Nr. 4 - Gute Arbeit

Das Problem

Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, für den DIE LINKE mehr als zehn Jahre gekämpft hat, profitieren in M-V etwa 75.000 Vollzeitbeschäftigte. Zu kritisieren bleibt aber zum einen, dass so viele Ausnahmen vom Mindestlohn beschlossen wurden, dass eine große Anzahl arbeitender Menschen ihn nach wie vor nicht erhält. Zum anderen kann der Zoll, der die Zahlung des Mindestlohns kontrollieren soll, dieser Aufgabe nicht ausreichend nachkommen, weil versäumt wurde, hier Personal aufzustocken. Der Zuwachs sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse konzentriert sich auf Teilzeitbeschäftigung, was aufgrund niedriger Einkommen dazu führt, dass Betroffene weiterhin auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Prekäre Beschäftigung gehört somit immer noch für viele Beschäftigte zum Alltag. Nötig sind daher die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung und eine Rückkehr zur Tarifbindung.

Unser Ziel

DIE LINKE will gute Arbeit stärken, indem betriebliche Mitbestimmung und Tariflöhne ausgeweitet werden und prekäre Beschäftigung zurückgedrängt wird. Auch muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen besser kontrolliert und der Personalabbau bei den Arbeitsschutzbehörden gestoppt werden. Zudem muss das Land die Vergabe seiner Aufträge noch stärker mit Sozialkriterien verknüpfen. Da gesetzliche Weichenstellungen im Bereich guter Arbeit oft nur auf Bundesebene realisiert werden können, wollen wir, dass sich die künftige Landesregierung im Bundesrat stärker als bislang engagiert.

Wie wir es erreichen wollen

Auf Bundesebene wollen wir uns für eine Überarbeitung von Arbeitsgesetzen (Teilzeit- und Befristungsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Werkvertragsregulierungsgesetz, Mindestlohngesetz, Betriebsverfassungsgesetz) stark machen. Die Einhaltung des Mindestlohns ist durch Koordinierung der zuständigen Stellen zu befördern. Wir benötigen ein neues Vergabegesetz und wollen Auftragsvergaben künftig stärker an die Tarifbindung knüpfen. Eine regelmäßige Anpassung des Mindestlohns soll im Vergabegesetz durch die Kopplung an den Tarifvertrag der Länder für den Öffentlichen Dienst erfolgen. Wir wollen den Personalabbau bei den Arbeitsschutzbehörden stoppen. Durch eine mobile Beratung und bessere Information wollen wir Arbeitnehmer stärker für ihre Rechte sensibilisieren und sie ermutigen, die Einhaltung der Arbeitsgesetze gegenüber ihren Arbeitgebern einzufordern. Die Integration von MigrantInnen ist durch eine Sprachausbildung und gleichzeitige Praktika in Betrieben zu verbessern.

Kosten
    • fünf Stellen zusätzlich, um Kontrolle des Mindestlohns und mobile Beratung umzusetzen
    • Betrieblicher Gesundheitsschutz: zwei zusätzliche Stellen
    • Das entspricht einem finanziellen Mehrbedarf von rund 350.000 Euro / jährlich