1 Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
Frage
Wie steht Ihre Partei zu einem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern?
Antwort
DIE LINKE will die Einführung des Verbandsklagerechts für anerkannte, gemeinnützige Tierschutzorganisationen.
Frage
Falls Sie das Verbandsklagerecht befürworten: Planen Sie eine Initiative dafür im Landtag?
Antwort
In der laufenden Legislaturperiode des Landtages hat die Linksfraktion zwei Anträge zum Thema Verbandsklagerecht gestellt, die jedoch von SPD und CDU abgelehnt wurden. DIE LINKE wird auch in der kommenden Legislaturperiode einen entsprechenden Vorstoß unternehmen.
2 Tierversuche an Hochschulen
Frage
Befürwortet Ihre Partei die Aufnahme einer Regelung in das Landeshochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, dass die Universitäten auf Antrag der Studierenden tierversuchsfreie Prüfungsleistungen anzubieten haben?
Antwort
Eine allgemeine Regelung kann es aus unserer Sicht hierbei nicht geben. Bei einer für das Studienfach wesentlichen und unverzichtbaren Prüfungsleistung kann der Fall eintreten, dass Alternativen zu Tests an Tieren nicht vorhanden sind. Insofern ist auch hier der Einzelfall zu betrachten und innerhalb der Universität darauf zu achten, dass, dort wo es möglich ist, Alternativen zu Tierversuchen genutzt werden.
Frage
Wie steht Ihre Partei zu der Durchsetzung des 3-R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) an deutschen Hochschulen?
Antwort
Grundsätzlich vertritt DIE LINKE. M-V die Auffassung, dass Versuche an Tieren insbesondere für medizinische Zwecke möglich bleiben müssen, sofern sie auf ein Mindestmaß beschränkt sind. Obwohl die Zahl der Tierversuche in M-V rückläufig ist, haben wir bei der bisherigen Praxis Zweifel, ob alle genehmigten Tierversuche tatsächlich notwendig sind und damit dem 3-R-Prinzip in Gänze Rechnung getragen wird. Hier muss in Zukunft noch genauer hingeschaut werden.
3 Großmast- und Zuchtanlagen
Frage
Mecklenburg-Vorpommern gilt als das „Land der Megaställe". Wie steht Ihre Partei zu neuen Großprojekten dieser Art?
Antwort
DIE LINKE wendet sich gegen eine abstrakte und willkürliche Begrenzung bei der Haltung von Nutztieren. Stattdessen sehen wir Obergrenzen für Nutztierbestandsgrößen pro Standort und Bestandsdichten für Regionen vor. Diese sollen sich aus der zur Verfügung stehenden Fläche für die Futterbereitstellung und die Gülleverwertung herleiten.
Frage
Welche Maßnahmen wollen Sie in der kommenden Legislaturperiode ergreifen, um die Situation der Tiere in der Agrarwirtschaft des Landes zu verbessern?
Antwort
Neben den Obergrenzen für Nutztierbestandsgrößen, setzt sich DIE LINKE für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungssysteme, Betäubungseinrichtungen beim Schlachten und für Tiertransporte für alle Nutztiere („Tierschutz-TÜV“) ein. DIE LINKE will eine Änderung des Tierschutzgesetzes, um Eingriffe bei Tieren zur Anpassung an Haltungsbedingungen, wie beispielsweise das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln oder die betäubungslose Ferkelkastration, zu verbieten. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist so zu ändern, dass dort alle landwirtschaftlichen Nutztiere erfasst und ihre tiergerechte Haltung festgeschrieben werden.
Frage
Wie steht Ihre Partei zu Fördermaßnahmen, den Verzehr tierischer Nahrungsmittel in der Bevölkerung zu senken bzw. den Verzehr pflanzlicher Nahrungsmittel zu erhöhen?
Antwort
Wer wie viel Fleisch und wie viele pflanzliche Produkte isst, überlässt DIE LINKE jedem und jeder selbst. Im Falle der Schülerspeisung, bei der in Abstimmung mit den Eltern eine direkte Eingriffsmöglichkeit auf die Speisenversorgung besteht, orientieren wir uns an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
4 Unterstützung der Veterinärbehörden
Fragen
Plant Ihre Partei Maßnahmen, um die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern zu einer vollumfänglichen Durchsetzung des Tierschutzgesetzes zu befähigen?
Befürwortet Ihre Partei eine Aufstockung im personellen und finanziellen Bereich der für den Tierschutz zuständigen Vollzugsbehörden?
Antwort
Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht muss eine effektive Bearbeitung von Anzeigen nach dem Tierschutzrecht und die Überprüfung gewerblicher und privater Tierhaltungen ermöglicht werden. Dazu ist auch der bisherige Personalbestand kritisch zu überprüfen.
5 Tiere in den Zoos in Mecklenburg-Vorpommern
Frage
Befürwortet Ihre Partei die Erstellung eines Maßnahmenplans für die zoologischen Einrichtungen, um die Umsetzung der Haltungsvorgaben des BMEL aus dem Jahr 2014 schnellstmöglich zu erreichen?
Antwort
Die Zoos in Mecklenburg-Vorpommern setzen die Haltungsvorgaben bereits jetzt sukzessive um. Dies kann auch nur schrittweise und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln geschehen. Auch wenn das Land keine unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten hat, sehen wir es durchaus in der Pflicht, diesen Prozess durch die Ausreichung von Fördermitteln und einem Controlling zu beschleunigen.
Frage
Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag, die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen für alle Tiergehege zu erreichen, indem die Anzahl der zur Schau gestellten Tierarten reduziert und freiwerdende Gehege zusammengelegt werden?
Antwort
Auf welchem Wege die Haltungsvorgaben erreicht werden, ob durch Aufgabe von Tieren oder den zusätzlichen Flächenerwerb muss für jeden Einzelfall entschieden werden. Eine allgemeine Handlungsanweisung (für die das Land keinerlei Kompetenz hat) ist nicht zielführend.
Frage
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung von Tierschutzorganisationen, die Zoohaltung besonders sensibler Tierarten wie Eisbären oder Menschenaffen, die unverkennbar und nachweislich unter einer Gefangenschaft leiden, mittels eines Nachstellverbots auslaufen zu lassen?
Antwort
Diesem Vorschlag schließen wir uns nicht an. Entscheidend für die Tierhaltung sind die jeweiligen Haltungsbedingungen. Wenn diese für die jeweilige Tierart gewährleistet sind, spricht nichts gegen eine solche Tierhaltung. Darüber hinaus haben Zoos und Tierparks auch Aufgaben der Arterhaltung und der Forschung, die in der Abwägung für oder gegen Tierhaltung ebenso berücksichtigt werden sollten.
6 Gefährliche Tiere in Privathaltung
Frage
Wie steht Ihre Partei zu der Einführung eines Gefahrtiergesetzes?
Antwort
DIE LINKE sieht die Notwendigkeit die Haltungsbedingungen gefährlicher Tiere landesweit einheitlich zu reglementieren.
Frage
Befürwortet Ihre Partei ein Verbot besonders gefährlicher/giftiger Tiere in Privathaltung?
Antwort
Im Vordergrund steht für uns nicht das Verbot, sondern die Reglementierung der Haltungsbedingungen gefährlicher Tiere. Allerdings muss ein Risiko der Allgemeinheit ausgeschlossen werden können. Wenn private Haltungsbedingungen dem nicht gerecht werden, ist in einem zweiten Schritt ein Verbot notwendig.