Schule

Mit der Einführung einer weitgehenden Änderung des Schulgesetzes wurde zum Schuljahr 2009/2010 die Selbstständige Schule in unserem Land eingeführt. Viele Aufgaben, die bisher im Bildungsministerium bzw. den Staatlichen Schulämtern erledigt wurden, sind nun auf die Schulen vor Ort übertragen worden. Die Schulen und die Lehrkräfte haben dafür allerdings nur sehr wenig zusätzliche Stunden erhalten. Viele der neuen Aufgaben müssen sie deshalb zusätzlich leisten. Der bürokratische Aufwand hat sich durch die Übertragung der Verantwortung an die Schulen nicht vermindert, sondern weiter erhöht. Die zusätzlichen Förderstunden für die 5. und 6. Klasse wurden abgeschafft. Statt einer Stundenzuteilung für die jeweilige Klassenstufe (Bandbreitenmodell) werden die Unterrichtsstunden jetzt nach der konkreten Schülerzahl in der jeweiligen Klasse verteilt (schülerbezogene Stundenzuweisung). Diese Stunden reichen jedoch nicht aus, um die gestiegenen Anforderungen zu erfüllen. Die gesetzlich geforderte individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler ist damit nicht möglich. Es müssen große Klassen gebildet werden. Eine Teilung großer Klassen ist nicht möglich, weil dann die Stunden nicht mehr ausreichen, um den Unterricht nach den Stundentafeln der einzelnen Fächer wie gefordert zu erteilen.

Unsere Position

Wir halten das Modell der Selbstständigen Schule grundsätzlich für richtig, die Voraussetzung ist jedoch eine anforderungsgerechte Ausstattung, die sichert, dass die vielfältigen neuen gesetzlichen Aufgaben erfüllt werden können. Die Stunden z.B. für kleinere Klassen, für individuelle Förderung, für Ganztagsschulen oder
für Integration und Inklusion oder auch für kleine Schulen – vor allem im ländlichen Raum - müssen erhöht werden. Gleichzeitig muss die Tätigkeit der Lehrkräfte für unterrichtsbegleitende und schulorganisatorische Maßnahmen so ausgestaltet sein, dass sie wirklich erfüllbar sind und nicht zu Arbeitsüberlastungen führen.