Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

1 Demografischer Wandel

Frage 1.1

Wie stellen Sie sich zu den Herausforderungen, die es in der Sanierung von Wohnungsbeständen und im Wohnumfeld bei einer alternden Gesellschaft zu bewältigen gilt?

Antwort             

Wir wollen, dass jeder Mensch - auch im hohen Alter, bei Krankheit oder Behinderung – selbst entscheiden kann, wo und mit wem er leben möchte – gegebenenfalls mit gemeindenahen Unterstützungsdiensten oder persönlicher Assistenz. Niemand darf verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Barrierefreies Bauen schafft große gesellschaftliche Zufriedenheit und einen finanziellen Vorteil. Deshalb wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, den Anteil barrierefreier Wohnungen deutlich zu erhöhen und die Normen DIN 18040 Teil 1, 2 und 3 mit den Planungsgrundlagen für öffentliche Gebäude und Wohnungen und deren Umfeld als technische Baubestimmung der Landesbauordnung voll umfänglich festzuschreiben. Auch der Abbau von Barrieren ist für DIE LINKE ein Hauptförderschwerpunkt – er nützt allen Menschen. Das so genannte Aufzugsprogramm wollen wir verstetigen. Aber auch in der Städtebauförderung oder in sonstigen Bauförderungen machen wir uns dafür stark, dass der barrierefreie Umbau und der Abbau von Barrieren selbstverständlich werden.

Angebote für Beratungsstellen zur barrierefreien Wohnraumanpassung müssen flächendeckend auf den Weg gebracht werden.

Gemeinschafts- und generationsübergreifende solidarische Wohnformen müssen gefördert werden. Aber nicht nur die Wohnungen sollen barrierefrei sein, sondern auch das Wohnumfeld.

Die Aneignung von Kenntnissen zum Thema barrierefreies Bauen sind ein absolutes Muss für Architekten, Planer, Ingenieure, ausführende Unternehmen und Gebäudebetreiber und müssen zu einem festen Ausbildungsbestandteil werden. In einem ersten Schritt engagieren wir uns deshalb dafür, dass das Wahlpflichtfach „Barrierefreies Planen und Bauen“ in ein Pflichtfach an der Hochschule Wismar spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 umgewandelt wird. Wir fordern, dass für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion eine zusätzliche Stelle an der Hochschule Wismar geschaffen wird.

 

Frage 1.2

Welche sind für Sie die wichtigsten Empfehlungen aus den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Älter werden in M-V“, die Sie im Falle einer Regierungsverantwortung umsetzen werden?

Antwort

Es fehlen 35 000 barrierefreie bzw. weitestgehend barrierefreie Wohnungen im Land. Wenn innerhalb von zwei Jahren nicht einmal 3.000 durch das Aufzugsprogramm erschlossen wurden, ist das zu wenig. Wir müssen klotzen. Die guten Investitionsbedingungen müssen genutzt werden. Fehlende oder unzweckmäßige Förderrichtlinien oder noch ausstehende Änderungen bestehender Richtlinien dürfen nicht weiter Investitionen verhindern. Die Kompensationsmittel des Bundes sind vollständig als Zuschussförderung einzusetzen und eine zinslose Darlehensförderung aus dem Sondervermögen „Wohnraumförderung MV“ zu ermöglichen.

2 Klimaschutz

Frage

Wie positionieren Sie sich zu dem Anspruch, energetische Sanierung und bezahlbare Mieten miteinander zu vereinbaren?

Antwort             

Kosten aus höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und einer höheren Sanierungsquote erfordern eine entsprechend hohe staatliche Förderung. Wir fordern seit langem, dass das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm auf fünf Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt wird. Auch sollte eine Landesförderung ergänzend wirken. Die Energiewende im Gebäudebestand muss sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umgesetzt werden. Der Heizenergieverbrauch im Bestand der im Verband organisierten Wohnungsunternehmen in M-V ist dank des hohen Sanierungsgrades deutlich niedriger als der in den Unternehmen Hamburgs und Schleswig-Holsteins. Allerdings steht eine erneute Sanierungswelle an, die nur mit Förderung warmmietenneutral machbar ist.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Land die Kommunen dabei unterstützt, eine Klimakomponente bei den Richtlinien der Kosten der Unterkunft einzuführen. So sollte eine höhere Kaltmiete möglich sein, wenn dafür weniger Heizkosten anfallen.

3 Bezahlbares Wohnen

Frage 3.1

 

Was wollen Sie zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum zu angemessenen Preisen beitragen?

Antwort          

Die soziale Sicherung des Wohnens beruht auf drei Säulen, die wir stärken wollen. Das sind die soziale Wohnraumförderung, die Zahlung von Wohngeld und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die soziale Wohnraumförderung sind die Länder allein verantwortlich, erhalten aber vorerst bis 2019 finanzielle Unterstützung vom Bund. DIE LINKE will die soziale Wohnraumförderung dauerhaft auf hohem Niveau sichern.

Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum gehören für alle zu den grundlegend notwendigen Dingen des Lebens. DIE LINKE will den Menschen die Sorge nehmen, dass sie sich durch Armut, Alter oder Behinderung keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Unser Ziel ist es, das  angemessener Wohnraum nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens kosten darf. Dies soll für die gesamten Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom) gelten. Anspruch haben darauf alle, deren Einkommen unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts liegt.

 

Frage 3.2

Wie stehen Sie zur Einführung einer Mietpreisbremse und zur  Kappungsgrenze?

Antwort

Wir befürworten beides und setzen uns aktiv für eine entsprechende Landesregelung ein, die ermöglicht, dass diese beispielsweise für Rostock und Greifswald greift. Eine Mietpreisbremse oder die Kappungsgrenze würde die im Verband organisierten Unternehmen nicht betreffen, weil dort Mieterhöhungen im Wohnungsbestand, wenn überhaupt vorhanden, moderat ausfallen. Für Neubau und grundlegend sanierte Bestände gilt Mietpreisbremse ohnehin nicht.

 

Frage: 3.3

Wie wollen Sie kostendämpfend auf die Entwicklung der Wohnnebenkosten für Raumwärme/Warmwasser und kalten Betriebskosten (Wasser/Abwasser; Müll und Grundsteuern) einwirken?

Antwort

Die sogenannte zweite Miete belastet die Mieterinnen und Mieter zunehmend. Wir unterstützen Vorhaben einer neuen gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und wollen diese, beispielsweise durch den Verzicht auf die Grunderwerbssteuer, besonders fördern. Die Grunderwerbssteuer wollen wir nicht weiter erhöhen. Kosten für höhere gesetzliche Anforderungen oder Prüfpflichten sollten durch höhere Förderung ausgeglichen werden, das betrifft insbesondere die Bundesebene.

Kosten für Fernwärme müssen transparent und angemessen sein. Wir setzen uns für Mieterstrommodelle ein, wobei auch kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften Vertragspartei sein können. Bestehende Hemmnisse für Genossenschaften sollten ausgeräumt werden.

 

Frage 3.4

Welche Möglichkeiten zur Kostensenkung sehen Sie bei der Bereitstellung von Bauland, z.B. durch Konzeptvergaben, durch Absenkung der Grunderwerbssteuer oder andere Modelle?

Antwort

Die Veräußerung von Grundstücken für Wohnbauprojekte nach dem Höchstpreisprinzip muss beendet werden. DIE LINKE will mit dem Verkauf von Grundstücken über Konzeptvergaben Mietpreise und soziale Zusammensetzung der Bevölkerung positiv beeinflussen. Für den Sozialwohnungsbau bzw. Wohnungsbau mit sozialen Bindungen muss eine Grundstücksveräußerung unter Wert erfolgen. Das muss vom Innenministerium mit kommuniziert und getragen werden. Die Frage, ob die Grunderwerbssteuer abgesenkt werden kann, ist im Einklang mit der Ausgabenpolitik sowie den zu erwartenden Einnahmen des Landes zu beantworten.

4 Stadtumbau

Frage 4.1

Welche Programm- und örtlichen Schwerpunkte sehen Sie für den Stadtumbau im Land?

Antwort           

Wir setzen uns dafür ein, dass das Stadtumbauprogramm zu einem Programm zum Umbau strukturschwacher (ländlicher) Regionen weiterentwickelt wird. Aufwertung und Rückbau sollten Programmbestandteile bleiben. Aufwertung muss auch in den ländlichen Räumen erfolgen.

 

Frage 4.2

Welche Strategien sehen Sie für das Wohnen im ländlichen Raum?

Antwort

Wir wollen die wirtschaftliche Stabilität kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen sichern und erhalten. Insbesondere Unternehmen in ländlichen Regionen müssen in die Lage versetzt werden, zukunftsfähige Bestände in den Grundzentren aufzuwerten und Barrieren abbauen zu können, so dass sie auch für Menschen aus ihrem Umland attraktiv sind. Auch der Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte.

 

Frage 4.3

Befürworten Sie weiterhin den geförderten Rückbau von Wohnungen bei regional bedingtem Leerstand?

Antwort

Mit einem eigenen Strukturanpassungsprogramm wollen wir erreichen, dass weiterhin vor allem in abgelegenen Orten und Ortsteilen ein Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen erfolgen kann. Dieser Rückbau muss unterstützt werden, indem die tatsächlichen Rückbaukosten getragen und die Eigentümer von den Altschulden entlastet werden. Dieses Programm soll ergänzend zum Stadtumbauprogramm wirken.

5 Flüchtlinge

Fragen 5.1

Wie sieht Ihr Konzept zur langfristigen Integration der Flüchtlinge aus?

Antwort

Grundsätzlich gilt: Mecklenburg-Vorpommern kann von der stark gestiegenen Zuwanderung profitieren. Viele der Zugewanderten sind jünger als 35 Jahre und gewillt, sich in unserem Land zu integrieren. Mit Blick auf die demografischen Veränderungen sind die vielen jüngeren Zuwanderer eine große Chance, um offene Ausbildungsplätze und Beschäftigungsangebote zu besetzen. Daher will DIE LINKE ihnen zügig Deutschkurse eröffnen. Darauf müssen passgenaue Beschäftigungsangebote wie Praktika, Ausbildung oder Arbeit folgen.

Ein gut abgestimmtes Unterbringungsmanagement und gut vernetzte Integrationsarbeit in den Kommunen, die Sicherstellung von Wohnmöglichkeiten und eine umfassende und flächendeckende Betreuung und Beratung der Flüchtlinge sind unerlässlich. DIE LINKE tritt für eine dezentrale Unterbringung in angemessenem Wohnraum ein. Abgelegene Wohnlagen sind dann untauglich für eine wirkliche Integration, wenn mit ihnen keine Beschäftigungs- oder Ausbildungsperspektiven verbunden sind.

 

Frage 5.2

Welche Unterstützungsinstrumente würden Sie für die Kommunen und für die Wohnungswirtschaft auf den Weg bringen?

Antwort

Das Engagement kommunaler Wohnungsgesellschaften bei der Unterbringung von Flüchtlingen muss mit unkomplizierter und pragmatischer Förderung insbesondere bei der Wiedernutzbarmachung von Leerstand unterstützt werden. Förderung muss darauf gerichtet sein, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum bereitsteht, gleich ob für Einheimische oder Zugezogene.

6 Wohnraumförderung

Frage 6.1

Wie sollten aus Ihrer Sicht die Wohnraumförderprogramme des Landes künftig ausgerichtet werden?

Antwort

Die Erweiterung des Wohnungsangebotes soll im Regelfall in zentralen Orten durch Sozialwohnungsneubau (z.B. 30 prozentiger Anteil an Wohnungsbauvorhaben), den Neubau mit dauerhaften sozialen Bindungen und die Wiedernutzbarmachung strukturell leerstehender Wohnungen erfolgen. Der Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte. Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen flexibel über den gesamten Wohnungsbestand der jeweiligen Gesellschaft gehandhabt werden und sichern, dass sozial gemischte Mieterstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden.

Daneben muss der Bestand an den Bedarf angepasst und aufgewertet werden, indem Barrieren abgebaut, Wohnraum umgebaut und modernisiert wird. Das sogenannte Aufzugsprogramm wollen wir verstetigen. Die Förderung im Bestand sollte sich an den Inhalten der KfW-Förderung orientieren und diese ergänzen.

 

Frage 6.2

Welchen Stellenwert haben diese Programme für Sie?

Antwort

Sie haben einen hohen Stellenwert und sollen das öffentliche Gut Wohnen dauerhaft sichern.

 

Frage 6.3

Worauf sollte die Förderung des Wohnungsneubaus ausgerichtet sein?

Antwort

Konzeptvergaben sollten ermöglicht werden, um einen Teil der Wohnungen bei Wohnbauvorhaben für Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen vorzuhalten. Das Land sollte dabei deutlich höhere Einkommensgrenzen als die im Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) festlegen, die sich am ausgelaufenen Landesbelegungsbindungsgesetz orientieren könnten. Zudem sollte eine Neubauförderung in Form einer anteiligen pauschalen Baukostenförderung bei Begrenzung der Baukostenhöhe erfolgen, die geringere Mietkosten ermöglicht.

 

Frage 6.4

Setzen Sie die Kompensationszahlungen des Bundes vollständig für die Wohnraumförderung ein?

Antwort

Ja, die jährlichen Bundesmittel wollen wir vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Zudem wollen wir das 2008 eingeführte Sondervermögen „Wohnraumförderung MV“ weiterführen und daraus zusätzlich eine zinslose Darlehensförderung ermöglichen. DIE LINKE setzt sich für eine über das Jahr 2019 hinausgehende Fortsetzung der Bundeshilfen zur sozialen Wohnraumförderung einschließlich des Wohnumfeldes ein. Die Sicherung bezahlbaren Wohnens, des demografisch bedingten Umbaus, der Integration von Asylsuchenden und des Erreichens der Klimaschutzziele kann nicht allein Länderaufgabe, sondern muss Gemeinschaftsaufgabe sein.

 

Frage 6.5

Welche Möglichkeiten und Wege sehen Sie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren?

Antwort

Die Abläufe in den Baugenehmigungsbehörden sollten optimiert werden und die Behörde bedarfsgerecht mit Fachpersonal ausgestattet sein. Eine Senkung von Standards oder ein Zurückstellen beispielsweise naturschutzrechtlicher Belange soll nicht erfolgen.

7 Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern

Fragen 7.1

Würden Sie diese Allianz in Regierungsverantwortung fortsetzen / ggf.  aufwerten?

Antwort          

Ja. Wir wollen die bestehende „Allianz für das Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern“ fortführen und die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder verstärken.

Für das Ziel der Allianz, die Wohnraumförderung, die demografischen Anforderungen an die Wohnraumentwicklung, das energieeffiziente Bauen und Wohnen sowie die enge Kooperation von Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik stärker miteinander zu verknüpfen, wollen wir konkrete Schritte vereinbaren.

 

Frage 7.2

Welche konkreten Schwerpunkte würden Sie setzen?

Antwort

Das Ziel der Allianz ist richtig gesetzt. Entscheidungen und Handeln der Landesregierung sollten sich stärker auf die fachlichen und sachlichen Argumente der in der Allianz mitwirkenden Verbände stützen. Es gilt den Konsens zu finden, um dauerhaft bezahlbares und bedarfsgerechtes Wohnen zu sichern.

 

Frage 7.3

Planen Sie darüber hinaus Landesmittel einzusetzen?

Antwort

Ja, in der Wohnraumförderung soll aus dem Sondervermögen eine Darlehensförderung ermöglicht werden. Die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung werden mit Landesmitteln kofinanziert. Wir treten für die Neuauflage einer Landesstädtebauförderung ein, die unbürokratisch zugänglich und flexibel nutzbar ist. Sie soll dort wirken, wo die Bund-Länder-Programme nicht oder nur unzureichend Förderung erlauben. Mit einem eigenen Strukturanpassungsprogramm wollen wir erreichen, dass weiterhin vor allem in abgelegenen Orten und Ortsteilen ein Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen erfolgen kann. Es soll ergänzend zum Stadtumbauprogramm sichern, dass die tatsächlichen Rückbaukosten getragen und die Eigentümer von den Altschulden entlastet werden. Zudem will DIE LINKE mehr Mittel für die Sanierung verödeter mit ruinöser Bausubstanz bestückter Flächen im ländlichen Raum bereitstellen.

Die gesamte Haushaltspolitik des Landes muss so ausgerichtet sein, dass die Kommunen die Erträge kommunaler Wohnungsunternehmen nicht länger zum Stopfen eigener Haushaltslöcher missbrauchen müssen. Stattdessen sind diese Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Schaffung preiswerten Wohnraums nachzukommen.