Antworten zu den Wahlprüfsteinen des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Agrarpolitik

Frage

Wie beabsichtigt Ihre Partei, die landespolitischen Interessen bezüglich Landwirtschaft und Umwelt stärker in die EU-Politik einzubringen?

Antwort

Um landespolitische Interessen in Bezug auf Landwirtschaft und Umwelt besser auf europäischer Ebene einzubringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben den direkten Kontakt zur linken Fraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL), besteht die Möglichkeit, unsere Positionen über den Bundesrat auf die europäische Ebene zu bringen oder auch über die Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns im Ausschuss der Regionen. Letztgenannter hat in Brüssel durchaus einiges Gewicht. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, indirekt über Resolutionen oder Beschlüsse von Gremien wie dem Parlamentsforum Südliche Ostsee oder der Ostseeparlamentarierkonferenz aktiv zu werden. Beide beschäftigen sich unter anderem auch mit Fragen von Landwirtschaft und Umwelt. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern wird all diese Möglichkeiten nutzen, um sich für eine positive Zukunft unserer Landwirtschaft und Umwelt einzusetzen.

 

Frage

Wie positionieren Sie sich zur Verlängerung der heutigen GAP bis 2025?

Antwort

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Kernstück der Politik der Europäischen Union und des gemeinsamen EU-Haushaltes. Die Geltungsdauer der GAP gewährleistet momentan den erhöhten Einfluss des Europäischen Parlaments (EP). Eine Ausweitung der Geltungsdauer über mehrere Legislaturperioden des EP sehen wir skeptisch. Nur wenn es eine deutliche Flexibilisierung der GAP geben sollte, würde DIE LINKE einer Verlängerung der Geltungsdauer positiv gegenüberstehen.

 

Frage

Werden Sie sich für die Einführung einer steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeit auf Bundesebene einsetzen, um Schwankungen bei den Einkünften landwirtschaftlicher Unternehmen wenigstens teilweise ausgleichen zu können?

Antwort

DIE LINKE im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich schon seit Jahren für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Unternehmen ein. Das bleibt auch in Zukunft so.

 

Frage

Welche Position vertreten Sie zur Forderung des Berufsstandes, die Bundesmittelzuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung für die Jahre 2017 und 2018 auf 200 Mio. anzuheben?

Antwort

Diese Forderung findet unsere Unterstützung und sollte über diesen Zeitraum hinaus verstetigt werden.

 

Frage

Wie sehen Sie mit Blick auf die landwirtschaftlichen Besonderheiten die gesetzliche Einführung von Flexibilisierungsmöglichkeiten bei den Arbeitszeitregelungen in der Landwirtschaft?

Antwort

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern hält weitere Ausnahmeregelungen und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Arbeitszeitgesetz nicht für erforderlich und lehnt sie ab.

 

Frage

Welche Perspektiven sehen Sie für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse?

Antwort

Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sehen wir die Perspektiven für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse bedauerlicherweise als eher schwierig an. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern sieht in der energetischen Biomassenutzung ein weiteres Standbein für erfolgreiche landwirtschaftliche Unternehmen, vorausgesetzt bei neu errichteten Biogasanlagen wird die Gas- und Stromerzeugung mit der Nutzung der Abwärme gekoppelt.

2 Ländlicher Raum

Frage

Wie wollen Sie wirtschaftlich benachteiligten Regionen im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern eine wirtschaftliche Perspektive eröffnen?

Antwort

Die Landwirtschaft ist für DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern das Rückgrat für das Leben im ländlichen Raum. Wir setzen uns für einen Ausbau der Tierhaltung, für breit aufgestellte landwirtschaftliche Unternehmen aller Eigentumsformen und eine deutliche Verstärkung der Veredelung landwirtschaftlicher Produkte in Mecklenburg-Vorpommern ein. Darüber hinaus fordern wir ein Regionalbudget, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu entscheiden. Um die dazu notwendige Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, will DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern sukzessive wieder eine kommunale Investitionspauschale einführen.

Das ELER-Programm der EU und die daraus abgeleitete GAK-Finanzierung ist per Gesetz am 06.07.2016 im Bundestag geändert und erweitert worden. Die Erweiterung bezieht sich auf die Förderung der ländlichen Räume neben der Agrarstruktur- und Küstenschutzförderung. Hier sind nun auch Förderungen aus dem EU-, Bundeshaushalt möglich, insbesondere für die Organisation des Gemeinwohls und der Daseinsvorsorge. Damit entstehen neben den bereits bestehenden Förderungen ganz neue Möglichkeiten. Allerdings stellt der Bund dafür nur ca. 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. DIE LINKE geht davon aus, dass das nicht reicht und hat in einem Antrag eine jährliche Förderung von mindestens 200 Mio. Euro gefordert. Die Länder sind nach Beteiligungsschlüssel mit 40% Eigenförderung daran beteiligt, sodass nach den Vorstellungen der LINKEN im gesamten Bundesgebiet sodann insgesamt 280 Mio. € jährlich abgerufen werden könnten. Leider scheiterte das an den Mehrheiten der Regierung, sodass es bei den 30 + 12 Mio. aus den Ländern bleibt.

 

Frage

Wie werden Sie dazu beitragen, der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass die Landwirtschaft ein wichtiger positiver Faktor des ländlichen Raums ist?

Antwort

Siehe Antwort auf die vorige Frage. Darüber hinaus sollten aus Sicht der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern alle demokratischen Parteien die Umweltleistungen der Landwirtschaft unseres Landes offensiver vertreten und fordern, dass diese bisher zum großen Teil unentgeltlichen Leistungen von der Gesellschaft vergütet werden.

3 Nutztierhaltung

Frage

Ist es Anspruch Ihrer Partei, mit unbürokratischen Mitteln und zeitnahen Entscheidungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben die investitionsbereiten Unternehmer zu unterstützen, um die Veredlung zu stärken?

Antwort

Der Ausbau der Veredlung, zeitnah und unbürokratisch, ist für eine funktionierende Landwirtschaft und den Auf- und Ausbau funktionierender regionaler Wirtschaftskreisläufe unabdingbar und wird von der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

 

Frage

Wie werden Sie sich für praxistaugliche Regelungen einsetzen?

Antwort

Steigende Anforderungen beim Tierschutz und die Reduzierung von Emissionen unterstützen wir. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlichen Unternehmen, unabhängig von der Produktionsweise und Größe der Unternehmen, bedroht wird. Auch sollte nicht über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus einseitig zu Lasten der einheimischen Landwirtschaft gehandelt werden. Dabei ist für DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern eine bodengebundene Landwirtschaft Grundvoraussetzung. Alle Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls, die die Landwirte freiwillig erbringen, müssen auch über höhere Erzeugerpreise vergütet werden.

4 Bodennutzung

Frage

Wie können Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, wirkungsvoll und effektiv in die landwirtschaftliche Praxis übertragen werden?

Antwort

DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern fordert die schnellstmögliche Novellierung der Düngeverordnung mit verschärften Grenzwerten und der Einführung einer Stall-Feld-Bilanz für Wirtschaftsdünger. Die Regeln der guten fachlichen Praxis sollten hinsichtlich den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden. Wir fordern die Erweiterung der bisherigen Uferschutzzonen zum Schutz der Gewässer vor Einträgen von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln.

 

Frage

Welche Produktionsmittel (Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) und in welcher Art und Umfang sind für den Pflanzenbau durch Ihre Partei akzeptiert?

Antwort

Alle Produktionsmittel, die über eine Zulassung verfügen, werden von der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern akzeptiert. Die Zulassungen sollten befristet erteilt und regelmäßig evaluiert werden. Es gilt das Vorsorgeprinzip. Wir lehnen den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen auf den Feldern Mecklenburg-Vorpommerns ab.

5 Naturschutz

Frage

Wie sehen Sie den Stellenwert von wirtschaftlichen Belangen bei der Umsetzung der NATURA-2000-Regelungen?

Antwort

In ganz Europa ist die Ausweisung des Netzwerkes mit Nutzungskonflikten verbunden. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für eine frühzeitige Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere der Landwirte, bei der Aufstellung der Managementpläne ein, um Nutzungskonflikte frühzeitig zu vermeiden.

 

Frage

Teilen Sie die Auffassung, dass derjenige, der eingreift, auch ausgleichen muss?

Antwort

Ihre Frage ist aus unserer Sicht nicht eindeutig. Hinsichtlich von Eingriffen in den Naturhaushalt sind diese natürlich vom Verursacher auszugleichen. Das ist Gesetzeslage. Hinsichtlich von Eingriffen der zuständigen Behörden in die wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen in NATUR-2000-Gebieten setzen wir uns für einen frühzeitigen Dialog zwischen den Beteiligten ein, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Alle freiwilligen Leistungen der Landwirte für den Natur- und Umweltschutz sollten aus Sicht der LINKEN. Mecklenburg-Vorpommern angemessen vergütet werden.

 

Frage

Sollen aus Ihrer Sicht die davon betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zukünftig für artenschutzbedingte Schäden und Einschränkungen in der Eigentumsnutzung in einem höheren Maße als bisher entschädigt werden?

Antwort

Artenschutzbedingte Schäden und Einschränkungen sollten unbürokratischer und schneller als bisher ausgeglichen werden. Die Landwirte müssen besser bei der Anpassung ihres Betriebes an die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes unterstützt werden.

 

Frage

Woher werden Sie die dafür benötigten Mittel akquirieren?

Antwort

Die Europäischen Fonds sind dafür vorrangig zu nutzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte dafür auch mehr und zielgerichteter Ausgleichsmittel für die Landwirte zur Verfügung stellen.

 

Frage

Wie soll Ihrer Auffassung nach die zukünftige Wildschadensregulierung auf landwirtschaftlichen Flächen aussehen, die in und an Naturschutzgebieten liegen und permanenten Wildschäden ausgesetzt sind?

Antwort

Ein gewisses Maß an Wildschäden muss toleriert werden. Darüberhinausgehende Wildschäden müssen gesetzlich geregelt durch die Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer oder deren Pächter ausgeglichen werden. Diese haben auch für einen, den Schutzzielen entsprechenden Wildbestand zu sorgen, um übermäßige Wildschäden zu vermeiden. Dies gilt auch für die von uns unterstützte natürliche Waldverjüngung. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern plant keine Änderung der bisherigen, solidarisch organisierten Wildschadensausgleichkassen.

 

Frage

Sehen Sie auch die Notwendigkeit einer Umstufung des Bibers von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie, um bei Bedarf Maßnahmen der Regulierung zu erlauben? Werden Sie sich dafür bei den entsprechenden Stellen vehement einsetzen?

Antwort

Den Schutzstatus des Bibers zu ändern geht nur über eine Änderung des Europäischen Schutzstatus. Schon heute ist es möglich, Einzeltiere oder Familien der Population umzusiedeln oder zu entnehmen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen der Nutzer oder Schäden an der Infrastruktur und am Eigentum entstehen. Wir planen keine Änderung des Schutzstatus des Bibers.