Medien

Medienpolitik ist im Wesentlichen Landesrecht. So werden alle presse- und rundfunkrechtlichen Fragen durch Landesgesetze bzw. Staatsverträge der Bundesländer geregelt. In den zurückliegenden Jahren haben sich die Rahmenbedingungen durch Konzentrationsprozesse und eine rasante technische Entwicklung erheblich verändert. Mecklenburg-Vorpommern hat ein Landespressegesetz, ein Landesrundfunkgesetz und zahlreiche Zustimmungsgesetze zu den verschiedenen Rundfunkstaatsverträgen. Die Lage der Zeitungen im Land hat sich deutlich verschlechtert; Konkurrenzdruck und sinkende Abonnentenzahlen führten zu einem Verlust an Medienvielfalt. Einheimische Medien- und Rundfunkschaffende unterliegen einem hohen Konkurrenzdruck und die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit gestalten sich sehr schwierig.

Unsere Position

Wir sind der Überzeugung, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Landespressegesetz benötigt, das die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse genauso regelt wie die innere Pressefreiheit und demokratische Mitwirkung der Journalistinnen und Journalisten durch ein Redakteursstatut. Die regionale Berichterstattung ist wieder stärker zu ermöglichen durch eine wirkliche Medienvielfalt im Lande.

Das duale Rundfunksystem und die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind durch die entsprechenden Regelungen in den Staatsverträgen zu sichern. Eine Schlechterstellung von benachteiligten Menschen bei der Rundfunkfinanzierung wird abgelehnt.

Medienkompetenz ist weiter für alle Altersgruppen zu fördern. Der Film- und Medienstandort Mecklenburg-Vorpommern ist weiter zu stärken.