Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Angeln als ein grundsätzliches Recht?

Frage

Welche Auffassung vertritt Ihre Partei, das Angeln als ein grundsätzliches Recht zu behandeln?

Antwort

Die Freizeitfischerei hat für die Menschen und für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Bedeutung. Angeln ist eine sinnvolle, gesundheitsfördernde Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Darüber hinaus leisten der Landesanglerverband und seine Vereine wertvolle Beiträge zum Naturschutz und im sozialen Bereich, wenn es etwa um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geht. Nicht umsonst haben wir in unserem Wahlprogramm die Bedeutung der Freizeitfischerei und auch das Engagement des Landesanglerverbandes besonders hervorgehoben. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Angelei als Freizeitbeschäftigung in möglichst liberaler Form erhalten bleibt.

2 Sach- und Fachkompetenz als Naturschutzverband einzubeziehen?

Frage

Wie beabsichtigen Sie zukünftig unsere Sach- und Fachkompetenz als Naturschutzverband in Ihre Entscheidungen einzubeziehen?

Antwort

Die Stellung des Landesanglerverbandes als Naturschutzverband ist für uns unbestritten. Die Mitglieder der Angelvereine leisten aktive Arbeit zum Erhalt der Flora und Fauna an und in den Gewässern des Landes. Der vom Landesanglerverband jährlich durchgeführte Tag der Gewässerpflege ist hierfür nur ein Beleg. Insoweit streben wir bei betreffenden Fragen natürlich eine Konsultation des Landesanglerverbandes an. Dies ist ebenso bei entsprechenden Gesetzesvorhaben im Landtag der Fall. Bei Anhörungen, wie etwa zum Fischereigesetz oder dem Landeswassergesetz, greifen wir gern auf den Sachverstand des Landesanglerverbandes zurück.

3 Gleichstellung mit Berufsfischerei bei Verpachtung von Angelgewässern?

Frage

Wie stehen Sie zu der Auffassung, den Landesanglerverband mit der Berufsfischerei im Hinblick auf die langfristige Verpachtung von Angelgewässern von 18 Jahren gleichzustellen?

Antwort

Wir teilen die Auffassung, dass längere Pachtzeiten die Hege und Pflege der Fischbestände sowie die Bestandserhaltung und Wiedereinbürgerung gefährdeter Arten begünstigen. Gerade die umfangreichen Besatzmaßnahmen des Landesanglerverbandes können hier große Chancen bieten. Schon aus diesem Grund halten wir eine Angleichung der Pachtdauer für angebracht. Darüber hinaus sind wir auch der Auffassung, dass die Gewässer des Landes für alle Menschen des Landes zugänglich bleiben müssen. Durch die Vergabe der Pachtverträge an den Landesanglerverband wird dieses Ziel bestmöglich gewährleistet. 43.500 Mitglieder können diese Gewässer derzeit beangeln und es steht jedem frei, ebenfalls Mitglied zu werden. Die allgemeine Zugänglichkeit der Gewässer für Erholungssuchende ist ebenfalls überwiegend gewährleistet.

4 Kofinanzierung der Hege von Küstengewässern durch Ostseeangelkarte?

Frage

Wie sieht Ihre Partei die Verpflichtung, die Hegetätigkeiten in den Küstengewässern mit mindestens 15 Prozent aus dem Verkauf der Ostseeangelkarte zu finanzieren?

Antwort

Diese Verpflichtung begrüßen wir. Aktuell werden lediglich zehn Prozent der Verkaufserlöse der Ostseeangelkarte für Besatzmaßnahmen und wissenschaftliche Untersuchungen eingesetzt. Gemessen an vergleichbaren Ausgaben, die etwa der Landesanglerverband an Binnengewässern leistet, ist dieser Anteil durchaus noch ausbaubar. Eine Anhebung auf 15 Prozent erscheint insofern angemessen. Auch setzen wir uns für mehr Transparenz in der Darstellung der verwendeten eingesetzten Mittel ein.

5 Reduzierung der Brutfolge von Kormoranen?

Frage

Wie steht Ihre Partei zur Umsetzung der aus der Studie der Universität Rostock vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Brutfolge von Kormoranen?

Antwort

Zunächst halten wir eine Regulierung der Kormoranpopulationen für möglich. Mecklenburg-Vorpommern ist eine Kulturlandschaft, in der Eingriffe zum Ausgleich zwischen Mensch und Natur erforderlich sein können. Kormorane sind Zugvögel und ihre Population schwankt erheblich. Es befinden sich deshalb zeitweise sehr viel mehr Tiere im Land, als die gezählten, ansässigen Brutpaare. Insofern müssen zur Regulierung neben regionalen auch europäische Lösungen gefunden werden.

6 Gewässer in Schutzgebieten für Angler öffnen?

Frage

Wie sieht Ihre Partei die Möglichkeiten, auch in Zukunft die Gewässer in Schutzgebieten für Angler zu öffnen?

Antwort

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 wird von uns als Ergebnis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als sehr wichtig erachtet. Um gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten zu schützen halten wir es für erforderlich, ihre Lebensräume zu erhalten. Hierbei ist es jedoch erforderlich, die Einschränkungen für die Menschen vor Ort mit den Naturschutzinteressen abzuwägen und auf das Nötigste zu beschränken. Die Notwendigkeit, die Freizeitfischerei im Regelfall einzuschränken sehen wir nicht, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich diese negativ auf die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten auswirkt. Ähnlich verhält sich die Situation in den AWZ Gebieten. Wir sprechen uns gegen ein generelles Angelverbot in diesen Gebieten aus.

7 Neugliederung der Ressorts Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz?

Frage

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Ressorts Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz neu zu gliedern und welche Variante würden Sie favorisieren?

Antwort

Hinsichtlich der Gliederung der Ressorts in der kommenden Legislaturperiode gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese hängen aber von vielen Faktoren ab, die jetzt noch nicht im Einzelnen überblickt werden können. Grundsätzlich sind wir beim Zuschnitt der Ressorts offen. Als Alternative wäre etwa eine Ausgliederung des Umweltbereichs möglich, was unter Umweltminister Wolfgang Methling in der Vergangenheit bereits sehr erfolgreich praktiziert wurde.