Wahlrecht ab 16 Jahren
Die Zusammenführung des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes ist grundsätzlich sinnvoll. Dennoch hat die Koalition aus SPD und CDU die Chance auf ein modernes Wahlrecht verpasst. Weiterhin werden junge Menschen bei Landes- und Kommunalwahlen unterschiedlich behandelt. Ihre Kommunalvertretung oder auch ihren Bürgermeister bzw. Landrat dürfen sie mit 16 Jahren wählen. Die Zusammensetzung des Landtages jedoch dürfen sie erst mit 18 Jahren mitbestimmen. Dabei wurde in M-V bereits 1999 das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Trotz damals vereinzelt vorgetragener Bedenken ist die Herabsenkung heute parteiübergreifend anerkannt. Jugendliche erhalten seitdem die Möglichkeit, verstärkt aktiv an kommunalen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Dies ist ein Schritt hin zu mehr demokratischer Partizipation junger Menschen. Dies sehen neben dem Landesjugendring auch die Kommunalen Spitzenverbände so.
Unsere Position
Wir wollen die Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 auch bei Landtagswahlen. Hierfür gibt es viele Gründe. Zum einen würde die Ungleichbehandlung junger Menschen in Kommunal- und Landtagswahlen überwunden. Kommunalwahlen sind keine Wahlen geringerer Bedeutung. Zum anderen würde Vorurteilen wie der sogenannten Jungwählerradikalität entgegengewirkt. Bis heute gibt es keine belastbaren Erkenntnisse, dass jüngere Wählerinnen und Wähler nicht verantwortlich mit ihrem Wahlrecht umgehen. Junge Menschen würden verstärkt auch an landespolitischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Im Ergebnis würden Demokratie und politische Bildung weiterentwickelt. Auch ist schwer zu vermitteln, warum sich junge Menschen z.B. mit 14 für eine Religion entscheiden können, sich strafrechtlich verantworten müssen oder mit 16 Jahren unter bestimmen Voraussetzung sogar heiraten können.