Nachbarrecht

Nachbarrechtsstreitigkeiten – oft hochemotional und rechtlich undurchsichtig. Es gibt weder ein Bundesgesetz, welches das private Nachbarrecht regelt, noch gibt es ein Landesgesetz. Hinweise auf nachbarrechtliche Eigentumsbefugnisse sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Daneben gibt es öffentlich-rechtliche Vorschriften, die nachbarrechtlich von Bedeutung sein können, etwa im Baurecht oder im Natur- und Umweltschutzrecht. Für den rechtsuchenden Bürger ist es schwierig mit einem Blick ins Gesetz die Antwort auf seine Frage zu finden. Auch die von der Landesregierung herausgegebene Broschüre „Nachbarrecht in Mecklenburg-Vorpommern“ stellt nur die sich aus verschiedenen Gesetzen und uneinheitlicher Einzelfallrechtsprechung ergebene Rechtslage dar. Dem Bürger fehlt weiterhin eine konkrete Anleitung.

Unsere Position

Wir meinen, dass hier der Landesgesetzgeber handeln muss. Aus unserer Sicht erschweren die fehlenden und klarstellenden Regelungen Nachbarschaftsverhältnisse. Insbesondere was das Hammerschlags- und Leiterrecht betrifft, aber auch was Anpflanzungen und Einfriedungen angeht. Oft entsteht dann ein jahrelanger Streit, der vor Gerichten ausgetragen wird und die Nachbarschaft und somit das private Lebensumfeld belastet. Das muss nicht sein.