Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

1 Qualität in der frühkindlichen Bildung

Frage

Welche Bedeutung haben Familienzentren aus Sicht der Partei DIE LINKE für die Qualität und Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung?

Antwort

Familienzentren als Orte der Begegnung, der Beratung und des Austauschs sind wichtig und unverzichtbar für die Unterstützung von Familien in Mecklenburg-Vorpommern. Familienzentren sind Einrichtungen der Familienbildung sowie Kontakt- und Informationsstellen der Familienselbsthilfe. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag, um Menschen generationsübergreifend und mit unterschiedlichen sozialen, religiösen oder ethnischen Kontexten sowie Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenzubringen und ihnen lebensnahe Hilfe und Unterstützung anzubieten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit eine Vielzahl von Familienzentren und Familienbildungsstätten. Sie helfen Familien maßgeblich beim Zugang zu speziellen Angeboten der Familienförderung und tragen durch Angebote wie Erziehungsberatung, sozialorientierte Hilfen für Kinder und Familien, Familienausflüge und Freizeitangebote und dergleichen mehr zur Qualität und Chancengleichheit in der frühkindlichen Bildung bei.

 

Fragen

Was plant Ihre Partei in der kommenden Legislatur, um nach dem quantitativen Ausbau nun auch den qualitativen Ausbau im U3-Bereich zu verbessern?

 

Welches Fachkraft-Kind-Verhältnis (U3- und Ü3-Bereich) streben die Linken in Mecklenburg-Vorpommern an, um die Bildungsqualität und die Chancengleichheit im frühkindlichen Bereich zu verbessern?

Antwort

Eine qualifizierte frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft, sie schafft Chancengleichheit für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Geschlecht. Mecklenburg-Vorpommern hat eine gute Infrastruktur an Kindertagesstätten, die erfreulicherweise viele Familien in Anspruch nehmen. Gute frühkindliche Bildung schafft gleiche Chancen für alle Kinder. Damit dies gelingt, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Mecklenburg-Vorpommern hat noch deutlichen Nachholbedarf, insbesondere bei dem Betreuungsschlüssel. DIE LINKE will, dass kurzfristig eine Fachkraft im Krippenbereich 5 statt wie bisher 6 und im Hortbereich 21 statt 22 Kinder zu betreuen hat. Langfristig verfolgen wir das Ziel, dass im Kindergartenbereich eine Fachkraft 12 statt bisher 15 Kinder und im Hort eine Fachkraft 18 statt wie bisher 22 Kinder individuell fördern kann. Dafür braucht es gut ausgebildete Fachkräfte. Die Ausbildungsplatzplanung des Landes ist den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Gleichzeitig wollen wir Impulse setzen, Quereinstiege in den Beruf bzw. die berufsbegleitende Ausbildung zu erleichtern. Das gegenwärtige System der frühkindlichen Bildung geht die soziale Ungleichheit nicht ausreichend an. Die erkennbaren Fortschritte reichen nicht. DIE LINKE will deshalb die inklusive Bildung vorantreiben. Unser Verständnis von Inklusion ist die Vision, dass jedes Kind seinem Bedarf entsprechend gefördert wird. Frühkindliche Bildung findet neben den Kindertagesstätten auch in der Kindertagespflege statt. Auch hier sind gleiche Chancen für alle Kinder von Anfang an zu gewährleisten. Die Kindertagespflege ist hinsichtlich einer leistungsorientierten Vergütung und einer funktionierenden Vertretung aufzuwerten, die Qualifizierung der in der Kindertagespflege Beschäftigten zu verbessern.

 

Frage

Wie möchte DIE LINKE Familienzentren (nach der oben stehenden Definition) in Mecklenburg-Vorpommern fördern und Anreize für die Entstehung neuer Familienzentren geben?

Antwort

Die „Gewährung von Zuwendungen des Landes für Familienzentren zur Absicherung der Versorgung von Familien mit Angeboten zur Bildung, Beratung, Betreuung und Begegnung“ auf Grundlage der Förderrichtlinie des Landes ist zu erhalten und die Förderung an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen. Die Familienzentren werden zudem durch Eigenanteile der Träger sowie durch kommunale Mittel finanziert. Es ist häufig der Fall, dass in Gegenden, in denen sogenannte soziale Brennpunkte bestehen, die Finanzlage besonders schlecht ist. Daher ist in dem Zusammenhang auch über die Entlastung der Kommunen nachzudenken, um einen Beitrag zur Stärkung der sozialintegrativen, kommunalen Angebote zu leisten.

 

Frage

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. hält vor allem den Early Excellence Ansatz und das Sure Start Programm aus England geeignet, um Inklusion (Inklusion nach Prengel, Annedore: Pädagogik der Vielfalt. Opladen 1993/2006) in Mecklenburg-Vorpommern gelingend umzusetzen. Wie möchte DIE LINKE in der kommenden Legislaturperiode die Inklusion im frühkindlichen Bereich in Mecklenburg-Vorpommern – auch vor dem Hintergrund der Zuwanderung von Menschen mit Fluchterfahrung – weiter vorantreiben?

Antwort

Das Verständnis von Inklusion der Partei DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern ist zum einen die Vision, dass jedes Kind seinem Bedarf entsprechend gefördert wird, zum anderen aber auch, die derzeitigen Grenzen der Inklusion ehrlich zu erkennen.

Auf Grundlage des Artikels 24 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention muss einem Kind mit Behinderungen perspektivisch grundsätzlich jede Kindertageseinrichtung und jede Gruppe offen stehen. Für eine langfristige Umsetzung der inklusiven Kindertagesbetreuung müssen entsprechende personelle und räumliche Rahmenbedingungen in allen Einrichtungen geschaffen werden. Die Personalschlüssel müssen so angepasst werden, dass sie den Anforderungen der „integrativen Kindertagesstätten“ grundsätzlich gerecht werden. Alle Kindertageseinrichtungen müssen mit der gleichen bzw. gleichwertigen Ausstattung versehen werden und sollen zum Beispiel über spezielle Ruheräume und Räume zur medizinischen Versorgung verfügen. Der Ersatz oder Neubau von Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich unter dem Aspekt der Barrierefreiheit durchzuführen.

Um den Bedarf an Fachkräften decken zu können, müssen Fachkräfte mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung in die Ausbildungsplatzplanung des Landes mit aufgenommen werden. Sie sollen in allen Einrichtungen, auch den Regeleinrichtungen, eingesetzt werden können. Zudem sollte es möglich sein, Förderangebote mit multiprofessionellen Teams wie Logopäden und Ergotherapeuten anzubieten.

Auf Grundlage der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ (Drucksache 6/5353), die im April 2016 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen wurde, ist ein „Zurückbleiben hinter den Standards“ nicht vorgesehen. Hier wird explizit auf die Rahmenbedingungen für die integrative Kindertagesbetreuung verwiesen, die per Landesrahmenvertrag geregelt sind, darunter auch, dass es keine Eingrenzung der Aufnahme nach Art und Schwere der Behinderung geben darf. Die Standards im Sinne der Qualität der Förderung und Betreuung in integrativen Gruppen müssen anhand der bestehenden Ausgangsbedingungen weiter verbessert werden.

2 Strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen

Frage

Möchte Ihre Partei Einrichtungen, die ein umfassendes und ganzheitliches Angebot für Familien anbieten, zusätzlich fördern? Wenn ja, welche personellen oder finanziellen Ressourcen wird DIE LINKE auf Landesebene hierfür zur Verfügung stellen? Wenn nein, wie möchte die Partei DIE LINKE die Familienfreundlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern fördern?

Antwort

Um für mehr Planungssicherheit zu sorgen, muss das Land dazu übergehen, Fördermittelbescheide gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten für die Träger der Familienzentren längerfristig auszustellen. Darüber hinaus ist die gezielte Förderung spezieller Angebote, die sich unter dem Dach der Familienzentren vereinen, zu verstärken, darunter unter anderem:

  • Die Erziehungsberatung ist flächendeckend auszubauen. Damit schaffen wir eine unterstützende Beratung für Familien ab dem zweiten Lebensjahr von Kindern.
  • Jede Familie soll die Möglichkeit haben, gemeinsam Ferien zu verleben. Dies ist durch das Land zu unterstützen. Der dafür vorgesehene Haushaltstitel ist entsprechend mehr zu bewerben.
  • Gemeinsame Kurse für Deutsch als Zweitsprache für Eltern und Kinder sollen eingerichtet werden.
  • Kreative Angebote im Bereich Kultur, Kunst und Natur, wie z.B. das Entdecken des Lebensraums Wald oder auch Angebote im Bereich Bewegung und Sport sollen weiter gestärkt werden.
  • Eine altersgerechte Demokratieerziehung und politische Bildung muss niedrigschwellig und kontinuierlich angeboten werden.

DIE LINKE will für das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Familienpass durchsetzen, der den Zugang sowohl für staatliche als auch private bzw. gemeinnützige Angebote der Kultur- und Freizeitgestaltung beinhaltet. Vorbild sind die Familienpässe der Kantone in der Schweiz sowie der Bundesländer Österreichs, die es den jeweiligen Familien mit Kindern erlauben für eine geringe Jahresgebühr Kultur- und Freizeitangebote unterschiedlichster Anbieter kostenlos oder ermäßigt zu nutzen. Auch in Deutschland existiert mit dem Familienpass des Landes Berlin eine Vorlage, an der sich orientiert werden kann. An Anspruchsberechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein „Familienpass M-V“ kostenlos abzugeben. Eine Verrechnung mit dem Bund ist zu erreichen.

 

Frage

Bedarfsgerechte Vernetzung mit dem Sozialraum und ein an die Bedürfnisse der Eltern angepasstes Angebot bedürfen einer Koordination. Die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit Schulen und Einrichtungen der Familienbildung und –beratung, die auch nach § 16 Absatz 4 KiföG M-V vorgesehen ist, braucht zusätzliche Strukturen. Wird die Partei DIE LINKE bei einer Regierungsbeteiligung diesen Koordinierungsaufwand bei der Landesförderung strukturell oder finanziell berücksichtigen?

Antwort

Generell ist eine Vernetzung der Angebote sehr zu begrüßen. Auch die Öffnung von Kitas für ein stärkeres Zusammenwirken mit den Eltern ist erstrebenswert. Dazu müssen weitere Verbesserungen nicht nur in der Quantität, sondern vor allem auch in der Qualität der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern gemacht werden. Zu den Qualitätsverbesserungen im Bereich der Kindertagesförderung zählt auch, den Erzieherinnen und Erziehern im Krippen- und Hortbereich mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit einzuräumen. Unter die mittelbare pädagogische Arbeitszeit fallen alle Tätigkeiten, die nicht im direkten Kontakt mit den Kindern stattfinden, jedoch zur umfassenden Erfüllung des gesetzlichen Auftrages Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen notwendig sind, so auch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Hinsichtlich der Sicherstellung einer Vernetzung bzw. Koordinierung zwischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kindertagesbetreuung ist es erforderlich, bestehende Strukturen zu nutzen und ggf. neu zu denken. Aus unserer Sicht ist die Fachaufsicht des Landes bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wieder herzustellen und wie es in Paragraf 85 Abs. 2 SGB VIII vorgesehen ist, in die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers des Landes zu geben.

Im Jahr 2012 wurde die Aufgabe der Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratung im laufenden Betrieb und die Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 iVm § 85 SGB VIII mit Übertragung an den Kommunalen Sozialverband M-V (KSV) kommunalisiert. Gerade aber die Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist das der Landespolitik zur Verfügung stehende Instrument, um die Einheitlichkeit erbrachter Leistungen im landesweiten Vergleich zumindest in wesentlichen Teilen zu kontrollieren, einheitliche Standards durchzusetzen und ihrer Verantwortung für die ihr anvertrauten, Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden.

 

Frage

Sieht DIE LINKE darüber hinaus die Notwendigkeit einer Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) in der kommenden Legislatur? Wenn ja, in welcher Hinsicht? Planen Sie in der 7. Wahlperiode eine Reduzierung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im U3-Bereich?  Plant DIE LINKE bei einer Regierungsbeteiligung eine Ergänzung des § 8 KiföG M-V (Bildungs- und Erziehungspartnerschaft), um eine Teilhabe von Eltern ohne Deutschkenntnisse bei der Konzeption der Kindertageseinrichtung zu ermöglichen und ihnen die Information über die Angebote der Einrichtung zur Verfügung zu stellen?

Antwort

Ja. Mecklenburg-Vorpommern hat ein gut ausgebautes Angebot an Kindertageseinrichtungen, trotzdem gelingt es nicht überall, den Rechtsanspruch für Krippen- und Kindergartenkinder sicherzustellen.
DIE LINKE wird sich für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen engagieren. DIE LINKE will einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagesplatz in der Kita für alle Eltern durchsetzen. In einem ersten Schritt wollen wir dies für die 3-6-Jährigen gesetzlich verankern. Die damit steigenden Kosten für die Kindertagesbetreuung sollen nicht mehr wie bisher von den Eltern und den Wohnsitzgemeinden getragen werden. Der Landesanteil an der Finanzierung ist so zu erhöhen, dass Eltern ganz von den Kosten befreit werden. In den kommenden fünf Jahren wollen wir jährlich einen Jahrgang der Kinder kostenfrei stellen. 2017 die sechsjährigen Vorschulkinder, 2018 die Fünfjährigen, 2019 die Vierjährigen und 2020 die Dreijährigen. DIE LINKE will, dass kurzfristig eine Fachkraft im Krippenbereich 5 statt wie bisher 6 Kinder betreut.

Für Familien mit Kindern, in denen kein Elternteil Deutsch als Muttersprache spricht, soll zwischen den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und den Eltern in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, eine qualifizierte Sprachmittlung angeboten werden, sofern die Personensorgeberechtigten nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Damit soll für eine funktionierende Verständigung zum Wohle des Kindes gesorgt und Missverständnissen vorgebeugt werden, die sich ungünstig auf die Entwicklung des betreuten Kindes auswirken können.

3 Vereinbarkeit Familie und Beruf

Frage

Wie möchte DIE LINKE die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Pflege und Beruf in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern?

Antwort

Es ist wichtig, Familienaufgaben, wie die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen bei allem politischen Handeln in den Fokus zu nehmen und für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben für Frauen und für Männer durch geeignete Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen Sorge zu tragen. Das neue Gleichstellungsreformgesetz des Landes gibt hier bereits gute Regelungen vor, die zumindest im Wirkungsbereich des Gesetzes für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sorgen. Da die Lebenswelt der Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern aber auch darüber hinausgeht und unterschiedliche Lebensentwürfe mit und ohne Familie Berücksichtigung finden müssen, halten wir den Begriff Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zeitgemäß. So sollen bei allen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit neben den Familienaufgaben auch das ehrenamtliche Engagement, lebenslanges Lernen und selbstverständlich auch individuelle Regenerationszeiten berücksichtigt werden.

 

Frage

Welche Faktoren (Öffnungszeiten, Angebot, Partizipation der Eltern) sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht der Partei DIE LINKE maßgeblich und wie planen Sie diese in der kommenden Legislatur gezielt zu verbessern?

Antwort

Wir wollen das Kindertagesförderungsgesetz (Kifög M-V) neu gestalten, damit auch in den Rand- und Nachtzeiten eine kindgerechte Betreuung der Kleinsten möglich ist. Eine Betreuung muss den Bedarfen entsprechend für Eltern in Schichtdiensten ermöglicht werden. Oberstes Gebot bei der Randzeiten- und Nachtzeitenbetreuung muss das Wohl des Kindes sein. So muss sichergestellt werden, dass die Kinder nur in einem bestimmten Zeitfenster in die Kita gebracht und aus dieser abgeholt werden können, so dass die Zeiten des Wechsels dem Tages-Rhythmus des Kindes entsprechen und keine Unterbrechungen oder Störungen etwa während der Nachtruhe erfolgen. Zudem soll darauf geachtet werden, dass die Kinder auch ausreichend Förderung erhalten. Die Betreuungszeiten der Kinder sollen anhand eines Zeitkontingents für Regelungen zur maximalen Betreuungszeit pro Monat sowie in enger Abstimmung mit den Arbeitszeitplänen der Eltern geplant und umgesetzt werden, um die Rand- und Nachtzeitenbetreuung an die tatsächliche Notwendigkeit zu koppeln.

Grundsätzlich muss das Ziel sein, bedarfsgerechte Angebote im Wohnumfeld durch Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dazu gehört eine gute Infrastruktur, ÖPNV, erreichbare Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Erhalt der Schulstandorte, flächendeckendes Netz an Kindertagesbetreuungseinrichtungen u.v.m. Gleiche Chancen und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben müssen überall in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet sein. Dies ist vor allem im ländlichen Raum eine Herausforderung, der wir uns weiter stellen werden.

Die in § 8 des KiföG MV geregelte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zur unmittelbaren Einbeziehung der Eltern, z.B. bei der Bildungsplanung, ist selbstverständlich ohne Ausnahmen umzusetzen. Wir werden darauf hinwirken, dass das Land, ähnlich wie in anderen Bundesländern, den Landeselternrat im Bereich der Kindertagesstätten stärker in Entscheidungen einbindet. Mängel bei der Mitbestimmung der Personensorgeberechtigten, wie bei der Einführung der Vollverpflegung bei der Kindertagesbetreuung geschehen, müssen zukünftig vermieden werden. Die Eltern wollen und sollen bei der Betreuung ihrer Kinder mitreden. Sie sind bei der Gestaltung der Öffnungszeiten, der Essensversorgung und in der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption anzuhören.

Für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben sind natürlich auch gute Arbeit, gute Arbeitsbedingungen und gute Entlohnung erforderlich. So sollte zum Beispiel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darauf geachtet werden, dass die Anwendung sozialer Kriterien und Mindeststandards für die Vereinbarkeit sowie Entgeltgleichheit angewandt werden und zu Fördervoraussetzungen gemacht werden. Zudem sollten flexible Modelle zu Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Arbeitsplatzwechsel und Beurlaubung Einzug in die Arbeitswelt erhalten.

4 Inklusion und Umgang mit Heterogenität in Kindertageseinrichtungen

Frage

Welche Rolle haben aus Sicht der LINKEN Kindertageseinrichtungen und vor allem Familienzentren bei der Integration von neuzugewanderten Familien in den Städten und Gemeinden?

Antwort

Gerade Kinder aus Flüchtlings- und Migrantenfamilien brauchen besondere Unterstützung, damit sie rasch die deutsche Sprache erlernen und damit ihnen qualifizierte frühkindliche Bildung und Förderung zukommt. Dafür ist eine ganze Reihe von Maßnahmen zu ergreifen. Allen voran müssen die Familien umfassend über die Betreuungsmöglichkeiten und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung informiert werden und die Kinder tatsächlich in die Kindertagesbetreuung gebracht werden.

Die aktuelle Situation bezüglich der Flüchtlingskinder stellt Kitas vor große Herausforderungen. So ist für die Betreuung und sprachliche Integration zusätzliches Personal erforderlich. Dafür ist ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel erforderlich. Es darf dabei aber keine Abstriche bei der frühkindlichen Bildung geben. Die notwendige Aufstockung des Personals darf nicht länger zu Lasten der Eltern und Wohnsitzgemeinden gehen. Land und Bund stehen hier in der Pflicht, Schwerpunkt-Kitas u.a. bei der sprachlichen Integration zu unterstützen.

Familienzentren schaffen mit ihren vielfältigen Angeboten wichtige Angebote außerhalb der Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, die generationsübergreifend fördern, verbinden und vermitteln helfen und so der ganzen Familie zu Gute kommen können. Durch ihren niedrigschwelligen Zugang sind sie unerlässlich für Teilhabe und eine gelingende Integration von Zuwandererfamilien.

 

Frage

Welche Chancen ergeben sich aus Sicht Ihrer Partei aus der Inklusion im frühkindlichen Bereich?

Antwort

Wir begreifen Inklusion als Menschenrecht. Demnach hat der Staat die Pflicht, allen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, im politischen, sozialen und kulturellen Leben nicht nur dabei zu sein, sondern es auch aktiv mitgestalten zu können.

Das gegenwärtige System der frühkindlichen Bildung geht die soziale Ungleichheit nicht ausreichend an. Die erkennbaren Fortschritte reichen nicht. DIE LINKE will deshalb die inklusive Bildung vorantreiben. Unser Verständnis von Inklusion ist die Vision, dass jedes Kind seinem Bedarf entsprechend gefördert wird. Frühkindliche Bildung findet neben den Kindertagesstätten auch in der Kindertagespflege statt. Auch hier sind gleiche Chancen für alle Kinder von Anfang an zu gewährleisten.

 

Frage

Welche Chancen sieht die Partei DIE LINKE in der aufsuchenden Arbeit in den Familien, um die Integration von Familien mit Fluchterfahrungen zu fördern?

Antwort

Die aufsuchende Arbeit in Familien birgt die Chance, die Familie als Ganzes zu erfassen und im Kontext von Fluchterfahrung und Herkunftskultur auch zwischen den Generationen zu vermitteln. Niedrigschwellige Beratung und Orientierung auf individueller, persönlicher Ebene im eigenen Wohnumfeld schafft eher Vertrauen und damit eine Öffnung für die neue Kultur und Integrationsanforderungen.

 

Frage

Möchte DIE LINKE interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen bei pädagogischen Fachkräften an Kindertageseinrichtungen und in der Familienbildung fördern?

Antwort

Damit Integration gelingt, muss die Landesregierung Anstrengungen unternehmen, das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und in der Familienbildung sprachlich und interkulturell zu schulen. Die Familien kommen mitunter aus ihrem bisherigen in einen völlig neuen Kultur- und Religionskreis. Das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz für die unterschiedlichen Lebens- und Denkweisen sind unbedingt zu fördern, denn sie sind Grundvoraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen den Familien und den Einrichtungen. Dafür brauchen sie Unterstützung durch geschultes Personal. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit von Schule und Hort. Der Betreuungsschlüssel im Hort muss spürbar verbessert werden. Formen der integrativen Hortbetreuung sollten eingeführt werden. Kinder sollen auch in den Ferien einen Anspruch auf eine ganztägige Hortbetreuung und nicht nur auf sechs Stunden täglich haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Kita gefördert wurden, jedoch im Hort eine solche Förderung nicht mehr vorgesehen ist. Im Jahr 2021 wollen wir die Kostenbeteiligung der Eltern für alle Hortkinder abschaffen.


Frage

Plant Ihre Partei bei einer Regierungsbeteiligung dies in die verbindlichen Standards für die Curricula der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte aufzunehmen (§ 11a Abs. 4 KiföG MV)?

Antwort

Nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) ist die individuelle Förderung von Kindern Aufgabe jeder Kindertageseinrichtung und jeder Kindertagespflege. Insofern greift das KiföG M-V bereits jetzt zentrale Aspekte der Inklusion auf.

Die möglichst gemeinsame frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen oder sonstigen Benachteiligungen sowie solchen mit besonderer Begabung, stellt eine der großen Herausforderungen an die Politik dar. Auch die gelingende sprachliche wie kulturelle Integration von Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine Aufgabe für inklusive Bildungsstrategien. Die Stärkung der interkulturellen Kompetenz muss selbstverständlich auch Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften sein.

 

Frage

Planen die LINKEN bei einer Regierungsbeteiligung diesbezüglich eine finanzielle und/oder fachliche Unterstützung für Fachkräfte?

Antwort

Nach Paragraf 85 Absatz 2 Punkt 8 des SGB VIII ist der überörtliche Träger sächlich zuständig für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Fort- und Weiterbildung durch Schabernack e.V. M-V durchgeführt. Die Fachkräfte erhalten hier fachliche Unterstützung zu verschiedenen Themen. Auch die Stärkung der interkulturellen und interreligiösen Kompetenzen kann über entsprechende Schulungen zukünftig verstärkt werden. Dringend notwendig ist eine Überprüfung der Finanzierung von Schabernack e.V., um eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung sicherzustellen. Gegebenenfalls muss das Land nachsteuern, damit Teilnehmerbeiträge nicht weiter ansteigen.

 

Frage

Ab wann gilt aus Sicht der LINKEN ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Ü3) für Kinder, die geflüchtet sind? Und ab wann sollte er gelten, um die Bildungschancen der Kinder mit Fluchterfahrung zu fördern?

Antwort

Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt für alle Kinder, unabhängig vom Herkunftskontext. Um die Kinder mit Fluchterfahrungen zu fördern, ist es unerlässlich, dass die Familien von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass die Familien Kenntnis über die Rechtslage und die Angebote der Kindertagesbetreuung haben und dahingehend aufgeklärt werden. Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung soll aus Sicht der LINKEN eine qualifizierte Kindertagesbetreuung angeboten werden. Dies muss sich in den Gemeinschaftsunterkünften und natürlich in der dezentralen Unterbringung fortsetzen. Ziel ist, dass möglichst viele Familien mit Migrationskontext ihre Kinder so früh wie möglich in die Kindertagesbetreuung geben. Nur so kann erreicht werden, dass die Zeit bis zum Eintritt in die Schule genutzt wird, Sprachkenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die einen guten Start in der Schule ermöglichen.

 

Frage

Wie plant Ihre Partei in der kommenden Legislatur eine Integration von Familien mit Fluchterfahrung vor Ort zu fördern?

Antwort

Integration ist ein Prozess, der nahezu alle Lebensbereiche betrifft. Allen voran steht die sprachliche Förderung, möglichst vom ersten Tag an. Um Familien mit Kindern zu fördern, ist die Kindertagesbetreuung unerlässlich, damit Eltern an den Sprachkursen auch teilnehmen können. Aber auch kombinierte Angebote, wie Eltern-Kind-Kurse, in denen die Familien gemeinsam lernen können sind hilfreich. In den weiteren Schritten sollten die Familien möglichst dezentral in einer Wohnung untergebracht werden, um ein ungestörtes Familienleben zu ermöglichen. Die Unterbringung muss eine gute Anbindung an Infrastruktur bieten. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte sollen gut erreichbar sein. Eine kontinuierliche Migrationssozialberatung ist unerlässlich, ebenso wie eine qualifizierte Sprachmittlung für Übersetzungen bei Behördengängen, Arztbesuchen und dergleichen. Es darf nicht sein, dass Kinder für ihre Eltern in Angelegenheiten übersetzen, die Kinder thematisch überfordern und die Entwicklung der Kinder negativ beeinflussen oder gar retraumatisieren. Das ist Kindeswohlgefährdung und darf keine Option für die Sicherstellung einer Kommunikation mehr sein. Neben all den Rahmenbedingungen, die die Landespolitik gestalten muss, sind ausreichend niedrigschwellige Angebote vor Ort vorzuhalten, die den Integrationsprozess unterstützen und helfen, Einheimische und Zugewanderte im Alltag zusammenzubringen. Familienzentren sind dafür unerlässlich und mit dem oft breiten Spektrum an Angeboten sehr lebens- und praxisnah.

5 Zuständigkeitsübergreifende Kooperationen

Frage

Welche Maßnahmen plant die Partei DIE LINKE zur Entsäulung der Zuständigkeiten für eine verbesserte Abstimmung der Angebote von Dienstleistern wie Jugendhilfe, Sozialhilfe und dem Gesundheitswesen?

Antwort

Die Kinder- und Jugendhilfe wird auf Bundesebene durch das SGB VIII geregelt. Zum SGB VIII ist eine Novellierung vorgesehen, die noch abzuwarten ist. Davon ausgehend muss das Landesrecht so angepasst werden, dass die Abstimmung der Angebote von Dienstleistern wie Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitswesen verbessert werden kann.

 

Frage

Die Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erreicht aus Sicht des BVdFZ nicht die Familien, die sie benötigen. Welche Angebote und Maßnahmen plant DIE LINKE, um Multiproblemfamilien in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen und zu unterstützen?

Antwort

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Bundesländer mit der höchsten Kinderarmutsquote. Anspruchsberechtigte Kinder für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es viele, doch immer noch bleiben BuT-Gelder ungenutzt. Die kann viele Gründe haben, z.B. dass immer noch zu wenige Anspruchsberechtige über ihre Rechte Kenntnis besitzen aber auch, dass die Formalitäten und Antragstellung für einige Familien unüberwindbare Hürden mit sich bringen. Deshalb muss in den zuständigen Ämtern sichergestellt werden, dass anspruchsberechtigte Familien umfassend über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden und dass sie bei Bedarf Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Es kann nicht hingenommen werden, dass trotz zur Verfügung gestellter Mittel weiterhin Kinder und Jugendliche von einer gleichberechtigten Teilhabe in vielen Bereichen ausgeschlossen bleiben. Grundsätzlich ist das Bildungs- und Teilhabepaket ein wenig wirksames familienpolitisches Instrument, das viel Geld durch den Verwaltungsapparat verschlingt und aus Unkenntnis der Anspruchsberechtigten zudem in Teilen nicht abfließt. DIE LINKE fordert daher die Abschaffung des BuT und eine eigenständige und bedarfsorientierte Grundsicherung für jedes Kind.