Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener

1 konsequent gewaltfreie und damit menschenrechtskonforme Psychiatrie?

Frage

Setzt sich DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern für eine konsequent gewaltfreie und damit menschenrechtskonforme Psychiatrie ein?

Antwort

Eine psychiatrische Behandlung muss, wenn sie erfolgreich sein soll, immer gewaltfrei sein. Leider sind jedoch psychiatrische Krankheitsbilder nicht immer gewaltfrei. Deswegen muss sich die Gesellschaft in einem engen gesetzlichen Rahmen Maßnahmen vorbehalten, um eine erhebliche Gefährdung Dritter oder eine erhebliche Selbstgefährdung zu minimieren. Diese Maßnahmen müssen auch zwangsweise durchgesetzt werden können.

2 Abschaffung psychiatrischer Sondergesetze?

Frage

Unterstützt DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern die Forderung nach der Abschaffung psychiatrischer Sondergesetze (PsychKG), so wie es durch die UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschrieben ist?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Wenn ja, wird DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Legislatur einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zur Abschaffung aller Zwangselemente im PsychKG in den Landtag und/oder die Landesregierung einbringen?

Antwort

DIE LINKE lehnt nicht das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) an sich ab. Im Zuge der letzten Novellierung im Juli dieses Jahres haben wir jedoch einzelne Aspekte des Gesetzes kritisiert und ihm auch nicht zugestimmt. Darunter ist bspw. die Vermengung der Regelungen für psychisch Kranke und für psychisch kranke verurteilte Straftäter im Maßregelvollzug.

3 Psychiatrische Zwangsbehandlung eine Foltermaßnahme?

Frage

Schließt sich DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern der Sichtweise an, dass psychiatrische Zwangsbehandlung eine Foltermaßnahme bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ist, wie sie vom UN-Berichterstatter über Folter und dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Behinderten disqualifiziert wurde?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Wie in der Antwort zur ersten Frage bereits aufgeführt, können psychiatrische Krankheitsbilder eine Gefahr für die/den Betroffene/n oder Dritte sein. Beispielsweise ist die Psychose eine Veränderung im Kernbereich der Persönlichkeit, die in Gefahrensituationen aus diesem Grund medikamentös therapiert werden muss. Eine Akutbehandlung psychiatrischer Ausnahmezustände als Foltermaßnahme zu bezeichnen, widersprechen wir entschieden.

4 Sozialpsychiatrischen Dienst auf bedingungslose Gewaltfreiheit festlegen?

Frage

Ist DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern bereit, nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Kreis- und Kommunalebene den Sozialpsychiatrischen Dienst auf bedingungslose Gewaltfreiheit festzulegen?

 

Wenn nein, warum nicht?

Antwort

DIE LINKE wird sich im oben beschriebenen Sinne auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten verwenden.