1 Bürgerbegehren/-entscheide
Frage
Sind Sie dafür, den Negativkatalog für Bürgerbegehren zu reduzieren (Bauleitplanung, finanzwirksame Beschlüsse)?
Antwort
Ja, DIE LINKE tritt für weitere Absenkungen kommunalrechtlicher Hürden bei direktdemokratischen Verfahren ein. Wir wollen insbesondere den Verzicht auf den Kostendeckungsvorschlag für ein erfolgreiches Bürgerbegehren erreichen.
Frage
Sind Sie für eine Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden? Wenn ja, Wie hoch sollten diese sein?
Antwort
Ja, DIE LINKE möchte die Quoren absenken. Wir erachten vor allem das Zustimmungsquorum in einem Bürgerentscheid für zu hoch. Dieses sollte nicht höher als 10 bis 20 Prozent ausfallen.
Frage
Sollte die Zulässigkeitsprüfung bei einem Bürgerbegehren vor dem Start der Unterschriftensammlung stattfinden statt wie bisher nach dem Einreichen der Listen?
Antwort
Ja, zur direkten Demokratie gehört für uns, dass die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger umfassend darin unterstützt, ein Begehren bzw. einen Entscheid auf den Weg zu bringen. Ein umgekehrtes Verfahren, wie von Ihnen vorgeschlagen, dient diesem Ziel.
Frage
Sollte die Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (Korrekturbegehren), erweitert werden?
Antwort
Hier gilt es zwischen zwei Gütern abzuwägen. Zum einen ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit benötigen, um für ein entsprechendes kassatorisches Bürgerbegehren Unterschriften zu sammeln. Auf der anderen Seite muss aber auch sichergestellt sein, dass eine demokratisch legitimierte Entscheidung der Vertretungskörperschaft zügig umgesetzt werden kann. Insofern sieht DIE LINKE hier allenfalls einen minimalen Spielraum die Frist zu erweitern.
2 Volksbegehren/-entscheide
Frage
Sind Sie für eine Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf fünf Prozent?
Antwort
Ja.
Frage
Sind Sie für eine Absenkung der Hürden bei verfassungsändernden Volksentscheiden? Wie hoch sollten diese sein?
Antwort
Ja, wir halten ein reines Zustimmungsquorum von 50 Prozent für eine der Verfassung angemessene Hürde.
Frage
Sollte die fünfmonatige Sammlungsfrist für Volksbegehren ausgeweitet werden?
Antwort
Ja, wenn auch nur in geringem Maße, beispielsweise ist eine sechsmonatige Sammlungsfrist vorstellbar. Der Reformbedarf bei den Zustimmungsquoren für Volksbegehren und Volksentscheid ist jedoch vordringlicher. Hier muss es zuvor zu Absenkungen kommen.
Frage
Werden Sie sich im Landtag für die Möglichkeit der digitalen Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren einsetzen?
Antwort
Ja, solange die Möglichkeit der Manipulation ausgeschlossen werden kann.
Frage
Würden Sie eine Bundesratsinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide unterstützen?
Antwort
Ja, DIE LINKE hält die Einführung bundesweiter Volksentscheide für überfällig.
3 Transparenzgesetz
Frage
Zwei Bundesländer (HH und RP) haben bereits jeweils ein umfangreiches Transparenzgesetz beschlossen. Zwei weitere (TH und NRW) planen für 2016/17 einen Gesetzentwurf in den Landtagen einzubringen. Würden Sie eine Weiterentwicklung des Informationsgesetzes zu einem Transparenzgesetz in M-V befürworten?
Antwort
Ein solches Gesetz war eine langjährige Forderung der LINKEN und ist in M-V am 01.12.2015 beschlossen worden.
Frage
Würden Sie einer Vereinbarung zur Einführung eines Transparenzgesetzes im Koalitionsvertrag zustimmen?
Antwort
entfällt
Frage
Unabhängig davon, welche Einstellung Sie zum Transparenzgesetz haben, wären Sie in Ihrer Amtszeit bereit, sich in regelmäßigen Abständen mit Experten und sachverständigen Verbänden, die für den Transparenzgedanken werben, auszutauschen und zu diskutieren?
Antwort
Ja, möglicherweise hat u.a. der Verein „Mehr Demokratie“ berechtigte Argumente zur Ausweitung einer Transparenzpflicht.
4 Wahlrecht
Frage
Sind Sie für das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen?
Antwort
Ja.
Frage
Sind Sie dafür, dass Ausländer, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, auf kommunaler und Landesebene generell wahlberechtigt sind? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Antwort
Ja, DIE LINKE hält es für zwingend, dass alle hier dauerhaft Lebenden auf die Angelegenheiten des öffentlichen Lebens mit ihrer Wählerstimme Einfluss nehmen können.