Erklärung

Liebe Genossinnen und Genossen,

 

zu den Entscheidungen der ersten Sitzung des neugewählten Landesvorstandes gibt es viele Nachfragen. Insbesondere die Neuberufung eines Landesgeschäftsführers und die Vergütung der Tätigkeit unserer Landesvorsitzenden, Wenke Brüdgam, und unserer Schatzmeisterin, Gabi Göwe, finden besonderes Interesse. Hierzu, wie zu allen anderen Themen unserer Politik, gibt es keine Geheimniskrämerei. Deshalb sollen an dieser Stelle Informationen zu den genannten Beschlüssen gegeben werden. Alle weiteren Beschlüsse sind in der Sofortinformation zur konstituierenden Sitzung des Landesvorstandes ausgewiesen. Gern sprecht auch die Mitglieder des Landesvorstandes persönlich an.

Liebe Genossinnen und Genossen,

zu den Entscheidungen der ersten Sitzung des neugewählten Landesvorstandes gibt es viele Nachfragen. Insbesondere die Neuberufung eines Landesgeschäftsführers und die Vergütung der Tätigkeit unserer Landesvorsitzenden, Wenke Brüdgam, und unserer Schatzmeisterin, Gabi Göwe, finden besonderes Interesse. Hierzu, wie zu allen anderen Themen unserer Politik, gibt es keine Geheimniskrämerei. Deshalb sollen an dieser Stelle Informationen zu den genannten Beschlüssen gegeben werden. Alle weiteren Beschlüsse sind in der Sofortinformation zur konstituierenden Sitzung des Landesvorstandes ausgewiesen. Gern sprecht auch die Mitglieder des Landesvorstandes persönlich an.

Zunächst etwas zur Landesgeschäftsführung: Der mit dem Neubrandenburger Parteitag gewählte Landesvorstand hatte bezüglich der Stelle des Landesgeschäftsführers sowohl arbeitsrechtliche als auch satzungsrechtliche Gegebenheiten zu beachten. Arbeitsrechtlich insofern, als dass der vorige Landesvorstand die Stelle unseres jetzigen Landesgeschäftsführers, Kevin Kulke, bis zum 31.01.2018 befristet hatte. Hinsichtlich unserer Satzung (§ 12 Abs. 3 Satz1) war zu beachten, dass sie lediglich vorgibt, dass der Landesvorstand eine Landesgeschäftsführerin bzw. einen Landesgeschäftsführer beruft. Wie dies zu geschehen hat, ist in der Satzung nicht näher geregelt. Dem Geschäftsführenden Landesvorstand (GLV) obliegt es, Sitzungen des gesamten Vorstandes, so auch der konstituierenden Sitzung vorzubereiten. Die Vorsitzenden erachteten und erachten es als ihre politische Verantwortung, dem Gremium Vorschläge zu unterbreiten. Ihnen war im Vorfeld eine Interessenbekundung Sandro Smolkas für die Position des Landesgeschäftsführers zugegangen. Hiermit hatten sie sich befasst und in Abwägung der Erfahrungen, Fähigkeiten und Potentiale zwischen zwei anerkannt engagierten Persönlichkeiten einen Personalvorschlag unterbreitet. Dieser wurde zunächst im GLV vorgestellt. Er bekam dort eine Mehrheit und galt fortan als Empfehlung des GLV. Aus der Mitte des GLV kam alsdann ein alternativer Vorschlag auf den Tisch. Er beinhaltete, dass keinem der beiden bekannten Personalvorschläge der Vorzug zu geben sei, weshalb es zu einer Ausschreibung der Stelle kommen solle. Vor der konstituierenden Sitzung des Landesvorstandes wurde von einem Mitglied des Landesvorstandes zudem der Antrag gestellt, den derzeitigen Landesgeschäftsführer in der Verantwortung zu belassen. Alle Anträge wurden parteiintern diskutiert. Letztgenannter Antrag erhielt die Unterstützung von einigen Kreisverbänden. Auch die Kreisgeschäftsführerinnen und Kreisgeschäftsführer sprachen sich vehement für Kevin Kulke aus. In der Sitzung des Landesvorstandes selbst wurden alle Anträge entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs begründet. Sodann wurde die Meinungsbildung der Kreisgeschäftsführerinnen und Kreisgeschäftsführer vom Vortage ausführlich und authentisch wiedergegeben. Im anschließenden Meinungsaustausch wurden alle Anträge ernsthaft, emotional und zugleich in kulturvoller Atmosphäre abgewogen und die vorliegenden externen Positionierungen mit in die Entscheidungsfindung einbezogen. Zu den namentlichen Personalvorschlägen wurden jeweilig positive wie weniger positive Erfahrungen ausgetauscht. Einige Mitglieder des Landesvorstandes, die bereits dem Gremium in der vorherigen Legislatur angehörten, bemerkten, dass es gut gewesen wäre, wenn die Vorgängerinnen und Vorgänger sich bereits über eben diese verschiedenartigen Erfahrungen ausgetauscht hätten. Nach erfolgter Verständigung wurde zunächst über den Antrag auf Ausschreibung abgestimmt. Er erhielt die Stimme der Einreicherin, wenige Enthaltungen und im Übrigen Gegenstimmen. Daraufhin war zu den Personalvorschlägen abzustimmen. Zunächst gab es diesbezüglich den Antrag auf Begrenzung der Berufung zum Landesgeschäftsführer bis zum 31.12.2018. Zu diesem Vorschlag gab es ebenso viele Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Mithin war der Vorschlag abgelehnt. Im finalen und geheim durchgeführten Wahlgang gab es 8 Stimmen für Sandro Smolka, 7 Stimmen für Kevin Kulke und eine Stimmenenthaltung. Das ist übrigens der Ostsee Zeitung vom 12.12.2017 zu entnehmen.

Nun etwas zu den Personalentscheidungen, die unsere Vorsitzende, Wenke Brüdgam, und unsere Schatzmeisterin, Gabi Göwe betreffen: Laut Bundessatzung § 32 und unserer „Ordnung zur Verfügung über finanzieller Mittel“ werden Parteiämter und Delegiertenmandate in der Regel ehrenamtlich ausgeübt. Die hauptamtliche Ausübung eines Parteiamtes und die Höhe der Vergütung bedürfen eines Beschlusses des Parteivorstandes. Auch Aufwandsentschädigungen für gewählte Funktionsträger*innen sowie deren Höhe werden auf Beschluss des Landesvorstandes gezahlt.  Diese Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Landesausschuss. Sie stehen noch aus.

Wenke Brüdgam arbeitet seit einigen Jahren beim Landesfrauenrat. Um ihrer Verantwortung als Landesvorsitzende gerecht werden zu können, hat sie dort um eine deutliche Reduzierung des Stundenvolumens gebeten. Die Vergütung der Arbeit für unseren Landesverband entspricht in etwa der Kompensation der bisherigen Entlohnung (Vertragsinhalt wären 23 Wochenarbeitsstunden) und berücksichtigt den Anspruchsgrad an die Aufgabenerfüllung in unserer Partei.

Gabi Göwe hatte ihre Tätigkeit als Schatzmeisterin bislang auf Honorarbasis realisiert. Eine hiermit einhergehende selbständige Tätigkeit hat sie aus persönlichen Gründen aufgegeben. Mit dem Beschluss des Landesvorstandes, soll dieser Veränderung Rechnung getragen werden. Vorbehaltlich des Beschlusses des Landesausschusses erhält Gabi eine Vergütung für eine 15 stündige Wochenarbeitszeit. Auch hierbei werden der Anspruchsgrad an die Aufgabenerfüllung in unserer Partei berücksichtigt.