Fast 25 Jahre Billiglohnland sind genug – gleicher Mindestlohn in Ost und West

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag, Eckhardt Rehberg, gegen einen gleichen Mindestlohn in Ost und West, erklärt Dr. Dietmar Bartsch, Vorsitzender der LINKEN-Landesgruppe im Bundestag:

 

Fast 25 Jahre als Billiglohnland haben Mecklenburg-Vorpommern nicht genützt. Ganz im Gegenteil: Schlechte Bezahlung trieb viele Jahre gerade junge Menschen Richtung Westen. Heute fehlen diese Fachkräfte. Die Tourismusbranche klagt seit Langem, dass kaum noch Auszubildende zu finden sind. Und im Land mangelt es an Binnenkaufkraft. Das sind gute Gründe für einen Mindestlohn - in gleicher Höhe, wie in alle anderen Bundesländern.

Zu den Äußerungen des Vorsitzenden der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag, Eckhardt Rehberg, gegen einen gleichen Mindestlohn in Ost und West, erklärt Dr. Dietmar Bartsch, Vorsitzender der LINKEN-Landesgruppe im Bundestag:

Fast 25 Jahre als Billiglohnland haben Mecklenburg-Vorpommern nicht genützt. Ganz im Gegenteil: Schlechte Bezahlung trieb viele Jahre gerade junge Menschen Richtung Westen. Heute fehlen diese Fachkräfte. Die Tourismusbranche klagt seit Langem, dass kaum noch Auszubildende zu finden sind. Und im Land mangelt es an Binnenkaufkraft. Das sind gute Gründe für einen Mindestlohn - in gleicher Höhe, wie in alle anderen Bundesländern.

Die Aussagen von Herrn Rehberg, ein Mindestlohn würde in Mecklenburg-Vorpommern Arbeitsplätze vernichten, kann ich nur kopfschüttelnd zurückweisen. Der Mindestlohn würde dem Dumpingwettbewerb um billige Arbeitskräfte Einhalt gebieten und die Kaufkraft vieler Menschen hierzulande erhöhen. Das wiederum käme der heimischen Wirtschaft und natürlich auch dem Gaststätten- und Tourismusgewerbe zugute.

Falls die SPD den Drohgebärden der CDU nachgibt und den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn aufweicht oder gar aufgibt, wäre das ein riesiger Wahlbetrug. Im Bundestag liegt ein Gesetzentwurf zur sofortigen Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro vor. (BT-Drucksache 18/06). Die rechnerische Mehrheit ist da.


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