Hochschulen

Auf Grundlage der Eckwerte der Landesregierung zur Hochschulentwicklung und der davon abgeleiteten Zielvereinbarungen gibt es für den Zeitraum von 2011 bis 2015 eine relative Planungssicherheit für die mittelfristigen Entwicklungslinien der Hochschulen des Landes. Die personelle Ausstattung, die vom Land finanziert wird, ist allerdings bis 2020 verbindlich festgeschrieben. Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes im Jahr 2010 wurden die gesetzlichen Grundlagen der Hochschulen dem aktuellen Stand angepasst und Weichen für die Zukunft gestellt. Wesentlicher Bestandteil der Novelle war neben der Neuordnung der Universitätsmedizin und ihrer Zuordnung als Teilkörperschaften des öffentlichen Rechts zu den jeweiligen Universitäten die teilweise Berücksichtigung von Kritiken an der Organisation von Studium und Prüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen. Zu begrüßen ist das Festhalten am Verbot von Studiengebühren.

Unsere Position

Wir halten die Festlegung von Eckwerten der Hochschulentwicklung und ihre Umsetzung durch Zielvereinbarungen für einen Zeitraum von 5 Jahren grundsätzlich für richtig. Sie gewährleisten über eine Legislaturperiode hinaus eine relative Planungs- und Entwicklungssicherheit. Die Möglichkeit von Teilzielvereinbarungen schafft die erforderliche Flexibilität bei neuen Anforderungen. Was aus unserer Sicht fehlt, ist eine ausreichend hohe Dynamisierung der Finanzierung der Hochschulen, um die Aufgaben in Lehre und Forschung qualitätsgerecht erfüllen zu können. Der jetzige jährliche Zuwachs des Hochschulhaushaltes um 1,5 Prozent zwingt zu Personalabbau.

Das Verbot von Studiengebühren reicht nicht aus. Die mit dem LHG eingeräumte Möglichkeit, dass die Hochschulen über allgemeine Verwaltungsgebühren andere Kosten auf die Studierenden abwälzen können, lehnen wir ab. Die Mindereinnahmen, die dadurch den Hochschulen entstehen, müssen vom Land ausgeglichen werden. Die neuen Anforderungen an die Hochschulen, die mit dem Lehrerbildungsgesetz zu erwarten sind, müssen personell und finanziell anforderungsgerecht untersetzt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die dafür in den Zielvereinbarungen vorgesehenen Ressourcen wirklich ausreichen.

Die Neuordnung der Hochschulmedizin und der Universitätsklinika muss ebenfalls erst ihren Praxistest bestehen. DIE LINKE hat im Landtag als einzige Fraktion auf Risiken für das Verhältnis zwischen Universität und Universitätsmedizin sowie für das Personal hingewiesen.