Unterkunft und Heizung - Kosten

Durch die unlängst erfolgten Änderungen der Bundessozialgesetze SGB II und XII können die Länder per Gesetz vorschreiben oder ermächtigen, dass künftig die Kreise und kreisfreien Städte durch Satzung bestimmen, was sie an Kosten für Unterkunft (KdU) und Heizung für angemessenen halten. Das gilt auch für den Bereich der Grundsicherung. Bislang gibt es ein solches Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht. In den Satzungen dürften Kostenpauschalen aufgestellt und geregelt werden, welche Wohnfläche angemessen ist. Orientiert werden soll sich dabei am einfachen, am unteren Standard des örtlichen Wohnungsmarktes. Derzeit werden die Bescheide auf Grundlage der KdU-Richtlinien erteilt, die sich auch an der Angemessenheit orientieren. Aber jede Entscheidung beruht zwingend auf einer Prüfung des Einzelfalls, gegen die Widerspruch eingelegt und die gerichtlich nachgeprüft werden kann.

Unsere Position

DIE LINKE spricht sich gegen jegliche Pauschalierung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, sowohl auf Bundes- als auch auf kommunaler Ebene aus. Auch mit Hartz IV oder Grundsicherung braucht jede und jeder eine Wohnung, die seinem persönlichen Bedarf entspricht. Wir befürchten, dass sich künftig die Angemessenheit nach der Kassenlage der jeweiligen Kommune richtet. Deshalb lehnt DIE LINKE die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes ab. DIE LINKE will, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe gewährt werden. Die Kommunen müssen immer mehr Kosten für Unterkunft und Heizung je Bedarfsgemeinschaft ausgeben, weil besonders die Heizkosten steigen und weil der Bund sich immer weniger an den Kosten beteiligt. Wir wollen, dass die einseitige Mehrbelastung der Kommunen aufhört, indem der Bund diese mit trägt.