Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Free Software Foundation Europe e.V.

1 Bündnis Freie Bildung

Frage

Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resouces (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen?

Antwort

Selbstverständlich. Was der/die Steuerzahler(in) mitfinanziert hat, muss er/sie auch mitnutzen können, ohne dafür nochmalig zur Kasse gebeten zu werden.

 

Frage

Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen?

Antwort

Grundlage für eine Verbesserung des Zuganges zu freien Bildungsmaterialien ist eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen sowohl privater Haushalte als auch Bildungseinrichtungen wie Schulen/Berufsschulen/Hochschulen. Um hier in naher Zukunft konkurrenzfähig zu sein, braucht es in M-V vor allem den Ausbau der Anschlüsse im Gigabitbereich (siehe Antworten zu Freifunk).

2 Digitale Gesellschaft e.V.

Frage

Wie stehen Sie zur Ausweitung Funkzellenabfrage durch das Landeskriminalamt Mecklenburg­-Vorpommern entlang der „vermuteten Fahrstrecke“ tatverdächtiger Personen auf Straßen­ und Autobahnabschnitten?

Antwort

Die Ausweitung der Funkzellenabfrage lehnt DIE LINKE ab, da sie den Generalverdacht implementiert und völlig unverhältnismäßig ist.

Frage

Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Mecklenburg­-Vorpommerns am "Gemeinsamen Kompetenz­ und Dienstleistungszentrum (GDKZ)", einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung, an dem neben Mecklenburg­-Vorpommern auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig­-Holstein mitwirken sollen?

Antwort

Die geplante Beteiligung M-Vs am GDKZ ist für DIE LINKE nicht nachvollziehbar. Es ist zu befürchten, dass Entscheidungen, die bisher allein in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Innenministeriums lagen, ausgelagert werden und damit für die Landesebene undurchsichtig und unkontrollierbar werden.

3 Freifunk

Frage

Stimmen Sie der Aussage zu: "Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"? Bitte erläutern Sie, welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum.

Antwort

Der Zugang zum Internet hat für DIE LINKE in der Daseinsvorsorge das gleiche Gewicht wie die Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrswegen, Strom oder Wasser.

Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt und einem rasanten demografischen Wandel unterzogen. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet ist für M-V die Grundvoraussetzung für die (Wieder-) belebung des ländlichen Raumes.

Die Bundesregierung hat das Fernziel ausgegeben, bis Ende 2018 jeden Haushalt mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream zu versorgen, was aus unserer Sicht inkonsequent ist. DIE LINKE hätte von der Bundesregierung erwartet, dass mindestens 300 Mbit/s als Ziel ausgegeben werden, um die Anbieter dazu zu bringen, flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Für M-V ist der vorgegebene Zeitraum bis 2018 nicht realistisch. DIE LINKE rechnet mit der oben genannten Erfüllung des Ziels zwischen 2020-22. Ob dann 50 Mbit/s noch konkurrenzfähig sind, darf bezweifelt werden.

Die künstliche Beschränkung des Uploads lehnen wir ab. Insbesondere geschäftliche Internetnutzer sind auf den Upload großer Datenmengen übers Netz angewiesen. Mit der Upload-Beschränkung sind sie gezwungen, teurere Verträge zu nutzen– mit Downloadraten, die sie oft gar nicht brauchen und Uploadraten, die gerade so die Anforderungen erfüllen. Hier muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass diese künstliche Unterscheidung abgeschafft wird. Gelten muss, dass Download gleich Upload ist. Kurz und gut: mindestens 300 Mbit/s pro Haushalt bei gleichen Geschwindigkeiten in Up- und Download.

 

Frage

Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von Zero­Rating, ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt­Verordnung eingeführt haben?

Antwort

Ja, da Zero-Rating der Netzneutralität widerspricht und eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Netzneutralität ist eine linke digitale Kernforderung.

4 Free Software Foundation Europe e.V.

Frage

Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte, und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen?

Antwort

Grundsätzlich gilt für DIE LINKE, dass Dienstleistungen und Waren, die von der öffentlichen Hand finanziert wurden, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssen. Das gilt auch für Software. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

 

Frage

Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software an Schulen und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen? Wenn ja, wie?

Antwort

Den Einsatz von Open Source Software an Schulen unterstützen wir. Nur Software, die keine Folgekosten verursacht, die beliebig oft kopiert und verbreitet werden kann und deren Quellcode offenliegt, kann im Sinne eines wirklich freien Netzes genutzt und ggf. vom jeweiligen Bildungsträger an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

5 Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Frage

Die Länder Hamburg und Rheinland-­Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet. Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz?

Antwort

Ein solches Gesetz war eine langjährige Forderung der LINKEN und ist in M-V am 01.12.2015 beschlossen worden.

 

Frage

Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen?

Antwort

Für DIE LINKE gilt grundsätzlich, dass offene und datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten, die von der Verwaltung gesammelt werden, der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden sollen. Hier sind jedoch Zuständigkeiten zu beachten, da die Landesebene der kommunalen Verwaltungsebene hier keine Vorgaben machen darf. In vielen Kommunen in M-V werden bereits Daten der Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern als Open Data zugänglich gemacht, letzten Endes kann die Landesebene hier aber nur beratend und empfehlend tätig werden. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

6 Wikimedia Deutschland e. V.

Frage

Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen und damit – wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn­Museen gegen die Wikimedia Foundation – die Betreiber von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen?

Antwort

Das Urheberrecht ist für DIE LINKE unantastbar, da es einen Garanten auf geistiges Eigentum darstellt und ein wesentlicher Schutz gegen die Ausbeutung von Kreativen ist. Handelt es sich jedoch um Digitalisate von Museen und deren Exponaten, die im Besitz der öffentlichen Hand sind und daher streng genommen im Besitz der Bürgerinnen und Bürger, so vertritt DIE LINKE die Ansicht, dass die Digitalisate im Auftrag der öffentlichen Hand erstellt und damit auch in ihrem Besitz sein müssen. Im vorliegenden Fall ist juristisch anders entschieden worden, gleichwohl ist diese Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar.

 

Frage

Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben, derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizenziert sein müssen?

Antwort

Auch dies unterstützen wir grundsätzlich. Es gilt, was wir bereits zur Open Source Software, freien Bildungsmaterialien und Open Data ausgeführt haben: Was die öffentliche Hand bezahlt, muss den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.