Kommunen - Finanzausstattung

Die Finanzausstattung der Kommunen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern ein politischer Dauerbrenner. Im Zentrum steht hierbei das Finanzausgleichsgesetz (FAG), welches einerseits regelt, an welchen Landeseinnahmen die Kommunen in welchem Umfang zu beteiligen sind und andererseits festschreibt, wie diese Mittel unter den Kommunen verteilt werden. Heftig umstritten ist hierbei der sog. Gleichmäßigkeitsgrundsatz als zentrales Verteilungsprinzip: Die Einnahmen der Kommunen sollen sich gleichmäßig zu den Einnahmen des Landes entwickeln.

Unsere Position

Die Kommunen charakterisieren das ab 2010 neu gefasste FAG – zutreffend – als verpasste Chance für unser Land. DIE LINKE hat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Der Landtag der letzten Legislaturperiode hat in zwei Entschließungen den Kommunen eine aufgabengerechte Finanzausstattung zugesichert. DIE LINKE hat diese mit erarbeitet und mitgetragen. Die Kommunen sind enttäuscht und verbittert darüber, dass die Koalitionsfraktionen das FAG lediglich redaktionell an die neuen Kreisstrukturen angepasst haben. DIE LINKE hat diese Pläne im Landtag mehrfach kritisiert und durch namentliche Abstimmung öffentlich dokumentieren lassen, wer die gegenwärtige kommunale Finanzausstattung für zu gering und wer sie für auskömmlich erachtet.

Auch wir kritisieren den Gleichmäßigkeitsgrundsatz als „Schönwetterprinzip“: Steigen die Einnahmen, sind alle zufrieden; sinken hingegen die Landeseinnahmen, stellt das Land den Kommunen „gleichmäßig“ weniger Geld zur Verfügung. Übersehen wird bei dieser Logik aber, dass sich an den Aufgaben der Kommunen auch in Krisenzeiten nichts ändert, sie werden eher noch größer (etwa im Sozialhilfebereich). Der „kommunale Ausgleichsfonds“ oder der angekündigte „Entschuldungsfonds“ der SPD/CDU-Koalition sind Eingeständnisse, dass es in den Kommunen längst zu größten Verwerfungen gekommen ist. Dringend erforderlich ist ein Dialog zwischen Land und Kommunen, der zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung vor Ort führen muss.