Antworten zu den Wahlprüfsteinen vom Verband Bildung und Erziehung

1 Schwerpunkte in der künftigen Bildungspolitik?

Frage

Alles bleibt wie es ist, oder…? Wo setzen Sie die Schwerpunkte in der künftigen Bildungspolitik Ihrer Partei?

Antwort             

Im Mittelpunkt unserer Arbeit in den vergangenen Jahren und auch in der künftigen Legislaturperiode wird weiterhin unser Engagement für eine umfassende Bildung aller Schülerinnen und Schüler stehen, den bestmöglichen Schulabschluss, unabhängig der sozialen Situation ihrer Familien, zu erreichen.

Dazu zählen wir den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen und Vollen Halbtagsschulen, allerdings mit der freiwilligen Entscheidung der Schulleitungen und der Schulkonferenz, welche Art der Ganztagsschule gewählt wird. Eine verpflichtende Bindung an die Organisationsform der gebundenen Ganztagsschule lehnen wir vor allem in Städten ab.

Die schrittweise Senkung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte jeder Schulart ist uns ein besonderes Anliegen. Hierzu ist es notwendig, diese Reduzierung schrittweise zu vollziehen. In einem ersten Schritt möchten wir gern die Unterrichtsverpflichtung der Berufsschullehrkräfte und der Lehrkräfte für Fachpraxis um eine Wochenstunde reduzieren sowie die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte an Grundschulen um eine halbe Wochenstunde.

In einem zweiten Schritt möchten wir die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Regionalen Schulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien ebenfalls um eine Wochenstunde verringern. Wir freuen uns, dass Sie einen unserer Vorschläge, ein Vertretungsbudget an jeder Schule einzuführen, bereits in Ihre Forderungen übernommen haben. Die Einführung einer variablen Wochenstunde für jede Lehrkraft ist für uns eine sehr gute Möglichkeit, zügig und fachkompetent sowie schulintern auf anfallenden Unterrichtsausfall reagieren zu können.

Als grundlegenden Änderungsbedarf erkennen wir die im Bundesvergleich sehr niedrige Stundentafel an der Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern sowie die teilweise daraus resultierenden Defizite der Schülerinnen und Schüler in den mathematischen und muttersprachlichen Bereichen, die jährlich in den Vergleichsarbeiten deutlich werden. Deshalb fordern wir, dass in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe wöchentlich eine Deutsch- sowie eine Mathematikstunde zusätzlich in die Stundentafel integriert werden, ohne dafür den Umfang anderer Fächer zu reduzieren.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass transparente und nachvollziehbare Stundenzuweisungen erfolgen, die sämtliche Bereiche und Förder- sowie Forderunterricht und den niveauspezifischen Unterricht (B- und M-Kurse) ermöglichen. Dazu zählen wir auch, dass bei der Stundenzuweisung die Kapazitätsverordnung beachtet wird. Deshalb setzen wir uns für festgelegte Klassenteiler ein, unabhängig davon, ob in diesen Klassen Kinder mit Förderbedarfen unterrichtet werden. Wir schlagen eine Klassenstärke von maximal 26 Schülerinnen und Schülern im weiterführenden Bereich und eine Klassenstärke von 22 Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich vor.

2 Inklusion?

Frage

Inklusion - ein Begriff, der viele Diskussionen auslöst. Wie stehen Sie zu den gemeinsamen Forderungen des Städte- und Gemeindetages und des Verbandes Bildung und Erziehung M-V? Mit der Inklusion wachsen die Anforderungen an die pädagogische Arbeit in den Klassen. Müssen aus Ihrer Sicht die Klassenstärken gesenkt werden oder gehen dann zwei Lehrer in den Unterricht? Wie wollen Sie den Ansprüchen aller Kinder gerecht werden?

 

Antwort             

Die Strategie zur Umsetzung der Inklusion wurde in der April-Landtagssitzung 2016 durch das Parlament mehrheitlich verabschiedet und bildet nun die Grundlage für einen behutsamen Weg zum flächendeckenden gemeinsamen Lernen.

Der Bildungsbereich ist nur ein Teil der Inklusion, die wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen. Somit sind alle anderen Bereiche des Lebens und der Politik gefragt, ihren Maßnahmeplan zur Inklusion auf den Weg zu bringen und daraus eine Gesamtstrategie für das Land zu erstellen.

Wichtig ist uns, dass für notwendige Umbauarbeiten die zuständigen Ministerien finanzielle Mittel bereitstellen, aber selbstverständlich unter Beteiligung der jeweiligen Kommune – als Teil der gesamten Gesellschaft und auch entsprechend des geltenden Schulgesetzes.

Durch die Schaffung von zusätzlichen Lerngruppen in sämtlichen Förderbereichen sowie durch die Aufrechterhaltung der Schulen mit den Förderschwerpunkten Hören/Sehen/körperlich-motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung sehen wir eine Möglichkeit, den Ansprüchen sowie Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu entsprechen.

Die zusätzlichen 240 Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher werden einen sehr großen Teil zum Gelingen der Inklusion im Bildungsbereich beitragen.

3 Gewinnung von jungen Lehrer_innen?

Frage

Ein großes Problem wird die rechtzeitige Gewinnung von jungen Lehrern, die die ausscheidenden älteren Kollegen ersetzen müssen, sein. Wie soll das insbesondere im ländlichen Raum, angesichts des Konkurrenzdrucks aller Bundesländer gelingen?

Antwort         

Fast die Hälfte der Lehramtsstudierenden bricht in Mecklenburg-Vorpommern das Studium ab.

Deshalb ist es notwendig, einerseits das Lehramtsstudium zu reformieren und andererseits eine intensivere Studienberatung an den Gymnasien und den Hochschulen zu etablieren.

Die Lehramtsstudierenden besuchen die gleichen Vorlesungen und Seminare wie die Studentinnen und Studenten, die zum Beispiel Biologie oder Philosophie im Masterstudiengang belegen. Die Einrichtungen von Pädagogischen Instituten an den beiden Universitäten unter Leitung des Zentrums für Lehrerbildung ist unserer Meinung nach eine Alternative, mehr Lehrerinnen und Lehrer auch tatsächlich auszubilden. In allen Bereichen des Studiums spiegelt sich der zu geringe Berufs- und Praxisbezug wider. Dennoch werden in der gesamten Bundesrepublik Lehrkräfte über den Bedarf der einzelnen Bundesländer ausgebildet, so dass sich eine intensive Werbung um Lehrerinnen und Lehrer über die Grenzen von Mecklenburg-Vorpommern hinaus lohnt und zielführend ist.

4 Gerechtere Eingruppierung der Grundschullehrer_innen?

Frage

Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine gerechtere Eingruppierung der Grundschullehrerinnen und –lehrer?

Antwort           

Unsere Anträge auf eine Eingruppierung der Grundschullehrkräfte, entsprechend der Eingruppierung der Regional- und Gymnasiallehrkräfte, wurden im Landtag abgelehnt. Dennoch werden wir versuchen, diese Ungleichbehandlung zu beenden, indem wir – unabhängig vom Tarifvertrag – versuchen, die „Bildungsdienst-Laufbahnverordnung“ zu ändern, denn diese Verordnung regelt, dass Grundschullehrkräfte in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt eingruppiert werden und somit nicht in das zweite Einstiegsamt, in das die Regionalschullehrkräfte und Gymnasialschullehrkräfte sowie die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die die Voraussetzungen nach dem Lehrerbildungsgesetz erworben haben, eingruppiert werden. Diese Laufbahnverordnung sowie die Landesbesoldungsordnung zu ändern, ist Landesaufgabe und unabhängig vom Tarifvertrag.

5 Entlastung für Schulleitungen?

Frage

Die Anforderungen an Schulleitungen sind durch Inklusion und Ganztagsschule stark gestiegen. Wie reagieren Sie auf die Forderung nach mehr Entlastung für die Schulleitungen?

Antwort          

Seit langem ist es unser Anliegen, die Arbeit von Mitgliedern der Schulleitungen besser anzuerkennen, als es derzeit der Fall ist. Mit Einführung der „Selbständigen Schule“ sind jährlich die Aufgaben, die von den Mitgliedern der Schulleitungen zu erfüllen sind, gestiegen, ohne allerdings die dafür notwendige Arbeitszeit mitzuliefern.

Die Anrechnungsstunden der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen mindestens um jeweils zwei Anrechnungsstunden erhöht werden. Eine Übertragung dieser Aufgaben an Dritte (Sacharbeiterinnen und Sacharbeiter) lehnen wir ab, weil diese Möglichkeit unserer Meinung nach nicht zur Entlastung der Mitglieder von Schulleitungen führt.

Ob die Mitglieder der Schulleitungen diese Anrechnungsstunden dann für sich in Anspruch nehmen oder eine zweite stellvertretende Schulleiterin/einen zweiten stellvertretenden Schulleiter in das Leitungsteam aufnehmen, muss in der Verantwortung der Einzelschule liegen, aber rechtlich angepasst werden.

Nach der Angleichung der Eingruppierung von Regionalschullehrkräften an die Eingruppierung der Gymnasiallehrkräfte ist ebenfalls eine Änderung der Eingruppierung von Schulleitungen an Grund-, Regional- und Gesamtschulen zwingend erforderlich.

6 Drei Gründe DIE LINKE zu wählen?

Frage

Nennen Sie uns kurz die 3 wichtigsten Gründe, warum die Beschäftigten im Bildungswesen unseres Bundeslandes gerade Ihre Partei wählen sollten?

Antwort          

Wir machen nicht nur auf Ungerechtigkeiten und Probleme aufmerksam, sondern wir haben konkrete und finanzierbare Lösungen.

Mit der Partei Die Linke werden die Lehrkräfte optimalere Arbeitsbedingungen durch eine Entbürokratisierung und durch eine verringerte Unterrichtsverpflichtung erhalten.

Mit uns wird es für angestellte Lehrkräfte keine unentgeltliche Mehrarbeit mehr geben, da wir uns für die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten einsetzen.

Wenn die Lehrerinnen und Lehrer uns wählen, dann wählen sie eine Bildungspolitik, die es vielen Kindern und Jugendlichen durch gezielte individuelle Förderung ermöglicht, den bestmöglichen Schulabschluss wohnortnah zu erhalten, unabhängig ihrer sozialen Situation, denn wir streben auch eine Senkung der Eingangszahlen für die erste und fünfte Jahrgangsstufe an, um Schulstandorte zu erhalten und somit ein flächendeckendes Schulnetz zu gewährleisten.