Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Bedeutung der Soziokultur und der freien Kulturszene?

Frage

In der von Deutschland unterzeichneten UNESCO-Konvention „Kulturelle Vielfalt“ wird die kulturelle Grundversorgung für alle Bürger betont und den Ländern und Kommunen die Sorge dafür als „pflichtige Aufgabe“ übertragen. Wie stellt sich Ihre Partei zu dieser Aufgabe? Welche Bedeutung misst Ihre Partei der Soziokultur und der freien Kulturszene in M-V bei? Gibt es dazu Aussagen in Ihrem Regierungsprogramm?

Antwort             

Kultur im Allgemeinen und die Soziokultur im speziellen ist der LINKEN ein wichtiges Anliegen. Für DIE LINKE ist die gesellschaftliche Aufgabe, der die soziokulturellen Akteure sowohl im Ehren- als auch im Hauptamt nachkommen, von unschätzbarem Wert. Kulturelle Teilhabe, kulturelle Bildung und die Förderung interkulturellen Austausches als feste Bestandteile der Soziokultur sind für DIE LINKE das Rückgrat einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Kultur als pflichtige Aufgabe zu definieren und den Landeshaushalt finanziell so auszustatten, dass die öffentliche Hand dieser Aufgabe nachkommen kann, gehören daher zu den kulturpolitischen Kernforderungen der LINKEN im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016. Eine Kulturquote ist fester Bestandteil unseres Vorschlages für ein Kulturfördergesetz. Mit diesem legt DIE LINKE erstmalig im Land einen Entwurf vor, welcher die Förderung im gesamten Kulturbereich auf eine rechtssichere und damit auf eine verlässliche und transparente Grundlage stellt.

Zur Soziokultur und zur freien Kulturszene haben wir uns in unserem Wahlprogramm wie folgt ausdrücklich positioniert: „DIE LINKE will die freie und die institutionalisierte Kulturszene sowie die Soziokultur kontinuierlich politisch unterstützen. Gute, existenzsichernde Arbeit und soziale Sicherung, auch im Kulturbereich, sind für uns unabdingbar.“

DIE LINKE zeigt ihre politische Sympathie zur Soziokultur jedoch nicht nur in Wahljahren. Im Bildungsausschuss des Landtages hat die Fraktion DIE LINKE unter anderem eine Anhörung zu den soziokulturellen Rahmenbedingungen durchgesetzt. Weiterhin haben wir mehrfach die soziale Situation der Künstlerinnen und Künstlern und im kunstnahen Bereich Tätigen im parlamentarischen Bereich thematisiert.

2 Kultur in Stadt und Land/kulturelle Vielfalt/Unterstützung der Kommunen?

Frage

Im Artikel 16 der Landesverfassung M-V steht: „Land, Gemeinden und Kreise schützen und fördern Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft. Dabei werden die besonderen Belange der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern berücksichtigt.“ Wie wollen Sie im kulturellen Bereich gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land schaffen? In welcher Form werden Sie sich konkret für die Erhaltung und Stärkung der kulturellen Vielfalt sowie die nachhaltige Stärkung soziokultureller Zentren in M-V einsetzen? Wie wollen Sie die Kommunen bei Ihrem Engagement im kulturellen Bereich unterstützen?

Antwort             

Die Verwirklichung des Artikels 16, Landesverfassung M-V, in Fragen des Schutzes und der Förderung von Kunst und Kultur verlangt ein komplexes Herangehen. Zunächst einmal ist die auskömmliche Finanzierung der Kommunen notwendig, damit diese wiederum ihre Verantwortung für Kunst und Kultur (und damit inbegriffen die Arbeit der soziokulturellen Zentren und der freien Szene) wahrnehmen können. In unserem Wahlprogramm sprechen wir uns für eine grundsätzliche Neuordnung der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen und damit für ein neues Finanzausgleichgesetz aus. Mit ihm wollen wir eine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen erreichen.

Darüber hinaus streben wir die Auflage von Regionalbudgets im Haushalt in Höhe von 50 Millionen Euro pro Haushaltsjahr an. Hiermit wollen wir zugunsten der ländlichen Räume mit besonderen demographischen Herausforderungen solche Rahmenbedingungen schaffen, die die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zum Ziel hat.

Außerdem wollen wir mit dem Kulturfördergesetz (KFG) Kulturentwicklungsräume definieren, in die zur Sicherung der kulturellen Grundversorgung weitere Mittel fließen sollen. Zur Mittelverwendung sollen über das KFG legitimierte und gestärkte Beiräte in einem partizipativen Prozess Mitsprache erhalten.

3 Vorfinanzierung bei EU-Förderungen?

Frage

Die Mittel aus der EU-Förderung werden viel zu wenig in Anspruch genommen, weil eine Vorfinanzierung erforderlich ist, was die allermeisten Vereine nicht aufbringen können. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung gäbe es hier aus Landessicht?

Antwort          

Um diesem Missstand abzuhelfen sind unserer Ansicht nach verschiedene Schritte notwendig. Zum einen muss flächendeckend eine Beratung in Form einer Stelle „Service-Center-Kultur“ pro Kulturentwicklungsraum geschaffen werden, die bei der Antragserstellung Hilfe leistet. Zum anderen kann nur die sichere Basisfinanzierung der Kulturentwicklungsräume die erforderliche Vorfinanzierung von Projekten gewährleisten.

4 Fonds für Notsituationen bei soziokulturellen Zentren?

Frage

Hilfreich für die soziokulturellen Zentren wäre ein „Feuerwehrtopf“, bei dem in Notsituationen kurzfristig mit wenig bürokratischem Aufwand durch den Kulturausschuss des Landes über die Vergabe von Geldern entschieden wird. Würde sich Ihre Partei dafür einsetzen?

Antwort           

DIE LINKE will mit dem KFG ein Instrument schaffen, dass diesen „Feuerwehrtopf“ überflüssig macht, da landesseitig verursachte Notsituationen damit schlicht vermieden werden. Für unvorhergesehene und unverschuldete Notsituationen ließe sich im Rahmen der Landeshaushaltsordnung im Wege der Haushaltsvollzuges gewiss eine unbürokratische Lösung finden.