Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Mecklenburg-Vorpommern

1 Kostenloser Zugriff auf Daten der Katasterämter?

Frage

Die Jagdgenossenschaften müssen zur Verwaltung des verpflichtend zu führenden Flächenkatasters auf die Daten der Katasterämter kostenlos zugreifen können. Der AJE fordert seit vielen Jahren eine entsprechende gesetzliche Regelung. Werden Sie dieses Anliegen umsetzen?

Antwort

Geobasisdaten werden überwiegend vom Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten aus Steuermitteln und eigenen Einnahmen erstellt. Mit der 2008 geänderten Vermessungskostenverordnung haben alle Verwaltungsebenen des Landes kostenfreien Zugriff auf Geobasisinformationen. Daraus resultierende Einnahmeverluste der Landkreise sind im Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Nur eine Ausdehnung der Gebührenfreiheit oder Ermäßigung auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wäre für die DIE LINKE vorstellbar, soweit ein Ausgleich im Finanzausgleichsgesetz erfolgt.

2 Wildschadensregulierung auf landwirtschaftlichen Flächen?

Frage

Wie soll Ihrer Auffassung nach die künftige Wildschadensregulierung auf landwirtschaftlichen Flächen aussehen, die in und an Naturschutzgebieten liegen und permanenten Wildschäden ausgesetzt sind?

Antwort

Ein gewisses Maß an Wildschäden muss toleriert werden. Darüber hinausgehende Wildschäden müssen gesetzlich geregelt durch die Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer oder deren Pächter ausgeglichen werden. Diese haben auch für einen, den Schutzzielen entsprechenden Wildbestand zu sorgen, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden. Dies gilt auch für die von uns unterstützte natürliche Waldverjüngung. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern plant keine Änderung der bisherigen, solidarisch organisierten Wildschadensausgleichkassen.

3 Umstufung des Bibers in der FFH-Richtlinie?

Frage

Sehen auch Sie die Notwendigkeit einer Umstufung des Bibers von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie, um bei Bedarf Maßnahmen der Regulierung zu erlauben? Werden Sie sich dafür bei den entsprechenden Stellen vehement einsetzen?

Antwort

Den Schutzstatus des Bibers zu ändern geht nur über eine Änderung des Europäischen Schutzstatus. Schon heute ist es möglich, Einzeltiere oder Familien der Population umzusiedeln oder zu entnehmen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der Nutzer oder Schäden an der Infrastruktur und am Eigentum entstehen. Wir planen keine Änderung des Schutzstatus des Bibers.

4 Ausgleich für artenschutzbedingte Schäden und Einschränkungen?

Frage

Nach Auffassung des AJE müssen artenschutzbedingte Schäden und Einschränkungen in der Eigentumsnutzung aufgrund von Natura-2000-Maßnahmen vollständig ausgeglichen werden. Stimmen Sie dem zu und werden Sie sich für ein eigenständiges Finanzierungssystem einsetzen, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Leistung? Woher werden Sie die dafür benötigten Mittel akquirieren?

Antwort

Artenschutzbedingte Schäden und Einschränkungen sollten unbürokratischer und schneller als bisher ausgeglichen werden. Waldbesitzer, Jagdgenossenschaften und Eigenjagden müssen besser bei der Anpassung ihrer Bewirtschaftung an die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes unterstützt werden. Den dazu notwendigen Änderungen im Bundes- und Landesjagdgesetz stehen wir positiv gegenüber. Die Beratungsangebote durch die Landesforstanstalt sind auszuweiten. Zur Finanzierung sind für uns vorrangig die Europäischen Fonds zu nutzen.

5 Definition einer Bestandsobergrenze des Wolfes?

Frage

Nach Auffassung des AJE ist eine Diskussion und ggf. Definition einer Bestandsobergrenze des Wolfes für Mecklenburg-Vorpommern unerlässlich. Wie ist Ihr Standpunkt?

Antwort

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, das gesamte Land als Wolfsgebiet auszuweisen. Eine „Obergrenze“ ist momentan bei uns nicht in der Diskussion, da der derzeitige Wolfsbestand in Mecklenburg-Vorpommern noch sehr weit von der möglichen natürlichen Populationsdichte entfernt ist. Die Beobachtung der Bestandsentwicklung in den jeweiligen Regionen muss konsequent durch das Wolfsmonitoring erfolgen und als Grundlage für eventuell erforderliche Maßnahmen herangezogen werden.

Um die wissenschaftliche Begleitung der Wolfspopulation in Deutschland zu sichern, hat DIE LINKE im Bund ein Wolfskompetenzzentrum gefordert, das personell und finanziell den Anforderungen entsprechend auszustatten ist. Dies hat die Bundesregierung abgelehnt. Übrig geblieben ist lediglich eine Ausschreibung für diesen Bereich, der mit max. 80.000 Euro jährlich finanziert werden soll. Daraus wird kein Kompetenzzentrum zu organisieren sein.

6 Bestandsregulierung von Rabenkrähen / Kolkraben?

Fragen:

Der AJE hält angesichts des hohen Bestandes eine Bestandsregulierung von Rabenkrähen für erforderlich. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Rabenkrähen und Elstern als bejagbare Tierart eingestuft werden, verbunden mit einer Jagdzeit?

 

Der gestiegene Bestand der Kolkraben und die durch sie verursachten Schäden haben ebenfalls ein erhebliches Ausmaß erreicht. Die Möglichkeit einer Bestandsregulierung ist zwingend erforderlich. Werden Sie dieses Anliegen unterstützen, z.B. durch Verabschiedung einer entsprechenden Landesverordnung (ähnlich der Kormoranverordnung)?

Antwort:

Land- und fischereiwirtschaftliche Betriebe haben zunehmend Probleme mit vergrößerten Populationen geschützter Tierarten. Das betrifft z.B. den Kormoran oder die Rabenvögel. DIE LINKE setzt sich - nach jeweils eingehender wissenschaftlicher Analyse des konkreten Problems vor Ort - für praktikable Lösungen ein. Klar ist, dass geschützte Tierarten nicht schnell zur Bejagung freigegeben werden dürfen, auch wenn sie mitunter für Probleme sorgen. Die Einführung von Jagd- und Schonzeiten kann ein Beitrag zur Lösung des Problems sein, wenn erhebliche land- und fischereiwirtschaftliche Schäden nicht anders vermieden werden können. In Anerkennung des unstrittigen Anwachsens der Populationen dieser Tierarten und ihres dadurch stärkeren Wirkens in der Natur sollte die Schadensentwicklung wissenschaftlich festgestellt und beziffert werden, damit eine rechtssichere Regelung geschaffen werden kann. Im konkreten Fall kann schon jetzt von den möglichen Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden.