Antwort zu den Wahlprüfsteinen der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V

Stellungnahme

„Im Interesse einer erfolgreichen gymnasialen Schulbildung in M-V sollten sich alle demokratischen Kräfte folgende Ziele setzen:        

- Kontinuität durch Erhalt der bestehenden Schulstrukturen

- Entbürokratisierung und verstärkte Selbstverantwortung der Schulen        

- Weiterführung einer behutsamen Inklusion mit zusätzlichen Ressourcen

- Sicherung bundeseinheitlicher Bildungsstandards

- weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für gymnasiale Bildung        

- verstärkter Ausbau der Infrastruktur für moderne Medien an allen Schulen

- bedarfsorientierte Lehreraus- und fortbildung

- Einsatz von Schulsozialarbeitern als Pflichtaufgabe an allen Schulstandorten“

 

 

Antwort             

Zu diesen von Ihnen benannten Zielen wollen wir im Zusammenhang Stellung nehmen, weil einige inhaltliche Punkte miteinander verbunden sind.

Durch die „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ ergeben sich auch Änderungen innerhalb der Schulstruktur. So werden Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst und parallel werden „flexible Bildungsgänge“ an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen entstehen. Insgesamt werden mehr als 230 Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Förderbedarf zusätzlich an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. Die geplanten Strukturänderungen betreffen aber nicht das Gymnasium.

Die LINKE legt ihren Schwerpunkt auf die Stärkung und Etablierung des „längeren gemeinsamen Lernens“ in den kommenden Jahren in der bisherigen Form. Das Schulsystem benötigt gerade in diesem Bereich Zeit zum Wachsen, um an Akzeptanz – auch im Rahmen der Inklusion – zu gewinnen.

Für Gymnasien wird es mit uns eine verbesserte Stundenausstattung in Höhe von 35 Lehrerstellen im Rahmen der Inklusion geben. Dadurch werden auch die Rahmenbedingungen für eine gymnasiale Bildung verbessert, allerdings benötigen Gymnasien darüber hinaus eine verbesserte Stundenausstattung, um – auch an Gymnasien mit kleinerer gymnasialer Oberstufe – Grund- und Leistungskurse einzuführen.

Zur Vermeidung von erhöhtem Unterrichtsausfall schlagen wir ein schulinternes Vertretungsbudget vor, das sich aus variablen Stunden der Kolleginnen und Kollegen zusammensetzt (eine Stunde pro Kollegin/pro Kollege in einem ersten Schritt).

Um die Attraktivität des Lehrerberufes zu steigern sowie Abläufe an den Schulen zu erleichtern, ist es unabdingbar, dass ein Bürokratieabbau für die Schulen erfolgt. Zahlreiche Verordnungsermächtigungen, Richtlinien und Erlasse verzögern pädagogisches und verwaltungstechnisches Handeln. Die Rechtsverordnungen müssen umgehend auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit überprüft und geändert werden. Die Mitsprachemöglichkeiten des Örtlichen Personalrates bei Einstellungen und Vertragsänderungen müssen gestärkt werden, um zügiger einstellen zu können. Hier wäre es sinnvoll, dass der Bezirkspersonalrat bzw. der LHPR seine Kompetenzen an die Örtlichen Personalräte gibt.

Das derzeitige Fach- und Hauptfachsystem eignet sich unserer Meinung nach nicht für die Art von schriftlichen Abiturprüfungen, die auf unterschiedlichem Niveau absolviert werden müssen. Hier sehen wir Änderungsbedarf, den wir gerne mit Ihnen diskutieren möchten. Angestrebte Reformen können sich nur auf das gesamte Bundesgebiet beziehen. Weitere separate Änderungen führen zu einer sich weiter ausbreitenden Uneinheitlichkeit.

Zu den zu verändernden Strukturen/Inhalten zählen wir auch eine verbindlichere Handhabung mit dem gemeinsamen Aufgabenpool.

Selbstverständlich gehört auch eine verbesserte Ausstattung mit modernen Medien zur Grundlage, um intensiver und leistungsorientierter Lehren und Lernen zu können. Hier schlagen wir eine Landesrichtlinie zur Beschaffung von Hard- und Software an den Schulen vor, durch die sich das Land zur Hälfte an der Finanzierung beteiligt, die andere Hälfte wird durch den Schulträger getragen. Außerdem fordert DIE LINKE den flächendeckenden Breitbandausbau, um die technischen Voraussetzungen dort zu schaffen, wo derzeit die modernste Computertechnik nichts nützt, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Seit Dezember 2015 liegen die Ergebnisse der Fachbedarfsprognose auch an Gymnasien der Landesregierung vor. Nach dieser Prognose ist für die Gymnasien des Landes bis zum Schuljahr 2030/2031 ein Bedarf von über 3.400 Lehrkräften zu decken. DIE LINKE fordert deshalb die Lehrerausbildung im Land, unter anderem durch eine Stufenlehrerausbildung, zu stärken und die Attraktivität des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, um konkurrenzfähig bei der Werbung um Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern zu sein. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften an Gymnasien sollte in der nächsten Legislaturperiode in einem ersten Schritt um eine Stunde gesenkt werden.

Im Bereich der Schulsozialarbeit ist ein Umdenken notwendig, um diese nachhaltig sicherzustellen. Dringend erforderlich ist eine Strategie, wie es mit der Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bzw. dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 2020 weitergeht.

Es müssen verlässliche Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden, um eine kontinuierliche Arbeit gewährleisten zu können. Verhandlungen mit dem Bund, die Berücksichtigung finanzieller Mittel des Landes und eine feste Verankerung dieser Mittel im Landeshaushalt sind dringend erforderlich, um die Schulsozialarbeit dauerhaft sicherzustellen.

Die Arbeitsverträge von Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sind immer noch geprägt von zeitlichen, meist jährlichen, Befristungen. Das muss sich ändern. Das Land ist inzwischen zu mehrjährigen Zuwendungsbescheiden gegenüber den Trägern der örtlichen Jugendhilfe übergegangen. Die Landkreise und kreisfreien Städte führen jedoch meist jährliche Haushalte, die oftmals nicht ausgeglichen sind und unter Haushaltsvorbehalt stehen. Das Land muss unter anderem darauf hinwirken, dass die Zuwendungsbescheide auch auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte mehrjährig erstellt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Zudem werden Leistungen der Jugendhilfe oftmals nur als bedingt pflichtige Leistungen angesehen. Dieser Zustand muss beendet werden.