Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Mecklenburg-Vorpommern

1 Privatisierungen im Bereich des Justizvollzuges?

Frage:

Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung im Bereich des Justizvollzuges Privatisierungsbemühungen nachgehen?

Antwort:

Nein, wir halten den Justizvollzug für eine hoheitliche Aufgabe. Der Justizvollzug dient nach unserer Auffassung vornehmlich der Resozialisierung von Straftätern. Bereits jetzt kann der Justizvollzug aufgrund seiner zu geringen personellen und sachlichen Ausstattung, diese Aufgabe kaum erfüllen. Bei einer Privatisierung und der damit einhergehenden Gewinnorientierung stünde zu befürchten, dass der Resozialisierungsgedanke eine zunehmend untergeordnete Rolle spielen würde.

2 Beteiligung bei Dienstpostenbewertung?

Frage:

Aktuell schwebt über uns im Justizvollzug das Damoklesschwert der Dienstpostenbewertung – vermutlich unter dem Einsparungsdiktat von FM. Parallel soll eine Arbeitsgruppe den „Personaleinsatz“ in den Vollzugsanstalten betrachten – optimieren oder einsparen? Des Weiteren will das JM auch bei uns die elektronische Akte einführen. Dies alles muss der Justizvollzug mit der eigenen Personalausstattung bewältigen… Werden Sie uns unterstützen, damit die Personalvertretungen und auch der BSBD frühzeitig beteiligt werden?

Antwort:

Der BSBD ist im Bereich der Justizpolitik einer unserer wesentlichen Ansprechpartner. Entsprechend wurden seine Vertreter auch bei wichtigen Gesetzesvorhaben, wie etwa dem Strafvollzugsgesetz oder dem Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, als Sachverständige in den Anhörungen benannt. Weiterhin wurde der BSBD in den Haushaltsberatungen zu Fragen der Personalsituation in der Justiz auf Drängen der Fraktion DIE LINKE angehört. Entsprechend werden wir auch weiterhin frühzeitig auf die Kompetenz des BSBD bauen  und uns für seine Beteiligung in den genannten Angelegenheiten einsetzen. Die Einbeziehung der Personalvertretungen in den sie betreffenden Angelegenheiten ist für uns selbstverständlich. 

3 Personalaufstockung?

Frage:

Werden Sie uns das notwendige Personal für den gesicherten und sicheren, auch an Behandlung und Resozialisierung orientierten, Betrieb der Justizvollzugsanstalten zubilligen, und werden Sie dafür eintreten, dass neue Anwärter eingestellt/ausgebildet werden – Altersabgänge adäquat ersetzt werden?

Antwort:

Im Zuge der Gesetzgebungsverfahren zu den verschiedenen Vollzugsgesetzen haben wir darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Gesetze, die Resozialisierung in den Vordergrund zu stellen, richtig und von uns mitgetragen wird. Den Justizvollzugsbeamten sind per Gesetz neue Aufgaben übertragen worden, ohne Personalaufstockung vorzunehmen. Mit der jetzigen Personalausstattung sind die festgeschriebenen Ziele nicht zu erreichen.  An dieser Auffassung halten wir fest.

4 Überprüfung der Regelaltersgrenze?

Frage:

Werden Sie die Altersgrenzenanhebung, die im Zuge der Dienstrechtsreform auch im Justizvollzug stattgefunden hat, kritisch prüfen und insbesondere eine Regelung wie in Bayern, wo weiterhin ein Pensionseintritt mit 60 Jahren ohne Abschlag gerade auch für den besonders belasteten Bereich der Schicht- und Wechseldienstler möglich ist, in Erwägung ziehen?

Antwort:

Die Regelaltersgrenze für Mitarbeiter des Justizvollzugs ist in den §§ 115 i.V.m. 108 LBG M-V geregelt. Eine Überprüfung dieser Regelungen erscheint uns durchaus notwendig. Neben den  besonderen Belastungen, die von Schicht und Wechseldienstlern ohnehin zu tragen sind, kommen im Justizvollzug zusätzliche Stressbelastungen durch den Umgang mit teilweise gewaltbereiten Straftätern hinzu. Der hohe Krankenstand im Justizvollzug kann hier durchaus als Beleg herangezogen werden. Insofern setzen wir uns hier für eine Überprüfung der Regelaltersgrenze ein.

5 Finanzierung Gesundheitsmanagement?

Frage:

Werden Sie für ausreichende finanzielle Mittel für ein Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung eintreten?

Antwort:

Die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug steht schon lange in unserem Fokus. Die Krankenstände werden von der Landtagsfraktion regelmäßig abgefragt und zeigen einen kontinuierlich hohen Stand an. Hier besteht ein Handlungsbedarf der auch durch ausreichend finanzielle Mittel untersetzt werden muss.

6 Wahlmöglichkeit zwischen der „Beihilfe“ oder der „Freien Heilfürsorge“?

Frage:

Werden Sie den Bediensteten des Justizvollzuges, analog zu den Bediensteten der Polizei, zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen der „Beihilfe“ oder der „Freien Heilfürsorge“ zu Beginn der Dienstzeit einräumen, um die empfundene soziale Ungerechtigkeit zu mildern?

Antwort:

Ja, die bisher fehlende Wahlmöglichkeit stellt eine Schlechterstellung der Justizvollzugsbediensteten gegenüber der Polizei dar und kann sachlich nicht gerechtfertigt werden. Hier besteht Handlungsbedarf.

7 Beseitigung von Ungleichbehandlung gegenüber dem Polizeivollzugsdienst?

Frage:

Werden Sie sich dafür einsetzen, um in dem besonders benachteiligten Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) in den Vollzugsanstalten geeignete Maßnahmen unter Beteiligung des BSBD treffen, die gewährleisten, dass die hier offenkundige Ungleichbehandlung zu den Kollegen des Polizeivollzugsdienstes endlich beseitigt wird? (Stichworte für Sie: Beförderungsmöglichkeiten, „das Bekleidungsgeld“ für die Dienstbekleidung – Anhebung auf das Niveau in westlichen Bundesländern)

Antwort:

Wie bereits angesprochen, haben wir das Problem der Ungleichbehandlung gegenüber der Polizei als solches bereits erkannt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie sich die Bediensteten im Strafvollzug bei der aktuellen Pauschale einkleiden sollen, zumal die Dienstkleidung im täglichen Dienst auch einem Verschleiß unterliegt. Eine Angleichung an die Polizei ist hier unbedingt erforderlich.

8/9 Besoldungen?

Frage:

Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, das Eingangsamt im mittleren Verwaltungsdienst auf A 7 sowie für den Allgemeinen Vollzugsdienst auf A 8 anzuheben?

 

Frage:

Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung anstreben, die Besoldungsgruppen der Anstaltsleitungen, Verwaltungsleitungen, Vollzugsabteilungsleitungen, Vollzugsdienstleistungen und Werkdienstleitungen entsprechend der jeweils in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweiteten Verantwortungsbereiche und vor dem Hintergrund des schon jetzt spürbaren Fachkräftemangels anzupassen?

Antwort:

Entsprechenden Diskussionen werden wir uns nicht verschließen. Regelungen zu den Einstiegsämtern können jedoch nicht isoliert für einzelne Berufsgruppen betrachtet werden. In einer Gesamtschau muss hier die Besoldung im gesamten öffentlichen Dienst unter die Lupe genommen werden.

10 Verlässlichkeit bei Besoldung und Versorgung?

Vorbemerkung:

Für die Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug und ihre Familien stellt sich zunehmend die Frage, ob sie sich noch auf ihren Dienstherrn in Bezug auf Besoldung und Versorgung verlassen können, oder gelten Worte und Zusagen, die bei der Einstellung bekundet werden, nur noch bis zu nächsten Wahl? Folgende Frage tauchen regelmäßig auf:

 

Frage:

 

Was wird aus meiner Position? Warum wird diese als „große Last“ sogar von politisch Verantwortlichen bezeichnet?

Antwort:

DIE LINKE fordert eine gute Versorgung im Alter für alle Menschen. Beamte sind hierbei natürlich eingeschlossen. Die Altersbezüge müssen auf einem auskömmlichen Maß bleiben oder auf ein solches angehoben werden.

Frage:

 

Planen Sie Eingriffe im Bereich der Pensionen, zum Beispiel durch eine Absenkung der Pensionsbezüge?

Antwort:

Nein, derartige Eingriffe sind nicht geplant.

 

Frage:

 

Die Absenkungen und Eingriffe der Landesregierung im Bereich der Beihilfe waren für die im mittleren Dienst befindlichen Vollzugsbediensteten teilweise sehr belastend, ja dramatisch. Planen Sie im Bereich der Beihilfe weitere Eingriffe?

Antwort:

Nein, auch im Bereich der Beihilfen sind keine Eingriffe geplant.

 

Frage:

 

Warum werden wir Beamte im Justizvollzug sprichwörtlich nur nach dem bemessen, was wir kosten, aber nicht nach dem, was wir wert sind?

Antwort:

DIE LINKE schätzt die Arbeit der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug überaus wert. Nach unserer Ansicht ist eine gelungene Resozialisierung ein wesentliches Element effektiver Kriminalprävention. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind hierfür eine Notwendigkeit. Die Bediensteten im Justizvollzug leisten einen extrem hohen Beitrag für unseren Rechtsstaat. Wir halten es deshalb für problematisch, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gefühl der Geringschätzung erhalten. Wir werden uns in jedem Fall für eine Besserung der Gesamtsituation einsetzen.

 

Frage:

 

Werden Sie zukünftige Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auch wieder auf die Beamtinnen und Beamten übertragen? Werden Sie weiterhin von den Tarifbeschäftigten abgekoppelt?

Antwort:

Schon lange setzen wir uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes unter anderem für Beamte ein. Die Abkoppelung der Besoldung wird von uns sehr kritisch gesehen. Im Verfahren zum Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern hat die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Änderungsantrag in den Finanzausschuss eingebracht. Leider ist dieser am Widerstand von SPD und CDU gescheitert.

 

Frage:

 

Wir im Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern leisten schon lange unseren Beitrag zum schlanken Staat, gerade auch, weil wir nur über einen schlanken Personalkörper verfügen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dem Justizvollzug, nach der anstehenden Analyse der Situation, endlich den Personalkörper zuzugestehen, der aus unserer Sicht erforderlich ist, um dem gesetzlichen Auftrag/den gesetzlichen Aufträgen genügen zu können?

Antwort:

Ja, wie bereits dargelegt halten wir den Justizvollzug derzeit für unterbesetzt, um seine Aufgaben pflichtgemäß wahrzunehmen. Eine Evaluierung der Vollzugsgesetze in Bezug auf die Wirksamkeit ist dringend geboten. Auf der Basis entsprechender Untersuchungen ist zu prüfen, inwieweit der aktuelle Personalbestand noch ausreichend ist und in welchen Bereichen hier nachgesteuert werden muss.