Kreisgebietsreform

Das Landkreisneuordnungsgesetz der SPD/CDU-Koalition, welches die Bildung von sechs Landkreisen unter Einschluss der bisher kreisfreien Stadt Neubrandenburg sowie der Hansestädte Wismar, Stralsund und Greifswald vorsieht, wird aus unterschiedlichsten Gründen kritisiert bzw. abgelehnt. Einigkeit besteht über Parteigrenzen hinweg: Wir waren im Jahr 2006 mit dem rot-roten Reformansatz schon einmal deutlich weiter. Das Landesverfassungsgericht wird sich im Mai dieses Jahres mit Verfassungsklagen der Hansestädte Wismar und Greifswald sowie der Landkreise Ludwigslust, Müritz, Ostvorpommern, Rügen und Uecker-Randow gegen dieses Gesetz befassen. Sollte es diesmal Bestand haben, werden die neuen Kreise zum 4. September 2011 gebildet sein.

Unsere Position

Wir haben nie an der Notwendigkeit einer Kreisgebietsreform gezweifelt, allerdings in der Einheit von Struktur und Inhalt, d.h. von Gebiets- und Funktionalreform. Diesen – auch verfassungsrechtlich zulässigen – Ansatz hat die SPD/CDU-Koalition aufgegeben und das Ziehen neuer Kreisgrenzen zur „Mutter der Reform“ (v)erklärt. Wesentliche Reformpotentiale, etwa die Beseitigung von Doppelstrukturen durch die Auflösung unterer staatlicher Behörden, werden somit nicht erschlossen. Ob und inwieweit diese rot-schwarze Reform tatsächlich einen Beitrag zur Stärkung kommunaler Selbstverwaltung leistet, muss kritisch hinterfragt werden.