Nr. 7 - Kultur ist GESETZt

Das Problem

Kultur ist Aufgabe des Landes und der Kommunen. Trotz ihrer Bedeutung, die im Einigungsvertrag und in der Landesverfassung festgeschrieben ist, gilt sie als Kann- und nicht als Pflichtaufgabe. Ihr verfassungsrechtlicher Stellenwert spiegelt sich nicht in der bisherigen Förderpraxis des Landes wider. Diese beschränkt sich – mit Ausnahme des Denkmalschutzes – lediglich auf einige konjunkturabhängige Richtlinien, die der Kultur keine langfristige Planungs- und Finanzierungsperspektive eröffnen.

Unser Ziel

Für DIE LINKE ist Kultur für das Zusammenleben in einer Gesellschaft elementar wichtig. Sie erzeugt Offenheit und Verständnis für Andere, sorgt für Vielfalt, regt zur kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität an und entwickelt sich auch zum Innovations- und Wirtschaftsmotor. Dazu benötigt Kultur jedoch einen verlässlichen und stabilen finanziellen Rahmen und eine klare gesetzliche Regelung, die Kunst- und Kultur nicht in ihrem Potential beschneidet, sondern sie fördert.

Wie wir es erreichen wollen

Um die Kulturpolitik an neue Entwicklungen anzupassen, ist eine regelmäßige Kulturberichterstattung und Kulturentwicklungsplanung notwendig. Musik- und Kunstschulen sind mit einer weiterentwickelten Förderrichtlinie nachhaltig zu sichern. Die Förderung von Präsentationen, Stipendien und Nachwuchspreisen sollen junge Künstlerinnen und Künstler unterstützen. Wir wollen mit dem Ausbau der „Onleihe“-Angebote die Bibliothekslandschaft zeitgemäß weiterentwickeln. DIE LINKE setzt auf den regelmäßigen Dialog mit all denen, die Kultur gestalten, den Künstlerinnen und Künstlern. So sollen die Rahmenbedingungen für die Theater und Orchester im Dialog und auf Augenhöhe erörtert werden. Allen Theatern in M-V sind zur finanziellen Stärkung Landesbeteiligungen zu ermöglichen. In den Häusern sollen grundsätzlich alle Sparten erhalten bleiben und ein Personalabbau vermieden werden. Wir sehen auch Nachbesserungsbedarf beim Denkmalschutz, um historische Parkanlagen sowie Guts- und Herrenhäuser langfristig zu sichern. Im Rahmen der Film- und Medienlandschaft gilt es, Förderpläne neu zu strukturieren und Fördersummen generell zu erhöhen.

Diese Ansprüche wollen wir unter dem Dach eines Kulturfördergesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vereinen. Jeder Region wollen wir durch Einführung einer Kulturquote die finanzielle Mindestsicherung der kulturellen Angebote ermöglichen.

Kosten
    • Ist-Stand 2014: ca. 142 Mio. Euro
    • Einführung einer Kulturquote von 2,5 % ab 2018: +55 Mio. Euro
    • Kulturquote von 3,0 % ab 2021: +95 Mio. Euro ggü. 2014