Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Initiative Schülerbeförderung

1 Bewertung der Regelung des Schulgesetzes zur Schülerbeförderung?

Frage

Wie beurteilen Sie die seit 2012 geltende Regelung des Schulgesetzes zur Schülerbeförderung?

Antwort

DIE LINKE fordert eine kostenlose Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler, die die örtlich zuständige Schule besuchen, ab dem ersten Kilometer. Die Regelung, dass Grundschülerinnen und Grundschüler erst ab einer Entfernung von zwei Kilometern und Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen erst ab einer Entfernung von mehr als vier Kilometer kostenlos an der Schülerbeförderung teilnehmen können, ist inakzeptabel.

Durch die Abschaffung der Kilometerbegrenzung wäre nach der 4. Schulgesetzänderung auch die kostenlose Beförderung zur örtlich zuständigen Schule in den kreisfreien Städten sichergestellt.

DIE LINKE fordert außerdem die kostenlose Beförderung aller Berufsschülerinnen und Berufsschüler zur örtlich zuständigen Berufsschule, zu Landesfachklassen und Bezirksfachschulen.

Die Regelungen des Schulgesetzes zur Schülerbeförderung müssen novelliert werden. DIE LINKE hat in der 6. Legislaturperiode mehrere parlamentarische Initiativen unternommen, um entsprechende Änderungen zu erreichen.

2 Mehr Gerechtigkeit bei der Schülerbeförderung?

Frage

Wie werden Sie für mehr Gerechtigkeit bei der Schülerbeförderung sorgen?

Antwort

DIE LINKE wird sich weiterhin für die Novellierung des § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, um die in der Antwort auf die vorherige Frage dargelegten Regelungen für mehr Gerechtigkeit durchzusetzen.

3 Entwicklung öffentlicher Nahverkehr/Schülerbeförderung im ländlichen Raum?

Frage

Welche Konzepte und Lösungsansätze haben Sie für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs und der Schülerbeförderung im ländlichen Raum?

Antwort

Für uns ist die Sicherung der Mobilität grundlegender Teil der Daseinsvorsorge. Ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot muss auch außerhalb der Schulzeiten, an den Wochenenden und den Ferien sichergestellt werden. In Nordwestmecklenburg wird seit Jahresbeginn ein neues Nahverkehrskonzept umgesetzt. Auf den Hauptlinien fahren stündlich bzw. zweistündlich Busse. Abseits dieser Strecken fahren Schülerbusse zu den jeweiligen Bedarfszeiten. Ansonsten bringen Anrufbusse (Taxen) die Menschen nach Bedarf zu den Abfahrtszeiten an die Haltestellen an den Hauptachsen. Leider nutzen dieses erweiterte Angebot noch zu wenig Menschen. Das Konzept muss weiter optimiert werden. Auch braucht es Zeit, bis es angenommen wird. Der Ansatz ist jedoch richtig, weil es ein ÖPV-Angebot außerhalb des Schülerverkehrs sichert. Schiene und Straße müssen sich zudem ergänzen und kooperieren. Schnelleres Erreichen der Zentren, optimierte Anschlüsse und Umsteigemöglichkeiten sind zu schaffen. Es muss möglich sein, von jedem Ort zum Bus oder zur Bahn zu kommen.

4 Einführung eines landesweiten Schülertickets?

Frage

Wie stehen Sie zur Einführung eines landesweiten Schülertickets, das für einen familienfreundlichen Preis neben den Fahrten von und zur Schule auch in der Freizeit genutzt werden kann?

Antwort

DIE LINKE steht der Einführung eines Schülertickets in den Landkreisen und kreisfreien Städten grundsätzlich positiv gegenüber. Dabei darf aber die Finanzkraft dieser Gebietskörperschaften nicht aus den Augen verloren werden. Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schülerbeförderung zählt zu ihrem eigenen Wirkungskreis. Das Land hat diesen eigenen Wirkungskreis zu respektieren.

5 Kostenerstattung für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs?

Frage

Laut SchulG § 113 Abs.1 sind alle Landkreise in M-V Träger der Schülerbeförderung. Kann sich Ihrer Meinung nach, der Landkreis Vorpommern-Rügen dieser gesetzlichen Pflicht entziehen, indem er keine Schülerbeförderung einrichtet und stattdessen nur eine Kostenerstattung für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs regelt?

Antwort

Die Umsetzung der Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises und wird in Vorpommern-Rügen (V-R) wie im Rest des Landes grundsätzlich im Rahmen des ÖPNV erfüllt. Der Landkreis entzieht sich dieser gesetzlichen Pflicht deshalb nicht.

Die bisher gültige Satzung vermeidet allerdings für die Erfüllung der Aufgabe die konkrete Bezeichnung Schülerbeförderung und ist somit in ihrer Aussage schwammig. Nichtsdestotrotz handelt es sich, nach unserer Auffassung, auch bei der in V-R vertraglich vereinbarten Nutzung der Linien des ÖPNV für Fahrten von Schülern zur Schule nach dem Schulgesetz, um eine öffentliche Schülerbeförderung, genau wie in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Schulgesetz festgelegte Kostenerstattung ist eigentlich nur für Ausnahmen gedacht, dort wo eine Beförderung von Schülern im ÖPNV oder Schülerbusverkehr nicht stattfinden kann.

6 Mittelbare Erfüllung der gesetzlicher Pflichtaufgabe?

Frage

Der Landkreis Vorpommern-Rügen (V-R) ist zu 100% Gesellschafterin der VVR [Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH, Anmerk. d. Red.]. Ist es (rechtlich) zulässig, dass der Landkreis V-R sich nicht als Träger der Schülerbeförderung definiert und gleichzeitig über einen Sicherstellungsauftrag als Träger des ÖPNV die gesetzliche Pflichtaufgabe mittelbar erfüllt?

Antwort

Es widerspricht unserer und der allgemeinen Rechtsauffassung im Land, dass eine Schülerbeförderung innerhalb des ÖPNV keine öffentliche Schülerbeförderung darstellen soll. Dies könnte im Zweifel durch ein unabhängiges Gutachten oder eine Klarstellung des zuständigen Ministeriums erhärtet werden. Es ist dabei unerheblich, ob das auf den jeweiligen Linien agierende Unternehmen dem Landkreis gehört.

7 ÖPNV an schulfreien Tagen?

Frage

Wie lässt sich Ihrer Meinung nach eine „nicht eingerichtete Schülerbeförderung“ damit vereinbaren, dass an schulfreien Tagen viele Linien gar nicht oder nur sehr eingeschränkt mit entsprechenden Fahrplanvermerk verkehren?

Antwort

Wie oben beschrieben handelt es sich, nach unserer Auffassung, auch bei der in Vorpommern-Rügen (V-R) vertraglich vereinbarten Nutzung der Linien des ÖPNV für Fahrten von Schülern zur Schule nach dem Schulgesetz, um eine öffentliche Schülerbeförderung. Die Tatsache, dass an schulfreien Tagen viele Linien gar nicht oder nur sehr eingeschränkt verkehren, ist in Verbindung mit der geringeren Nachfrage und den allgemein unattraktiven Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV zu sehen. Es ist eine (bedauernswerte) Tatsache, dass der öffentliche Schülerverkehr im ländlichen Raum dazu dient, den öffentlichen Nahverkehr aufrechtzuerhalten.