Nr. 11 - Gleichwertige Lebensverhältnisse

Das Problem

Nicht nur zwischen Ost- und Westdeutschland, auch zwischen Mecklenburg und Vorpommern, dem Küsten- und dem Binnenland sowie zwischen Stadt und Land bestehen teils erhebliche Unterschiede in der Entwicklung. Dies wird anhand der Wirtschaftskraft, Arbeitslosigkeit, Armutsgefährdung und Kaufkraft immer wieder deutlich. Zudem bedeutet eine geringere Einwohnerzahl nicht, dass die Aufwendungen für die öffentliche Infrastruktur, für die Strom- und Wasserversorgung sowie die Verwaltung, geringer sind. Diese besonderen Bedingungen werden derzeit nicht genügend berücksichtigt.

Unser Ziel

Jeder Ort hat seinen eigenen, besonderen Charakter. Diesen gilt es zu erhalten. Unterschiedliches Leben kann und darf nicht gleich gemacht werden. Aber es müssen gleiche Chancen her. Eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss überall gewährleistet sein. Dies betrifft bspw. den Zugang zu Kultur und Bildung, zu guten Verkehrsangeboten und Beschäftigungsperspektiven. Um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, brauchen strukturschwache Regionen auch unsere besondere Unterstützung. Der Strich zwischen Mecklenburg und Vorpommern muss ein Bindestrich sein, kein Trennungsstrich.

Wie wir es erreichen wollen

Wir wollen die Aufnahme des folgenden Grundsatzes in die Landesverfassung: „Das Land fördert und sichert in ganz Mecklenburg-Vorpommern gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen.“ Strukturschwache Regionen müssen bei der Verwendung öffentlicher Mittel und bei Standortentscheidungen ebenso berücksichtigt werden, wie die besondere Fördernotwendigkeit der in dem Landesraumentwicklungsprogramm definierten sog. ländlichen GestaltungsRäume (küstenferne Räume, insbesondere in Vorpommern, aber auch im östlichen und zentralen Mecklenburg). Diesen wollen wir Regionalbudgets zur Verfügung stellen, die sie nach eigenem Ermessen einsetzen können. Wir treten für die Neuordnung der kommunalen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen und eine stufenweise Einführung einer kommunalen Investitionspauschale ein.

Kosten
  • 50 Mio. € für Regionalbudgets jährlich
  • 250 Mio. € für Regionalbudgets bis 2021