Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Gleiche Chancen und vollständige Teilhabe für ALLE Menschen

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie die Gewährleistung von flächendeckenden, unabhängigen Beratungsstellen mit niedrigschwelligen Angeboten zur individuellen Begleitung von Menschen mit Behinderung, insbesondere auch für alt gewordene Menschen mit Behinderung?

Wie sichern (und entwickeln) Sie die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung von Leistungsberechtigten bei der Auswahl geeigneter Angebote zur Teilhabe an Arbeit, Bildung und Freizeit?

Antwort

Wir setzen uns seit Jahren für den Erhalt und die Sicherung einer bedarfsgerechten Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ein. Ziel muss es sein, landesweite Leistungsstandards zu vereinbaren sowie auskömmliche und nachhaltige Mittelzuweisungen durch das Land zu gewährleisten.

Bürokratie ist durch mehrjährige Finanzierungszusagen abzubauen. Auch wenn die soziokulturelle Infrastruktur Armut nicht aufheben kann, ist sie doch ein wichtiger Baustein für mehr gesellschaftliche Teilhabe. Stadteilzentren oder Mehrgenerationenhäuser ermöglichen den niedrigschwelligen Zugang zu Kultur, sozialen Kontakten, Bildung und Freizeitangeboten. DIE LINKE unterstützt diese soziokulturelle Arbeit auch für Menschen mit Behinderung. Die aktuellen Pläne der Landesregierung zur Umgestaltung der Beratungslandschaft sehen wir kritisch.

Auch wenn seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland das Thema Inklusion vor allem in Hinblick auf Menschen mit Behinderung diskutiert wird, geht Inklusion doch weit darüber hinaus. Wir begreifen Inklusion als Menschenrecht. Demnach hat der Staat die Pflicht, allen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch aktiv mitgestalten zu können. DIE LINKE will deshalb aufzeigen, wo strukturelle Zugangsbeschränkungen für bestimmte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, im Sozialraum, in der allgemeinen Bildung und in der ehrenamtlichen und politischen Betätigung liegen. Davon ausgehend wollen wir die Voraussetzungen für die gleichberechtigte Ausübung ihrer Menschenrechte schaffen.

2 Bedarfsgerechte Wohnangebote

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass der Anteil an barrierefreiem Wohnraum erhöht wird und nicht nur das Bauen in der Investitionsphase, sondern auch die Nutzungskosten gefördert werden?

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass bei der Planung beim Bauen und im Wohnbereich und bei den öffentlichen Gebäuden die Grundsätze der Barrierefreiheit eingehalten werden? Wie sieht die Ausbildung der Architekt_innen und Bauingenieur_innen künftig aus?

Antwort

Wir wollen, dass jeder Mensch - auch im hohen Alter, bei Krankheit oder Behinderung – selbst entscheiden kann, wo und mit wem er leben möchte – gegebenenfalls mit gemeindenahen Unterstützungsdiensten oder persönlicher Assistenz. Niemand darf verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Barrierefreies Bauen schafft große gesellschaftliche Zufriedenheit und einen finanziellen Vorteil. Deshalb wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, den Anteil barrierefreier Wohnungen deutlich zu erhöhen und die Normen DIN 18040 Teil 1, 2 und 3 mit den Planungsgrundlagen für öffentliche Gebäude und Wohnungen und deren Umfeld als technische Baubestimmung der Landesbauordnung voll umfänglich festzuschreiben.

Auch der Abbau von Barrieren ist für DIE LINKE ein Hauptförderschwerpunkt – er nützt allen Menschen. Das so genannte Aufzugsprogramm zur Nachrüstung von Aufzügen, Treppenliften und anderen mechanischen Personenfördersystemen in Wohngebäuden im Rahmen der Wohnraumförderung wollen wir verstetigen. Aber auch in der Städtebauförderung oder in sonstigen Bauförderungen machen wir uns dafür stark, dass der barrierefreie Umbau und der Abbau von Barrieren selbstverständlich werden.

Angebote für Beratungsstellen zur barrierefreien Wohnraumanpassung müssen flächendeckend auf den Weg gebracht werden. Und gemeinschafts- und generationsübergreifende solidarische Wohnformen gefördert werden. Dafür will DIE LINKE die Menschen gewinnen. Aber nicht nur die Wohnungen sollen barrierefrei sein, sondern auch das Wohnumfeld. Dafür werden wir uns einsetzen.

Die LINKE will ein Investitionsprogramm zum Abbau von Barrieren im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Freizeit und Gastronomiebereich auflegen. Wir fordern, dass der Maßnahmeplan der Landesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt wird. Das Landesbehindertengleichstellungs-gesetz muss an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden. Wir LINKEN fordern, dass insbesondere auch private Anbieter und Investoren wirksam zur Beseitigung von Barrieren verpflichtet werden. Dazu bedarf es verbindlicher Regelungen für mehr Zugänglichkeit etwa beim Wohnen, Einkaufen, in der Freizeit und im Tourismus.

Die Landesregierung setzt nicht alle Bundesmittel, die für die Wohnraumförderung gedacht sind, auch dafür ein. Wir wollen die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Neben der energetischen Sanierung, dem barrierefreien bzw. weitestgehend barrierefreiem Umbau und der Modernisierung des Wohnungsbestandes soll im Regelfall in zentralen Orten sozialer Wohnungsneubau, der Neubau mit dauerhaften sozialen Bindungen und die Wiedernutzbarmachung strukturell leer stehender Wohnungen gefördert werden. Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte. Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen flexibel gehandhabt werden und sichern, dass gemischte Mieterstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden.

Die Nachrüstung eines Aufzuges erhöht die Betriebskosten und gilt als umlagefähige Modernisierung. Auch die Errichtung eines barrierefreien Neubaus ist mit recht hohen Betriebs-, Unterhaltungs- und Mietkosten verbunden. Eine hohe Zuschussförderung senkt zumindest die Baukosten und wirkt mietdämpfend. Die Nutzungskosten sind über eine Bauförderung nicht förderfähig. Hier muss Wohngeld bzw. die Wohnkostenübernahme bei der Grundsicherung helfen. Uns ist bekannt, dass diese notwendigen Mehrausgaben oftmals nicht anerkannt werden. Wir sprechen uns klar dafür aus, dass die KdU-Richtlinien lediglich Richtwerte sind und im Einzelfall sozial zu entscheiden ist. Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum gehören für alle zu den grundlegend notwendigen Dingen des Lebens. DIE LINKE will den Menschen die Sorge nehmen, dass sie sich durch Armut, Alter oder Behinderung keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Unser Ziel ist es, das angemessener Wohnraum nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens kosten darf. Dies soll für die gesamten Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom) gelten. Anspruch haben darauf alle deren Einkommen unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts liegt.

Die Aneignung von Kenntnissen zum Thema barrierefreies Bauen sind ein absolutes Muss für Architekten, Planer, Ingenieure, ausführende Unternehmen und Gebäudebetreiber und müssen zu einem festen Ausbildungsbestandteil werden. In einem ersten Schritt engagieren wir uns deshalb dafür, dass das Wahlpflichtfach „Barrierefreies Planen und Bauen“ in ein Pflichtfach an der Hochschule Wismar spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 umgewandelt wird. Wir fordern, dass für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion eine zusätzliche Stelle an der Hochschule Wismar geschaffen wird.

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie die jederzeitige Rückkehr ins stationäre Wohnen?

Wie sichern (und entwickeln) Sie die dringende Überarbeitung des Landesrahmenvertrages, um die Personalschlüssel in den Wohnstätten den neuen Anforderungen und individuellen Hilfebedarfen der Menschen mit Behinderungen anzupassen und Regelungen für die älter werdenden Menschen mit Behinderungen zu finden?

Antwort

Die LINKE. M-V unterstützt die Forderung der Lebenshilfe nach einer Anpassung des 20 Jahre alten Rahmenvertrages an die veränderte Lebenswirklichkeit, in der zunehmend ältere Menschen in den Heimen betreut werden und zunehmend auch verhaltensauffällige Menschen einen höheren Betreuungsaufwand haben. Die zurzeit geltenden Regelungen entsprechen nicht mehr den Anforderungen der Zeit und der Weiterentwicklung der Gesellschaft. Bei der durch die Landesregierung geplanten Umgestaltung der gesamten sozialen Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern muss die Lebenshilfeberatung für Menschen mit geistiger Behinderung auch weiterhin einen wichtigen Platz einnehmen.

3 Die Unterstützung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Bundesebene

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass ein echtes Wunsch- und Wahlrecht eingeführt wird, das den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird und nicht unter Kostenvorbehalt steht?

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass das Bundesteilhabegesetz kein Einspargesetz zulasten der Menschen mit Behinderung wird?

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen mit den Leistungen nach dem neuen Bundesteilhabegesetz verknüpft bleiben muss?

Antwort

Das Bundesteilhabegesetz erfüllt nach unserer Einschätzung nicht die Anforderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Deshalb unterstützen wir es nicht, sondern fordern seine grundlegende Überarbeitung. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Menschen mit Behinderungen wird immer noch vom Geldbeutel abhängig gemacht und das Wunsch- und Wahlrecht an vielen Stellen eingeschränkt und wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet. Wir haben die Landesregierung M-V aufgefordert, im Bundesrat den Stopp und eine gründliche Überarbeitung des Gesetzes im Interesse der Menschen mit Behinderung zu fordern. Unsere Bundestagsfraktion versucht im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen herbeizuführen. Auf beiden Ebenen sehen wir uns in unserer Kritik durch Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen bestärkt. Für eine andere Politik ist hier jedoch eine andere Regierungskonstellation erforderlich.

DIE LINKE setzt sich für eine landesweite Aufklärungskampagne über Inklusion mit folgenden Zielen und konkreten Maßnahmen ein. Wir fordern die öffentliche Diskussion über und die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes mit echten Leistungsverbesserungen für die Betroffenen inklusive eines Bundes- bzw. eines Landesteilhabegeldes. DIE LINKE will einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen, Assistenz in allen Lebenslagen und die Stärkung unabhängiger Beratung. Ein Rahmenkonzept für die inklusive und transparente Partizipation und die Beförderung der Selbstvertretung von Selbsthilfeorganisationen, Menschen mit Behinderung und Menschen in anderen besonderen Lebenslagen soll erarbeitet werden.

Wir wollen einschlägige Landesgesetze am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention (u. a. Wahlgesetz, Schulgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz u. a.) von einem unabhängigen Expertengremium überprüfen lassen, um sie dann mit der Konvention in Übereinstimmung zu bringen. Hierbei ist auch das Wahlrecht für alle einzufordern, da EU-Ausländer und Menschen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, von der Wahl ausgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang sind auch die praktischen Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Ausübung des Wahlrechts hindern.

4 Die Leichte Sprache

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass Amtliche Mitteilungen zusätzlich in Leichter Sprache ausgegeben werden?

Antwort

Amtliche Mitteilungen sind häufig Äußerungen der Verwaltung, auf die auf Landesebene die Opposition kaum Einfluss nehmen kann.

Gesetze oder Verordnungen sollten generell allgemeinverständlich formuliert werden. Regelungen von besonderer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger könnte ein Vorblatt vorangestellt werden, in welchem knapp und verständlich die Hauptaussagen dargestellt sind.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass Ihr Wahlprogramm in Leichter Sprache vorliegt?

Antwort

Erstmals wird DIE LINKE. M-V eine Audioversion ihres Wahlprogramms veröffentlichen. Eine schriftliche Fassung in Leichter Sprache wird derzeit geprüft.

5 Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Leben

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass Wahlinformationen Ihrer Partei barrierefrei gestaltet sind?

Antwort

DIE LINKE erstellt eine Audioversion ihres Wahlprogramms. Damit versuchen wir Menschen mit Behinderung einen breitestmöglichen Zugang zu unseren programmatischen Forderungen zu ermöglichen. Im Übrigen bemühen wir uns im Rahmen der uns zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten um eine weitere Verbesserung der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sowie die Wahlunterlagen barrierefrei gestaltet sind?

Antwort

DIE LINKE hat im Rahmen der Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes im Dezember 2014 den Vorschlag unterstützt, wonach die Gemeindewahlbehörden sicherstellen, „dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen Zugang zu einem Wahlraum im Wahlbereich erlangen können.“ Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben diesen Antrag abgelehnt.

Laut Landes- und Kommunalwahlgesetz (§ 29 Abs. 3) können sich Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sollte darüber hinaus Handlungsbedarf bestehen, ist DIE LINKE gesprächsbereit.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass Menschen mit Behinderung in städtischen Ausschüssen eingebunden werden?

Antwort

DIE LINKE sieht in Behinderungen keinen Grund, nicht aktiv in Gemeinde- oder Stadtvertretungen ein Mandat auszuüben, in beratenden Ausschüssen mitzuwirken oder sich als sachkundiger Einwohner einzubringen.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in Ihrer eigenen Partei?

Antwort

Innerhalb der LINKEN Mecklenburg-Vorpommerns hat sich 2014 eine Landesarbeitsgemeinschaft „Selbstbestimmte Behindertenpolitik“ gegründet. Dies haben wir aktiv unterstützt. Wir versuchen damit dem Ansatz gerecht zu werden, dass Menschen mit Behinderung sich organisieren und die Möglichkeit haben, sich aktiv und gleichberechtigt im Prozess der innerparteilichen Meinungsbildung einzubringen. Des Weiteren hat sich DIE LINKE in einem „Aktionsplan Inklusion“ verpflichtet, die Infrastruktur der Partei und die Kommunikation innerhalb der Partei zunehmend barrierefrei zu gestalten.

6 Inklusive Schulbildung

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie eine inklusive Bildungslandschaft in M-V?

Antwort

Die DIE LINKE trägt die „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ mit und macht in der Beschlussempfehlung sowie in der Beantwortung Ihrer Wahlprüfsteine darauf aufmerksam, dass jede gesellschaftliche Kraft und jedes Politikfeld ihren/seinen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten muss. Bildung ist nur ein Teil davon, aber Kinder müssen mit dem Bus die Schule erreichen können, müssen an Nachmittagsveranstaltungen barrierefrei teilnehmen dürfen, müsse ungehindert den Arzt aufsuchen können etc.

Gerade dieser Bereich verdeutlicht, dass zwingend die Aufhebung des Kooperationsverbotes angeraten ist, damit der Bund auch seinen Beitrag im Bereich eines inklusiven Schulwesens in allen Bundesländern leisten kann.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie ein flächendeckendes Wahlrecht und Wahlmöglichkeiten unter verschiedenen Schulformen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen?

Antwort

Die von der LINKEN miterarbeitete und mitgetragene Strategie der Landesregierung ist eine Strategie auf Sicht. Niemand soll überfordert werden, niemand soll zurückgelassen werden. Deshalb wird es weiterhin Schulen mit den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Hören“, „Sehen“, „Körperlich-motorische Entwicklung“ geben. Zudem werden landesweit „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ entstehen, um gerade Kindern und Jugendlichen mit Sinnesbeeinträchtigungen eine wohnortnahe und trotzdem kompetente und fundierte Förderung zu ermöglichen.

Auch, um den Eltern das Wahlrecht zu ermöglichen, ihr Kind in einem „geschützten Raum“ unterrichten und fördern zu lassen, wird es in Mecklenburg-Vorpommern Doppelstrukturen geben: Gemeinsamer Unterricht, teilweiser gemeinsamer Unterricht und Unterricht an einer Förderschule in den oben genannten Bereichen.

Die 240 zusätzlichen Erzieherinnen/Erzieher sowie Lehrkräfte werden den Prozess der Inklusion voranbringen und alle Beteiligten kompetent unterstützen. Selbstverständlich gehört zu einer intensiven Vorbereitung der Inklusion die umfangreiche Fortbildung für alle Lehrkräfte jeglicher Schularten.

Unabhängig von einer inklusiven Beschulung ist es unserer Meinung nach notwendig, maximale Klassengrößen festzulegen. Dies erfolgt einerseits auf Grund der hohen pädagogischen Anstrengung, die die Lehrkräfte aufwenden, um allen Kindern gleiche Chancen im Lernen und Fördern einzuräumen und andererseits, um die Kapazitätsverordnung zu berücksichtigen, die bestimmte Quadratmeterzahlen für jede Schülerin und jeden Schüler innerhalb eines Unterrichtsraumes vorgibt.

Wir schlagen eine Klassenstärke von maximal 26 Schülerinnen und Schülern im weiterführenden Bereich und eine Klassenstärke von 22 bis 24 Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich vor.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, dass die persönlichen Bildungschancen von Kindern mit geistiger Behinderung nicht hinter dem Standard zurückbleiben, der in integrativen Kindertagesstätten und Förderschulen bisher erreicht wurde?

Antwort

Das KiföG MV greift zentrale Aspekte der Inklusion auf, da es die individuelle Förderung von Kindern als Aufgabe jeder Kindertageseinrichtung und jeder Kindertagespflege beinhaltet. Kinder mit Auffälligkeiten beim Lernen und der emotionalen und sozialen Entwicklung werden nicht in besonderen integrativen Gruppen, sondern in jeder Gruppe gefördert.

Kinder mit sonstigen Beeinträchtigungen werden in der Krippe, im Kindergarten und im Hort integrativ gefördert. Integrative Gruppen können entsprechend der Bedarfslage grundsätzlich bei allen in § 2 Absatz 1 KiföG MV genannten Einrichtungen gebildet werden. In Abhängigkeit von der Behinderung der Kinder sind zusätzlich zu den Fachkräften staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung bzw. staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger einzusetzen.

Der Hilfebedarf und die darauf ausgerichteten Leistungen einer „Integrativen Kindertagesstätte“ sind im Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vereinbart. Die Gruppengröße beträgt 15 Kinder, davon sind bis zu 4 Kinder mit einer Behinderung.

Auf Grundlage der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ (Drucksache 6/5353), die im April 2016 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen wurde, ist ein „Zurückbleiben hinter den Standards“ nicht vorgesehen. Hier wird explizit auf die Rahmenbedingungen für die integrative Kindertagesbetreuung verwiesen, die per Landesrahmenvertrag geregelt sind, darunter auch, dass es keine Eingrenzung der Aufnahme nach Art und Schwere der Behinderung gibt. Die Standards im Sinne der Qualität der Förderung und Betreuung in integrativen Gruppen müssen anhand der bestehenden Ausgangsbedingungen weiter verbessert werden.

Auf Grundlage des Artikels 24 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention muss einem Kind mit Behinderungen perspektivisch grundsätzlich jede Kindertageseinrichtung und jede Gruppe offen stehen. Für eine langfristige Umsetzung der inklusiven Kindertagesbetreuung müssen entsprechende personelle und räumliche Rahmenbedingungen in allen Einrichtungen geschaffen werden. Die Personalschlüssel müssen so angepasst werden, dass sie den Anforderungen der „integrativen Kindertagesstätten“ grundsätzlich gerecht werden. Alle Kindertageseinrichtungen müssen mit der gleichen bzw. gleichwertigen Ausstattung versehen werden und sollen zum Beispiel über spezielle Ruheräume und Räume zur medizinischen Versorgung verfügen. Der Ersatz oder Neubau von Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich unter dem Aspekt der Barrierefreiheit durchzuführen.

Um den Bedarf an Fachkräften decken zu können, müssen Fachkräfte mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung in die Ausbildungsplatzplanung des Landes mit aufgenommen werden. Sie sollen in allen Einrichtungen, auch den Regeleinrichtungen, eingesetzt werden können. Zudem sollte es möglich sein, Förderangebote mit multiprofessionellen Teams wie Logopäden und Ergotherapeuten anzubieten.

 

Frage

Wie sichern (und entwickeln) Sie, das Modell der Schulbegleitung?

Antwort

Die Schulbegleitung für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung ist in § 53 SGB XII „Leistungsberechtigte und Aufgaben“ und § 54 SGB XII „Leistungen der Eingliederungshilfe“ geregelt. Die Zuständigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe liegt beim Sozialamt. Der Anspruch auf Schulbegleitung für Kinder, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind, ist in § 35 a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ geregelt. Zuständig ist das Jugendamt.

Für die Beschulung von Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung sind begleitende Hilfen, unter anderem im Bereich von einfachen pflegerischen Tätigkeiten, Unterstützung bei Alltagsbewältigung, Hilfen bei der Arbeitsorganisation und Ermöglichung von Kommunikation unerlässlich.

Eine Schulbegleitung im inklusiven Unterricht setzt voraus, dass ausreichend Pflege- und Assistenzkräfte zur Verfügung stehen. Ziel muss es sein, dass diese Assistenzkräfte bereits an den allgemeinbildenden Schulen vorhanden sind. Dafür müssen den Landkreisen und kreisfreien Städten zusätzliche Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. Derzeit müssen die Kinder mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe selbst für eine Schulbegleitung sorgen.

7 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie die Unterstützung und Begleitung, mehr Zeit und andere Methoden der Diagnostik und Behandlung?

Wie sichern (und entwickeln) Sie die Finanzierung der Kosten hauptamtlicher Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus?

Antwort

Bei Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung äußern sich die Krankheitssymptome mitunter anders als üblich. Teilweise können diese Patienten nur eingeschränkt Selbstauskünfte geben. Für ihre medizinische Versorgung ist mehr Zeit und Umsicht notwendig. Teilweise braucht das ärztliche und nichtärztliche Personal in Krankenhäusern auch andere Methoden, um Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung zu versorgen. Hierfür sind nicht alle Mitarbeitende befähigt. Für die Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung gibt es in Deutschland lediglich Zusatzmodule der Bundesarbeitsgemeinschaft Ärzte für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, während in anderen Ländern die Medizin für Menschen mit geistiger Behinderung im Studium vermittelt wird.

Da DIE LINKE Inklusion als Menschenrecht versteht, fordern wir in unserem Wahlprogramm zunächst den konsequenten Ausbau des Angebots von barrierefreien Arztpraxen. Wir wollen, dass Krankenkassen in Zukunft per Gesetz dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten solche Arztpraxen zu empfehlen, die in baulicher und fachlicher Hinsicht für eine barrierefreie gesundheitliche Versorgung aller Menschen geeignet sind.

Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass Barrierefreiheit künftig ein verbindliches Kriterium bei der Neuzulassung von Arztpraxen und Hilfsmittelerbringern wird. Erforderlichenfalls sind notwendige Umbaumaßnahmen zu initiieren, die landesseitig unterstützt werden.

Auf Bundesebene hat sich DIE LINKE für die Regelung des Assistenzbedarfs von hilfebedürftigen Menschen im Krankenhaus eingesetzt. Wir fordern eine bedarfsgerechte Assistenzpflege auch für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für die Assistentinnen und Assistenten, die nicht nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigt sind.

8 Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben

Fragen

Wie sichern (und entwickeln) Sie Maßnahmen, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem „sogenannten 1. Arbeitsmarkt“ zu motivieren?

Wie sichern (und entwickeln) Sie das Profil und die Angebote der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)?

Antwort

Menschen mit Behinderung sind auf einen besonderen Nachteilsausgleich angewiesen. Die Schaffung einer inklusiven Arbeitswelt, in der Menschen mit und ohne Behinderung beschäftigt werden können, bleibt unser Anspruch. DIE LINKE will die Erarbeitung und Umsetzung eines landesweiten beschäftigungspolitischen Rahmenprogramms. Dieses soll dem Grundsatz folgen, so wenige Sonderarbeitswelten wie nötig zu schaffen. Mehr reguläre Beschäftigung für Menschen mit Behinderung soll durch die Erhöhung der Anreize für Unternehmen erfolgen. Dies können dauerhafte Lohnkostenzuschüsse sowie Assistenz und Hilfsmittel sein. Der Übergang aus den Werkstätten in den regulären Arbeitsmarkt soll durch einen unbegrenzten Leistungsanspruch auf ein Budget für Arbeit, ein Rückkehrrecht in die Werkstatt und den Erhalt der besonderen Rentenansprüche von Menschen mit Behinderung vereinfacht werden. DIE LINKE fordert zudem eine Lohnuntergrenze für die Beschäftigten mit Behinderung in Werkstätten. Die Weiterentwicklung der Werkstätten ist zunächst Aufgabe der Träger dieser Einrichtungen und kann nur im Diskurs von Trägern und Landespolitik erfolgreich gestaltet werden.