Zusammenhalt und Solidarität!

Landesvorstand

An der demokratischen Wahl Barbara Borchardts zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern hat sich eine mediale Hetzkampagne entzündet, mit dem Ziel, sie und damit die Partei DIE LINKE zu beschädigen und als verfassungsfeindlich zu brandmarken. 

Ihre Wahl zum Mitglied des Landesverfassungsgerichts hat nun alte, anti-linke Reflexe, absurde Vorwürfe und eine Überheblichkeit zum Vorschein gebracht, die wir im Jahr 2020 - 30 Jahre nach der friedlichen Revolution - nicht für möglich gehalten hätten. Eine Frau mit juristischer Ausbildung und ostdeutscher Biografie wurde zum Hassobjekt eines rechten Parteienblocks um der rechtsextremen AfD, der FDP und einzelnen Politiker*innen aus CDU und CSU,  selbsternannter DDR-Expert*innen und einigen Boulevardjournalist*innen, die es nicht ertragen können, dass eine Frau mit antikapitalistischer Gesinnung einem ostdeutschen Landesverfassungsgericht angehört. Barbara Borchardt wurde zum Profilierungsobjekt aller, die einen Keil zwischen die demokratischen Fraktionen des im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern treiben wollen.

Einige Pressevertreter*innen, leider auch in Mecklenburg-Vorpommern, sind sich nicht zu schade, eine Sprache zu benutzen, die zeigt, dass sie offensichtlich noch nicht die finsterste Epoche des Kalten Krieges überwunden haben. Sozialist*innen werden als Volks- und Verfassungsfeinde, Linksextreme und Aussätzige abgestempelt, obwohl sie -- besonders in Zeiten der kapitalistischen Krise -- lediglich das vorherrschende neoliberale Wirtschaftssystem hinterfragen und unser aller Daseinsvorsorge nicht in den Händen von einigen Privaten sehen wollen. 

Diese neuerliche mediale Kampagne ist im Kontext der thüringischen Ministerpräsidentenwahl zu betrachten. Nachdem der Versuch einer Zusammenarbeit von CDU und FDP mit der AfD krachend gescheitert war und ein heftiges mediales Echo hervorgerufen hatte, versuchten Bundes-CDU und konservative Leitmedien mit aller Macht auch die Person Bodo Ramelow zu diffamieren. Dieser Versuch misslang nicht zuletzt auf Grund des öffentlichen Drucks der Wählerinnen und Wähler. Nun unternehmen konservative, neoliberale und rechtsextreme Kräfte einen neuerlichen Anlauf und meinen, mit der überzeugten Antikapitalistin Barbara Borchardt eine geeignete Kandidatin für ihre Kampagne gefunden zu haben.

Ihr einziges vermeintliches „Vergehen“ besteht hierbei darin, dass sie sich eine andere Wirtschaftsordnung wünscht, eine Haltung, die in der Partei DIE LINKE Konsens ist und eine Haltung, die anders als gebetsmühlenartig behauptet, nicht im Widerspruch zum Grundgesetz oder der Landesverfassung steht. Ihr nun Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen, bedeutet der Partei DIE LINKE Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen. 

Wir aber bekennen uns zu unseren antikapitalistischen, antifaschistischen und antimilitaristischen Grundsätzen. Wir wünschen uns eine sozialere, gerechtere Gesellschaft. Wir sind es, die vor allem in den letzten Jahren die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung immer wieder gegen ihre Feinde vom rechten Rand verteidigt haben.

Diese Kampagne bedient lediglich alte, antikommunistische und längst überwunden geglaubte Klischees. Die politischen Verhältnisse und Realitäten, vor allem in Ostdeutschland, sind jedoch andere. Beispielsweise haben LINKE und Christdemokrat*innen, bei allen inhaltlichen Differenzen, einen weitgehend pragmatischen und respektvollen Umgang miteinander entwickelt. Diese Entwicklung anzuerkennen, hieße aber, vom vermeintlich identitätsstiftenden Feindbild des Sozialismus Abstand zu nehmen. Es hieße weiterhin aber auch, Ostdeutschland und seine Menschen endlich ernst zu nehmen. Für uns ist klar: Der absurden und durchschaubaren Hetzkampagne gegen unsere Genossin und unsere Partei werden wir uns entschieden in den Weg stellen. Denn Solidarität zu leben, heißt auch, zusammen zu halten und für Gerechtigkeit zu streiten. Darauf können sich alle Menschen verlassen, die für unsere Demokratie, ihre Vielfalt und Menschenrechte eintreten, so wie auch Barbara Borchardt.

Beschluss des Landesvorstandes vom 06. Juni 2020