Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

1 Förderung d. Baukultur als Voraussetzung für qualitätsvolles Planen/Bauen

Forderungen

Wir fordern ein festes Budget von mindestens 50.000 Euro pro Jahr für die Förderung der Baukultur; die Verstetigung der Förderung der Baukultur als Bestandteil der Parteiprogramme und Aufnahme in eine zukünftige Koalitionsvereinbarung; Baukultur als Teil der landespolitischen Arbeit der zukünftigen Landesregierung; Stärkung des „Netzwerks Baukultur“ zu einer Plattform für alle Institutionen, die die Baukultur in unserem Land fördern wollen; als Tourismusland eine noch stärkere Verknüpfung von Baukultur und Tourismus als identitätsstiftendes Merkmal für M-V.

Stellungnahme

Generell will DIE LINKE den Stellenwert der Baukultur in der Landespolitik und öffentlichen Wahrnehmung wieder erhöhen. Das Netzwerk Baukultur soll dies unterstützen, kann und soll jedoch nicht die landespolitische Verantwortung ersetzen.

Im Wahlprogramm findet sich folgende Passage: „Das Land verfügt über einzigartige Zeugnisse der Baukultur. Baukultur ist identitätsstiftend und ein weicher Wirtschaftsfaktor. Wir wollen, dass baukulturelle Aspekte nicht nur bei bedeutenden historischen und modernen Bauvorhaben, sondern für alle Bauvorhaben selbstverständlich werden. Deshalb wollen wir die Allgemeinheit stärker für Baukultur interessieren. Wir wollen das Netzwerk Baukultur unterstützen und die Thesen der Initiative Baukultur M-V weiterentwickeln.“

2 Eine bedarfsgerechte Wohnungs- und Städtebaupolitik entwickeln

Forderungen

Wir fordern die Schaffung von Anreizen für das Bauen in der Innenstadt bzw. im Bestand; den Erhalt und die Schaffung kostengünstigen Wohnungsbaus und damit die bedarfsgerechte Förderung bezahlbaren Wohnens und generationengerechten Umbaus in alle Regionen des Landes; die Förderung neuer innovativer Wohnmodelle sowie sozial- und nutzungsdurchmischter Quartiere unter Berücksichtigung zunehmend differenzierter Lebensstile; eine klare Positionierung für den Erhalt der Bundeszuschüsse in der Städtebauförderung, die Komplementierung durch Landeszuschüsse in voller Höhe und die stärkere Unterstützung der Kommunen in der Finanzierung und Projektumsetzung; die Kompensation zurückgehender Mittel durch ein eigenes Landesprogramm.

Stellungnahme

In der Siedlungsentwicklung tritt DIE LINKE für die Innen- vor Außenentwicklung ein, möglichst unter Nutzung vorhandener technischer und verkehrlicher Infrastrukturen. Vitale Städte und Ortszentren mit hohem Wohn- und Freizeitwert erreichen wir nur, wenn innerörtlich aufgewertet, um- und wieder genutzt und auch ersetzt wird. Wir wollen mehr Nutzungsdurchmischung und kurze Wege. Die Sicherung bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnens sowie Stadt- und Dorferneuerung nehmen im Wahlprogrammentwurf breiten Raum ein. Nur ein Teil davon wird nachfolgend genannt.

So wollen wir die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung vollständig zweckgebunden als Zuschussförderung einsetzen. Wir wollen im Regelfall in zentralen Orten einen sozialen Wohnungsneubau, den Neubau mit dauerhaften sozialen Bindungen und der Wiedernutzbarmachung strukturell leer stehender Wohnungen. Ersatzneubau soll förderfähig werden, wenn der Wohnungsbestand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand barrierefrei umgebaut und energetisch saniert werden könnte. Belegungs- und Mietpreisbindungen sollen flexibel gehandhabt werden und sichern, dass gemischte Mieterstrukturen erhalten bzw. geschaffen werden.

Wir wollen Gemeinschafts- und generationsübergreifende solidarische Wohnformen fördern. Für diese neuen Wohnformen und entsprechende Assistenzsysteme wollen wir die Menschen gewinnen. Wohnberatung wollen wir ausbauen. Jeder soll ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben in der eigenen oder einer gemeinschaftlichen Wohnform führen können. Nachbar- bzw. Gemeinschaftstreffs wollen wir stärker etablieren. Insgesamt ist der Anteil barrierefreier und weitestgehend barrierefreier Wohnungen deutlich zu erhöhen. Dabei sind Wohnumfeld und die Sicherung der alltäglichen Bedürfnisse mit zu berücksichtigen. Der Abbau von Barrieren soll eines der Hauptförderschwerpunkte sein.

Städtebauförderung und Dorferneuerung sind eine Daueraufgabe. Sie haben nicht nur attraktive Ortsbilder zum Ziel, sondern wirken identitätsstiftend, verbessern die Lebensqualität und ermöglichen ein vitales Stadt- und Dorfleben. Die Kofinanzierung von Mitteln der Europäischen Union und des Bundes ist durch weitere Landesmittel zu sichern. Der derzeitige Einsatz von Landesmitteln für die Stadt- und Dorferneuerung soll mindestens gleichbleiben. Wir wollen erreichen, dass sich Bürgerinnen und Bürger stärker in die Stadt- und Dorferneuerung und -entwicklung mit einbringen. Integrierte Ansätze wie im Programm „Soziale Stadt“ sowie bei der Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) bzw. Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) sowie Gesprächsangebote wie „Schule der Landentwicklung“ sollen sich stärker durchsetzen.

Wir treten für die Neuauflage einer Landesstädtebauförderung ein, die unbürokratisch zugänglich und flexibel nutzbar ist. Sie soll dort wirken, wo die Bund-Länder-Programme nicht oder unzureichend eine Förderung erlauben.

Kommunen will DIE LINKE dabei unterstützen, ihre Flächennutzungspläne dem tatsächlichen Bedarf an baulicher Entwicklung anzupassen.

3 Entwicklung der ländlichen Räume in ihrer Vielfalt

Forderungen

Wir fordern die Entwicklung einer angepassten, differenzierten Strategie für die Entwicklung der unterschiedlichen ländlichen Räume in M-V; die Förderung Gemeindlicher Entwicklungskonzepte (GEK) für ländlich geprägte Gemeinden als wichtiges Planungs- und Steuerungselement der Dorferneuerung und Unterstützung aus daraus resultierenden Pilotprojekten.

Stellungnahme

Die Unterschiede in der Entwicklung und den Lebensverhältnissen zwischen Mecklenburg und Vorpommern, dem Küsten- und Binnenland, zwischen Stadt und Land und im Vergleich zu anderen Bundesländern wollen wir abbauen. Gleiche Chancen und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben müssen überall gewährleistet sein. Dies betrifft bspw. den Zugang zu Kultur und Bildung, intakter Infrastruktur und öffentlicher Verkehrsangebote sowie Beschäftigung. Der Strich zwischen Mecklenburg und Vorpommern muss Bindestrich sein, kein Trennungsstrich.

Um das zu unterstützen, wollen wir in der Landesverfassung verankern, dass das Land in ganz Mecklenburg-Vorpommern gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen fördert und sichert. Dies ist bei Standortentscheidungen und der Vergabe öffentlicher Mittel zu berücksichtigen.

Besonders strukturschwache Regionen, wie die im Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesenen „ländlichen GestaltungsRäume“, brauchen besondere Unterstützung. Mittels „Regionalbudgets für Strukturentwicklung“ sollen die innerhalb dieser Gebietskulisse gelegenen Kommunen zusätzlich unterstützt werden.

Das zentrale Orte System bildet ein Netz von Orten, welche die Funktionen der Daseinsvorsorge und der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen in unterschiedlichem Maße auch für ihr Umland wahrnehmen. Neben den Ober- und Mittelzentren gilt es vor allem die Grundzentren zu stärken, indem dort Anlagen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Versorgung gebündelt werden. Daneben wollen wir die Landesinitiative „Neue Dorfmitte“ oder praktizierte Initiativen wie „Multiple Häuser“ fördern.

Zudem ist vor allem die Erreichbarkeit der zentralen Orte zu sichern. Mobilität ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und eine der Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz M-V. Man muss auch ohne eigenes Auto am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Den besonders in ländlichen Regionen des Landes völlig unzureichenden Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) wollen wir verbessern. Bahn, Bus und andere Verkehrsmittel sowie alternative Angebote müssen verknüpft werden und sich ergänzen.

Mit einem eigenen Strukturanpassungsprogramm wollen wir erreichen, dass weiterhin vor allem in abgelegenen Orten und Ortsteilen ein Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen erfolgen kann. Dieser Rückbau muss unterstützt werden, indem die tatsächlichen Rückbaukosten getragen und die Unternehmen von den Altschulden entlastet werden. Zudem wollen wir mehr Mittel für die Sanierung verödeter, mit ruinöser Bausubstanz bestückter Flächen im ländlichen Raum bereitstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass das in der Evaluierung befindliche Stadtumbauprogramm zu einem Programm zum Umbau strukturschwacher (ländlicher) Regionen weiterentwickelt wird. Wir streben an, dass sich die Programme ergänzen.

Funktionierende wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Betriebe, die nachhaltig und umweltgerecht hochwertige Lebensmittel produzieren, sind nach wie vor das Rückgrat für ein funktionierendes Zusammenleben in unseren Gemeinden und Dörfern. Sie geben Arbeit und ermöglichen Perspektiven vor Ort. DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern will den Aufbau regionaler Vermarktungs- und Veredlungsstrukturen stärker unterstützen und fördern.

4 Innovationspflege: Vorbereitung und Durchführung einer int. Bauausstellung

Forderung

Wir fordern die Vergabe einer Machbarkeitsstudie in Vorbereitung der Durchführung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) in M-V.

Stellungnahme

Ein solches Vorhaben unterstützen wir und auch die dazu notwendigen Schritte.

5 Faire Vergabe von Planungsleistungen – Wettbewerb fördern

Forderungen

Wir fordern die Durchführung von fachbezogenen Planungswettbewerben bei öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere bei Landesbauten; die Schaffung eines vereinfachten und damit handhabbaren Vergaberechts unterhalb der Schwelle für europaweite Ausschreibungen (d.h. Auftragswert unter 209.000 Euro), das übertriebene Anforderungen an die Bieter wirksam verhindert; die Unterstützung von Wettbewerben bei öffentlichkeitswirksamen Bauvorhaben, aber auch bei so genannten Zuwendungsempfängern, und zwar in allen Bereichen der Planung und Architektur; die verpflichtende Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) auch für Kommunen.

Stellungnahme

Im Zuge der Novelle des Vergabegesetzes wurde von der Linksfraktion im Landtag M-V eine gesetzliche Regelung angestrebt die besagt, dass freiberufliche Leistungen grundsätzlich freihändig vergeben werden können. Auch sollte ein Verweis auf die seit Sommer 2015 geltende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums erfolgen, um die noch zumeist entgegenstehende Vergabepraxis für freiberufliche Leistungen positiv zu beeinflussen und eine deutliche Abgrenzung zu Lieferleistungen vorzunehmen. Dies wurde seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt.

Die Durchführung von Planungswettbewerben im Vorwege von Auftragsvergaben öffentlicher Auftraggeber bzw. öffentlich geförderter Bauvorhaben befürworten wir. Wettbewerbe sind bestens geeignet, optimale Lösungen zu finden, hohe Qualität bei effektivem Mitteleinsatz zu sichern und zugleich die baukulturelle Debatte über verschiedene Ansätze öffentlichkeitswirksam zu führen. Eine verpflichtende Anwendung der Richtlinien für Planungswettbewerbe für Kommunen wäre im Falle einer Landesförderung in nicht unerheblicher Höhe vorstellbar.

6 Qualitätssicherung durch faires Honorar – Erhalt der HOAI

Forderung

Wir fordern die Unterstützung der Bundesregierung durch die Landesregierung bei ihrem Bemühen für den Erhalt der HOAI. Die Architekten- und Ingenieurkammern aller Bundesländer unterbreiten hierzu detaillierte Vorschläge.

Stellungnahme

Wir sprechen uns seit Jahren für den Erhalt der HOAI aus und dafür, dass die Beratungsleistungen wieder in den verbindlichen Teil der Honorarordnung aufgenommen werden.

Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren sehen wir mit Sorge. Dem Antrag der Koalitionäre „Freie Berufe in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen“ auf Drucksache 6/4102 stimmte auch die Linksfraktion im Landtag zu. Kosten- und Honorarordnungen sorgen dafür, dass kein Preis-, sondern ein Qualitätswettbewerb geführt wird. Grundsätzlich muss sich bei Vergaben der öffentlichen Hand durchsetzen, dass wirklich das wirtschaftlichste, nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhält und Honorare entsprechend der HOAI-Kriterien vereinbart werden.