Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Bundes der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.

1 Schwerpunkte der Justizpolitik

Frage

Wo liegen Ihre Schwerpunkte in der Justizpolitik für die kommende Legislaturperiode?

Antwort

Ein Schwerpunkt in der kommenden Legislaturperiode wird zunächst die Überprüfung der Gerichtsstrukturreform sein. DIE LINKE hat sich klar gegen diese Reform ausgesprochen und auf die Gefahr eines Abbaus des Rechtsstaates hingewiesen. Darüber hinaus geht es um die aufgabengerechte Ausstattung der Justiz mit Personal, der Schaffung eines Einstellungskorridors für alle Bereiche der Justiz, um dem bevorstehenden Personalwechsel ohne Qualitätsverluste gerecht zu werden. Weiterhin wurden in der laufenden Legislaturperiode eine Reihe von Gesetzen (Richtergesetz,  Strafvollzugsgesetz, Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz usw.) novelliert bzw. neu verabschiedet. Auch hier wird zu überprüfen sein, inwieweit diese Gesetze ihren Ansprüchen gerecht werden. Da die Selbstverwaltung der Justiz auch in unserem Land nicht den Anforderungen der Europäischen Union und entsprechend unseres Selbstverständnisses immer noch nicht durchgesetzt wurde, werden wir dieses Thema in den Mittelpunkt unserer weiteren Auseinandersetzungen rücken. Generell werden wir die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Einführung eines Resozialisierungsgesetzes prüfen.

2 Überalterung der Justiz und Personalentwicklung

Frage

Sind Sie bereit, zur Sicherung der Rechtspflege in naher Zukunft auch über den aktuellen Bedarf hinaus Richter und Staatsanwälte einzustellen?

Antwort

Ja. Wir halten es für erforderlich, einen Einstellungskorridor für Richter und Staatsanwälte zu schaffen, um die Auswirkungen der benannten Pensionierungswelle abzufangen. Sieht man sich die aktuellen Zahlen von Absolventen des 2. Juristischen Staatsexamens mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ an, wird offensichtlich, dass der Bedarf an Richtern und Staatsanwälten aus eigenem Nachwuchs nicht zu decken sein wird. Bedenkt man weiterhin, dass das Problem alle ostdeutschen Länder betrifft, wird auch klar, dass es schwierig wird, Nachwuchs aus anderen Ländern abzuwerben. Deshalb hält DIE LINKE es für erforderlich, hier frühzeitig gegenzusteuern und neues Personal einzustellen. Belastungsspitzen wie sie in der Vergangenheit an den Sozialgerichten eingetreten sind oder aktuell an den Verwaltungsgerichten bestehen, geben hierfür einen guten Anlass, Personal einzustellen, das aktuell auch gebraucht und zukünftig bei Eintreten der Pensionierungswelle zur Verfügung stehen wird. Langfristige Ziele sind ebenfalls eine unabhängige und selbstverwaltete Justiz.

Frage

Wie wollen Sie die Attraktivität des Staatsanwalts- / Richteramts in Mecklenburg-Vorpommern stärken?

Antwort

Die Justiz als Dritte Gewalt in unserer Demokratie muss entsprechend ihrer Aufgaben durch die Schaffung von personellen und sachlichen Voraussetzungen gestärkt werden. Um die Attraktivität des Staatsanwalts-/Richteramts zu erhöhen, müssen für die Aspiranten Perspektiven geschaffen werden. Denkbar sind hier Verbesserungen im Bereich der Besoldung, der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit oder auch die verstärkte Berücksichtigung von Wünschen hinsichtlich der Laufbahn, etwa hinsichtlich der gewünschten Gerichtsbarkeit oder des Einsatzstandortes. Unsicherheitsfaktoren - wie etwa die Schließung von Gerichtsstandorten - sind hier kontraproduktiv. Weiterhin muss auch die Belastungssituation überprüft werden. Auch nach der Pebb§y-Fortschreibung wird sich diese nicht verbessern.

3 Gerichtsstruktur

Frage

Welche Konzepte haben Sie für die nächsten Jahre zur Wahrung und Stärkung des Justizstandortes Mecklenburg-Vorpommern?

Antwort

Einen weiteren Abbau von Gerichtsstandorten in unserem Land darf es nicht geben. Die durchgeführte Reform ist zu überprüfen und, wo notwendig zu revidieren. Im Rahmen einer Expertenkommission sind weitere Reformbedarfe (wie z.B. die Konzentration von spezifischen Aufgaben) herauszuarbeiten und umzusetzen. Die Gewichtung der Parameter darf nicht ausschließlich unter fiskalischem Vorbehalt stehen. Justiz ist für uns Pflichtaufgabe.

Frage

Befürworten Sie eine weitere Veränderung der Strukturen, z.B. durch die Auflösung oder Zusammenlegung von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Land bzw. mit denen anderer Bundesländern?

Antwort

Weitere Strukturveränderungen kommen für uns zunächst nicht in Betracht. Eine Strukturveränderung in der Fachgerichtsbarkeit lehnen wir ab. Die Landgerichte sind im Zuge der Überprüfung der durchgeführten Reform zu stärken. So verfügt das Landgericht Stralsund nur noch über zwei Amtsgerichte. Es ist zu fragen, ob diese Konstellation sinnvoll ist oder ob es nicht besser ist, hier zumindest ein drittes Amtsgericht wieder einzuführen.

Frage

Sehen Sie angesichts wachsender Zuwanderung und aktueller demoskopischer Prognosen Bedarf für die Wiedereinrichtung aufgelöster oder umgewandelter Amtsgerichte und wenn ja, an welchen Standorten?

Antwort

Aktuell liegen uns noch keine belastbaren Zahlen vor, wie sich die Zuwanderung auf die Geschäftseingänge bei den Amtsgerichten auswirken wird. Unabhängig davon halten wir eine Überprüfung der Reform für dringend geboten. Dazu sollte eine Expertenkommission gebildet werden. Auf der Basis der Ergebnisse sollte ggf. eine Wiedereinrichtung aufgelöster oder umgewandelter Amtsgerichte erfolgen. Die Schließung des Standortes Ribnitz-Damgarten sollte bis zur Vorlage der Ergebnisse ausgesetzt werden.

4 Besoldung und Versorgung

Frage

Was halten Sie davon, dass die Richter und Staatsanwälte in Bund und Ländern für gleiche Aufgaben unterschiedlich besoldet werden?

Antwort

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass gleiche Arbeit auch gleich besoldet werden sollte.

Frage

Werden Sie sich nach der nächsten Landtagswahl für die Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Besoldung der Richter und Staatsanwälte einsetzen?

Antwort

Wir haben uns bereits bei der Föderalismusreform gegen die Übernahme der Besoldung durch die Länder ausgesprochen. Eine Rückkehr zur bundesweit einheitlichen Besoldung halten wir für notwendig und werden weiterhin dafür streiten.

 

Frage

Sind Sie bereit, die (derzeit niedrigere) Landesbesoldung der (höheren) Bundesbesoldung für Richter und Staatsanwälte anzupassen?

Antwort

Ja, eine Anpassung halten wir nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für längst überfällig.

Frage

Halten Sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern noch für amtsangemessen? Wenn nicht, wird sich Ihre Partei/Fraktion für eine Anhebung der Besoldung der Richter und Staatsanwälte auf ein amtsangemessenes Niveau einsetzen?

Antwort

Nein, die Besoldung muss erhöht werden.

Frage

Sind Sie jedenfalls bereit, die Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich für die Beamten, Richter und Staatsanwälte zu übernehmen?

Antwort

Ja, wir setzen uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes für Beamte, Richter und Staatsanwälte ein. Wir kritisieren seit langem die Abkoppelung der Besoldung von Beamten, Richtern und Staatsanwälten von der Entwicklung der Tarife. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben wir auch im Verfahren zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern in den Finanzausschuss eingebracht, der jedoch mit Koalitionsmehrheit abgelehnt worden ist.

Frage

Stehen Sie dafür ein, dass es in der kommenden Legislaturperiode keine Kürzung von Versorgungs- und Beihilfeleistungen geben wird?

Antwort

Ja, eine Kürzung von Versorgungs- und Beihilfeleistungen lehnen wir ab.

5 Selbstverwaltung

Frage

Welchen Standpunkt vertreten Sie zur Selbstverwaltung der Justiz?

Antwort

Die Selbstverwaltung der Justiz ist für uns Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Justiz. Wir unterstützen seit Jahren das Konzept des Richterbundes. Bereits in der
5. Legislaturperiode war die Selbstverwaltung der Justiz Thema bei einer Fraktionsklausur und  im Rahmen von Anträgen im Landtag.

Frage

Werden Sie sich nach der nächsten Landtagswahl für die Schaffung der verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen Voraussetzungen für eine Selbstverwaltung der Justiz in M-V einsetzen?

Antwort

Aus der Bedeutung, der wir der Selbstverwaltung der Justiz beimessen, ergibt sich, dass wir diesem Thema auch in der kommenden Legislaturperiode einen hohen Stellenwert zukommen lassen werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass unser Land auf Bundesebene aktiv wird und gleichzeitig mögliche eigene Voraussetzungen für die Einführung einer selbstverwalteten Justiz geschaffen werden.

6 Unabhängigkeit und Weisungsrecht

Frage

Wie stehen Sie zur politischen Unabhängigkeit der Justiz?

Antwort

Wie bereits dargestellt, erachten wir den Grundsatz der Gewaltenteilung als elementar für einen Rechtsstaat. Die Frage einer politisch unabhängigen Justiz kann hiervon nicht losgelöst betrachtet werden. Wirkliche Gewaltenteilung existiert nur, wenn weder Legislative noch Exekutive politisch Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen können. Die Selbstverwaltung der Justiz ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Mit der Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Richter und Staatsanwälte sind diesbezüglich kleine Schritte gegangen worden.

Frage

Wie ist Ihre Position zum Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft im Einzelfall?

Antwort

Weisungen für den Einzelfall stellen sich für DIE LINKE als sehr problematisch da. Sie können den Eindruck einer politisch motivierten Einflussnahme erwecken. In der vergangenen Legislaturperiode hat es einige viel beachtete Ermittlungsverfahren gegeben, wo vielfach der Ruf nach einem Eingreifen des Justizministeriums laut wurde. Bei allem Aufklärungsbedarf, den wir dort gesehen haben und noch sehen, lehnen wir ein derartiges Eingreifen im Einzelfall ab.