Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1.1 Der Gesundheitsmarkt - Wearables und GesundheitsApps

Forderung

Wir benötigen wirksame Regelungen gegen Datenmissbrauch im Gesundheitsbereich. Die Weitergabe erfasster Daten durch die Krankenkassen an Dritte muss unterbunden werden.

Stellungnahme            

Wir teilen die Forderung der Verbraucherzentrale, dass es wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Daten im Gesundheitswesen geben muss. Das gilt insbesondere für die sensiblen Patientendaten. Dafür hat sich die Linksfraktion im Landtag auch in dieser Legislaturperiode mehrfach ausgesprochen.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte sollen die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und die Vertraulichkeit der sensiblen Patientendaten außer Kraft gesetzt werden. Die Krankenkassen und die IT-Wirtschaft planen weitreichende Einsatzmöglichkeiten der Gesundheitskarten. So will die Techniker Krankenkasse Zugriff auf die Informationen, die viele Sportler in ihren Pulsmessern, Schrittzählern und anderen elektronischen Fitnessbändern sammeln. Sie sollen von den Krankenkassen verwaltet und über die geplante elektronische Patientenakte für Ärzte und andere Anbieter im Gesundheitswesen verfügbar gemacht werden.

Werden diese Pläne verwirklicht, dann können die Gesetzlichen Krankenkassen ihre Patientinnen und Patienten im Gesundheitsverhalten und in den Vitaldaten rund um die Uhr überwachen. In Kenntnis des individuellen Verhaltens und der individuellen Risiken der Versicherten ist der Schritt zur Individualisierung der Beiträge nicht mehr weit. Menschen, die sich aus Sicht der Kassen wohlverhalten, erhielten einen Bonus, andere fänden keine bezahlbare Kasse mehr. Das wäre das Ende einer solidarischen Krankenversicherung. Dies muss verhindert werden.

1.2 Der Gesundheitsmarkt - Pflegerechtsberatung

Forderung

Es sind Voraussetzungen zu schaffen, damit die vorhandenen Pflegestützpunkte in Kooperation mit der Verbraucherzentrale künftig eine unabhängige Pflegerechtsberatung anbieten. Das Fehlen einer qualitativ hochwertigen Pflegerechtsberatung muss landesweit und in den Landkreisen behoben werden.

Stellungnahme         

Eine für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erschwingliche Beratung in zivilrechtlichen Fragen der Pflege ist für uns sinnvoll. Eine vertraglich abgesicherte Kooperation der Pflegestützpunkte mit den Rechtsberatern der Verbraucherzentrale M-V hätte den Vorteil kurzer Wege für die Ratsuchenden und das Wissen der Mitarbeiter zweiter Organisationen würde zusammengebracht.

1.3 Der Gesundheitsmarkt - Altersgerechte Anpassung von Wohnraum

Forderung

Um ein langfristiges Verbleiben älterer und beeinträchtigter Menschen in ihren angestammten Wohnungen zu unterstützen sind bauliche Anpassungen im Wohnbereich finanziell zu fördern.

Stellungnahme         

Auch wir wollen, dass jeder ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung in gewohnter Umgebung oder einer gemeinschaftlichen Wohnform so lange wie möglich führen kann. Auch in hohem Alter, bei Krankheit oder Behinderung sollen Wohnen und Betreuung außerhalb von Pflegeheimen möglich sein.

Das setzt voraus, den Anteil barrierefreier und weitestgehend barrierefreier Wohnungen deutlich zu erhöhen. Dabei sind Wohnumfeld und die Sicherung der alltäglichen Bedürfnisse mit zu berücksichtigen. Um die Kosten dafür abzufedern und sozial verträgliche Mieten zu sichern, ist eine Förderung auf hohem Niveau unerlässlich. Die Bundesmittel, die das Land für die Wohnraumförderung erhält, wollen wir vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Der Abbau von Barrieren soll eines der Hauptförderschwerpunkte sein. Das sogenannte Aufzugsprogramm im Rahmen der Landeswohnraumförderung wollen wir verstetigen. Bestandteil dieses Programms ist neben dem nachträglichen Aufzugsanbau auch der Abbau von Barrieren im selbstgenutzten Wohneigentum. Über die KfW-Bankengruppe ist eine Zuschussförderung zum Abbau von Barrieren im Rahmen der Programme „altersgerecht umbauen“ auch für Mieterinnen und Mieter, die Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt, bereits möglich. Für eine ergänzende Landesförderung zum Abbau von Barrieren treten wir ein. Bei vorhandener Pflegestufe sind Zuschüsse beispielsweise für den Badumbau durch die Pflegekasse möglich.

Auch Gemeinschafts- und generationsübergreifende solidarische Wohnformen wollen wir befördern. Für diese neuen Wohnformen und auch Assistenzsysteme wollen wir die Menschen interessieren. Dafür soll Wohnberatung genutzt und diese als unabhängige Beratungsleistung ausgebaut werden. Auch Nachbar- und Gemeinschaftstreffs wollen wir stärker etablieren.

Aber auch in der Städtebauförderung oder sonstigen Bauförderungen müssen der altersgerechte Umbau und der Abbau von Barrieren selbstverständlich werden. Wir machen uns für ein Investitionsprogramm zum Abbau von Barrieren im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Gastronomiebereich stark. Und wir wollen den Maßnahme-Plan der Landesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen „Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ auf den Prüfstand stellen und weiterentwickeln.

2.1 Allgemeine Verbraucherrechte - Unseriöses Inkasso

Forderung

Die Verbraucherzentrale M-V verlangt eine Regelung zur Kostenreduzierung bei Inkasso-Massengeschäften und ein Vorgehen gegen unseriöse Unternehmen in dieser Branche.

Stellungnahme         

Auch für DIE LINKE stellen sich Inkasso-Massengeschäfte in erster Linie als bloßes Finanzmodell dar. Abmahnungen werden nicht zum Schutze rechtlich geschützter Güter verteilt, sondern lediglich aus Profitgier. Regelungen zur Kostenreduzierung bei Inkasso-Massengeschäften halten wir deshalb ebenfalls für notwendig. Denkbar ist etwa eine Deckelung der Kosten wie im Urheberrecht. Ein Vorgehen gegen unseriöse Unternehmen in dieser Branche unterstützen wir ebenfalls.

2.2 Allgemeine Verbraucherrechte - Unzulässige Telefonwerbung

Forderung

Die bisherigen Sanktionen für eine Durchsetzung des Verbotes der Telefonwerbung müssen erweitert und effektiv eingesetzt werden, und zwar in allen Marktbereichen.

Stellungnahme         

Unzulässige Telefonwerbung oder sogenannte „Cold Calls“ sind nach deutschem Recht verboten. Aktuell sieht das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb Geldbußen bis zu 300.000 EURO für Zuwiderhandlungen vor. Erst 2013 war die Bußgeldsumme deutlich erhöht worden. Trotzdem stellen diese „Cold Calls“ nach wie vor ein Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Inwieweit das System der Sanktionen erweitert werden kann, muss geprüft werden. In jedem Fall ist aber der effektive Einsatz der bisherigen Sanktionen zu fördern. Unseriöse Unternehmen vertrauen häufig darauf, dass ihre Gesetzesverstöße von den Verbrauchern nicht geahndet werden. Denkbar ist hier auch eine Förderung von Institutionen, denen ein Verbandsklagerecht zusteht, wie etwa den Verbraucherzentralen.

2.3 Allgemeine Verbraucherrechte - TTIP und Verbraucherschutzstandards

Forderung

Der Preisgabe von Verbraucherschutzstandards ist auf allen politischen Ebenen entgegenzuwirken.

Stellungnahme         

DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich nicht grundsätzlich gegen moderne Handelsabkommen, wenn diese so ausgestaltet sind, dass sie Vorteile für eine Vielzahl von Menschen im Land bringen. Das Freihandelsabkommen TTIP ist hier jedoch äußerst problematisch, da es in vielen Bereichen tiefgehende Eingriffe beinhaltet. Betroffen ist auch hier der Verbraucherschutz. Dieser gehört jedoch zu jenen Bereichen, in denen es keine Abstriche geben darf. Ein Freihandelsabkommen, das lediglich der Profitgier der Konzerne dient und das für die Menschen keine positiven Effekte bring, ja sogar Standards absenkt, wird von uns auf allen politischen Ebenen abgelehnt.

3.1 Digitalisierung der Märkte - Ausbau des Breitbandkabelnetzes in M-V

Forderung

Bundes- und auch Landesmittel müssen den zügigen Ausbau des Breitbandkabelnetzes voranbringen, so dass bis 2020 auf 80 Prozent der Landesfläche und wenig später auf 100 Prozent ein schnelles Internet genutzt werden kann.

Stellungnahme         

Für DIE LINKE ist der Breitbandausbau genauso Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Versorgung mit Strom und Wasser oder der Bau von Verkehrswegen. Dabei setzen wir auf Nachhaltigkeit. Für DIE LINKE ist weder Vectoring noch Supervectoring als Technologie zukunftsfähig. Das Breitbandnetz in M-V muss nach Meinung der LINKEN mit Hilfe von Glasfaser ausgebaut werden, und das bis in jeden Haushalt. Nur so lassen sich zukunftsfest Daten im Gigabitbereich übertragen. Außerdem muss eine Monopolisierung der Breitbandinfrastruktur verhindert werden, da dies sonst erhebliche Kostennachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben könnte.

Kurzfristig hat Priorität alle verfügbaren Bundesmittel bestmöglich zu nutzen und mit Landesmitteln kozufinanzieren. Credo muss sein, das kein Bundeseuro durch fehlende Landesmittel verloren gehen darf. DIE LINKE hat das Ziel, bis 2020 den flächendeckenden Ausbau abgeschlossen zu haben. Wir wollen die digitale Spaltung schnellstens beseitigen. Dazu wird es notwendig sein, über Bundesförderprogramme hinaus, Landesmittel in die Hand zu nehmen. Da der Breitbandausbau für uns eine der wichtigsten Zukunftsfragen ist, werden wir die notwendigen Investitionen nicht scheuen.

3.2 Digitalisierung d. Märkte - Ahndung v. Datenschutzverletzungen v. Anbietern

Forderung

Die Verbraucherzentrale ist in die Lage zu versetzen, ihre Klagebefugnis auch in Datenschutzangelegenheiten aktiv auszuüben.

Stellungnahme         

Für DIE LINKE ist Datenschutz mit Bürgerschutz gleichbedeutend. Datenschutzvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden. Hier spielen auch die Verbraucherzentralen mit ihrem Verbandsklagerecht eine wichtige Rolle. Dieses Klagerecht, das eine wichtige Errungenschaft im Verbraucherschutz der letzten Jahre darstellt, muss gefördert und unterstützt werden. Es ist also selbstverständlich, dass die Verbraucherzentrale in die Lage versetzt werden muss, ihr Klagerecht auch in Datenschutzangelegenheiten aktiv auszuüben.

3.3 Digitalisierung der Märkte - Telefonieren und Fernsehen über das Netz

Forderung

Neue Entwicklungen in der Kommunikationstechnik dürfen nicht dazu missbraucht werden, um gewollt an persönliche Daten von Verbrauchern zu gelangen.

Stellungnahme         

Für DIE LINKE. M-V stehen die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Wir teilen die Skepsis der Verbraucherzentrale hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Entwicklungen, die bei der allumfassenden Nutzung des Internets bezüglich Kommunikation, Information und Entertainment entstehen können. Dem drohenden Abgreifen von persönlichen Daten bei Telefonie und Fernsehen muss gesetzlich begegnet werden. Dies erfordert eine datenschutzrechtliche Initiative der Bundesregierung.

Für DIE LINKE ist der Technologieübergang von analog zu digital längst überfällig. Wir sehen jedoch Risikopotential dahingehend, dass die neue Technologie nicht so störunanfällig ist, wie sie sein sollte. Die Telekom hat als marktbeherrschendes Unternehmen den Rückzug aus der analogen Telefonie bis 2018 angekündigt – und dass obwohl die digitale Telefonie nach wie vor eklatante technologische Schwächen aufweist. Gerade in Bezug auf die VoIP- Telefonie klagen rund ein Viertel aller Nutzer über Ausfälle und schlechtere Sprachqualität als bei analoger Telefonie. Wenn jeder vierte Notruf nicht ankommt oder akustisch nicht verstanden wird, droht eine nicht hinzunehmende Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Weiterhin sehen wir bei der Umstellung kritisch, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise neue Hardware beschaffen müssen und hierfür die Kosten zu schultern haben. Das ist nicht nur für sozial Schwache ein Problem und darf nicht zum Moment digitaler Spaltung werden.

Digitale Spaltung droht auch beim Komplex Fernsehen/Entertainment/Web. Wenn die Bandbreite gerade im ländlichen Raum nicht ausreicht, um störungsfrei übers Internet Inhalte zu streamen oder fernzusehen oder in akzeptablen Zeiten auf Webseiten und soziale Netzwerke zuzugreifen, so verringert dies nicht nur für junge Menschen die Attraktivität des ländlichen Raumes. Daher werden wir auch weiterhin den Breitbandausbau des Landes kritisch begleiten und auf die Einhaltung des Zieles 50 Mbit/s für jeden Haushalt bis 2018 dringen.

4.1 Energieeinsparung und Energierecht - Energiepreise und erneuerbare Energie

Forderung

Der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist in der Weise zu fördern und zu begleiten, dass die finanziellen Belastungen der Endverbraucher nicht weiter steigen.

Stellungnahme         

Für DIE LINKE ist die Bezahlbarkeit von Energie ein besonders wichtiges Thema. Eine große Kostenposition ist das sogenannte Netzentgelt. Das sind die Kosten, die beim Ausbau der Verteilnetze anfallen und auf die Verbraucher umgelegt werden. Diese sind gerade in den neuen Bundesländern und den Ländern, die viele Erneuerbare Energien zubauen, höher als in den anderen. In Mecklenburg- Vorpommern sind die Netzentgelte am höchsten. Auch die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind teilweise signifikant, weil die Kosten im ländlichen Raum auf weniger Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Deshalb fordern wir, dass die Kosten für den Ausbau der Verteilnetze bundesweit gewälzt werden und so eine Verbraucherin in München genauso hohe Netzentgelte bezahlt, wie ein Verbraucher in Warin. Das würde die Stromrechnung für unsere Bürgerinnen und Bürger teils erheblich mindern. Leider weigern sich die anderen Bundesländer noch, entsprechende Vorschläge anzunehmen. Wir sehen aber im Hinblick auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr eine wachsende politische Mehrheit für diese Kostenverteilung. Die derzeitigen Bestrebungen der Bundesregierung mit der EEG-Novelle, weg von der festen Einspeisevergütung, hin zu einem Ausschreibungssystem, sehen wir sehr kritisch. Erstens ist es nicht sicher, dass der Systemwechsel zwangsläufig zu sinkenden Preisen führt. Und zweitens besteht ein erhebliches Risiko, dass am Ende wieder die großen Konzerne den Energiemarkt unter sich aufteilen und somit die Preise diktieren. Die Errungenschaft der Energiewende, die große Akteursvielfalt, darf aber auf keinen Fall geopfert werden.

4.2 Energieeinsparung und Energierecht - Windenergie und Bürgerbeteiligung

Forderung

Innerhalb der nächsten Jahre ist nicht nur die Akzeptanz des Beteiligungsmodells zu evaluieren, sondern auch zu prüfen, ob und wie im Bürgerbeteiligungsgesetz M-V die Belange der Bürger als Verbraucher nachhaltig gesichert sind?

Stellungnahme         

Dieser Forderung schließt sich DIE LINKE an. Aus diesem Grund hat die Landtagsfraktion eingefordert, dass die Umsetzung des Gesetzes ständig wissenschaftlich begleitet wird und eine erste Evaluierung bereits nach drei Jahren durchgeführt wird. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war eine Überprüfung der Regelungen erste nach fünf Jahren vorgesehen.

4.3 Energieeinsparung und Energierecht - Wettbewerb im Energiemarkt

Forderung

Die Position namhafter Verbände zur Entwicklung eines Fernwärmemarktes sollen auch in M-V aufgegriffen werden, um die Liberalisierung der Fernwärmeversorgung voranzutreiben.

Stellungnahme         

Für DIE LINKE ist klar, dass alle Netze und damit auch Nah- und Fernwärmenetze in die öffentliche Hand gehören. Wärme gehört zur Daseinsvorsorge und muss für alle bezahlbar sein.

Eine rigorose Liberalisierung der Fernwärmeversorgung lehnen wir ab. Damit würden wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern den Stadtwerken erheblichen Schaden zufügen. Fraglich ist zudem, ob eine Liberalisierung tatsächlich zu sinkenden Preisen führt. Fernwärme leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Ein hoher Anschlussgrad ist aus unserer Sicht erstrebenswert, da die Fixkosten sich dementsprechend auf eine höhere Zahl an Nutzern verteilt, was zu sinkenden Kosten für jeden Einzelnen führt.

Klar ist aber, dass für mehr Transparenz gesorgt werden muss. Warum kommt es zu regional unterschiedlichen Preisen und warum steigen die Preise für Wärme erneut?  Die Antworten auf diese Fragen müssen für den Verbraucher einfach zugänglich sein. Mehr Transparenz schafft mehr Akzeptanz und übt Druck auf die Preisgestaltung aus.

5. Lebensmittelsicherheit und –kennzeichnung

 

5.1 Sichere Lebensmittel

Forderung

Es muss eine schnelle und effektive Identifizierung der Ursachen im Krisenfall gewährleistet werden, in dem eine durchgängige Transparenz entlang der Lebensmittelkette umgesetzt wird. Dies bedeutet, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten. Die Strukturen der betrieblichen Eigenkontrollen und der regionalen Lebensmittelkontrollen müssen den überregionalen und globalen Herausforderungen angepasst werden. Die Kommunikation zwischen den Behörden und den Verbrauchern muss verbessert werden. Dazu muss auch die aktive Verbraucherinformation über Kontrollergebnisse intensiviert werden.

 

5.2 Lebensmittelangebote in vielfältigen Produkt- und Prozessqualitäten

Forderung

Die Verbraucherinformation ist weiter zu verbessern. Bei jedem Lebensmittel sollte der Grundsatz gelten: Was drin ist, muss draufstehen! Was draufsteht, muss drin sein! Informationen über Lebensmittel und auch die Werbung dafür sollten zutreffend klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein. Zur Schaffung von Transparenz sollten die Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung fortdauernd evaluiert und angepasst werden. Als Orientierungshilfe sollten Produktlabels etabliert werden, deren Kriterien transparent sind, klare Qualitätsansprüche erfüllen und deren Einhaltung unabhängig kontrolliert wird. Dies gilt auch für die Schaffung regionaler Premiummarken mit besonderen Qualitätsversprechen. Für die benötigten Konsumkompetenzen sollten unabhängige Bildungsangebote zur sachgerechten, objektiven und unabhängigen Information der Verbraucher weiter unterstützt werden.

Stellungnahme         

Die LINKE. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für den mündigen Verbraucher ein. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahlmöglichkeit bekommen sollen, welche Lebensmittel sie kaufen. Grundvoraussetzung sind dabei eine klare, einfache und verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln mit allen Inhaltsstoffen, eine Transparenz über die gesamte Kette der Herstellung – vom Futtermittel bis zur Ladentheke, regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Behörden, betriebliche Eigenkontrollen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus sowie eine einfache, offensive und barrierefreie Information der Bürgerinnen und Bürger über die Kontrollergebnisse.

Weitere Kriterien wie gute Arbeit mit guten Löhnen, fairer Handel (das gilt auch für regionale Produkte), Tierschutz, Klimaschutz und Nachhaltige Erzeugung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher klar an der Ladentheke zu erkennen sein. Die Vielfalt der verschiedenen Label ist aus unserer Sicht eher verwirrend als aufklärend. Ein regionales (Landes-) Label befürwortet DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern.

Die LINKE kann sich eine „Ampelregelung“ für Lebensmittel vorstellen. Nach der Wahl wird sich DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern für ein Pilotprojekt einer „Hygieneampel“ im Gastronomiebereich einsetzen.

6.1 Finanzen und Vermögen - Finanzkompetenzen junger Menschen

Forderung

Es muss ein auf Dauer angelegtes Programm für die Hebung der finanziellen Allgemeinbildung für Jugendliche und junge Erwachsene aufgelegt werden.

Stellungnahme         

Wir halten es für sinnvoll, dass sich der Unterricht wesentlich deutlicher an der Lebenswirklichkeit und an der Lebensumwelt der Schülerinnen und Schüler orientiert und gerade in diesem Bereich auf die gravierenden Veränderungen reagiert.

Von der Jahrgangsstufe sieben bis zur Jahrgangsstufe 12 ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vermittlung von Finanzkompetenzen mangelhaft, so fehlt im Rahmenplan „Wirtschaft“ der gymnasialen Oberstufe dieser Aspekt gänzlich.

Die Rahmenpläne der Fächer „Wirtschaft“ bzw. „Arbeit-Wirtschaft-Technik“ stammen aus den Jahren 2002 bzw. 2006 und müssen dringend, auch unter dem Aspekt der Entwicklung von Finanzkompetenzen, überarbeitet werden. So müssen bei einer Überarbeitung der Rahmenpläne auch die bisherigen Wiederholungen und doppelten Unterrichtsinhalte vermieden werden, um Zeit zu gewinnen, vertiefte Finanzkompetenzen zu erwerben.

In einer der Leitlinien des Faches „Arbeit-Wirtschaft-Technik“ für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 ist das „Einordnen, Beschreiben und Werten ökonomischer Sachverhalte in den Systemen private Haushalte, Unternehmen und Volkswirtschaft“ enthalten. Allerdings fordern wir hier eine Verlagerung aus der Jahrgangsstufe neun in die Jahrgangsstufe acht sowie eine Wiederholung von Schwerpunkten in der Jahrgangsstufe 10.

Neben dem Erwerb theoretischer Kenntnisse muss der Wissenserwerb durch einen wesentlich höheren Praxisanteil vervollkommnet werden. Dazu zählen wir neben Gesprächen mit Praktikerinnen und Praktikern, verbindlichen Betriebsbesichtigungen sowie einer Erhöhung des Praktikumsumfanges von 25 auf 30 Tage vor allem die Arbeit in Schülerfirmen. Wir fordern den Ausbau der Unterstützung des Landes zur Gründung und Betreibung von Schülerfirmen und die bessere personelle Ausgestaltung des notwendigen Unterstützungssystems.

6.2 Finanzen und Vermögen - Unabhängige Finanzberatung

Forderung

Eine unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale muss verstärkt gefördert werden und die Etablierung einer Honorarberatung einschließen.

 

Stellungnahme         

Eine unabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentrale wird von uns als sehr wichtig erachtet. Finanzprodukte werden immer vielfältiger und die Gefahren in diesem Bereich immer größer. Durch eine verstärkte institutionelle Förderung soll die Verbraucherzentrale in die Lage versetzt werden, derartige Beratungen anzubieten und durchzuführen.

6.3 Finanzen und Vermögen - Untaugliche Finanzprodukte im Geldanlagenbereich

Forderung

Eine gesetzliche Regelung muss den Verkauf stark risikobehafteter Produkte an Verbraucher angemessen einschränken und an hohe Beratungsstandards anknüpfen.

Stellungnahme        

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung von mündigen Verbraucherinnen und Verbrauchern auch im Finanz- und Geldanlagenbereich. Notwendig hierfür ist in jedem Fall ein höchstmöglicher Beratungsstandard. Nur bei notwendiger Kenntnis ist eine Verbraucherin und ein Verbraucher in der Lage, die für ihn bzw. sie richtigen Entscheidungen zu treffen. Gesetzliche Einschränkungen halten wir bei unseriösen Produkten für geboten.

7.1 Schutz besonderer Zielgruppen - Senioren – Unterstützung im Alter

Forderung

Seniorenorganisationen müssen bei der Vermittlung von Verbraucherwissen unterstützt werden, um dieses Wissen in stärkerem Umfang an die ältere Generation heranzutragen.

Stellungnahme         

Ältere Menschen werden nicht nur immer häufiger Opfer von Betrugsstraftaten, sondern erfordern auch beim Verbraucherschutz verstärkte Aufklärung. Da neue Medien in dieser Altersgruppe jedoch keine große Rolle spielen, muss die Aufklärung von Mensch zu Mensch erfolgen. Seniorenorganisationen und die Verbraucherzentrale spielen hier eine wichtige Rolle. Der Austausch zwischen diesen Organisationen muss genauso gefördert werden, wie die jeweilige Wissensvermittlung selbst.

7.2 Schutz besonderer Zielgruppen - Verbraucher im ländlichen Raum

Forderung

Es soll geprüft werden, wo Anlaufstellen geschaffen werden können, von denen aus Verbraucher computergestützt mit der Verbraucherzentrale kommunizieren können. Hierzu sollte das Land auch Bundesmittel einwerben.

Stellungnahme         

Das Zentrale-Orte-System bildet ein Netz von Orten, welche die Funktionen der Daseinsvorsorge und der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichem Maße auch für ihr Umland wahrnehmen. Neben den Ober- und Mittelzentren gilt es vor allem die Grundzentren zu stärken, indem dort Anlagen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Versorgung gebündelt werden. Die in diesen zentralen Orten vorhandenen Verwaltungsstrukturen der Ämter oder amtsfreien Gemeinden sollten genutzt werden können, um via Internet mit der Verbraucherzentrale kommunizieren zu können. Daneben wollen wir die Landesinitiative „Neue Dorfmitte“ oder praktizierte Initiativen wie „Multiple Häuser“ fördern. Die Räumlichkeiten dieser Initiativen und auch vorhandene Gemeinderäume sind ebenfalls geeignet für eine Beratung via Internet mit der Verbraucherzentrale. Die Voraussetzung dafür ist jedoch der flächendeckende zügige Breitbandausbau.

Zudem ist die Erreichbarkeit der zentralen Orte zu sichern. Mobilität ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und eine der Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz M-V. Man muss auch ohne eigenes Auto am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Den besonders in ländlichen Regionen des Landes völlig unzureichenden Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) wollen wir verbessern. Bahn, Bus und andere Verkehrsmittel sowie alternative Angebote müssen verknüpft werden und sich ergänzen.

7.3 Schutz besonderer Zielgruppen - Migranten als Verbraucher

Forderung

Migrantinnen und Migranten müssen durch Vermittlung von Kenntnissen über die verschiedenen Märkte und die vorhandenen Risiken unterstützt werden. Erforderliche Maßnahmen sind als Teil der Daseinsvorsorge ebenso zu fördern wie andere essentielle Unterstützungsleistungen.

Stellungnahme         

Die Orientierung im Aufnahmeland, das Wissen um gesellschaftliche Abläufe, Alltagskultur, Risiken im individuellen Konsumverhalten und um allgemeine Rechte und Pflichten muss für Menschen, die aus anderen Herkunftsländern zugewandert sind, von Anfang an erfolgen.

Die Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration – auch in den Verbraucheralltag – sind umfassende Informationen, eine flächendeckende Migrationssozialberatung von Anfang an, die Öffnung für die Teilnahme an Orientierungskursen auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie die frühestmögliche Vermittlung der deutschen Sprache. Für die Integration auf allen Ebenen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und landesseitig mit einer ausreichenden Finanzierung zu untersetzen.

Zur kontinuierlichen Begleitung und Unterstützung im Integrationsprozess will DIE LINKE ein flächendeckendes Netz von qualifizierten Sprach-, Integrations- und Kulturmittlerinnen und –mittlern in Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen. Dies soll dazu beitragen Migrantinnen und Migranten, unter Berücksichtigung der Herkunftskultur an die Aufnahmegesellschaft heranzuführen und im Prozess der Annäherung an die Standards, Gebräuche, Werte und Verhaltensweisen ein selbstverantwortliches Handeln zu befördern.