Sicherheit, öffentliche

Die öffentliche Sicherheit steht in einem Spannungsverhältnis von Sicherheits- und Freiheitsinteressen. Leider ist auch in MV zu beobachten, dass aus Gründen der inneren Sicherheit zunehmend in Grundrechte eingegriffen wird, ohne den tatsächlichen Bedarf festgestellt und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs abgewägt zu haben. Im Zweifel wird lieber auf keine Eingriffsgrundlage verzichtet. Das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz wurde verschärft und enthält eine Reihe von Bestimmungen, die verfassungsrechtlich bedenklich oder nicht erforderlich sind. So halten SPD und CDU an der Videoüberwachung öffentlicher Orte fest, ohne einen konkreten Bedarf darzulegen. Eine Vielzahl von Menschen können beobachtet werden, die in gar keinem Bezug zu möglichen Gefahren stehen, die abgewehrt werden sollen. Auch wird an der so genannten Automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen festgehalten, obwohl andere Bundesländer längst davon Abstand genommen haben. Und letztlich wird der Einsatz der höchst gefährlichen und umstrittenen so genannte Taser (Distanz-Elektroimpulsgeräte) ermöglicht – wiederum ohne hinreichende Begründung. Die Kritik von Anwälten, Richtern und Rechtswissenschaftlern blieb erfolglos. Selbst eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Eingriffsgrundlagen wurde von der Koalition abgelehnt.

Unsere Position

Wir wollen ein ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Daher dürfen gesetzliche Eingriffsbefugnisse nur geschaffen werden, wenn der Bedarf tatsächlich vorhanden und die Regelungen verhältnismäßig ausgestaltet sind. Die neuen Bestimmungen etwa zur Erhebung sensibler Daten, Videoüberwachung öffentlicher Orte, Telekommunikationsüberwachung, Automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen oder zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten lehnen wir ab. Die LINKE setzt sich weiterhin für eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung aller Eingriffsbefugnisse in Grundrechte ein.