Musikschulen

Musikschulen, so heißt es im Schulgesetz, sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben darin bestehen, musikalische Grundausbildung zu vermitteln, den Nachwuchs für das Liebhabermusizieren herauszubilden, Begabte zu finden und zu fördern sowie auf ein mögliches Berufsstudium vorzubereiten. Diese Einrichtungen werden zumeist durch hoch qualifizierte Fachleute geleitet. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit 52 Musikschulen, davon sind 19 öffentlich gefördert. Von diesen befinden sich elf in der Trägerschaft von Landkreisen, vier in der von kreisfreien Städten, eine in der Trägerschaft eines Zweckverbandes und drei in der Trägerschaft von Vereinen. Auf Antrag kann den Musikschulen durch das zuständige Ministerium der Titel „staatlich anerkannte Musikschule“ verliehen werden. Die Förderung der Musikschulen wird durch eine Rechtsverordnung geregelt. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Regelung, die den Namen „Musikschule“ schützt und ihn an Qualitätskriterien bindet. Die Förderung ist über die Haushaltsperiode des Landes hinaus nicht verlässlich.

Unsere Position

DIE LINKE will für die Musikschulen ein Fachgesetz. Musikschulen sind Teil der kulturellen Grundversorgung und gehören somit zur Daseinsvorsorge. Dieser Bedeutung würde ein Musikschulgesetz Ausdruck verleihen. Musikschulen nehmen im Bildungs- und Schulsystem eigenständige musikpädagogische Aufgaben wahr, indem sie den Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen ergänzen. Ohne eine öffentliche Förderung sind das Angebot und das Qualitätsniveau der öffentlichen, gemeinnützigen Musikschulen nicht gesichert. Die gesetzliche Festschreibung der Landesförderung soll dazu dienen, den Trägern von Musikschulen Planungssicherheit zu geben sowie die Einrichtung und den Betrieb der Musikschulen finanziell abzusichern. Zentrales Anliegen des Musikschulgesetzes ist die Erhaltung des hohen Qualitätsniveaus der öffentlich geförderten, gemeinnützigen Musikschulen.