1 Waffenrechtliche Agenda für die kommende Landtagswahlperiode
Frage
Welche Festlegungen, Aussagen oder Versprechen trifft Ihre Partei im Landtagswahlprogramm zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und/oder zum Schießsport?
Antwort
Das Programm der LINKEN zur Landtagswahl 2016 enthält keinerlei Aussagen zu spezifischen Gruppen Sporttreibender, auch nicht zum Schießsport und seinen Rahmenbedingungen. Dies würde auch den Rahmen eines Landtagswahlprogramms sprengen.
Frage
Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?
Antwort
Das Waffenrecht ist Bundesrecht. Es wird von den Behörden der Bundesländer lediglich vollzogen. Vor diesem Hintergrund der Zuständigkeit des Bundes plant DIE LINKE nach gegenwärtigem Stand keine entsprechenden Initiativen.
Frage
Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention?
Antwort
Auch dies ist nach gegenwärtigem Stand nicht geplant.
2 Gebühren in Waffensachen
Frage
In Mecklenburg-Vorpommern wurde von der Zuständigkeitsübertragung anscheinend bislang noch nicht Gebrauch gemacht und es wird die alte Gebührenordnung des Bundes weiterverwendet. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht einheitlich geregelt werden?
Antwort
Die Festsetzung der Gebühren in Waffensachen ist eine kommunale Angelegenheit. Die dort zuständigen Behörden haben den Erfüllungsaufwand und sollten deswegen, in Übereinstimmung mit ihrem Aufwand die dafür notwendige Gebühr festsetzen. Eine landeseinheitliche Gebühr würde den unterschiedlichen Aufwand, bspw. zwischen Stadt und Land nicht gerecht werden.
Fragen
Die beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition liegt im öffentlichen Interesse und auch der Bundesgesetzgeber hat bei der gesetzlichen Einführung der Kontrollmöglichkeit die Gebührenfreiheit ausdrücklich befürwortet. Werden Sie sich für die Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, um sich dem Vorbild der gesetzlichen Regelungen in Bayern, Hessen, Sachsen und dem Saarland anzuschließen?
Antwort
Der Erfüllungsaufwand der Kommunen für die verdachtsunabhängigen Kontrollen ist zwar im öffentlichen Interesse, er entsteht jedoch allein durch den privaten Waffenbesitz. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass die Verursacher des Aufwands und nicht die Allgemeinheit die dafür notwendigen Kosten tragen. Deswegen plant DIE LINKE keine Gebührenfreiheit.
Frage
Auch die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) von Waffenbesitzern, die dazu keinen Anlass gegeben haben, liegt im öffentlichen Interesse. Werden Sie sich insoweit für eine Gebührenfreiheit einsetzen?
Antwort
Auch hier folgt DIE LINKE dem Verursacherprinzip und will die Kosten nicht auf die Allgemeinheit umlegen.
3 Steuerliche Gemeinnützigkeit
Frage
Sprechen Sie sich dafür aus, die Gemeinnützigkeit von IPSC in Mecklenburg-Vorpommern wieder anzuerkennen?
Antwort
Die Details der Argumentation des Bundesministeriums für Finanzen sind der LINKEN M-V nicht bekannt. Das Land hat auch hier wiederum keine Zuständigkeit. Offenkundig bewertet dieses Ministerium jedoch das Sportschießen nach IPSC-Regeln anders als die weiteren Disziplinen des Präzisionsschießens. Dem gegenüber verneint das Bundesministerium des Innern den „kampfmäßigen Charakter“ des Schießens nach IPSC-Regeln, der das Finanzministerium zum Entzug der Gemeinnützigkeit bewogen hat. DIE LINKE spricht sich dafür aus, dass sich die Bundesregierung eine einheitliche Position bildet und diesen offenkundigen Widerspruch auflöst.
Frage
Werden Sie sich über den Bundesrat für eine bundesweite Wiederherstellung der Anerkennung von IPSC als gemeinnütziger Schießsportausübung einsetzen?
Antwort
Wir teilen die Einschätzung, dass das Schießen nach IPSC-Regeln einen kampfmäßigen Charakter aufweist und deswegen steuerlich nicht zu begünstigen ist.