Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Fehlen bezahlbarer Wohnungen?

Frage

Teilen Sie unsere Einschätzung, dass mancherorts bezahlbare Wohnungen fehlen, insbesondere Engpässe in der bedarfsgerechten Versorgung der Mieter, die sich nicht selbstständig und aus eigenen Mitteln mit entsprechendem Wohnraum versorgen können, bestehen?

Antwort

Diese Einschätzung ist richtig, wir teilen sie. Wir fordern seit Jahren, dass es auch wieder eine Neubauförderung geben muss. Bezahlbarer, insbesondere den KdU-Richtlinien entsprechender Wohnraum ist mittlerweile in vielen Orten knapp bzw. steht nicht zur Verfügung. Es gibt Wartelisten für kommunale Wohnungen.

2 Verstärkung der sozialen Wohnraumförderung?

Frage

Sehen auch Sie die Notwendigkeit einer Verstärkung der sozialen Wohnraumförderung?

Antwort

Ja, die jährlichen Bundesmittel wollen wir vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Zudem wollen wir das 2008 eingeführte Sondervermögen „Wohnraumförderung MV“ weiterführen und daraus zusätzlich eine zinslose Darlehensförderung ermöglichen. DIE LINKE setzt sich für eine über das Jahr 2019 hinausgehende Fortsetzung der Bundeshilfen zur sozialen Wohnraumförderung einschließlich des Wohnumfeldes ein. Die Sicherung bezahlbaren Wohnens, des demografisch bedingten Umbaus, der Integration von Asylsuchenden und des Erreichens der Klimaschutzziele kann nicht allein Länderaufgabe, sondern muss Gemeinschaftsaufgabe sein.

3 Überarbeitung von Förderrichtlinien?

Fragen

Inwieweit sind aus Ihrer Sicht die bestehenden Förderrichtlinien zu überarbeiten, um die Förderung so effektiv wie möglich einzusetzen?

 

Welche Fördergegenstände sind aus Ihrer Sicht geeignet, die Versorgung mit bedarfsgerechtem Wohnraum sicherzustellen?

Antwort

Die Erweiterung des Wohnungsangebotes soll im Regelfall in zentralen Orten durch Sozialwohnungsneubau (z.B. 30 prozentiger Anteil an Wohnungsbauvorhaben), den Neubau mit dauerhaften sozialen Bindungen und die Wiedernutzbarmachung strukturell leer stehender Wohnungen erfolgen. Der Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte. Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen flexibel über den gesamten Wohnungsbestand der jeweiligen Gesellschaft gehandhabt werden und sichern, dass sozial gemischte Mieterstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden.

Konzeptvergaben sollten ermöglicht werden, um einen Teil der Wohnungen bei Wohnbauvorhaben für Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen vorzuhalten. Das Land sollte dabei deutlich höhere Einkommensgrenzen festlegen, als derzeit im Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) niedergeschrieben. Diese könnten sich am ausgelaufenen Landesbelegungsbindungsgesetz orientieren. Zudem sollte eine Neubauförderung in Form einer anteiligen pauschalen Baukostenförderung bei Begrenzung der Baukostenhöhe erfolgen, die geringere Mietkosten ermöglicht.

Daneben muss der Bestand an die Bedarfe angepasst und aufgewertet werden, indem Barrieren abgebaut, Wohnraum umgebaut und modernisiert wird. Das sogenannte Aufzugsprogramm wollen wir verstetigen. Die Förderung im Bestand sollte sich an den Inhalten der KfW-Förderung orientieren und diese ergänzen.

4 Mietobergrenzen bei steuerlicher Förderung des Mietwohnungsbaus?

Frage

Werden Sie sich bei der geplanten steuerlichen Förderung (Sonderabschreibung) des Mietwohnungsbaus für Mietobergrenzen einsetzen?

Antwort

Im April dieses Jahres stoppte die SPD das Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus und will nun nachbessern. Wenn dieses Gesetz beschlossen wird, sollten Mietobergrenzen festgelegt werden. Kommunale Wohnungsbauunternehmen würden von den Sonderabschreibungen im Mietwohnungsneubau nicht profitieren. Statt einer steuerlichen Förderung sollten durch den Bund die Mittel für die Wohnraumförderung erhöht und die Länder diese zweckgebunden einzusetzen haben. Dazu sollten die Kommunen von den Wohnkosten bei Hartz IV entlastet werden.

5 Bruttowarmmiete als Bemessungsgrundlage für Wohngeld und KdU?

Frage

Was halten Sie davon, die für die jeweilige Wohnung zu zahlende Bruttowarmmiete – also Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten – sowohl für die Gewährung von Wohngeld als auch für die Gewährung der Kosten der Unterkunft als Bemessungsgrundlage festzulegen?

Antwort

Wir kritisieren die Abschaffung der Heizkostenpauschale 2011 und dass auch bei der erneuten Novelle nicht die Bruttowarmmiete maßgebend ist. Wir wollen eine dynamische Fortschreibung des Wohngeldes, die die Entwicklung der Wohnkosten und des Einkommens berücksichtigt. Dabei sind auch die Heizkosten bzw. eine Klimakomponente mit zu berücksichtigen.

Im Sozialrecht werden Erfordernisse des Klimaschutzes ungenügend berücksichtigt. Aufgrund eines Urteils hat die Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft grundsätzlich losgelöst von der Beurteilung zur Übernahme der Aufwendungen für Heizung zu erfolgen. Deshalb darf nicht summiert werden. Wir wollen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte unterstützen, in den KdU-Richtlinien eine Klimakomponente zu verankern. Richtwerte für die Angemessenheit der Unterkunftskosten sollen gestaffelt nach dem Endenergieverbrauch aufgenommen werden. Damit werden höhere Unterkunftskosten bei gutem energetischem Zustand anerkannt. Zur Angemessenheit der Wohnung muss auch ein guter energetischer Zustand gehören.

6 Begrenzung von Mieterhöhungen in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen?

Frage

Wie stehen Sie zur Idee der Begrenzung einer solchen Mieterhöhung in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen der betroffenen Mieter?

Antwort

Diese Idee begrüßen wir. Bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum gehören für alle zu den grundlegend notwendigen Dingen des Lebens. DIE LINKE will den Menschen die Sorge nehmen, dass sie sich durch Armut, Alter oder Behinderung keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Unser Ziel ist es, das angemessener Wohnraum nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens kosten darf. Dies soll für die gesamten Wohnkosten (Miete, Betriebskosten, Strom) gelten. Anspruch haben darauf alle, deren Einkommen unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts liegt.

7 Begrenzung von Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung?

Frage

Teilen Sie unsere Auffassung, dass die Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung zumindest auf die zu erwartende Heizkosteneinsparung begrenzt sein muss?

Antwort

Eine warmmietenneutrale Mieterhöhung nach Sanierung wäre eine gute Lösung. Dabei würde auch der Anreiz gesetzt, dass die Modernisierungsmaßnahmen wirklich effektiv sind und hohe Einspareffekte erzielen.

8 Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen nur nach Vergleichsmiete?

Frage

Es ist systemfremd, dass Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen anhand der Investitionskosten zu berechnen sind (§ 559 BGB). Unterstützen Sie unsere Forderung, § 559 BGB ersatzlos zu streichen, so dass Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete vorgenommen werden können?

Antwort

Wir unterstützen die Absenkung bis hin zur Streichung der Modernisierungsumlage. Wir setzen uns für einen sozial gerechten und mietpreisdämpfenden Mietspiegel ein. In einem zweiten Schritt wollen wir die Kommunen motivieren, qualifizierte Mietspiegel aufzustellen und den Betriebskostenspiegel als Ergänzung des Mietspiegels durchsetzen.

9 Kappungsgrenzen-Verordnung sowie Mietpreisbremse?

Fragen

Werden Sie sich im Landtag für den Erlass einer Kappungsgrenzen-Verordnung einsetzen, damit in ausgewählten Kommunen und Gemeinden die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen können?

 

Werden Sie sich im Landtag für den Erlass einer Mietpreisbremse, wie sie bereits in zahlreichen Bundesländern eingeführt wurde, auch in M-V für ausgewählte Kommunen/Gemeinden einsetzen?

Antwort

Ja, das haben wir mit einem Antrag im Mai dieses Jahres wiederholt getan und werden es weiter tun. Wir setzen uns für eine Landesregelung zur Umsetzung einer Mietpreisbremse (einschl. Kappungsgrenze) in Orten und Ortsteilen mit Wohnungsknappheit ein. Diese soll sowohl für bestehende Mietverträge als auch bei Wiedervermietung gelten.

10 Zweckentfremdungsverordnung?

Frage

Was spricht Ihrer Meinung nach als Problemlösung für oder gegen eine neue Zweckentfremdungsverordnung in M-V?

Antwort

Bestandteil eines unserer Anträge im vergangenen Jahr war auch die Forderung, eine Landesregelung unverzüglich auf den Weg zu bringen, die es den Kommunen ermöglicht, bei Bedarf eine weitere Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu unterbinden bzw. einem Genehmigungsvorbehalt zu unterziehen. Dazu ist es notwendig, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, wie auch zur Einführung der Kappungsgrenze und Mietpreisbremse. Wir werden uns für eine Zweckentfremdungsverordnung weiter einsetzen.

11 Grundsteuer nach dem Bodenwert des Grundstücks?

Frage

Welche Argumente sprechen aus Ihrer Sicht für oder gegen eine Grundsteuer, die ausschließlich nach dem Bodenwert des Grundstücks ermittelt werden sollte?

Antwort

DIE LINKE fordert eine verfassungskonforme, wertorientierte und verwaltungseinfache Lösung, mit der die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle erhalten bleibt. Wichtig ist, dass sie nach bundeseinheitlichen Maßstäben erhoben wird. Das kommunale Hebesatzrecht soll erhalten bleiben. Bei der Grundsteuer B ist es erforderlich, die Besteuerungsgrundlagen zu aktualisieren. Bei der Grundsteuer A müssen die Nachteile durch die geltende Nutzerbesteuerung endlich beseitigt werden.