Antworten zu den Wahlprüfsteinen der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung von Energieeffizienz und innovativer Gebäudetechnik Mecklenburg-Vorpommern e.V.

1 Echte Mittelstandsförderung?

Frage

Insbesondere die kleinen und Kleinstbetriebe des Handwerks benötigen Hilfe bei den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Was versteht Ihre Partei unter echter Mittelstandsförderung?

Antwort

Existenzgründungen, Unternehmenssicherung und Unternehmensnachfolge müssen durch die Politik aktiver politisch und finanziell unterstützt werden. DIE LINKE will eine Offensive zu den Themen Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolge starten. M-V braucht ein Klima, welches die Menschen einlädt, ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Für neue Märkte müssen die KMUs viel stärker von den Hoch- und Fachhochschulen sowie den übrigen Forschungseinrichtungen profitieren. Wir wollen eine Beratungsoffensive in Sachen Energieeffizienz und Nutzung von Erneuerbaren Energien, um den großen Kostenfaktor Energie in den Unternehmen zu senken.

2 Vermittlung der Vorteile der dualen Ausbildung?

Frage

Für die Nachwuchsgewinnung im Handwerk ist eine frühzeitige berufliche Orientierung ein entscheidender Faktor. Was würden Sie konkret unternehmen, um Schüler aller Schularten die Vorteile einer dualen Ausbildung nahe zu bringen?

Antwort

Die Einführung der 10jährigen Schulpflicht ist eine unserer zentralen Forderungen, um den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für das Lernen zu geben.

Darüber hinaus ist es unser Anliegen, dass die Wahlpflichtstunden für die Berufsorientierung sowie für die Förderung der Jugendlichen genutzt werden. Wir fordern eine Landeskoordinierungsstelle, die den Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt. Die Berufsorientierungs-Kontaktlehrkräfte müssen wieder reaktiviert, fortgebildet und in die Umsetzung regionaler Konzepte eingebunden werden. Die Fortbildung der Kontaktlehrkräfte muss die Durchführung von Potentialanalysen beinhalten.

Die Anzahl der Praktikumstage muss auf mindestens 30 bis 35 Tage erhöht werden und Betriebsbesichtigungen müssen unbedingt in jeder Schule verpflichtend angeboten werden.

3 Steigerung der Förderung energetischer Maßnahmen im Wohnbereich?

Frage

Laut einer Studie des IWU-Instituts Wohnen und Umwelt GmbH und des Fraunhofer-Instituts IFAM im Auftrag der KfW-Bankengruppe, hat M-V von allen Bundesländern die geringsten Fördermittel für energetische Maßnahmen im Wohnbereich abgerufen. Welche Maßnahmen müssten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um hier eine deutliche Steigerung zu erreichen?

Antwort

M-V hat die geringste Einwohnerdichte Deutschlands. Etwa ein Drittel der Bevölkerung wohnt im selbstgenutztem Wohneigentum, zwei Drittel zur Miete. Die Hälfte der Mietwohnungen bewirtschaften kommunale bzw. genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Durch deren hohen Modernisierungsgrad ist der Heizenergieverbrauch geringer als in anderen Bundesländern.

Die geringe Inanspruchnahme der KfW-Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum kommt daher, dass viele Eigenheime erst in den letzten 25 Jahren gebaut wurden. Darlehensförderung greift dort kaum. Auch große Maßnahmen werden gescheut. Problematisch ist, dass von den 43 Mio. Euro Bundesmittel jährlich die Landesregierung nur 20 Mio. Euro einsetzt. DIE LINKE will mindestens die gesamte Bundesförderung einsetzen. Die Zuschussförderung vor allem von Einzelmaßnahmen wie Fenster- und Kesseltausch sollte deutlich erhöht werden. Das CO₂-Sanierungsprogramm sollte auf fünf Mrd. Euro erhöht werden.

4 Einbeziehung des Handwerks in den Digitalisierungsprozess?

Frage

Das Thema Wirtschaft 4.0 bewegt alle, auch das Handwerk. Dennoch fühlt sich das Handwerk Mecklenburg-Vorpommern manchmal außen vor gelassen. Wie lauten Ihre Ideen, um das Handwerk und seine kleinen und mittleren Betriebe besser in den Digitalisierungsprozess einzubeziehen?

Antwort

DIE LINKE will das Thema Industrie 4.0 deutlich vorantreiben. In den nächsten Jahren werden erhebliche Investitionen in Soft- und Hardware notwendig sein. Wir werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen auf diesem Ausbaupfad unterstützen. Das gilt in finanzieller Hinsicht, viel mehr aber auch hinsichtlich der Beratung. Gemeinsam müssen die Potentiale in den einzelnen Unternehmen analysiert und dann auch genutzt werden. Mithilfe eines Kompetenz- und Anwendungszentrums wollen wir diesem Prozess die nötige Dynamik verleihen. M-V darf bei diesem wichtigen Zukunftsthema nicht hinterherlaufen, sondern muss von Anfang an vorn mitspielen.

5 Änderungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge?

Frage

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mit dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern eine Regelung, nach denen öffentliche Aufträge nach dem sogenannten Kriterium der Wirtschaftlichkeit vergeben werden müssen. Das häufig präferierte „billigste“ ist aber letztlich oft nicht das wirtschaftlichste Angebot, gerade wenn bei der Auswahl des Angebotes weder der Betrieb und seine Qualifikation mit entsprechenden Fachkräften noch die Einhaltung von Tarifverträgen mit verbindlicher Entlohnung berücksichtigt werden. Welcher Änderungen bedarf es Ihrer Ansicht nach, damit die Vergabe durch öffentliche Auftraggeber tatsächlich an das wirtschaftlichste Angebot erfolgt?

Antwort

DIE LINKE stimmt mit der Einschätzung in vollem Umfang überein. Diesen Zustand haben wir im Zuge der letzten Novellierung des Vergabegesetzes kritisiert. Aus unserer Sicht braucht es an dieser Stelle allerdings keine Gesetzesänderung, sondern eine Klarstellung und Anweisung an die Vergabestellen. Da die Berechnung des wirtschaftlichen Angebots ein komplexes Verfahren ist, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vergabestellen entsprechend weitergebildet werden. Bedarf zur Änderung im Gesetz sehen wir allerdings bei der Bevorzugung von Unternehmen, die tarifgebunden sind, aktiv etwas zur Fachkräftegewinnung tun oder beispielsweise etwas zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben für die Beschäftigten machen. Zusätzlich wollen wir den vergabespezifischen Mindestlohn an den Stundenlohn der untersten Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes koppeln, welcher derzeit in M-V bei 9,24 Euro liegt.