Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Diakonie 2016 - Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V.

2 Teilhabe von Familien mit Kindern

Frage                 

Wie wollen Sie einen landesweit einheitlichen Elternbeitrag realisieren?

Antwort             

Zur Realisierung eines landeseinheitlichen Elternbeitrages sind Veränderungen im Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung erforderlich. Nach dem aktuellen Finanzierungssystem müssen die Wohnsitzgemeinden und Eltern die Mehrkosten für alle Betreuungsarten jeweils zur Hälfte zahlen. Dabei kommt es immer wieder zu Kostensteigerungen und großen Unterschieden je nach Wohnort. Die Zuweisungen an Landesmitteln und damit anteilig der Kreise müssen zukünftig stärker an die realen Bedarfe angepasst werden. Wir fordern eine höhere Kostenübernahme durch das Land und eine Berechnung der Zuweisung anhand der realen Kinderzahlen, wofür eine Änderung der Stichtagsregelung notwendig wird.

Statt einer Deckelung der Kosten für die Kinderbetreuung durch Land und Landkreise, ist vielmehr eine Deckelung der Elternbeiträge vorzunehmen, um die Beiträge einheitlich und moderat zu gestalten. Unser langfristiges Ziel ist es darüber hinaus, die Elternbeiträge stufenweise ganz abzuschaffen.

 

Frage             

Was wollen Sie tun, um in Mecklenburg-Vorpommern die Qualität der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung so zu verbessern, dass sie in der Personalausstattung zumindest dem Bundesdurchschnitt entspricht?

Antwort           

Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern muss finanziell besser untersetzt werden, um den sich daraus ergebenden Anforderungen und dem Anspruch an die individuelle Förderung, Bildung und Betreuung der Kinder tatsächlich gerecht werden zu können. Dies betrifft die Umsetzung der Standardverbesserungen, aber auch die mittelbare pädagogische Arbeit, die durch die pädagogischen Fachkräfte zu leisten ist. Eine Unterfinanzierung führt immer zu Einbußen in der Qualität der Betreuung und frühkindlichen Bildung sowie zu höheren Kosten für die Wohnsitzgemeinden und die Eltern.

Die personelle Ausstattung in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist mittels Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation und damit mehr verfügbarer Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu verbessern. Wir wollen kurzfristig eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation hin zu einem Verhältnis von einer Fachkraft im Krippenbereich für 5 statt bisher 6 zu betreuende Kinder und einer Fachkraft im Hortbereich für 21 statt 22 zu betreuende Kinder. Langfristig soll die Fachkraft-Kind-Relation mittels Stufenplan für den Kindergartenbereich auf 12 statt bisher 15 Kinder pro Fachkraft sowie im Hortbereich weiter auf 18 Kinder pro Fachkraft verbessert werden. Die Ausbildungsplatzplanung des Landes ist unverzüglich den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig wollen wir Impulse setzen, Quereinstiege in den Beruf bzw. die berufsbegleitende Ausbildung zu erleichtern.

Die Personalschlüssel sind auf Grundlage der veränderten Fachkraft-Kind-Verhältnisse, der Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit sowie angemessener Ausfallzeiten landeseinheitlich neu zu regeln. Oberstes Ziel ist, dass die Bildung und Förderung der Kinder sowie gleiche Bildungschancen für alle Kinder im Land als grundlegende und unerlässliche Aufgabe verstanden werden und die Umsetzung entsprechend mit finanziellen Mitteln untersetzt wird, damit die sich aus dem Gesetz ergebenden Anforderungen tatsächlich erfüllt werden können.

 

Frage              

Wie wollen Sie die Eltern bei der Finanzierung der Verpflegungskosten so entlasten, dass für sie gegenüber einer Verpflegung ihrer Kinder zu Hause keine Mehrkosten entstehen?

Antwort           

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung für alle Kinder ist Bestandteil der Chancengleichheit. Ein gutes und qualitativ hochwertiges Verpflegungsangebot ist unerlässlich. Qualitätsstandards und deren Einhaltung sind im Kindertagesförderungsgesetz und in den pädagogischen Konzepten festzuschreiben.

Die Einführung der Vollverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern hat Mängel bei der Mitbestimmung der Eltern im Bereich der Kindertagesbetreuung gezeigt. Eltern wollen und sollen bei der Betreuung ihrer Kinder mitreden. Sie sind bei der Gestaltung der Öffnungszeiten, Essensversorgung und in der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption anzuhören. Wir werden darauf hinwirken, dass das Land, ähnlich wie in anderen Bundesländern, den Landeselternrat im Bereich der Kindertagesstätten stärker unterstützt.

Als langfristiges Ziel sollen Eltern bei der Finanzierung der Verpflegungskosten durch teilweise oder komplette Übernahme der Verpflegungskosten durch das Land entlastet werden können. Für die Finanzierung der Verpflegung in Kindertagesstätten soll das Land aber auch der Bund in die Pflicht genommen werden.

3 Teilhabe von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen

Frage              

Was wollen Sie tun, damit in der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit tragfähige und nachhaltige Maßnahmen entwickelt werden können, die auch unabhängig von der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Bestand haben?

Antwort           

Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat sich in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in anderen Bundesländern als ein wichtiges Hilfe-und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche bewährt. Jugend- und Schulsozialarbeit stellt ein spezielles Angebot der Jugendhilfe dar, um die Lebens-und Lernbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, ihnen in Konfliktsituationen und bei der Lebensbewältigung Hilfe und Unterstützung zu geben und sie vertrauensvoll zu begleiten. Verlässliche Rahmenbedingungen für die Jugend- und Schulsozialarbeit sind dringend erforderlich, um eine kontinuierliche Arbeit gewährleisten zu können. Verhandlungen mit dem Bund und die Berücksichtigung finanzieller Mittel des Landes und feste Verankerung dieser Mittel im Landeshaushalt sind unerlässlich, um die Jugend- und Schulsozialarbeit dauerhaft sicherzustellen. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist nach 19 Jahren endlich zu novellieren. Träger der Jugendarbeit sollen langfristig planen können und die Mitarbeiter dadurch mehr Sicherheit erhalten.

Die Arbeitsverträge von Jugend-und Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern sind immer noch geprägt von zeitlichen, meist jährlichen, Befristungen. Das muss sich ändern. Das Land ist inzwischen zu mehrjährigen Zuwendungsbescheiden gegenüber den Trägern der örtlichen Jugendhilfe übergegangen. Die Landkreise und kreisfreien Städte führen jedoch meist jährliche Haushalte, die oftmals nicht ausgeglichen sind und unter Haushaltsvorbehalt stehen. Zudem werden Leistungen der Jugendhilfe oftmals nur als bedingt pflichtige Leistungen angesehen. Dieser Zustand muss endlich beendet werden. Das Land muss darauf hinwirken, dass die Zuwendungsbescheide auch auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte mehrjährig erstellt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

 

Frage              

Auf welche Weise wollen Sie die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen?

Antwort           

Aus Sicht der LINKEN ist es dringend erforderlich, allen Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund einen Platz in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege zu garantieren und alle Bemühungen zu verstärken, damit Familien die Angebote tatsächlich wahrnehmen können. Je früher die Förderung der Kinder und Einbindung in die Gesellschaft erfolgen kann, desto besser kann die sprachliche und folglich die strukturelle Integration gelingen. Gute Rahmenbedingungen für eine frühe Förderung und gesellschaftliche Teilhabe von Familien mit Kindern sind daher unerlässlich.

Die Jugendmigrationsdienste zur Beratung von Jugendlichen müssen für alle ausländischen Flüchtlinge (nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes M-V) geöffnet werden. Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Auch aufenthaltsrechtlich darf der Aufnahme und Absolvierung einer Ausbildung nichts im Wege stehen.

Zudem muss das Kindeswohl immer vorgehen. So kann es nicht sein, dass Kinder und Jugendliche für Übersetzungstätigkeiten bei Behördengängen und Arztbesuchen ihrer Familienangehörigen herangezogen werden. Der Zugang zu qualifizierter Sprachmittlung, auch für verschiedene Alltagssituationen ist daher unerlässlich.

Elternarmut ist Kinderarmut. Kinder von Familien, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, sind in besonderem Maße armutsgefährdet. Als Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehen Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit einem Bleiberecht sind sie leistungsberechtigt nach dem SGB II. Wird eine Tätigkeit aufgenommen, erfolgt dies häufig zunächst im Rahmen einer einfachen Beschäftigung. Damit leben die Familien oft jahrelang am Existenzminimum. Um Kindern ein Aufwachsen ohne Armut oder Armutsgefährdung zu ermöglichen, ist die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt und in adäquate Beschäftigung unerlässlich.

 

Frage              

Wie wollen Sie erreichen, dass insbesondere im ländlichen Raum die heranwachsende Generation ihre Begabungen in kinder- und jugendspezifischen Angeboten entfalten und entwickeln kann?

Antwort           

Vor allem im ländlichen Raum kann das Kultur- und Freizeitangebot mit der Vielfalt in den Städten oft nicht mithalten. Das bedeutet für Kinder und Jugendliche in der Fläche eine Benachteiligung. Wir wollen mit den erzielten finanziellen Mitteln aus unserem Kulturfördergesetz eine Grundversorgung sicherstellen und den Kindern und Jugendlichen des ländlichen Raumes den Zugang zur kulturellen Bildung erleichtern. Musikschulen, Bibliotheken und Museen müssen für jedes Kind und jede(n) Jugendliche(n) in Mecklenburg-Vorpommern erreichbar und nutzbar sein.

4 Teilhabe von Schülerinnen und Schülern

Frage              

Wie wollen Sie die systematische Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder an freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterrichten lassen, beenden?

Antwort           

Schulen in freier Trägerschaft haben das im Grundgesetz verankerte Recht, eingerichtet und betrieben zu werden.

Es ist ebenfalls das Recht der Eltern zu wählen, ob ihre Kinder eine staatliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen.

Finanzhilfen für diese Schulen müssen transparent und rechtssicher den Trägern zugewiesen werden, denn Gutdünken und willkürliches Handeln dürfen nicht Grundlage der Ausgestaltung der Schulen in freier Trägerschaft sein.

Dazu gehört, dass Personalausgaben klar definiert und gesetzlich verankert sein müssen sowie die Schülerkostensätze bedarfsgerecht anzupassen.

Besonders im Bereich der beruflichen Schulen muss nicht nur das Land seiner Verantwortung nachkommen, Teile der Berufsausbildung selbst auf- und auszubauen, sondern muss den Trägern die sachgerechte Ausstattung gewähren, die tatsächlich erforderlich ist, um eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen.

5 Teilhabe von Seiteneinsteigern im Erziehungswesen

Frage              

Wie wollen Sie Seiteneinsteigern ermöglichen, eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher zu absolvieren?

Antwort           

Um den zukünftig stark steigenden Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen zu können, muss der Zugang zum Beruf auch für Seiteneinsteiger ermöglicht werden. Es ist daher notwendig, die berufsbegleitende Ausbildung und Qualifizierung auszubauen und die Finanzierung durchgehend, bis zum erfolgreichen Abschluss sicherzustellen. Die vorhandenen Modellprojekte müssen evaluiert und bei Erfolg verstetigt werden.

6 Teilhabe von jungen Freiwilligen

Frage               

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um langfristig jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein breit gefächertes Angebot für ihr Freiwilliges Soziales Jahr zu ermöglichen?

Antwort           

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) hat sich in seinen verschiedenen Bereichen (Soziales, Kultur, Sport, Politik, Denkmalpflege und Ökologie) bei der beruflichen Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr bewährt. Gemeinsam mit den Trägern u.a. Akteuren werden wir die Weiterentwicklung und Weiterfinanzierung des FSJ beraten und konzeptionell ausgestalten.

7 Teilhabe von Menschen in sozialen Notlagen

Frage              

In welcher Struktur wollen Sie die Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung von Trägervielfalt und allgemeiner Kostenentwicklung erhalten und weiterentwickeln?

Antwort           

Wir setzen uns seit Jahren für den Erhalt und die Sicherung einer bedarfsgerechten Beratungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ein. Inwieweit diese im Interesse der Betroffenen und der öffentlichen Hand besser aufgestellt werden kann, muss mit den Akteuren (Zuständige Behörden, Kommunale Landesverbände und freie Träger, aber auch mit den Betroffenen(-verbänden) beraten werden. Ziel muss es sein, landesweite Leistungsstandards zu vereinbaren, Bürokratie - z.B. durch mehrjährige Bewilligungen – abzubauen und eine auskömmliche Finanzierung zu sichern.

 

Frage              

Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Rahmen der Allgemeinen Sozialen Beratung, eine gute rechtliche Qualität der Beratung für die Hilfesuchenden sicher zu stellen?

Antwort           

Die Allgemeine Soziale Beratung als eine von vielen Fachberatungsdienstleistungen ist auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und ggf. qualitativ weiter zu entwickeln. Dazu kann auch eine niederschwellige juristische Begleitung der Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter geeignet sein.

8 Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Frage              

Wie wollen Sie die berufliche Integration von Geflüchteten mit ausländischem Bildungs- und Berufsabschluss fördern?

Antwort           

Die strukturelle Integration mit dem Ziel einer adäquaten Beschäftigung, mit der ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in Deutschland möglich wird, ist durch geeignete Maßnahmen zu befördern. Der Weg dorthin kann lang sein, die Menschen müssen auf diesem Weg unterstützt werden.

Für den Zugang zu Arbeit und Ausbildung sind die deutsche Sprache sowie der Nachweis relevanter Bildungs- und Berufsqualifikationen und Berufserfahrungen unerlässlich. Die Vermittlung der deutschen Sprache muss von Anfang an und strukturiert erfolgen. So müssen auch Alphabetisierungskurse und berufsbezogene Sprachkurse stärker in den Fokus rücken.

Eine Voraussetzung für den Zugang zu Ausbildung und Arbeit ist, dass die Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen sowie die Berücksichtigung von Berufserfahrungen unkompliziert und unabhängig von der finanziellen Situation der Flüchtlinge ermöglicht wird. Wird für eine Anerkennung eines Berufes die Notwendigkeit einer Nachqualifizierung gesehen, muss an der Stelle ein gut aufeinander abgestimmtes Netz an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen greifen.

 

Frage            

Auf welche Weise wollen Sie dafür sorgen, dass die Kommunen bereit sind, sich an dem vom Land nicht geförderten Kosten der sozialen Beratung von Flüchtlingen und Migranten zu beteiligen?

Antwort           

Aus unserer Sicht ist es nicht die Aufgabe der Kommunen, die Migrationsberatung zu finanzieren, sondern zuvorderst Aufgabe des Landes sowie des Bundes für eine ausreichende Finanzierung der Beratung und Betreuung zu sorgen. Dies räumt auch die Landesregierung ein, die uns hierzu mitteilt: „Die Betreuung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit eigenem Personal oder wird durch beauftragte Träger sichergestellt. Das Land erstattet den Kommunen die dafür anfallenden notwendigen Kosten.“ Das Land ist demnach in der Pflicht, weitere finanzielle Mittel für die Beratung bereitzustellen, um den steigenden Bedarf zu decken.

Im Haushalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Titel 684.01, Maßnahmengruppe 1005, Einzelplan 10 – Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales –  wurden die Mittel unter anderem für die Projektförderung zur Integration von Migrantinnen und Migranten für die Jahre 2016 und 2017 deutlich erhöht. Hieraus muss auch die Migrationsberatung für Flüchtlinge im Rahmen einer Projektförderung finanziert werden, sofern sie nicht durch Titel 684.02 abgedeckt wird.

Die Angebote der durch den Bund finanzierten Migrationsberatung müssen grundsätzlich auch für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugänglich sein. Die IntegrationsministerInnenkonferenz hat sich hierzu bereits im März 2015 verständigt. Nun müssen weitere Schritte folgen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) sowie die Jugendmigrationsdienste (JMD) für nicht mehr schulpflichtige junge Migrantinnen und Migranten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind flächendeckend im Land auszubauen sowie finanziell und personell auskömmlich auszustatten. Für die Finanzierung ist der Bund stärker in die Pflicht zu nehmen. Die Landesregierung muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf Einfluss nehmen.

9 Teilhabe von Menschen mit Suchterfahrungen

Frage              

Wie würden Sie neben einer auskömmlichen Finanzierung der Beratung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen niedrigschwellige Zugänge zu den Angeboten der Suchtkrankenhilfe in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen?

Antwort           

Um den Betroffenen und ihren Familien zu helfen, muss die Sucht im Alter von der Gesellschaft anerkannt werden. Sie muss aus der Tabuzone heraus. Sie muss thematisiert werden. Familien und professionelle Helfer müssen zur Hilfe befähigt werden. Hierzu taugt die geforderte bessere Kooperation von Alten- und Suchthilfe als erster Schritt. Eine Informationskampagne, aufsuchende Hilfen, die nicht stigmatisieren und ein Ausbau der anonymen Beratung sind sinnvolle Ergänzungen. Wir müssen die bereits gewonnenen Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern der Suchtprävention und der Suchttherapie für ältere Menschen verbreitern.

 

Frage              

Welche Maßnahmen planen Sie, damit Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder Suchterkrankungen, eine berufliche und soziale Teilhabe erleben?

Antwort           

Zunächst halten wir es für erforderlich, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Menschen mit Suchterfahrungen zu differenzieren. Besondere soziale Schwierigkeiten erfordern aus unserer Sicht u.U. andere Hilfeleistungen als die für Menschen mit Suchterfahrungen.

Erforderlich in beiden Fällen ist jedoch grundsätzlich ein funktionierendes, bedarfsgerechtes, qualifiziertes Hilfesystem aus Beratungs-, Betreuungs- und Integrationsleistungen. Hierzu verweisen wir auch auf die Antwort zum Kapitel 7. Notwendig für die Integration in Arbeit ist in jedem Fall eine fachliche Begleitung für die betroffenen Hilfebedürftigen wie auch für die Unternehmen (egal in welcher Unternehmensform).

 

Frage              

Welche Maßnahmen planen Sie zur Umsetzung der Gesundheitsziele, die im Präventionsgesetz benannt sind?

Antwort           

Nach dem Präventionsgesetz haben die Bundesländer spezifische Landesrahmenvereinbarungen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention abzuschließen. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern erhält damit einen Gestaltungsauftrag, der für eine bessere Gesundheitsförderung und Prävention in Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden kann.

Die Linksfraktion fordert die jetzige Landesregierung auf, noch in dieser Legislatur ihre Vorgaben, Planungen und Umsetzungskonzepte für die Landesrahmenvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vorzustellen. In der Vereinbarung müssen nach unserer Meinung die Strategien für besonders vulnerable Zielgruppen einen Schwerpunkt bilden. Zu diesen Zielgruppen rechnen wir Menschen mit Suchterfahrung oder missbräuchlichem Konsum, langzeitarbeitslose und einkommensarme Menschen, aber auch Menschen mit Depression und „burn out“.

10 Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen

Frage              

Wie wollen Sie ein einheitliches Hilfeplanverfahren für die Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern gestalten?

Antwort           

Mit der Umsetzung des Gesetzes zur „Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes“ müssten unterschiedliche Antragswege und -modalitäten für die Menschen, die ab 2016 in Mecklenburg-Vorpommern Eingliederungshilfe beantragen, Vergangenheit sein. Das Gesetz sieht vor, dass die Strukturen der Sozialhilfe vereinheitlicht werden, dass örtliche und überörtliche Sozialhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengeführt werden und dass die Fachaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gestärkt wird. Insbesondere durch letztere soll sichergestellt werden, dass die Rechtsauslegung des SGB XII und damit auch der Eingliederungshilfe überall im Land weitestgehend einheitlich gehandhabt wird. Das schließt nach § 13 des Gesetzes auch die Umsetzung fachlicher Standards - die einheitliche Hilfeplanung ist hier explizit genannt - und die Erfassung und Analyse der entsprechenden statistischen Daten ein.

 

Frage              

Welche Maßnahmen planen Sie, damit Menschen mit Behinderungen ambulante Wohn- und Unterstützungsleistungen als Alternative zu stationären Einrichtungen wählen können?

Antwort           

Grundsätzlich haben alle Menschen das Recht, über ihre Wohnform zu entscheiden. Das besagt für behinderte Menschen auch die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Bei der Entscheidung über die Form des Wohnens bei einer Behinderung (das kann beispielsweise in einem Zimmer in einem Heim oder einer Wohngruppe, in einer eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder bei einer Gastfamilie der Fall sein) sind deren Art und Schwere wesentlich. Auch die Übernahme der Wohn- und Betreuungskosten durch die Kostenträger wird die Entscheidung mit bestimmen.

Allerdings meinen wir nicht, dass die Form des Wohnens von behinderten Menschen von den Kostenträgern festgelegt wird, wie es im Wahlprüfstein heißt. Die Kostenträger haben bei einem Antrag auf Wohnhilfe, nach unserer Kenntnis, lediglich zu prüfen, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin für Wohnhilfe berechtigt ist, also mindestens Eingliederungshilfe bezieht, und ob er oder sie sich an den Kosten für das Wohnen beteiligen kann oder ob das unterhaltspflichtige Angehörige leisten müssen.

DIE LINKE ist für einen Ausbau von selbstbestimmten und ambulanten Wohn- und Lebensformen. Das schließt die leichtere Beantragung (Bürokratieabbau) und die Erweiterung der Betreuungs- und Hilfemöglichkeiten für Menschen mit chronischen Erkrankungen und / oder mit Behinderungen ein. Wohnen in der eigenen Wohnung mit Assistenz sollte keine Ausnahme sein.

Bei der Gewährung von Wohnhilfen wollen wir gleiche Kriterien für alle Wohnformen. Für Antragsteller aus stationären Einrichtungen ist es nicht nachvollziehbar, warum ihr gesamtes Einkommen als Berechnungsgrundlage gilt, während bei Menschen in einer ambulanten Wohnform nur der Teil über einer Einkommensgrenze herangezogen wird.

 

Frage              

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um für Menschen mit geistigen Behinderungen im Rentenalter in Mecklenburg-Vorpommern tagesstrukturierende Angebote zu gewährleisten?

Antwort           

Indem geistig behinderte Menschen aus den Werkstätten ausscheiden und zunehmend die Regelaltersrente erreichen, entsteht für diese Lebensphase ein Bedarf an Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, der in Mecklenburg-Vorpommern noch vielfach unbefriedigt ist. Hier müssen Angebote geschaffen werden. Denkbar ist eine Förderung des Aufbaus von tagesstrukturieren-den Angeboten in den stationären Einrichtungen und in den Tagesförderstätten. Für deren genaue Ausgestaltung sollten Lösungen aus anderen Bundesländern evaluiert werden, wie das Bremer Modul „Tagesbetreuung für alt gewordene geistig und geistig/mehrfach behinderte Menschen“.

 

Frage              

Wie stellen Sie sicher, dass für Menschen mit Behinderungen wohnortnahe, unabhängige und professionelle Beratungsstellen zur Verfügung stehen?

Antwort           

Zahlreiche Organisationen sollen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen sein. So ist das Integrationsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zuständig. Die Krankenkassen sind es für die medizinische Rehabilitation. Die Rentenversicherung ist für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei ihren Versicherten zuständig. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist es die Unfallversicherung. Für die Opfer von Gewalttaten oder Kriegen sind das Versorgungsamt und die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die Fürsorgestellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Weitere Ansprechpartner für behinderte Menschen sind die Agenturen für Arbeit, die Jugendhilfe mit den örtlichen Jugendämtern und letztlich auch die Sozialhilfe.

Alle Wohlfahrtseinrichtungen, die Leistungen für behinderte Menschen anbieten, bieten Beratungen an. Das gilt auch für Verbände wie die Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern, den Landesverband der Lebenshilfe und die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktgruppen.

Bei dieser Beratungslandschaft ist der Wunsch der Betroffenen und ihrer Angehörigen nach einer möglichst umfangreichen Beratung, die aber eindeutig unabhängig und möglichst wohnortnah ist, nachvollziehbar. Er könnte realisiert werden durch eine bessere Kooperation der zuständigen Einrichtungen. Ressortdenken ließe sich überwinden und die behinderten Menschen könnten mehrfache Anträge vermeiden. Hilfreich wäre auch mehr aufsuchende Beratung, vor allem in ländlichen Räumen und für Menschen mit schweren chronischen Krankheiten und Behinderungen.

11 Teilhabe von kranken Menschen

Frage              

Wie wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die geriatrische Versorgung im Krankenhaus den Vorgaben des Bundesverbandes für Geriatrie entsprechend geplant und finanziert wird?

Antwort           

Bei geriatrischen Patienten (über 70 Lebensjahre alt und aufgrund mehrerer Erkrankungen in medizinischer Behandlung) besteht eine erhöhte Gefahr, dass ihre Krankheiten chronisch verlaufen, es zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommt, sich ihr Selbsthilfestatus verschlechtert und sie ihre Autonomie verlieren. Eine spezielle altersmedizinische (geriatrische) Behandlung, Betreuung und Versorgung kann die Lebensqualität dieser Patienten erheblich verbessern.

Die Linksfraktion hat in der Landtagssitzung im November 2013 gefordert, die „Ambulante geriatrische Versorgung flächendeckend sicherstellen“ (Drs. 6/2336), denn es gab in der ambulanten medizinischen Versorgung nur 16 geriatrisch qualifizierte Ärzte.

Der Mangel an geriatrisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten und die Probleme bei der geriatrischen Versorgung halten in Mecklenburg-Vorpommern bis heute an. Nicht zuletzt deshalb wurde das auch auf dem 3., 5. und 8. Altenparlament thematisiert.

Im stationären Bereich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 32 Plätze für die geriatrische Versorgung. Sie befinden sich an Tageskliniken der Krankenhäuser Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, HELIOS Hanseklinikum Stralsund und Sana Hanse-Klinikum Wismar. Sie orientieren sich, laut Geriatrieplan des Landes, an den Qualitätsanforderungen und Empfehlungen des Bundesverbandes Geriatrie.

Bei der anstehenden Krankenhausplanung wird DIE LINKE ihren Einfluss für eine Verbesserung der geriatrischen Versorgung im Land nutzen. Wir brauchen nicht nur mehr Ärzte mit den Weiterbildungen Geriatrie und geriatrische Rehabilitation. Mit der absehbar wachsenden Zahl geriatrischer Patienten braucht Mecklenburg-Vorpommern auch landesweit möglichst wohnortnahe Versorgungsangebote.

 

Frage              

Wie wollen Sie die Übergänge für ältere Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in gegebenenfalls notwendige weitere Betreuung und Behandlung (z.B. Reha, ambulante oder stationäre Pflege) gestalten?

Antwort           

Für die Behandlung geriatrischer Patienten gibt es Vorgaben. So sind Krankenhäuser angehalten, den Zustand entsprechender Patienten bei Aufnahme und Entlassung anhand standardisierter Vorgaben (geriatrische Assessments) zu prüfen und sie möglichst so zu behandeln, dass sie ohne bleibende Beeinträchtigungen in ihre gewohnte Lebensumgebung zurückkehren können.

Auch für die Entlassung von nichtgeriatrischen Patienten gibt es Vorgaben. Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 sind Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, gemeinsam mit den Vertragsärzten und den Krankenkassen für eine sachgerechte Anschlussversorgung der gesetzlich Krankenversicherten zu sorgen. Das sogenannte Entlassungsmanagement ist Teil der Behandlung. Die Einzelheiten regeln Verträge von Krankenkassen, Krankenhausträgern und Vertragsärzten. Für das Entlassungsmanagement der Krankenhäuser gibt es seit 2004 einen Expertenstandard vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege.

Wenn die Übergänge vom Krankenhaus zur nachfolgenden Versorgung nicht bedarfsgerecht gestaltet sind (beispielsweise zu wenig Medikamente bei der Entlassung mitgegeben werden oder die nachfolgende Pflege / Krankenbehandlung nicht organisiert ist), haben die Krankenhäuser ihre Aufgabe nicht erfüllt. Hier sollten, vor weiterem politischem Handeln zunächst die Ursachen analysiert werden. Dabei sollten neben den Krankenhäusern und der Krankenhausgesellschaft auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Patientenverbände und andere Akteure einbezogen werden.

Bruchstellen in gesundheitlichen Versorgungsabläufen lassen sich auch durch einen größeren Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistentinnen (VERAH, VERAH-Care, NäPA) verringern. Diese vielfach als „Gemeindeschwestern“ bezeichneten Assistentinnen entlasten den Hausarzt. Sie sind im Präventions- und Gesundheitsmanagement ausgebildet, im Fall- und Notfallmanagement und teilweise sind sie auch zum Schnittstellenmanagement befähigt. Wenn die Krankenkassen für den Einsatz dieser Fachkräfte die Mindestbehandlungszahlen reduzieren würden, könnten mehr Hausärzte nichtärztliche Praxisassistentinnen beschäftigen. Dadurch könnte eine bessere Überleitung der Patienten in andere medizinische oder pflegerische Versorgungsbereiche gewährleistet werden.

12 Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen

Frage             

Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die individuell erforderliche Pflege und Betreuung und der Erhalt des sozialen Umfeldes in der ambulanten Pflege nicht vom „Geldbeutel“ der Versicherten abhängig bleibt?

Antwort           

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wächst jedes Jahr die Zahl derjenigen, die als Pflegebedürftige Sozialhilfe beantragen müssen. Das verletzt die Würde der Betroffenen und die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege belasten zunehmend die Sozialhilfe, zuletzt (2014) mit 50,6 Millionen Euro.

Durch die wachsende Altersarmut ist zu befürchten, dass sich auch und insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Einkommen am unteren Ende im Vergleich der Bundesländer rangieren, diese Tendenz weiter verstärkt.

DIE LINKE fordert seit Jahrzehnten, dass die soziale Pflegeversicherung umgestaltet werden muss. Anstelle der jetzigen Teilleistungsversicherung wollen wir eine Vollversicherung. Wir sind für eine Pflegeversicherung, die sich am individuellen Bedarf orientiert und nicht an der Zahlungsfähigkeit der Pflegebedürftigen. Das erfordert eine breitere Finanzierungsbasis. Nach unserem Konzept der solidarischen Bürgerversicherung zahlen alle Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und bei der Beitragsberechnung werden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Das wäre sozial gerecht und es gäbe, nach verschiedenen Gutachten, sogar Spielraum für Beitragssenkungen.

 

Frage              

Was wollen Sie unternehmen, um die Arbeitsbelastung in der Pflege zu verringern?

 

Antwort           

DIE LINKE kritisiert seit Jahrzehnten die hohe Arbeitsintensität in der Pflege. Die unzureichende Personalausstattung in vielen Einrichtungen verhindert sachgerechte Arbeit und führt oftmals zu einer „gefährlichen Pflege“. In den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns fehlen mindestens 1.700 Pflegekräfte. Deshalb fordert DIE LINKE die Wiedereinführung eines gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssels für die Krankenhäuser, womit sie sich gegenüber CDU und SPD bisher jedoch nicht durchsetzen konnte.

DIE LINKE will eine Kliniklandschaft in M-V, die vom Patienten her strukturiert ist. Der Patient soll wirklich im Mittelpunkt stehen und nicht sprichwörtlich im Wege. Wir wollen, dass die Wiederherstellung der Gesundheit der Patienten in den Krankenhäusern das erste Ziel ist. Wir wollen, dass dieses unter guten Arbeitsbedingungen, die eine qualitativ hochwertige Arbeit ermöglicht, erreicht werden kann und wir wollen, dass die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung für alle Patienten gut erreicht werden können. Das sind Ziele die machbar sind.

 

Frage              

Welchen Beitrag werden Sie zur Überwindung der Ungleichbehandlung in der Entlohnung und im Hinblick auf eine angemessene Vergütung von Pflegekräften leisten?

Antwort           

Damit die Unterbezahlung im Pflegebereich in Mecklenburg-Vorpommern möglichst bald der Vergangenheit angehört, sollte der Mindestlohn in der Pflege in den neuen Bundesländern auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben werden, also bundesweit vereinheitlicht werden.

Wir sind für eine bessere Anerkennung der Pflegearbeit durch die Kranken- und Pflegekassen in den Pflegesatz- und Gebührenverhandlungen. Für eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten sehen wir aber auch die Träger von Pflegedienstleistungen in der Pflicht. Sie müssen höhere Punktwerte und Zuschüsse, wie sie beispielsweise in den Verhandlungen über die häusliche Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erzielt wurden, auch konsequent an ihre Mitarbeiter weitergeben.

 

Frage              

Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die Attraktivität der Ausbildung in Pflegeberufen steigt?

Antwort           

Bereits heute herrscht bundesweit Personalmangel bei den Pflegeberufen. In Mecklenburg-Vorpommern sind tausende Stellen für Pflegekräfte nicht besetzt, allein in den Krankenhäusern sind es 1.700. Zugleich hat das Land bundesweit den höchsten Anteil von Pflegebedürftigen an der Bevölkerung. Da Experten damit rechnen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt - allein durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird bundesweit mit rd. 500.000 zusätzlichen Anträgen an die Pflegeversicherung gerechnet - sind die Ausbildung in den Pflegeberufen sowie das Gewinnen und Halten der ausgebildeten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sowie der Altenpflegekräfte durch Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Aufgabe, auch der Landespolitik.

DIE LINKE formuliert in ihren Eckpunkten für die Landtagswahl 2016: „Die Ausbildung und Beschäftigung von 2.500 zusätzlichen Pflegefachkräften in den nächsten fünf Jahren schafft in allen Teilen unseres Landes neue Beschäftigungsperspektiven für die Jungen und eine gesicherte Versorgung für die Alten.

Um die Attraktivität der Ausbildung zur Pflegefachkraft zu erhöhen, wollen wir, dass die Beschäftigteninteressen bei einer Reform der Pflegeausbildung im Mittelpunkt stehen sollen. Die Qualität der Ausbildung muss verbessert werden, sowohl im praktischen, als auch im schulischen Teil.

Wir fordern, dass die Ausbildung in den Pflegeberufen generell kostenfrei ist. Die unterschiedliche finanzielle Belastung der Schülerinnen und Schüler ist nicht zu akzeptieren. Wer an einer staatlichen Schule lernt, lernt kostenfrei, während Schüler an privaten Schulen Schulgeld zahlen müssen. Das ist bei einer gleichen Ausbildung ungerecht. Wenn wir den Beruf der Altenpflegefachkraft attraktiver machen wollen, können wir nicht diejenigen finanziell bestrafen, die keinen Platz an einer staatlichen Schule gefunden haben. Hierfür besitzt die Landesregierung die Handlungskompetenz. Sie kann diese Ungerechtigkeit beseitigen, so wie es andere Landesregierungen bereits getan haben.

 

Frage              

Wie wollen Sie die Ungerechtigkeiten bei der Umlage der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen beseitigen?

Antwort           

Für Bewohner, die ihre Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, übernimmt die Sozialhilfe den Anteil, der nicht durch die Pflegversicherung und eigene Mittel gedeckt ist. Da sie teilweise ihre Erstattungen der Investitionskostenumlage deckelt, versuchen einige Einrichtungsträger ihre Differenz bei den Selbstzahlern zu kompensieren. Das verstößt gegen geltendes Recht, ebenso wie die Versuche einiger Betreiber ihre Instandhaltungs-, Abschreibungs- und Investitionskosten bei den Heimbewohnern als Pauschalen abzurechnen, denn seit 2013 sind sie zur Angabe der tatsächlichen Kosten verpflichtet.

Aufgrund dieser Probleme und Rechtsverstöße ist DIE LINKE für eine Novellierung des Landespflegerechts. Das Leben in Pflegeeinrichtungen muss für die Betroffenen gerechter gestaltet und geltende Rechtsnormen müssen besser kontrolliert werden.

13 Teilhabe von schwerstkranken und sterbenden Menschen

Frage              

Was wollen Sie tun, damit Schwerstkranke und Sterbende gemäß des palliativen und hospizlichen Auftrages in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ausreichend versorgt und begleitet werden?

Antwort           

Nach dem am 5. November 2015 verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz wird die Palliativversorgung Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen sollen flächendeckend ausgebaut werden, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Versicherte haben jetzt einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen gegenüber ihrer Krankenkasse.

Krankenhäuser, die bereits über eine Palliativstation verfügen, können für diese Leistung individuelle Entgelte mit den Krankenkassen vereinbaren. Häuser, die noch nicht über eine Palliativstation verfügen, können entweder externe Hospizdienste mit der Sterbebegleitung in ihren Einrichtungen beauftragen oder eigene Palliativteams aufbauen. Für beide Varianten soll es ab 2017 individuelle Zusatzentgelte der Krankenversicherung pro Einrichtung geben. Ab 2019 sind für die palliative Versorgung in den Krankenhäusern bundesweit einheitliche Zusatzentgelte geplant.

Die Sterbebegleitung wird in der sozialen Pflegeversicherung Teil des Versorgungsauftrags. Das bedeutet u.a. dass ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize besser honoriert werden und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bundesweit flächendeckend ausgebaut wird.

Pflegeheime sollen nicht nur Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen, sie sollen auch für jeden Bewohner einen umfassenden Versorgungsplan (advance care planning) für die letzte Lebensphase erstellen und umsetzen. Durch diese Maßnahme soll die Sterbebegleitung verbessert werden. Der Gesetzgeber verspricht sich davon ähnlich gute Ergebnisse wie in den USA und Australien. Die Rahmenvereinbarungen, die Zusatzvergütungen für kooperierende Ärzte und advance care planning sollen bis Ende des Jahres 2016 eingeführt und durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.

DIE LINKE wird die Umsetzung dieser Maßnahmen kritisch begleiten und ggf. Verbesserungen einfordern. Denkbar ist bereits heute, dass die Bewohner von Pflegeheimen einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Hospizleistungen erhalten.