Antworten zu den Wahlprüfsteinen des LSVD Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.V.

1 LAP für die Gleichstellung & Akzeptanz sexueller & geschlechtlicher Vielfalt
Umsetzung des „Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ in Mecklenburg-Vorpommern

Fragen                

Wollen Sie dafür sorgen, dass der 2015 beschlossene Landesaktionsplan (Landtagsdrucksache 6/4834) in der kommenden Legislaturperiode seine Wirkung entfalten kann, die darin enthaltenen Maßnahmen ressortübergreifend umgesetzt werden und eine langfristige und sachgerechte Finanzierung erhalten?

Werden Sie sich für die Evaluierung und Fortschreibung des Landesaktionsplanes einsetzen?

Werden Sie sich in der zukünftigen Landesregierung dafür einsetzen, dass der Austausch zwischen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und Vertretungen der LSBTTI*-Community und anderen Akteur_innen fortgesetzt wird, um den Dialog über weitere Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Gleichstellung von LSBTTI* fortzuführen?

 

Antwort             

Der Landesaktionsplan, an dem auch 15 außerministerielle Akteurinnen und Akteure - Institutionen, Vereine und Verbände - in Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet haben, liegt nach vielen Jahren der Überzeugungsarbeit über die Notwendigkeit eines Landesaktionsplanes seit November 2015 vor. Wir begrüßen sehr, dass Mecklenburg-Vorpommern damit nun eine umfassende Arbeitsgrundlage für mehr Gleichstellung, Akzeptanz und die Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebensweisen hat. Nun geht es darum, diesen Landesaktionsplan schrittweise umzusetzen. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung zügig und strukturiert erfolgt. Wir werden den Prozess mit parlamentarischen Initiativen unterstützen und dafür sorgen, dass regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichtet wird. Eine Evaluierung, Fortschreibung und Weiterentwicklung ist zu gegebener Zeit vorzunehmen.

Der in den vergangenen Jahren begonnene Prozess des Austauschs der LSBTTI*-Community und den Akteurinnen und Akteuren im Land mit der Landesregierung soll aufrechterhalten und verstetigt werden. Regelmäßige Netzwerktreffen sind sinnvoll und wünschenswert und können den Prozess des Austauschs und der Umsetzung des Landesprogramms maßgeblich unterstützen.

2 Förderung der LSBTTI*-Beratungs- und Unterstützungsprojekte
Förderung der LSBTTI*-Beratungs- und Unterstützungsprojekte in Mecklenburg-Vorpommern

Frage         

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine aufgabengerechte Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsprojekten in Mecklenburg-Vorpommern gesichert ist und wie wollen Sie sicherstellen, dass diese Angebote auch im ländlichen Raum zugänglich sind?

 

Antwort             

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote im Land bestehen bleiben und den Bedarfen entsprechend angepasst und weiter ausgebaut werden können. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Landeshaushalt werden wir weiterhin Anträge hierzu einbringen.

Ein großes Interesse unserer Arbeit besteht darin, die Attraktivität des ländlichen Raums zu erhalten und weiter zu steigern. Eine gut funktionierende Infrastruktur ist unerlässlich, um die Lebensqualität und den Zugang unter anderem zu Beratungsstrukturen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten. Programme zur Weiterentwicklung des ländlichen Raums sind unerlässlich und müssen auch über die EU-Förderung hinaus nachhaltig gestaltet und umgesetzt werden.

3 Familienvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern

Frage              

Wollen Sie sich dafür stark machen, dass Regenbogenfamilien in Verwaltung, Jugendämtern und Schulen Anerkennung erfahren und gleichberechtigt neben anderen Familienformen wahrgenommen werden? Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie umzusetzen?

 

Antwort           

Familie ist die Lebensgemeinschaft von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Kindern und kann nicht mehr nur im traditionellen Sinne verstanden werden. Auch Ein-Eltern-Familien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern und weitere Familienformen sind gleichwertig zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner und Kinder wird heute anders wahrgenommen als noch vor einem halben Jahrhundert. In Deutschland, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, gibt es immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen, was bei allem politischen Handeln berücksichtigt werden muss.

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kind(ern) sind in der Gesellschaft noch immer mangelnder Akzeptanz sowie Diskriminierungen ausgesetzt. Um sie als vollwertige Familie in der Gesellschaft anzuerkennen, müssen sowohl die Ressentiments in der Bevölkerung aufgelöst, als auch die Rechte der Familien vollumfänglich gestärkt werden. Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit, die Sensibilisierung familienunterstützender Einrichtungen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sind unerlässliche Maßnahmen.

Im Blickfeld des Interesses muss das Kind stehen. Fürsorge, Liebe und Förderung der Erziehungsberechtigten sind dabei ausschlaggebend. Welche sexuelle Orientierung die Eltern oder Erziehungsberechtigten dabei haben, ist unerheblich. Um die Akzeptanz verschiedener Lebens- und Familienformen in der Gesellschaft voranzubringen, ist es erforderlich, die Rechte von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen weiter zu stärken, unabhängig davon, welches Familienmodell gelebt wird. So muss es für diese Paare möglich werden, auch über eine Sukzessivadoption hinaus, ein Kind zu adoptieren. Zudem muss die Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen weiter vorangebracht werden.

4 Schule als Ort für Respekt und Vielfalt

Fragen             

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern altersgerecht der Bereich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität thematisiert wird? Wenn ja: Wie wollen Sie dies erreichen?

„Schwule Sau“ etc. ist immer noch eines der meistverwendeten Schimpfwörter auf deutschen Schulhöfen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass LSBTTI*-Jugendliche nicht unter Mobbing und Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen ihrer Altersgruppe leiden müssen und Schule auch für sie ein Ort des Respekts und der Vielfalt ist?

Welche Strategien / Ansätze haben Sie, um pädagogisches Personal für den Umgang mit LSBTTI*-Jugendlichen zu sensibilisieren?

 

Antwort           

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, uns weiterhin dafür einzusetzen, dass an allen allgemein bildenden und beruflichen Schulen Projekte ermöglicht werden, im schulischen Kontext Angebote der Aufklärung und Prävention zu unterbreiten.

Um langfristig angelegte Projekte zu ermöglichen, muss eine stabile und dauerhafte Förderung in den Landeshaushalt eingestellt werden, dies bedarf aber auch einer einheitlichen Interessenvertretung der entsprechenden Vereine und Verbände.

Die auf Grund der veralteten Rahmenpläne ohnehin notwendige Überarbeitung der Unterrichtsinhalte muss zwingend mit einer Verankerung der Themen Homo-, Bi- und Transsexualität einhergehen. Eine weitere Abkehr der Unterrichtsinhalte von der Lebensrealität wird weder zur Aufklärung noch zu einer umfassenden Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler führen, denn neben den klassischen Familienmodellen haben sich längst weitere Formen des Zusammenlebens etabliert.

Wir unterstützen den Landesaktionsplan gegen Homo- und Transphobie und die darin enthaltenen Maßnahmen, um eben eine breit angelegte Präventions- und Aufklärungsarbeit zu ermöglichen.

5 Alter und Pflege

Frage              

Das Leben älterer LSBTTI* hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Diese Generation lebt heute wesentlich offener als früher und möchte diese Freiheit auch im Alter nicht mehr missen. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie erreichen, dass künftig in der Altenarbeit und Pflege besser auf die spezifische Lebenssituation dieser Menschen eingegangen werden kann?

 

Antwort           

Zu den grundlegenden Zielen in der Altenpflege gehört die Wahrung der Würde der oder des Pflegebedürftigen. Um dieses Ziel zu erreichen, nutzen professionelle Pflegeeinrichtungen u.a. die Instrumente der Biographiearbeit und der kultursensiblen Pflege. Die Biographiearbeit ist eine Voraussetzung für den Pflegeerfolg bei jedem Pflegebedürftigen, denn nur wenn die Pflegekraft wichtige Lebensstationen der oder des Gepflegten kennt, kann sie bewusst Empathie einsetzen.

Um den Lebenslauf von älteren Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen zu verstehen und damit auch Ansichten, Meinungen, Vorurteile und Ängste dieser Menschen nachzuvollziehen, sollten Pflegekräfte und andere, die mit diesen Menschen arbeiten, entsprechende Kenntnisse haben. Da Pflegekräfte und Mitarbeiter in der Altenarbeit für ihre Tätigkeit mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und intersexuellen Menschen Wissen um deren Identität benötigen, sollten die schwul-lesbische Kultur und ein kultursensibler Umgang miteinander in der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte einen größeren Raum einnehmen. Hier sind aber auch die Träger in der Pflicht, ihre Pflegekräfte zu sensibilisieren. Zudem ist es vorstellbar, dass in Verantwortung der Träger auch spezifische Betreuungsangebote für LSBTTI* entstehen. Die dafür notwendigen Investitionen sollten dann auch durch das Land finanziell unterstützt werden.

6 Homo- und transphobe Hasskriminalität effektiv bekämpfen

Fragen              

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass Delikte, die sich gegen die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität der Opfer richten, künftig besser von der Polizei erkannt und entsprechend erfasst werden?

Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die Anzeigebereitschaft bei Straftaten mit homo- bzw. transphoben Hintergrund gesteigert und somit das bestehende Dunkelfeld aufgehellt wird? Unterstützen Sie hierzu die Schaffung von LSBTTI*-Ansprechpartnern bei der Landespolizei?

 

Antwort           

Das „Netzwerk gegen Homophobie“ und entsprechende Kompetenzen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wollen wir stärken. Auch weil die Übergriffe auf homosexuelle Menschen zugenommen haben, will DIE LINKE bei der Polizei Ansprechpartner benennen, die schon während ihrer Ausbildung zu Hasskriminalität geschult wurden.

7 Homo- und Transphobie im Sport

Fragen             

Wollen Sie die Informations- und Aufklärungskampagnen – auch finanziell – unterstützen, die Homo- und Transphobie im Sport die Rote Karte zeigen?

Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Sport Antidiskriminierungsregeln, Vereinssatzungen und Stadionordnungen derart ergänzt werden, dass sie auch eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung untersagen?

 

Antwort           

Besonders im Bereich des Sports ist Homo-, Bi- und Transsexualität oft noch ein Tabuthema, so dass wir hier für einen offenen und toleranten Umgang eintreten. Es sind Maßnahmen und Projekte erforderlich, die Vorurteile und Unkenntnis über Homo-, Bi- und Transsexualität abbauen und somit keinen Platz für Homo- und Transphobie lassen.

Die Fortbildung der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportlerinnen und Sportler ist Grundvoraussetzung für Akzeptanz und die Überwindung der Intoleranz. Öffentliche Kampagnen, bei denen der Landessportbund eine koordinierende und initiierende Rolle einnimmt, können auf diesem Gebiet einen sinnvollen Beitrag zur Aufklärungsarbeit leisten und werden wir politisch unterstützen.

8 LSBTTI*-Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern

Fragen             

Wie wollen Sie erreichen, dass zuständige Behörden sowie Betreiber und Mitarbeitende von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für die Belange von LSBTTI*-Flüchtlingen sensibilisiert sind? Werden Sie sich dafür stark machen, dass Organisationen der Flüchtlingshilfe durch Seminare und Fortbildungen stärker über die Thematik informiert und lokale Unterstützungs- und Beratungsprojekte für LSBTTI* Flüchtlinge etabliert werden?

Welche Maßnahmen wollen Sie treffen, damit alle am Asylverfahren Beteiligten um die Verfolgung aufgrund der sexuellen und Geschlechtsidentität als anerkannter Asylgrund wissen?

Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass LSBTTI*-Flüchtlinge in Unterkünften und anderen Einrichtungen vor homophoben Übergriffen geschützt werden?

 

Antwort           

Auf Grundlage der Qualifizierungsrichtlinie 2011/95/EU, erhält Asyl, wer in seiner Heimat aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität verfolgt wird. Die Umsetzung dieser Richtlinie in der Praxis gestaltet sich jedoch schwierig und nicht jeder Fall kann tatsächlich glaubhaft gemacht und anerkannt werden. DIE LINKE im Bund forderte deshalb im Jahr 2012, dass lesbischen, schwulen, transsexuellen, transgenderen und intersexuellen Flüchtlingen in Deutschland vorbehaltlos ein sicherer Schutz gewährt werden müsse, wenn ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität im Herkunftsland strafrechtlich kriminalisiert wird. Einen entsprechenden Antrag hat DIE LINKE im Jahr 2015 in den Bundestag eingebracht.

Zum Schutz vor homophoben Übergriffen wurde zum Beispiel in Nürnberg eine Unterkunft für homosexuelle Flüchtlinge eingerichtet. Auch in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich alternative Wohnmodelle denken. In einigen Unterkünften werden besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder in separaten Wohnbereichen untergebracht. Dies muss auch für die Unterbringung homosexueller, intersexueller, transsexueller und transgenderer Flüchtlinge möglich sein. Es zeigt sich jedoch auch am Beispiel besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, dass eine zügige dezentrale Unterbringung in Wohnungen in Verbindung mit Migrationssozialberatung die beste Möglichkeit ist, um vor Übergriffen geschützt zu sein und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bei der Verteilung auf die Kommunen sollte darauf geachtet werden, dass es am neuen Wohnort oder in erreichbarer Nähe Angebote der Beratung für lesbische, schwule, transsexuelle, transgendere und intersexuelle Menschen und eine LSBTTI*-community gibt.

Wir erachten es zudem für grundlegend notwendig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften und der Migrationsberatung für die Situation und Belange von homosexuellen Flüchtlingen zu sensibilisieren. Zudem sehen wir eine flächendeckende Integrations- und Kulturmittlung als unverzichtbar an, um den Flüchtlingen die individuellen Rechte und gesellschaftlichen Standards wie Gleichberechtigung und Gleichstellung und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen in unserer Gesellschaft zu vermitteln und unter Berücksichtigung des Herkunftskontextes der Flüchtlinge zu verstehen und einzuordnen helfen.

9 Rechtliche Gleichstellung

Fragen             

Wollen Sie sich im Bundesrat für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einschließlich des Adoptionsrechts einsetzen?

Werden Sie im Bundesrat Initiativen für die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität“ unterstützen bzw. initiieren?

 

Antwort           

Dass die Öffnung der Ehe der beste Weg ist, um gleichgeschlechtliche Paare gesellschaftlich und rechtlich gleichzustellen, zeigt sich unter anderem an dem langen und für die Betroffenen sicherlich zermürbenden Weg der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wären die rechtlichen Ungleichheiten vollständig ausgeräumt. Es gäbe endlich Rechtssicherheit und eine tatsächliche Gleichstellung von homo-und heterosexuellen Lebenspartnerschaften.

Zuletzt hat die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Antrag vom 3.06.2015 (6/4042) „Bundesratsinitiative ‚Ehe für alle‘ unterstützen“ die Landesregierung aufgefordert, die von der niedersächsischen Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative „Ehe für alle“ zu unterstützen. Der Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU im Landtag abgelehnt. Die Linksfraktion wird auch weiterhin Initiativen ergreifen, damit auch in der Bundesrepublik Deutschland, wie bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Schweden und Irland die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich wird.

Die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen wir uneingeschränkt. Im Zuge der Bundesratsinitiative im Jahr 2009 zur Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes hatte sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern noch der Stimme enthalten. (siehe Kleine Anfrage Drucksache 5/3084). Wir werden die Landesregierung auffordern bzw. selbst die Initiative ergreifen, um eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 GG herbeizuführen.

10 Berücksichtigung von LSBTTI* bei der Besetzung des NDR-Rundfunkrates

Vorbemerkung DIE LINKE  

Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen die Offenheit des Zugangs zum Programm für verschiedene gesellschaftliche relevante Gruppe gewährleisten sowie im Hinblick auf die Programmgestaltung beraten. Im Rundfunkrat des NDR spiegelt sich die Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens: Kultur, Wirtschaft, Politik, Sport, Kirchen, Migranten und viele Organisationen entsenden ihre Mitglieder in diese Gremien. Hier müssen auch die Belange von LSBTTI* angemessen berücksichtigt werden.

 

Frage              

Werden Sie sich künftig bei der Besetzung des Rundfunkrates dafür einsetzen, dass auch ein Vertreter der LSBTTI*-Community in dem Gremium vertreten ist?

 

Antwort          

DIE LINKE wird sich bei der Besetzung des NDR-Rundfunkrates für eine Vertretung der LSBTTI*-Community einsetzen.