Wohngeld

Wohngeld können einkommensschwache Haushalte beantragen, die weder Sozialhilfe noch Hartz-IV beziehen. Es wurde in der Bundesrepublik im Jahre 1961 eingeführt und soll von den Wohnkosten entlasten, indem ein Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt wird. Am Jahresende 2009 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern rund 39.000 Haushalte Wohngeld. Damit beziehen im Land ungefähr doppelt so viele Haushalte wie im Bundesdurchschnitt Wohngeld. Etwa die Hälfte davon sind Rentnerinnen und Rentner. Wohngeld wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Wohngeldrecht ist Bundesrecht.

Unsere Position

Wohngeld kann nur dann von den Wohnkosten entlasten, wenn es stetig an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Auf die Wohngelderhöhung ab 2009 mussten Wohngeldbezieherinnen und - bezieher 8 Jahre warten. Das war viel zu lang und führte dazu, dass viele Haushalte, die ehemals Wohngeld erhielten, gezwungen waren in Hartz IV zu wechseln, oftmals nur wegen der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Angesichts steigender Energiekosten machen die warmen Betriebskosten eine zweite Miete aus. Mit der Wohngeldnovelle 2009 wurde erstmalig ein Heizkostenzuschlag gewährt. Der reicht zwar nicht aus, um die tatsächlichen Heizkosten zu decken, entlastet jedoch. Leider fiel dieser Heizkostenzuschlag dem Sparzwang von Schwarz-Gelb im letzen Jahr zum Opfer. Neue Wohngeldbescheide berücksichtigen keinen Heizkostenzuschlag mehr. Dieser wird nur noch bis zum Ablauf des derzeitigen Bescheids gezahlt. Wir wollen, dass künftig wieder die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt werden und eine stetige Anpassung des Wohngeldes an die tatsächliche Entwicklung der Mieten und Einkommen
erfolgt.