Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.

1 Zeitplan für Archäologisches Landesmuseum?

Frage

Wie stellt sich Ihre Partei konkret den weiteren Weg und den zeitlichen Rahmen in Richtung auf ein Archäologisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern vor?

Antwort

Kulturminister Matthias Brodkorb hat erst im April 2016 geäußert, er werde noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Vorschlag zum zukünftigen Standort des Archäologischen Landesmuseums unterbreiten, und sich dabei auf das fachliche Urteil von Prof. Hans-Jörg Nüsse stützen. Er ist diesem Versprechen nachgekommen, und hat jüngst die Ergebnisse der Standortanalyse für das Archäologische Landesmuseum präsentiert, die Rostock als Standort klar vorne sieht. Die Linksfraktion begrüßt diese Wahl ausdrücklich, da die Universität Rostock mit dem Studiengang Ur- und Frühgeschichte sowie mit dem Kulturhistorischen Museum zwei potentielle Partner hat, von denen das neue Museum wissenschaftlich nur profitieren kann. Auch ist die Entscheidung für Rostock touristisch und logistisch sinnvoll.

2 Zukünftige Ausstattung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege?

Frage

Wie stellt sich Ihre Partei konkret die zukünftige, bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vor? Mit welcher zeitlichen Perspektive werden Sie Maßnahmen ergreifen?

Antwort

Die Linksfraktion kritisiert seit Jahren den Personalabbau in der kulturellen Grundversorgung des Landes – das gilt auch für das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege. Uns geht es wie in anderen Ämtern auch um die langfristige Sicherung der Fachlichkeit in den einzelnen Bereichen. Um zukünftig eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung des Landesamtes zu erreichen, sind mehr Mittel vonnöten. Um diese bereitzustellen, geht DIE LINKE. M-V mit dem Entwurf eines Kulturfördergesetzes in den Landtagswahlkampf 2016. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Entwurfes ist eine verbindliche, landesseitige Kulturquote, von der auch die kulturelle Grundversorgung profitieren würde. Diese Kulturquote beinhaltet einen Aufwuchs der Landesmittel im Haushalt von knapp 1,41 Prozent des Gesamthaushaltes momentan auf 2,5 Prozent im Doppelhaushalt 18/19 (+55 Mio. Euro) und anschließend im Doppelhaushalt 20/21 auf 3,0 % (+95 Mio. Euro).

3 Grabungsfolgekosten / Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit?

Frage

Wie steht Ihre Partei zum Thema Grabungsfolgekosten und zur Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit? Sehen Sie einen Änderungsbedarf der Praxis oder in der Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern? Wo sieht Ihre Partei ggf. die Zumutbarkeitsgrenze, beispielsweise anteilig zum Investitionsvolumen?

Antwort

Nach dem Dafürhalten der Linksfraktion hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über Ausgrabungen und deren Zielstellung informiert zu werden. Das Denkmalschutzgesetz M-V regelt die Erhaltungspflicht für Denkmäler in ausreichender Weise in §6 Denkmalschutzgesetz. Gleichwohl können die gesetzlichen Regelungen, sofern sie die Zuständigkeit des Landes einfordern, nicht immer vollständig eingehalten werden. Die Ursache dafür liegt in der von Ihnen bereits beschriebenen, kritischen Personalsituation, die eine denkmalpflegerische Nachsorge nicht immer vollumfänglich zulässt. Aus Sicht der Linksfraktion ist daher nicht die juristische, sondern die personelle Situation zu verbessern. Einen möglichen Lösungsansatz haben wir bereits in der Antwort zuvor beschrieben. Eine Zumutbarkeitsgrenze für Grabungsfolgekosten die sich am Investitionsvolumen orientiert, wäre aus Sicht der Linksfraktion schon aus Gründen der Schonung des Landeshaushaltes überlegenswert.

4 UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser?

Frage

Was wird Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um die Unterzeichnung der „UNESCO Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser“ durch die Bundesrepublik Deutschland zu befördern und ggf. auch die nötigen Anpassungen im DSchG Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen?

Antwort

DIE LINKE im Bundestag hat sich in den vergangenen Jahren stark für eine konsequente Umsetzung der UNESCO-Konventionen im kulturellen Bereich eingesetzt. Dabei war es uns ein besonderes Anliegen, die Bestimmungen so strikt auszugestalten, dass dem illegalen Handel, insbesondere mit geraubten archäologischen Kulturgütern, wirksam begegnet werden kann.

Dieser Ansatz muss auch für archäologische Kulturgüter unter Wasser gelten. Deshalb befürworten wir die Umsetzung der „UNESCO-Konvention zum Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser“ von 2001 in nationales Recht.

Was das materielle Kulturerbe betrifft halten wir es nach wie vor für unverzichtbar, dass die Bundesregierung ein Vertragsgesetz zur Umsetzung der UNESCO-Welterbe-Konvention in Abstimmung mit den Ländern auf den Weg bringt, wie von der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« schon 2007 empfohlen.

Eine Anpassung des DschG M-V ist nach Ansicht der LINKEN nach der Ratifizierung unabdingbar und wird von uns auch im parlamentarischen Raum eingefordert werden.

5 Handlungsbedarf bei Zahl der Volontariate?

Frage

Sieht Ihre Partei bei der Zahl der Volontariate einen Handlungsbedarf, und was konkret würde Sie ggf. in der kommenden Legislaturperiode unternehmen, um diesen Missstand zu beheben?

Antwort

Der Umgang mit Nachwuchswissenschaftlern im Land M-V ist schon lange ein Kritikpunkt der LINKEN an der Politik der Landesregierung. Ohne eine ausreichende und zukunftsfeste Finanzierung und die dazu gehörende Personalpolitik kann sich der Wissenschaftsstandort M-V nicht entwickeln. Ihrer Kritik stimmen wir daher vollumfänglich zu. Auch hier kann nur mit einer Aufstockung der Mittel auf Grundlage einer Kulturquote entgegengewirkt werden. DIE LINKE wird sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass diese Art der Ausbeutung von Nachwuchswissenschaftlern ein Ende hat.