherheit der pädagogischen und organisatorischen Einzelmaßnahmen, die in einem Änderungsgesetz geregelt werden sollen. Dies gilt mit Blick auf den notwendigen Bürokratieabbau auch für die untergesetzlichen Vorschriften. Zudem regen wir die Schulgesetzänderung an, um Grundlagen für die Mittagsversorgung nach den Richtlinien der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ für allen Schulen des Landes zu schaffen und um die Kostenerstattung der Schülerbeförderung für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler zu regeln, die eine örtlich nicht zuständige Schule besuchen.

 

Frage                 

Setzen Sie sich dafür ein, dass durch die Umsetzung der Inklusion an Schulen entstehenden Mehrbelastungen der Schulträger im Rahmen des Konnexitätsprinzips ausgeglichen werden? Welche Mittel stellen Sie zur Verfügung?

Antwort     

Ja. Allerdings können gegenwärtig die für die Schulträger durch die Inklusion entstehenden Mehrkosten nicht seriös dargestellt werden. Zu den für uns offenen Fragen zählen z.B.:

o   die baulichen Anforderungen, die durch ein inklusives Schulsystem beim Neubau oder der Sanierung von Schulgebäuden relevant sind;

o   die Auswirkungen auf die Schülerbeförderung;

o   die zusätzlichen Kosten durch inklusionsgerechte Lehr- oder Lernmittel;

Insoweit müssen mit den entsprechenden rechtlichen Regelungen (z.B. Schulbaurichtlinie) die Standards konkreter ausgewiesen werden.

Die konnexitätsrelevanten Kosten der Schulträger durch die Inklusion müssen Bestandteil der Evaluierung sein. Auf dieser Grundlage sind sie anforderungsgerecht anzupassen.

Im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten wollen wir uns auch dafür einsetzen, dass das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot des Bundes in der schulischen Bildung beseitigt wird und sich die Bundesregierung an der Prozessfinanzierung beteiligt.

Es darf nicht vergessen werden, dass die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung erfolgte und dass damit in der Folge die erheblichen finanziellen Belastungen zum überwiegenden Teil den Bundesländern sowie den Landkreisen, Städten und Gemeinden zugefallen sind.

Zu Fragen der Konnexität sind zwischen den beteiligten Ministerien Regelungen getroffen worden, die im Kapitel 4.5 Fragen der Konnexität in der Strategie dargestellt sind.

 

Frage                 

Sehen Sie in Anbetracht der Flüchtlingsströme die Notwendigkeit, Schulneubauten oder Ergänzungsbauten vorzunehmen und zu finanzieren? Und welche Mittel wollen Sie dafür einsetzen?

Antwort     

Diese Frage lässt sich nicht mit hinreichender Genauigkeit beantworten. Voraussetzung wäre, dass die Anzahl der Schulpflicht unterliegenden Kinder und Jugendlichen als Flüchtlinge

o   bekannt ist,

o   eine Zuordnung zu einer Schulart (Grundschule, weiterführende Schule) erfolgt und

o   die Kapazitäten der jeweiligen Schulträger zur Aufnahme dieser Schülerinnen und Schüler vorliegen und

o   inwieweit es sich beim Schulbesuch in Abhängigkeit vom Status der Flüchtlinge um eine temporäre, längerfristige oder ständige Maßnahme handelt.

Erst dann könnte über die Notwendigkeit von Schulneu- oder –ausbauten befunden werden. Soweit dann eine Notwendigkeit besteht, wäre sie aus unserer Sicht konnexitätsrelevant bzw. Bestandteil der Vollkostenerstattung.

 

Frage                 

Werden die Mittel für DaZ-Kurse (Deutsch als Zweitsprache) verstetigt und wird es solche Kurse zukünftig auch an Gesamtschulen und Gymnasien geben?

Antwort     

Gegenwärtig stellt das Land 100 Lehrerstellen für diese Maßnahme zur Verfügung. Das Problem besteht in der Besetzung der Stellen mit geeigneten Lehrkräften. Hier gibt es Nachholbedarf in den Angeboten einer berufsbegleitenden Qualifizierung und auch in der Bereitschaft von haupt- und nebenberuflichen Lehrkräften, dieses Fach zu unterrichten.

Wir gehen davon aus, dass entsprechend der Anzahl der Flüchtlinge und ihrem Alter beim Besuch einer weiterführenden Schule DaZ-Kurse angeboten werden müssen.

 

Frage                 

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die erforderliche Ausbildung von fehlenden Lehrkräften voranzutreiben?

Antwort     

Unter Beachtung des bundesweit vorhandenen Lehrkräftemangels sind kurzfristige Lösungen nicht möglich. Durch die Verbeamtung von Lehrkräften ist ein Standortnachteil des Landes beseitigt. Mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz haben Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bessere Chancen und die langjährig an den Schulen beschäftigten Lehrkräfte ohne eine Qualifikation werden unter den entsprechenden Voraussetzungen in den Schuldienst übernommen.

Wir sehen noch Potentiale bei Angeboten zur berufsbegleitenden Qualifizierung, insbesondere für die Inklusion, aber auch für Mangelfächer.

Die Lehramtsausbildung muss in beiden Phasen reformiert werden. Wir favorisieren eine Stufenlehrerausbildung.

15 Sozialer Zusammenhalt - Flüchtlinge

Frage              

Wollen Sie den nach M-V kommenden Flüchtlingen eine dauerhafte Perspektive in M-V anbieten?

Antwort           

Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen und ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, benötigen selbstverständlich eine Perspektive in Mecklenburg-Vorpommern. Um ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen, müssen von Anfang an gut aufeinander abgestimmte Integrationsmaßnahmen erfolgen und eine zügige Einbindung in die Gesellschaft stattfinden. Der Übergang von der Erstaufnahmeeinrichtung in die Kommunen des Landes muss strukturiert und in enger Abstimmung zwischen den Behörden und Ebenen erfolgen. Gerade in der Phase des Übergangs muss eine kontinuierliche und weiterführende Beratung und Betreuung gewährleistet sein. Dafür muss deutlich mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.

 

Frage        

Wie stellen Sie sich eine gelungene Integrationspolitik vor? Welches sind für Sie die entscheidenden Erfolgsfaktoren dabei? Welche Rolle sollen die verschiedenen Verwaltungsebenen (Land, Landkreise und Gemeinde) hierbei spielen? Wie wollen Sie die Kommunen, insbesondere die Städte und Gemeinden, hierbei unterstützen?

Antwort    

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen gelingen kann. Voraussetzung ist eine gut funktionierende, enge Abstimmung zwischen Bund, Land und Kommunen. Die Landespolitik ist dafür verantwortlich, gesetzliche Regelungen zu treffen, Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen und auszubauen und den Integrationsprozess finanziell zu unterstützen.

Die Landeskonzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern muss kontinuierlich fortgeschrieben werden. In der Integrationskonzeption müssen konkrete Ziele, die dafür erforderlichen Zwischenschritte und überprüfbare Maßnahmen festgelegt werden. Die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen sind im Landeshaushalt zu verankern. Darüber hinaus muss auch der Bund stärker in die Finanzierungsverantwortung genommen werden.

Integration ist ein ganzheitlicher Prozess, der gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll.

Die strukturelle Integration beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt: Die strukturelle Integration mit dem Ziel einer adäquaten Beschäftigung, mit der ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in Deutschland möglich wird, ist durch geeignete Maßnahmen zu befördern.

Die sprachliche Integration durch Zugang zu Sprachkursen von Anfang an und gezielte Förderung der Kinder und Jugendlichen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ist unerlässlich. Die Vermittlung der deutschen Sprache muss so früh wie möglich beginnen und strukturiert erfolgen. So müssen auch Alphabetisierungskurse und berufsbezogene Sprachkurse stärker in den Fokus rücken.

Die räumliche Integration ist durch dezentrale Unterbringung in Wohnungen mit guter Anbindung an die Infrastruktur zu befördern und flächendeckenden Angeboten der Migrationssozialberatung zu unterstützen.

Die kulturelle Integration kann unter anderem durch Maßnahmen zur Orientierung im Aufnahmeland, eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung im Integrationsprozess und ein flächendeckendes Netz von qualifizierten Sprach-, Integrations- und Kulturmittlern in Mecklenburg-Vorpommern befördert werden.

Ein bedeutender Faktor zur Unterstützung jedes Einzelnen im  Integrationsprozess ist die Verfügbarkeit von Angeboten der Migrationssozialberatung und Betreuung. Es ist Aufgabe des Landes sowie des Bundes für eine ausreichende Finanzierung der Beratung und Betreuung zu sorgen. In den Antworten auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3944 heißt es: „Die Betreuung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit eigenem Personal oder wird durch beauftragte Träger sichergestellt. Das Land erstattet den Kommunen die dafür anfallenden notwendigen Kosten.“ Das Land ist gefordert, weitere finanzielle Mittel für die Beratung bereitzustellen, um den steigenden Bedarf zu decken.

Die Angebote der durch den Bund finanzierten Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche müssen grundsätzlich auch für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugänglich sein. Die Integrationsministerinnenkonferenz hat sich hierzu bereits im März 2015 verständigt. Nun müssen weitere Schritte folgen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD) für nicht mehr schulpflichtige junge Migrantinnen und Migranten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind flächendeckend im Land auszubauen sowie finanziell und personell auskömmlich auszustatten. Für die Finanzierung ist der Bund stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Landesregierung muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinwirken.

 

Frage                 

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine ausreichende Anzahl an Deutsch- und Integrationskursen für alle zu uns kommenden Flüchtlinge so schnell wie möglich angeboten und finanziert wird? Welche Mittel wollen Sie dafür vorsehen?

Antwort     

Deutsch- und Integrationskurse müssen bereits verbindlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten werden. Ein strukturiertes, aufeinander aufbauendes und ineinandergreifendes System von Sprachkursen für verschiedene Sprachlevel muss sich in den Kommunen fortsetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern wird weiterhin zusätzliches Personal für Sprachkurse benötigt. Es stehen nach wie vor Stellen für Deutsch als Zweitsprache zur Besetzung aus und fehlen tatsächlich vor Ort. Um das Angebot flächendeckend sicherzustellen, müssen weitere 2,6 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden.

Schulen, die Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache unterrichten, müssen flächendeckend vorgehalten werden und die Stundenausstattung haben, die für das Erlernen der deutschen Sprache notwendig ist. Dazu ist es notwendig, wesentlich mehr Klassen für diese Jugendlichen an Berufsschulen zu bilden.

Wir schlagen "Willkommensklassen" als eine Möglichkeit vor, auch jene Jugendliche erfolgreich zu integrieren und nicht warten zu lassen, die nach Beginn des Schuljahres den Weg in ihre neue Heimat finden. Hier verbleiben sie mit theoretischem und praktischem Unterricht und absolvieren einen "Vorkurs", bis die nächste Klasse eröffnet wird.

Wenn die Städte und Gemeinden auch für diese neuen Schülerinnen und Schüler einen Teil der ihnen entstehenden Kosten vom Land erhalten, wird die Integration besser gelingen.

Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen benötigen für die Integration-zusätzlich zum Deutschkurs- Begleitung. So schlafen wir vor, den Schulen, je nach Anzahl der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, Stunden zur Verfügung zu stellen, um Lehrkräfte zu gewinnen, die das Zusammenleben gut vorbereiten, verbessern und zu Gelingen bringen werden. So können die Kinder zusätzlich begleitet werden, denn nicht nur Sprache verbindet, sondern auch Kultur, gemeinsame Aktivitäten und Akzeptanz. Dies darf nicht dem Zufall überlassen werden, sondern muss begleitend unterstützt werden.

16 Sozialer Zusammenhalt - Soziales

Frage              

Werden Sie dafür eintreten, die Ursachen der Unterschiede in den Fallzahlen und Fallkosten bei den einzelnen kommunalen Sozialausgaben zu ergründen und z. B. durch verstärkte Beratung und Unterstützung des Landes den Kommunen helfen, eigene Effizienzreserven bei der Aufgabenerfüllung zu heben (z.B. durch Hilfen beim zentralen Verhandlungsmanagement für Vereinbarungen mit Leistungserbringen, Qualifikation der kommunalen Mitarbeiter, zentralen Prüfungen, Geschäftsprozessoptimierungen, schrittweise Harmonisierungen der Leistungsfähigkeit der IT im sozialen Bereich, etc.)?

Antwort           

Uneinheitliches Vorgehen der Kommunen wegen fehlender einheitlicher Standards ist aus unserer Sicht nur eine Ursache für unterschiedliche Fallzahlen und Fallkosten. Gleichwohl gilt es hier einzugreifen. Der Kostenbeobachtungspflicht und Berichterstattung durch das Land, den Kommunalen Sozialverbandes (KSV) und die Kommunen kommt dabei ebenfalls eine nicht unwesentliche Bedeutung zu. Deshalb haben wir durch unsere Fraktion im Landtag die Sozialkostenentwicklung thematisiert. Diese Befassung wurde durch den Landesrechnungshof aufgegriffen und fortgeführt. Sie können versichert sein, dass wir das Thema weiter vorantreiben.

Die von Ihnen geforderte und von uns beabsichtigte Unterstützung der Kommunen durch das Land in den o. g. Punkten setzt aber auch den Willen und die Bereitschaft der Kommunen voraus, sich vergleichen lassen zu wollen. Gleichermaßen sehen wir es für erforderlich an, die Arbeit des Kommunalen Sozialverbandes zu hinterfragen.

Wesentliche Ursachen für steigende und unterschiedliche Fallzahlen im Land sehen wir aber auch in grundlegenden Entwicklungen und Zuständen, wie z.B. einer anhaltend hohen Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit und jahrelanger Armut sowie Armutsgefährdung. Deshalb ist es uns wichtig, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit und Armut auch mit Initiativen des Landes abzubauen. Wir sehen dieses Thema neben der Integration von Geflüchteten als Schwerpunktthema im Bündnis für Arbeit und fordern Sie auf, uns dabei zu unterstützen. Neben der drohenden Langzeitarbeitslosigkeit und Armut von Geflüchteten, sind anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit der einheimischen Bevölkerung und zunehmende Altersarmut wesentliche soziale Herausforderungen für unser Land in den nächsten fünf Jahren. Da viele dieser Probleme nicht allein vom Land und den Kommunen gelöst werden können, gilt es, gegenüber dem Bund – möglichst abgestimmte Forderungen zu erheben und ebensolche Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

17 Sozialer Zusammenhalt - Jugend

Frage              

Wie wollen Sie dafür eintreten, das KiföG M-V für Städte, Gemeinden, Landkreise und Träger zu entbürokratisieren?

Antwort           

Nach wie vor ist das Finanzierungssystem, das im KiföG M-V verankert ist, zu bürokratisch und verteilt die Lasten der Kindertagesbetreuung ungleich. Insbesondere die Eltern und die Kommunen haben den deutlich größeren Teil der Kindertagesbetreuung zu leisten.

Das Land hingegen beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung für ostdeutsche Verhältnisse nur unterdurchschnittlich, wie im finanzwissenschaftlichen Kurzgutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich im Auftrag des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern auf Seite 16 nachzulesen ist. Das Land muss seine Verantwortung für die frühkindliche Bildung in Mecklenburg-Vorpommern stärker wahrnehmen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat zu diesem Sachverhalt im Juni 2015 einen Antrag zur strategischen Ausrichtung der Kindertagesbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (Drucksache 6/4096). Die Forderungen darin sind unter anderem, dass im Doppelhaushalt 2016/2017 die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Kindertagesbetreuung bedarfsgerecht finanziert wird und eine Entlastung der Eltern herbeigeführt werden kann. Das Finanzierungssystem soll zudem im Sinne einer Entbürokratisierung überarbeitet werden. Eine weitere Forderung ist, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Neuregelung der Lastenverteilung der Kinderbetreuungskosten zwischen Bund und Ländern einsetzen soll. Mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes können die Kommunen und Eltern entlastet werden.

 

Frage        

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Landesbeteiligung an den Betriebsausgaben der Kindertagesbetreuung zu erhöhen, um die Städte, Gemeinden und Landkreise von den Folgen der Tarifsteigerungen bei den Erzieherinnen und Erziehern zu entlasten?

Antwort     

Das Land beteiligt sich an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit einem Festbetrag für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz. Dieser Betrag steigt jährlich um zwei %. Die zweiprozentige Steigerung der Landesmittel ist zu gering, um den realen Kosten sowie Kostensteigerungen tatsächlich gerecht werden zu können. Es muss daher die Möglichkeit eines nachträglichen Ausgleichs im Rahmen der Kostenbeobachtungspflicht gesetzlich festgelegt werden. Zudem ist die Stichtagsregelung dahingehend zu ändern, dass der Stichtag für die der Berechnung zugrunde gelegten Zahlen für das Folgejahr vom 1. März auf den 1. April verlegt wird. So kann Mindereinnahmen bereits im Vorfeld entgegengewirkt werden.

 

Frage        

Werden Sie für die Einführung von Möglichkeiten einer dualen Berufsausbildung für die Kita-Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern eintreten bzw. eine Bundesratsinitiative für eine bundesgesetzliche Regelung ergreifen?

Antwort     

Das duale System bildet für uns in vielen Bereichen den Kern der Berufsausbildung. Die Qualität der Fachschulausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin in Kombination mit Fachpraktika und Praxismodulen hat sich aus unserer Sicht jedoch bewährt.

Die Ausbildungsplatzplanung des Landes muss den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Gleichzeitig wollen wir Impulse setzen, Quereinstiege in den Beruf bzw. die berufsbegleitende Ausbildung zu erleichtern.

Um den zukünftig weiter stark ansteigenden Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen zu können, sehen wir eine Öffnung des Zugangs zum Beruf auch für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für erforderlich. Es ist daher notwendig, die berufsbegleitende Ausbildung und Qualifizierung auszubauen und die Finanzierung durchgehend, bis zum erfolgreichen Abschluss der Absolventinnen und Absolventen, sicherzustellen. Die bestehenden Modellprojekte im Land müssen evaluiert und bei Erfolg verstetigt werden.

 

Frage        

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf deren Wunsch einzelne Aufgaben bei der Kindertagesbetreuung wieder zurückübertragen werden (Bedarfsplanung, Bedarfsfeststellung, Definition von Leistungsangeboten und deren Finanzierung)?

Antwort   

Dafür sehen wir weder die gesetzlichen Möglichkeiten, noch den Bedarf. Nach dem SGB VIII (§22 ff) sind insbesondere die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe in der Pflicht, sei es etwa bei der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für die 1- 3 Jährigen (§ 24 Abs. 3 SGB VIII) oder bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in (§ 22 a SGB VIII). All dies liegt gesetzlich in der Hand der öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe, also den Landkreisen und kreisfreien Städten. Zur Umsetzung dieser Aufträge und zur homogenen Entwicklung der jeweiligen Gebietskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte in der Pflicht. Eine ‚Zerstückelung’ der Aufgaben ließe befürchten, dass die Aufgaben nicht mehr überörtlich wahrgenommen werden. Gerade bei der Bedarfsplanung und bei der Definition von Leistungsaufgaben muss über den Gemeinden hinweg ein abgestimmtes Konzept erarbeitet werden, was die Leistungen innerhalb eines Gebietes betrachtet und fortentwickelt. Hierfür sind aus unserer Sicht die Landkreise und kreisfreien Städte die geeignete Ebene.

18 Sozialer Zusammenhalt - Gesundheit

Frage              

Wie können die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern von den gestiegenen Ausgaben zur Finanzierung der Investitionen in die Krankenhäuser entlastet werden, ohne gleichzeitig die flächendeckende Versorgung mit stationären Gesundheitsleistungen zu gefährden?

Antwort           

Nach dem § 24 des Landeskrankenhausgesetzes haben die Landkreise und kreisfreien Städte 40 Prozent und das Land 60 Prozent der Kosten der Krankenhausförderung zu finanzieren. Dabei berechnet sich der Beitrag der Landkreise und kreisfreien Städte nach den Einwohnerzahlen des Vorjahres, wenn nicht das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales mit Zustimmung der kommunalen Landesverbände einen abweichenden Verteilungsschlüssel bestimmt.

Die Linksfraktion vertritt die Position, dass diese Aufteilung der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nicht mehr zeitgemäß ist, vor allem angesichts der geringen Zahl kommunaler Krankenhäuser. Eine Senkung des Anteils der Landkreise und kreisfreien Städte, beispielsweise auf den Anteil der kommunalen Krankenhäuser im Land, bei gleichzeitiger Übernahme des Defizits durch den Landeshaushalt, würde die Investitionskosten nur anders finanzieren. Sie würden aber nicht verringert. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden entlastet, während das bisherige stationäre Angebot in Mecklenburg-Vorpommern durch eine solche Verschiebung bei der Finanzierung der Investitionskosten nicht gefährdet würde.

19 Sozialer Zusammenhalt - Senioren

Frage              

Welche Möglichkeiten sehen Sie für das Land, die Prävention im Gesundheitsbereich für ältere Mitbürger zu verbessern und die Potentiale und Erfahrungen der älteren noch leistungsfähigen und leistungsbereiten Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Gesellschaft zu nutzen?

Antwort           

Nach dem Präventionsgesetz haben die Bundesländer spezifische Landesrahmenvereinbarungen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention abzuschließen. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern erhält damit einen Gestaltungsauftrag, der für eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden kann. Die Linksfraktion hat die Landesregierung auf der Landtagssitzung im April 2016 aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode dem Landtag ihre Vorgaben, Planungen und Umsetzungskonzepte für die Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen.

Nach unserer Ansicht müssen die vielen Einzelmaßnahmen in einer Strategie zusammengeführt werden. Notwendig sind vor allem Maßnahmen für besonders vulnerable Zielgruppen, wie langzeitarbeitslose und einkommensarme Menschen, Menschen mit Depression und Suchterfahrung oder missbräuchlichem Konsum aber für auch ältere und multimorbide Menschen. Es muss bestimmt werden: für wen, was, bis wann, wer finanziert und in welcher Höhe und was die Kriterien für den Erfolg sind.

Dabei sollten die sollten die Betroffenen einbezogen werden, also im Falle der Älteren beispielsweise die Senioren- und die Selbsthilfeorganisationen.

20 Sozialer Zusammenhalt - Sport

Fragen             

Wie werden Sie dafür eintreten, dass die Rolle der Städte und Gemeinden bei der Daseinsvorsorge im Bereich Sport gestärkt wird?

Wie wollen Sie als Land den Breitensport und den Erhalt und den Umbau der gemeindlichen und städtischen Sporteinrichtungen fördern?

Antwort           

Die Förderung des Sports als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Landkreise, Städte sowie Gemeinden.

Bund und Land sollen die kommunale Sportförderung unterstützen. Das Land hat sich seit Jahren ressortübergreifend in dieser Frage engagiert.

Mit dem Auslaufen des „Goldenen Plan Ost“ im Jahre 2008 ist allerdings eine bedeutende Fördermöglichkeit nicht mehr vorhanden. Die finanzielle Lage der Kommunen führt verstärkt dazu, dass der Neubau oder die Sanierung von Sportstätten und Sportanlagen nicht mehr anforderungsgerecht zu gestalten ist.

Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass

o   im Bund ein neuer „Goldener Plan“ aufgelegt wird, der für ganz Deutschland gelten soll, da die gegenwärtige Entwicklung nicht auf die ostdeutschen Bundesländer beschränkt ist und

o   ein Landesinvestitionsprogramm für den Sportstättenbau bzw. die Sportstättensanierung aufgelegt wird, das die Landkreise und Kommunen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf diesem Gebiet unterstützt.

 

Frage                 

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Grund-, Mittel- und Oberzentren ihre zentralörtlichen Aufgaben im Sport (Sporteinrichtungen, Vereinsförderung) weiterhin auch für das Umland gut wahrnehmen können?

Antwort     

Wir sind der Meinung, dass dies am besten durch eine kooperative Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort auszugestalten ist, da ihnen die Bedingungen und Anforderungen in ihrem Territorium bekannt sind. Eine Reglementierung dieser örtlichen Zusammenart durch das Land halten wir für kontraproduktiv, da in der Regel mit solchen Vorschriften die Bürokratie ansteigt.

Wir streben die Erarbeitung von Sportstättenkonzepten der Kreise und kreisfreien Städte an, da es nicht nur darum geht, Mittel- und Grundzentren so auszustatten, dass Angebote des Breitensports gewährleistet sind, sondern ein umfassendes Netz in den Regionen vorhanden ist.

21 Sozialer Zusammenhalt - Demografie

Frage              

Werden Sie sich dafür einsetzen, bei den vielfältigen künftigen Herausforderungen des demografischen Wandels die private Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken? Wenn ja, wie?

Antwort           

Die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger beginnt für uns bei existenzsichernden Familieneinkommen. Eigenverantwortung bedeutet für uns, selbstbestimmt Leben, an der Gesellschaft teilhaben und sich einbringen zu können. Wir wollen den Staat nicht für alles in die Pflicht nehmen, ihn aber auch nicht aus der Pflicht entlassen, für mehr Teilhabemöglichkeiten, für mehr bürgerschaftliches Engagement und für ein Recht auf Mitgestaltung den Rahmen zu setzen. Stärkung der Eigenverantwortung heißt für uns auch, das Wahlrecht ab 16 Jahren auch bei den Landtagswahlen einzuführen und direkte, tatsächliche Beteiligungsmöglichkeiten auszubauen. Als ein wesentliches Element der Eigenverantwortung und Mitbestimmung verweisen wir auf unseren Vorschlag von „Regionalbudgets für Strukturentwicklung“ in ausgewählten ländlichen Regionen mit besonderen Herausforderungen. Die Regionen können mit diesen Regionalbudgets Vorhaben zur Verbesserung der regionalen Kooperation, Mobilisierung und Stärkung regionaler Wachstumspotenziale umsetzen.

 

Frage                 

Wie wollen Sie in den Regionen mit stark abnehmender Einwohnerzahl die Daseinsvorsorge insbesondere im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu akzeptablen Kosten, die wohnortnahe Versorgung mit Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen, den Brandschutz, die Gesundheitsversorgung, die Pflege für die Bevölkerung, also die Grundversorgung in ländlichen Räumen, gewährleisten?

Antwort     

Für die soziale Daseinsvorsorge setzen wir – entsprechend unserer Vorstellungen von möglichst umfassenden und weitgehenden Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten – auf wohnortnahe Multifunktionszentren. Schulen und Gemeindezentren sollen sich weiter öffnen, die Schul- und Berufsschulstandorte erhalten bleiben. In der medizinischen Versorgung muss die strenge Trennung von Zuständigkeiten aufgehoben und den Erfordernissen der medizinischen Versorgung in ländlichen Räumen angepasst werden. Dazu gehört die Entwicklung regionaler Versorgungskonzepte ebenso wie der Aufbau interdisziplinärer Teams zur ambulanten Versorgung auch in der Häuslichkeit. Entsprechend des Zentrale-Orte-Systems und dem Anspruch auf Teilhabe und Erreichbarkeit muss die Mobilität gesichert werden.

22 Sozialer Zusammenhalt - Kultur

Frage              

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Städte und Gemeinden ihre Aufgaben bei der Entwicklung des kulturellen Lebens in den Gemeinden in der nächsten Legislaturperiode kraftvoll wahrnehmen können?

Antwort           

Haupthemmnis für die Entwicklung des kulturellen Lebens ist die katastrophale Finanzlage der Kommunen. Um hier Abhilfe zu schaffen und in der nächsten Legislaturperiode spürbare Verbesserungen zu erreichen, müssen einerseits die Kommunen auskömmlich finanziert und Kultur von der Kann- zur Pflichtaufgabe werden. Dabei muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen. DIE LINKE hat dazu einen Entwurf für ein Kulturfördergesetz vorgelegt, das auch eine landesseitige, verbindliche Kulturquote festlegt. Für das Jahr 2018 bedeutet dies einen Aufwuchs um 55 Millionen Euro auf 2,5% des Haushaltes, ab dem Jahr 2021 95 Millionen Euro (3,0% des Haushaltes) mehr für Kultur in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2016 sind es lediglich 1,35 %.

Kommunenübergreifenden Kulturentwicklungsräume zu schaffen ist für DIE LINKE ein weiterer Schritt in Richtung einer kulturfreundlicheren Entwicklung. Ziel ist es dabei, mehr Synergien zwischen Kultureinrichtungen und kommunaler Infrastruktur zu entwickeln und für breitere Bevölkerungsschichten erreich- und nutzbar zu machen.

Um das oft komplizierte und undurchsichtige Antragsverfahren zur Kulturförderung für Kreativ- und Kulturschaffende in den Kommunen zu vereinfachen, sieht DIE LINKE außerdem die Schaffung einer Stelle „Service-Center Kultur“ pro Kulturentwicklungsraum vor. Hauptaufgabe des Service-Centers soll dabei die Projektentwicklung und Drittmittelakquise sein.

 

Frage                 

Welche Veränderungen wollen Sie bei der Finanzierung und der Organisation der Theater und Orchester und der Spielstätten in M-V vornehmen?

Antwort     

Seit nun mehr über 20 Jahren hat sich der Zuschuss des Landes für die Spielstätten und Klangkörper des Landes nicht mehr erhöht. DIE LINKE wird diese Fehlentwicklung im Zuge der oben bereits erwähnten Kulturquote korrigieren und die Mittel für die Theater und Orchester unter Berücksichtigung der branchenüblichen Tarife dynamisieren.

Selbstverständlich achtet DIE LINKE den Willen der Kommunen in Bezug auf Fusionen von Spielstätten. Bereits geschlossene Verträge zwischen theatertragenden Kommunen bleiben bestehen. Die künstlerische und betriebswirtschaftliche Autonomie der Theater muss erhalten bleiben. Zwangsfusionen wird es mit der LINKEN nicht geben. Stattdessen wollen wir den Dialog zwischen den Theaterleitungen und damit freiwillige Kooperationen zwischen den Häusern anregen. DIE LINKE unterstützt die Theaterakademie an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock und sieht im Zuge der Unterstützung von kultureller Bildung einen Schwerpunkt in der Förderung der Theaterpädagogik.

 

Fragen                

Wie planen Sie die wichtige Arbeit der Musikschulen im Land zu unterstützen und ihren Bestand langfristig zu sichern? Wie wird bei Ihnen die Förderung der Bibliotheken konkret ausgestaltet?

Antwort    

Sowohl die Musikschulen als auch die Bibliotheken gehören laut Kulturförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur kulturellen Grundversorgung. DIE LINKE hat die Kulturförderrichtlinie in ihren Gesetzesentwurf integriert und behält die Staffelung (Grundversorgung, überregionale Projekte, sonstige herausragende Projekte) in Bezug auf die allgemeine Kulturförderung bei.

In Bezug auf die langfristige Sicherung der Musikschulen werden dabei die bestehenden Förderrichtlinien angewendet, die zu modifizieren sind. Das gilt auch für die bereits vorhandenen Entwicklungskonzepte für Bibliotheken, insbesondere für das im Aufbau befindliche Onleihe-Angebot. Selbstverständlich werden auch die Musikschulen und Bibliotheken von der Kulturquote profitieren.

23 Finanzausstattung

Fragen             

Wie werden Sie mit den Ergebnissen des Gutachtens umgehen, das in der vorangegangen Legislaturperiode in Auftrag gegeben worden ist? Etc.

Antwort           

Fragen nach einer unzureichenden kommunalen Finanzausstattung wurden von der Großen Koalition über fast fünf Jahre hinweg mit einem zu erwartenden FAG-Gutachten „beantwortet“ und kommunalpolitische Verantwortung des Landtages wurde über weite Strecken auf „Kommunalgipfel“ in der Staatskanzlei verlagert.

Das FAG-Gutachten wird neben einer Veränderung oder einer Beibehaltung der interkommunalen (horizontalen) Finanzverteilung grundsätzlich eine Vergrößerung, eine Verstetigung oder aber möglicherweise auch eine Verkleinerung der (vertikalen) Landeszuweisungen in den kommunalen Finanzausgleich empfehlen.

Diese zu erwartenden Empfehlungen werden gründlich auszuwerten und mit (partei-) politischen Vorstellungen und (koalitions-) politischen Möglichkeiten abzugleichen sein. Der Gesetzgeber hat hier dann in der Tat einen weiten Gestaltungsspielraum.

Eine sachgerechte Beantwortung der einzelnen, z. T. sehr detaillierten Fragestellungen (etwa Stärkung der zentralen Orte, Gestaltung der Kreisumlagen oder Deckung von Sonderbedarf) würde das in Auftrag gegebene Gutachten letztlich ad absurdum führen.

Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gehört für die LINKE selbstverständlich eine aufgabengerechte und auskömmliche kommunale Finanzausstattung, die sowohl pflichtige als auch freiwillige Aufgaben abdeckt. Strukturschwächere Regionen wollen wie mit dem Instrument des Regionalbudgets besonders unterstützen.

24 Kommunalabgaben

Fragen             

Wollen Sie das Kommunalabgabengesetz umfassend novellieren und welches sind dabei Ihre Schwerpunkte?

Antwort           

Ja, zumal es nicht auszuschließen ist, dass der Landesgesetzgeber hierzu durch höchstrichterliche Rechtsprechung gezwungen sein wird. Insbesondere im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung werden darüber hinaus aber auch landespolitische Grundsatzentscheidungen zur Finanzierung von anstehenden Erneuerungsmaßnahmen zu treffen sein.

 

Frage        

Wollen Sie eine Tourismusabgabe einführen und welches Ziel verfolgen Sie damit?

Antwort     

Die Einführung einer Tourismusabgabe eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Die Kommunen sollen selbst über die Erhebung dieser Abgabe entscheiden können. Modelle, bei denen Unternehmen freiwillig ihren Beitrag zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur leisten, werden durch DIE LINKE unterstützt.

Die Tourismusabgabe löst das eigentliche Problem der schlechten Finanzausstattung der Kommunen aber nicht. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, auch Investitionen in die touristische Infrastruktur ohne die Erhebung von neuen Abgaben zu leisten. Dazu müssen sie finanziell aufgabengerecht ausgestattet werden.