Öffentlich geförderte Beschäftigung

Öffentlich geförderte Beschäftigung wird heute im wesentlichen als eine staatlich alimentierte Beschäftigung für bestimmte bildungsferne Schichten oder Menschen
mit anderen so genannten mehrfachen Vermittlungshemmnissen verstanden. Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit, Ein-Euro-Jobs und andere Modelle zielen in diese Richtung. Diese Projekte sind meist nur von kurzer Dauer, die Betroffenen sind gezwungen, die Beschäftigung anzunehmen, sie erhalten aber keinen Lohn und verbleiben im System von Hartz IV. Für ausreichende sozial-psychologische Betreuung der Betroffenen ist erst recht kein Spielraum.

Unsere Position

DIE LINKE in Mecklenburg-Vorpommern will einen stabil finanzierten und langfristig angelegten öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft schaffen, mit Arbeitsstellen,

  • die abhängig von den qualitativen Anforderungen der zu erfüllenden Aufgabe
  • und der Qualifikation des Beschäftigten, aber in keinem Fall unter 10 Euro pro Stunde vergütet werden,
  • die langfristig angelegt und an das Prinzip Freiwilligkeit gebunden sind,
  • die klar auf gemeinnützige Aufgaben beschränkt sind und nicht vom öffentlichen Dienst erfüllt werden müssen.

Kultur, Soziales, Natur- und Umweltschutz, Breitensport, Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind solche Bereiche. Die Finanzierung soll durch Globalbudgets aus EU- und Landesmitteln sowie Geldern erfolgen, die für die Verwaltung von Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. Ergänzende Mittel sollen durch kommunale Betriebe erwirtschaftet werden. Über die Verwendung der Gelder soll vor Ort entschieden werden.