Streitbeilegung, außergerichtliche

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren eine gute Struktur von Schiedsstellen entwickelt. In fast 90 Prozent aller Gemeinden sind Schiedsstellen eingerichtet. Es engagieren sich hier circa 300 Schiedspersonen im Land ehrenamtlich. Allerdings wurde die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren kaum wahrgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden etwa bei Verfahren in bürgerlichen Streitigkeiten zwischen 2000 und 2006 nur 90 bis 145 Fällen pro Jahr verhandelt. In einigen Amtsgerichten gab es Jahre, in denen weder in Strafsachen noch in bürgerlichen Streitigkeiten Schlichtungsverfahren durchgeführt wurden. Dies ist unbefriedigend.

Unsere Position

Die Vorteile der Schiedsverfahren liegen auf der Hand: Sie sind eine Möglichkeit der schnellen und kostengünstigen Konfliktbereinigung ohne Einschaltung eines Gerichts. Und die Vergleichsquote liegt bei diesen Verfahren, zum Beispiel wegen Ehrverletzung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei circa 50 Prozent. Weitere Vorteile sind die Entlastung der Gerichte, die oftmals überlastet sind, was auch an den oft langwierigen Gerichtsverfahren zu erkennen ist.