Soli für Besserverdienende ist verfassungskonform und weiter erforderlich
Zum Scheitern der FDP-Klage gegen den Solidaritätszuschlag vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Wir begrüßen das Karlsruher Urteil, welches bestätigt, dass nach der Wiedervereinigung auch heute noch ein erhöhter Finanzbedarf besteht. Es gibt weiter viele Bereiche, in denen die Lebensverhältnisse in Ost und West nicht angeglichen sind. Der Soli, der seit 2021 nur noch von Besserverdienenden, Unternehmen und Kapitalanlegern gezahlt wird, wird weiterhin benötigt.
Die FDP als selbsternannte Partei der Besserverdienenden kämpft seit Jahren gegen den Soli, mit dem Argument, dieser würde lediglich hohe Einkommen belasten. Das hat das Gericht zurückgewiesen – und das ist gut so.
Das Urteil sollte jetzt zum Anlass genommen werden, das Steuersystem insgesamt gerecht aufzustellen. Dazu gehört, hohe Vermögen, große Erbschaften und riesige Gewinne aus Finanzgeschäften stärker zur Bewältigung öffentlicher Aufgaben und zur Beseitigung der finanziellen Schieflage in Ländern und Kommunen heranzuziehen.“