Bundestagsausschüsse haben sich konstituiert

Wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit sind die Ausschüsse, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 18. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt. Unsere drei Bundestagsmitglieder sind in folgenden Ausschüssen vertreten:

Wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Arbeit sind die Ausschüsse, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 18. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamem Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt. Unsere drei Bundestagsmitglieder sind als ordentliche Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten:


  • Kerstin Kassner: Ausschuss für Tourismus, Petitionsausschuss
  • Heidrun Bluhm: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Dr. Dietmar Bartsch: Haushaltsausschuss


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