Asyl

Weltweit fliehen tausende Menschen vor Hunger, Verfolgung, Folter und Tod. Ihnen Schutz zu gewähren ist eine humanitäre und ethische Pflicht. Jährlich kommen fast 30.000 Schutzsuchende nach Deutschland und werden auf die Bundesländer verteilt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden Ende 2009 931 Asylbewerberinnen und -bewerber im Verfahren sowie 1005 Menschen mit Duldung gezählt. Die Erstunterbringung erfolgt in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst, Landkreis Ludwigslust. Innerhalb von drei Monaten soll in der Regel die Verteilung auf eine der sieben Kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte im Land erfolgen.

Unsere Position

Wir stehen aus menschlicher Verantwortung zum Grundrecht auf Asyl. Wir fordern eine Gesetzgebung, die auch den im Land lebenden ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden gleiche politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte garantiert. Zu den Maßnahmen, die nach unserer Überzeugung sofort in Angriff genommen werden müssen, gehören die Schaffung dezentraler Wohnmöglichkeiten der Flüchtlinge als Regelunterbringung, die Verlegung der Erstaufnahmeeinrichtung in eine größere Kommune, Initiativen für die Abschaffung der menschenrechtswidrigen Abschiebungen von Flüchtlingen und die vollständige Abschaffung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf dem Territorium unseres Bundeslandes (Residenzpflicht).